N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Dörphof vom 15.07.2014.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus Schuby, Schusterberg 37, 24398 Dörphof
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.00 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Günther Wöhlk
Gemeindevertreter Martin Banck
Gemeindevertreter Christopher Bruns
2. stellv. Bürgermeister Frank Göbel
Gemeindevertreterin Gisela Kruse
Gemeindevertreterin Heidi Pinn
Gemeindevertreterin Maren Siedenbiedel
Gemeindevertreter Sascha Werges

Abwesend sind:
1. stellv. Bgm Volker Starck (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Einwohnerfragestunde
6. Übernahme des städtischen Gymnasiums Kappeln in die Trägerschaft des Nahbereichsschulverbandes
  Beschlussvorlage - 6/2014
7. Sachstandsbericht Anschaffung Feuerwehrfahrzeug Karby / Dörphof
8. Breitbanderschließung
  Beschlussvorlage - 7/2014
9. Maßnahmen im Zuge einer Asphaltdeckenerneuerung der K 63 zwischen Rohrüh und Dörphof
  Beschlussvorlage - 11/2014
10. Ausbaggern Feuerlöschteich Karlberger Straße und Erneuerung des Zaunes
  Beschlussvorlage - 8/2014
11. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Dörphof für den Bereich "Biogasanlage Schuby"
  Beschlussvorlage - 10/2014
12. Herrichten des Platzes um die Schautafel "Naturpark Schlei" in Schuby- Strand
  Beschlussvorlage - 9/2014
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
14. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Es werden keine Änderungsanträge zur Tagesordnung gestellt.


zu TOP 3. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bericht des Bürgermeisters wird dem Protokoll beigefügt.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 5. Einwohnerfragestunde

Herr Dittmer fragt nach der Möglichkeit, eine weitere Straßenlaterne in Alt-Dörphof, Richtung Kurve, zu setzen. Herr Wöhlk teilt mit, dass die dort vorhandene Straßenbeleuchtung ausreicht, um die Wohnbereiche genügend auszuleuchten.

Des Weiteren bietet Herr Dittmer der Gemeinde, die von ihm gesicherte Domain "www.dörphof.de" an. Er würde diese der Gemeinde zur Verfügung stellen, falls diese beabsichtigt, eine Internetpäsentation einzurichten.

Der Göbel bittet um Auskunft, ob die ehemaligen Diskothek "Chaplin" als Schankwirtschaft oder als Versammlungsstätte eingestuft ist. Dies ist für den Brandschutz wichtig. Er wäre für eine Information durch das Ordnungsamt sehr dankbar.

Herr Bruhns weist auf die notwendige Absenkung des Rasenbordes am Feuerwehrgerätehaus hin. Dies muss auf eine Ebene zu dort verlegten Betonplatten abgesenkt werden. Ansonsten könnte es zu einer Stolperfalle bei Einsätzen werden.


zu TOP 6. Übernahme des städtischen Gymnasiums Kappeln in die Trägerschaft des Nahbereichsschulverbandes
Beschlussvorlage - 6/2014

Bereits auf der Sitzung des Nahbereichsschulverbandes am 29.03.2010 wurde über die Integration aller Kappelner Schulen in den Nahbereichsschulverband beraten. Mehrheitlich wurde der Übernahme der Klaus-Harms-Schule in den Nahbereichsschulverband zugestimmt und die Verwaltung beauftragt die Übernahme vorzubereiten.

Grundlage der Entscheidung auch das Gymnasium in den Nahbereichsschulverband zu übernehmen, waren u.a. als Gründe

-            Alle Schularten können durch einen Schulträger angeboten werden
-            Doppelstrukturen, wie verschiedene Zuständigkeiten (Gremien) fallen weg.
-            Es gibt einen Haushalt für alle Schulen

die Synergieeffekte ergeben, genannt. Aber auch die Möglichkeit, durch Änderung des Schulgesetzes, Schulkostenbeiträge nach Vollkostenrechnung zu erheben, war und ist ein wichtiges Argument für die Zusammenführung aller Schulen in eine Schulträgerschaft.

Nach Übertragung des Gymnasiums aus der Trägerschaft des Kreises Schleswig-Flensburg in die Trägerschaft der Stadt Kappeln zum 01.08.2009 folgte die Übertragung der ehemaligen Grund-Hauptschule Hüholz ( Christophorusschule ) durch den Nahbereichsschulverband an die Stadt Kappeln zur Erweiterung des Gymnasiums.

