N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Dörphof vom 04.12.2014.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus Schuby, Schusterberg 37, 24398 Dörphof
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.00 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Günther Wöhlk
Gemeindevertreter Martin Banck
Gemeindevertreter Christopher Bruns
2. stellv. Bürgermeister Frank Göbel
Gemeindevertreterin Gisela Kruse
Gemeindevertreterin Heidi Pinn
Gemeindevertreterin Maren Siedenbiedel
1. stellv. Bgm Volker Starck
Gemeindevertreter Sascha Werges

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Einwohnerfragestunde
6. Zuschussantrag Frauenzimmer e. V., Kappeln
  Beschlussvorlage - 23/2014
7. Zuschuss für den Förderverein e. V. Grundschule Karby für eine Tanzprojektwoche
  Beschlussvorlage - 22/2014
8. Zuschuss für die Hortbetreuung von Grundschülern in den Ev.-Luth. Kindergärten "Sternschnuppe" und "Pezzettino" Karby
  Beschlussvorlage - 24/2014
9. Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Dörphof
  Beschlussvorlage - 25/2014
10. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Dörphof für das Haushaltsjahr 2014
  Beschlussvorlage - 20/2014
11. Erlass Haushaltssatzung 2015
  Beschlussvorlage - 21/2014
12. Antrag der CDU-Fraktion auf Beschluss einer Resolution an den Kreistag gegen eine Unterstützung der "StadtRegionalBahn"
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
14. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Herr Bürgermeister Wöhlk stellt den Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung aufgrund eines Antrages der CDU-Fraktion auf Beschluss einer Resolution an den Kreistag gegen eine Unterstützung der "StadtRegionalBahn". Dieser Antrag sollte als letzter TOP vor dem nicht öffentlichen Sitzungsteil beraten werden.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, den Antrag der CDU-Fraktion als letzten TOP vor dem nicht öffentlichen Sitzungsteil zu beraten.

Durch Herrn Volker Starck wird beantragt, den TOP 9 von der Tagesordnung zu nehmen, da noch nicht mit allen Beteiligten Gespräche geführt wurden sind. Daher sollte diese Punkt noch mal im Bauausschuss beraten werden. Herr Göber unterstützt diesen Vorschlag.

Die Gemeindevertretung beschliesst mit 8 Ja-Stimmen und einer Enthaltung den TOP 9 von der heutigen Tagesordnung zu nehmen und im Bau- und Wegeausschuss erneut zu beraten, wenn die notwendigen Gespräche abgeschlossen sind.

Durch den Bürgermeister wird beantragt, den Tagesordnungspunkt 13 nicht öffentlich zu beraten. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.




zu TOP 3. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bericht des Bürgermeisters wird dem Protokoll beigefügt.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 5. Einwohnerfragestunde

Herr Zöhner schlägt vor, die Leuchtkörper in der Straßenbeleuchtung Alt-Dörphof auszutauschen, da diese nicht mehr in Ordnung sind. Es wird ein Austausch zugesagt.

Herr Wöhlk teilt auf einer Anfrage aus der letzten Sitzung mit, dass die AWR wegen dem ordentlichen Zurückstellen der Mülltonnen ihren Subunternehmer hierzu angewiesen hat, diesem Folge zu leisten.

Des Weiteren wurde die AWR auf die nicht regelmäßige Leerung der Altkleidercontainer aufmerksam gemacht. Hierzu teilte diese mit, das aufgrund der Gewichtskontrollen es zu keine Überfüllung gekommen sein kann. Die Situation am Container soll weiterhin beobachtet werden.


zu TOP 6. Zuschussantrag Frauenzimmer e. V., Kappeln
Beschlussvorlage - 23/2014

Um im kommenden Jahr auch weiterhin das Angebot für Frauen und Mädchen aufrechterhalten zu können, bittet Frauenzimmer e. V aus Kappeln um finanzielle Unterstützung.

Für 2014 beträgt der Zuschuss des Landes Schleswig-Holstein 12.900 €. Der Zuschuss des Kreises Schleswig-Flensburg beträgt 7.154 € und der Stadt Kappeln 7.150 €.

Im Jahre 2013 gab es 731 Beratungskontakte. Die zu beratenden Personen kamen zu 50 % aus Kappeln und dem Amt Kappeln-Land, zu 25 % aus dem Amt Süderbrarup und zu 25 % aus dem Amt Geltinger Bucht und Schwansen.