Beide Übertragungen hatten den Effekt, das über einen Interessenausgleich erhebliche finanzielle Mittel in die Bausubstanz eingeflossen sind. Allein der Kreis Schleswig-Flensburg hat für energetische Sanierungsmaßnahmen 1,175 Mio. € investiert. Bei der Übertragung der Christophorusschule an die Stadt Kappeln hat die Stadt Kappeln sich verpflichtet weitere 165.000,00 € zu investieren. Weiterhin wurden 2013 die lufttechnischen Anlagen im Gebäude mit einem Kostenaufwand von 380.000,00 € saniert.

Durch die Möglichkeit der Vollkostenrechnung der Schulkostenbeiträge ab 01.01.2012 können rd. 60% der Aufwendungen für die Schule über "Gastschulgelder" wieder vereinnahmt werden. Von den verbleibenden 40 % würde die Stadt Kappeln nach dem z.Zt. gültigen Verteilungsschlüssel rd. 70 % tragen, sodass auf die weiteren acht Mitglieder ein Anteil von rd. 12 % zu verteilen wäre.

In den bisherigen Informationsgesprächen wurde als Gründe neben den o.a. Punkten auch genannt:
  • Alle Verbandsgemeinden entscheiden über die Gestaltung der Schullandschaft in Kappeln von der Grundschule bis zum Gymnasium.
  • Die Umlandgemeinden / Verbandsgemeinden sind nicht nur "Zahler" sondern auch Mitentscheider
  • Mitentscheidung über die Gestaltung der äußeren Attraktivität der Schule, sowie
  • Ausstattung mit Lehr / Lernmittel, insbesondere auch investiven Maßnahmen

Ein weiterer, nicht zu unterschätzender Punkt ist, das es ein großes Interesse aller Verbandsgemeinden sein sollte, eine starke Bildungslandschaft in und um Kappeln anzubieten. Indem durch einen Schulträger alle Schularten angeboten werden, wird dies auch nach Außen sichtbar. Dies ist ein Zeichen einer starken und großen Solidarität und zeugt von einem starken Zusammengehörigkeits- und Wirgefühls.


Herr Bürgermeister Wöhlk erläutert kurz die Sachlage einer möglichen Übernahme des Gymnasiums in die Trägerschaft Nahbereichschulverbandes. Er informiert über die Negativentscheidung von zwei amtsangehörigen Gemeinden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, der Übernahme des städtischen Gymnasiums Kappeln in die Trägerschaft des Nahbereichsschulverbandes nicht zuzustimmen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Sachstandsbericht Anschaffung Feuerwehrfahrzeug Karby / Dörphof

Herr Wöhlk teilt mit, dass die Gemeinde Karby am 10.07.2014 den Beschluss gefasst hat, ein Mittellöschfahrzeug anzuschaffen. Der Feuerwehrbedarfsplan wird den Bürgermeistern der Gemeinden Karby und Dörphof zur Besprechung mit der Wehr noch vorgelegt. Aufgrund eines bestehenden Vertrages hat die Gemeinde Dörphof 30 % der Kosten nach Abzug der Förderung zu tragen. Dies wären ca. 35.000,- €.


zu TOP 8. Breitbanderschließung
Beschlussvorlage - 7/2014

Am 04. Juni 2014 hat eine Informationsveranstaltung zur Zukunft der Breitbandversorgung im Amt Schlei-Ostsee stattgefunden, zu der je 2 Vertreter aller Gemeinden eingeladen waren. Deutlich wurde, dass ein ständig steigender Bedarf der Internetnutzung die Sicherstellung der entsprechenden Versorgung erfordert. Die verschiedenen Präsentationen sind der Homepage des Amtes unter www.amt-schlei-ostsee.de zu entnehmen. Wie eine solche Versorgung organisiert, gestaltet und unter Berücksichtigung von europäischem Vergabe- und Beihilferecht durchgeführt werden kann, obliegt zunächst einer Planung, deren Ergebnisse den einzelnen Gemeinden dargestellt werden, damit weitere Entscheidungen für eine Umsetzung getroffen werden können. Ein solches Projekt kann allerdings nur in der Gemeinschaft aller Gemeinden eines Gebietes erfolgreich umgesetzt werden, so dass zunächst die Beauftragung des Amtes mit der Durchführung der Planung erforderlich ist. Die Kosten für entsprechende Fremdvergaben durch das Amt sind ohne Ausschreibung schwer bezifferbar und hängen für die einzelne Gemeinde auch davon ab, wieviele Gemeinden sich beteiligen. In der Informationsveranstaltung wurde klar, dass ein Betrag von 2.000,00 € je Gemeinde in jedem Fall ausreichen würde, wenn sich nahezu alle Gemeinden beteiligen.


Beschluss:

Mit der Planung einer Breitbandversorgung wird das Amt Schlei-Ostsee beauftragt. Für erforderliche Fremdvergaben wird ein Betrag in Höhe von bis zu 2.000,00 € von der Gemeinde zur Verfügung gestellt.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Maßnahmen im Zuge einer Asphaltdeckenerneuerung der K 63 zwischen Rohrüh und Dörphof
Beschlussvorlage - 11/2014
Der Kreis RD-Eck signalisiert, dass die K 63 von Rohrüh bis Dörphof (bis Höhe HaGe oder ggf. sogar Gemeindegrenze Karby) im Jahr 2016 eine neue Asphaltdecke erhalten soll. Mit dieser Kenntnis sollten vor Ort in der Gemeinde Dörphof und bei der Ortsentwässerung Nordschwansen folgende Überlegungen angestellt werden:
  1. Überlegungen zum Kanalsystem:
  • Überlegungen bei der Ortsentwässerung Nordschwansen (zuständig für den Kanalbetrieb /-unterhaltung RW und SW).
    • Sind Schäden an den SW- Kanälen oder an den SW- Grundstücksanschlussleitungen? Wenn ja, müssen diese in offener Bauweise beseitigt werden?
    • Sind Schäden an den RW- Kanälen oder an den RW- Grundstücksanschlussleitungen? Wenn ja, müssen diese in offener Bauweise beseitigt werden?
  • Überlegungen bei der Gemeinde (zuständig für die Straßenentwässerung *), die Gehwege und die Straßenbeleuchtung)
    • Sind Schäden an den Straßenabläufen und deren Anschlussleitungen? Wenn ja, müssen diese in offener Bauweise beseitigt werden?
  • Überlegungen zu den Querschlägen (Sackungen im Asphalt in Schuby und Dörphof):
    • Machen die Querschläge eine besondere Vorbehandlung vor dem Asphaltieren der neuen Decke erforderlich?

Hinweis: Bisher war bei der Aufstellung des Kanalkatasters nicht vorgesehen, die Grundstücksanschlussleitungen RW und die Anschlussleitungen der Regenabläufe der Straße zu inspizieren. Das Schadensbild in der Asphaltdecke der K 63 innerorts zeigt deutlich, dass u.a. diese Anschlussleitungsgräben seinerzeit mangelhaft verdichtet wurden (bereits genannte Querschläge). Um sicher zu gehen, dass diese Leitungen schadlos sind, werden diese Leitungen Anfang Juli 2014 gereinigt und inspiziert. Das Ergebnis wird zur Sitzung möglicherweise schon vorliegen.

Hinweis zur Zuständigkeit nach Straßen- und Wegegesetz:
Zitat § 12 Abs.2
(2) Soweit dem Land oder den Kreisen die Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten obliegt, erstreckt sich diese nicht auf Gehwege, Parkplätze, Standspuren und Straßenentwässerungseinrichtungen, auf Radwege und gemeinsame (kombinierte) Geh- und Radwege nur insoweit, als sie auch auf den anschließenden freien Strecken vorhanden oder vorgesehen sind; das Land oder die Kreise haben sich jedoch an den Kosten der Herstellung von Straßenentwässerungseinrichtungen im Verhältnis der Größen der Entwässerungsflächen zu beteiligen.

*) Wenngleich die Gemeinde nach Straßen- und Wegegesetz Baulastträger für die Straßenentwässerung ist, so hat die Gemeinde Dörphof diese Aufgabe der Ortsentwässerung Nordschwansen, also dem Amt übertragen.
            