Frauenzimmer e. V. ist seit 2005 eine anerkannte Beratungsstelle. 2013 hat Frauenzimmer e. V. die kundenorientierte Qualitätstestierung für soziale Dienstleister erhalten.


Beschluss:

Es wird beschlossen, Frauenzimmer e. V., Kappeln einen Zuschuss zu gewähren.


Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :9
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 7. Zuschuss für den Förderverein e. V. Grundschule Karby für eine Tanzprojektwoche
Beschlussvorlage - 22/2014

Der Förderverein e. V. Grundschule Karby steht zurzeit für die Grundschule Karby in der Planung, eine Projektwoche mit JuMoTiS zu veranstalten. JuMoTiS bringt ein Tanzprojekt an die Schule, durch das emotionale, soziale und kognitive Fähigkeiten gefördert werden. Bei den Teilnehmern werden durch einen methodisch-didaktischen, bewegungsorientierten und vor allem straff strukturierten Tanz-Unterricht die Konzentration und das Durchhaltevermögen gestärkt. Durch kreative Ideen wird die Phantasie bei allen angeregt und das gewohnte Bewegungsrepertoire erweitert. Der Tanzunterricht wird von professionellen Tanzpädagogen die gesamte Woche begleitet. Zum Anschluss findet eine große Tanz-Aufführung statt. (www.jumotis.de)

Die Kosten für dieses Projekt belaufen sich auf 4.200,00 €.
Der Förderverein hat den Wunsch dieses großartige Projekt an der Grundschule Karby anbieten zu können, kann jedoch die gesamte Summe nicht alleine tragen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem Förderverein e. V. Grundschule Karby für die Tanzprojektwoche einen Zuschuss in Höhe von 250 € zu gewähren.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Zuschuss für die Hortbetreuung von Grundschülern in den Ev.-Luth. Kindergärten "Sternschnuppe" und "Pezzettino" Karby
Beschlussvorlage - 24/2014

Der Elternbeirat der Ev.-Luth. Kindergärten "Pezzettino" und "Sternschnuppe" in Karby hat einen Antrag auf Bezuschussung der Hortbetreuung von Grundschülern in den vorgenannten Einrichtungen gestellt.

Der Nahbereichsschulverband Kappeln hat dies bis vor einiger Zeit mit einem Betrag in Höhe von 105,00 EUR pro Kind und Monat bezuschusst. Diese Bezuschussung wurde aufgrund der Eröffnung der Offenen Ganztagsschule an der Grundschule in Karby eingestellt.

Die Betreuung in der Offenen Ganztagsschule erfolgt von Montag bis Donnerstag in der Zeit bis 15.15 Uhr, am Freitag bis 13.15 Uhr. Die Hortbetreuung in den Kindergärten erfolgt hingegen auch in den Ferien sowie am Freitagnachmittag.

Nach Besprechung der Bürgermeister der beteiligten Gemeinden Brodersby, Dörphof, Karby und Winnemark wird vorgeschlagen, einen freiwilligen Zuschuss für die Hortbetreuung in den Ev.-Luth. Kindergärten Karby in Höhe von 60,00 EUR pro Kind und Monat zu zahlen. Dieser errechnet sich wie folgt:

Ausgehend von einem durchschnittlichen Betreuungsbedarf von 3 Stunden wird angelehnt an die Förderung der Tagespflege ein Zuschuss in Höhe von 1,00 EUR pro Kind und Stunde gezahlt, so dass sich ein Betrag in Höhe von 15,00 EUR pro Woche ergibt (3 Stunden x 1,00 EUR x 5 Tage). Hochgerechnet auf den Monat ergibt sich somit ein Zuschussbetrag von 60,00 EUR pro Kind und Monat.


Herr Wöhlk trägt die Beschlussempfehlung des Finanzausschuss vor, die eine Bezuschussung nach der Vorlage vorsieht. Frau Siedenbiedel weist daraufhin, dass in diesem Zusammenhang auch die Betreuung durch die Betreute Grundschule im Rahmen der Gleichberechtigung berücksichtigt werden muss, da beide Einrichtungen benötigt werden. Herr Starck sieht auch die Notwendigkeit der ganzheitlichen Betreuung durch beide Einrichtungen. Daher ist der Zuschuss auf 2015 begrenzt, da eine Gesamtlösung mit