  1. Überlegungen zur Straßenentwässerung:
  • Wie können die teilweise stehenden Pfützen beseitigt werden (z.B. Schuby Bushaltestelle, Schuby 15 – 17, …)?
  1. Überlegungen zum innerorts führenden Geh- und Radweg (östlich der K 63):
  • Soll die Oberfläche im vorhandenen Zustand erhalten bleiben?
  • Soll die Oberfläche erneuert werden? Wenn ja, wie (Asphalt komplett neu? Anstelle Asphalt Pflasterbauweise? Gibt der vorhandene Asphaltoberbau technisch her, nur die Asphaltdecke zu erneuern? Müssen Hochbordsteine saniert werden?
  1. Überlegungen zum innerorts führenden Gehweg (westlich der Kreisstraße):
  • Soll die Oberfläche im vorhandenen Zustand erhalten bleiben? Müssen Hochbordsteine saniert werden?
  1. Überlegungen zu den gemeindlichen Wegen an der Bushaltestellen im Ort Schuby sowie zur Hausnummer 16:
  • Soll hier auch darüber nachgedacht werden, eine neue Decke aufzubringen?
  1. Überlegungen zur Einmündung der Karlberger Straße:
  • Macht es Sinn, die Gelegenheit des Asphalteinbaus zu nutzen und einen kurzen Teil der Karlberger Straße ebenfalls mit einer neuen Decke zu versehen?
  1. Überlegungen zu Straßenausbaubeiträgen:
  • Baumaßnahmen an der Fahrbahn der Kreisstraße sind generell nicht ausbaubeitragspflichtig, da der Kreis Straßenbaulastträger ist.
  • Baumaßnahmen an der Straßenentwässerung, am Geh- und Radweg, am Gehweg und an der Straßenbeleuchtung sind unter Umständen ausbaubeitragspflichtig, da die Gemeinde Straßenbaulastträger ist.
  1. Überlegungen zur Straßenbeleuchtung:
  • Für den Fall, dass der Rad- und Gehweg in der Oberfläche in irgendeiner Form aufgewertet wird, macht es ggf. Sinn, den Zustand der Straßenbeleuchtungskabel durch Widerstandsmessung zu prüfen? Macht bei Feststellung mangelhafter Kabel eine Erneuerung oder Teilerneuerung Sinn, ggf. in einem Leitungsgraben mit Breitband?
  1. Überlegungen zur Breitbandversorgung
  • Macht es Sinn, Leerrohre für LWL-Kabel zu verlegen? Wenn ja, nur Überbauung des KVZ oder FTTH?
  • Wird es ein amtsweites Konzept geben, wie sieht eine Bezuschussung aus?
  1. Überlegungen zu den Versorgern (Sind hier ohnehin mittelfristig Maßnahmen geplant?)
  • Gasnetzbetreiber (SH- Netz AG)
  • Stromnetzbetreiber (SH- Netz AG)
  • Telefonnetzversorger (Telekom)

Herr Andresen möchte mit dieser Vorlage nur die Beratungen anstoßen und dafür sorgen, dass rechtzeitig Beschlüsse gefasst werden. Sollten in der Fahrbahn der K 63 in offener Bauweise Kanalreparaturen durchgeführt werden müssen, dann ist es zu empfehlen, wenn diese bereits im kommenden Jahr 2015 durchgeführt werden. Dann könnten die Rohrgräben provisorisch verschlossen werden und der Verkehr noch ein Jahr darüber rollen und so zu einer Konsolidierung beitragen und spätere Setzungen vermeiden.

Anhand der Vielzahl der aufgezeigten Punkte wird deutlich, dass sich viele Beteiligte verständigen und Beschlüsse herbeiführen müssen.


Beteiligte sind:
  • Gemeinde Dörphof
  • Amt Schlei-Ostsee als Träger der Ortsentwässerung Nordschwansen
  • Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV-SH) als Dienstleister des
    Kreises RD- Eck
  • Genannte Versorger
Sofern man den gedanklichen Ansätzen von Herrn Andresen folgen kann, bedarf es neben den bereits erfolgten Bestandsaufnahmen am Kanal auch darüber hinaus solche an den Oberflächen. Aus Kapazitätsgründen können diese nicht durch das Bauamt des Amtes geleistet werden, so dass externe Planer einzuschalten wären.

Beschluss:
Es wird beschlossen, dass zur Klärung der aufgezeigten Fragen Grundlagenermittlungen und Vorplanungen angestrengt werden. Dazu sollen fachkundige Planer eingeschaltet werden. Der Aufwand zur Anschubplanung derjenigen Belange, die in der Verantwortung der Gemeinde liegen, wird grob auf 5.000 € geschätzt. Die Ortsentwässerung Nordschwansen wird die Belange, die in ihrer Verantwortung liegen, in der kommenden Entwässerungsausschusssitzung beraten. Die erforderlichen Mittel werden über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt bereitgestellt.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Ausbaggern Feuerlöschteich Karlberger Straße und Erneuerung des Zaunes
Beschlussvorlage - 8/2014

Nachdem in der Vergangenheit schon mal Beratungen um die Zukunft des Teiches neben der Schmutzwasserpumpe Karlberg stattgefunden haben, soll nun über das Ausbaggern und das neue Einzäunen des Teiches beraten werden.

Kosten Ausbaggern:
  • Bagger                                     600,00 €
  • Abfahren des Aushubs mit 2 Fahrzeugen      600,00 €
  • Einzäunung Doppelstabmattenzaun, grün       1.500,00 €
  • Zugangspforte stabil für z.B. Pflege und FFW      750,00 €

                                    geschätzte Gesamtkosten            3.450,00 €

Es wird nur so weit ausgebaggert, wie der Bagger reichen kann. Eine 100 %-ige Leerung steht in keinem Kostenverhältnis zum Nutzen. Eine Kippgebühr für den Aushub entfällt, da das Material wohl auf einer Koppel gekippt und einplaniert werden kann. Herr Andresen hat keine Kenntnis, welcher Eigentümer seine Koppel zur Verfügung stellt.
Der Bürgermeister schlägt vor, die vorhandene Einzäunung an zwei Flanken (Süden und Osten) zum Zwecke des Räumens abzubauen und zu entsorgen. Anschließend schlägt er vor, einen neuen, pflegeleichten Doppelstabmattenzaun zu errichten.


Herr Wöhlk informiert über die Maßnahme und Möglichkeit, den Aushub auf eine private Fläche auszubringen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den Teich auszubaggern und an zwei Flanken einen neuen Zaun zu errichten. Die Gesamtkosten von rund 3.500 € werden anerkannt und die erforderlichen Mittel über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt 2014 bereitgestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Arbeiten zu organisieren.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Dörphof für den Bereich "Biogasanlage Schuby"
Beschlussvorlage - 10/2014

Der Vorhabenträger der Biogasanlage Schuby hat einen Antrag auf Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes eingereicht. Die Standorte eines Trockner-Containers und eines Abtank-Platzes werden hierin mit aufgenommen sowie eine Lageveränderung für ein BHKW und das Gärproduktelager dargestellt.

Da sich diese zusätzlichen Anlagen innerhalb der Baugrenzen des B-Planes Nr. 4 befinden und auch ansonsten den B-Planfestsetzungen nicht widersprechen, bedarf es lediglich einer Änderung des VEP`s.


Auf Nachfrage von Herrn Göbel teilt Herr Wöhlk mit, das trotz der Veränderungen die vorgegebenen Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden.


Beschluss:

Dem Antrag auf Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 wird stattgegeben. Der geänderte VEP wird gebilligt.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Herrichten des Platzes um die Schautafel "Naturpark Schlei" in Schuby- Strand
Beschlussvorlage - 9/2014

Am Standort der ehemaligen Telefonzelle am gemeindlichen Parkplatz in Schubystrand hat der "Naturpark-Schlei" eine Infotafel aufgestellt. Die Bodenbefestigung rund um diesen Schaukasten blieb aber unverändert und macht keinen guten Eindruck. Der Bürgermeister regt an, die Befestigung herzurichten.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Befestigung vor der Infotafel in Form von Gehwegplatten herzurichten. Die Kosten werden aus dem Wegeunterhaltungshaushalt bestritten. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Arbeiten zu organisieren.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 14. Bekanntgaben

Herr Wöhlk macht folgende Bekanntgaben:

- Gemeindekarte wurde fertiggestellt; Kosten : 680,- €, Werbung auf der Tafel möglich
- Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung K 62 vom Kreis bisher noch nicht beantwortet
- Ziehen von landwirtschaftlichen Walzen ohne Gummibereifung bis 8 km/h erlaubt
- Kostenabrechnung FWGH Karby: Unterhaltungskosten sind bei der Kostenbeteiligung zu
berücksichtigen. Hier wird der Wunsch nach einer Modifikation des Vertrages gewünscht.
- Nutzung von Einrichtungen der Schule: Nutzung von Dritten ist kostenpflichtig, der
Sportverein nicht; diese Handhabung wird z. Zt. allerdings neu überdacht
- Der "Deich" am Strand von Schuby ist kein Deich, sonder eine Schutzwand



Günther Wöhlk  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer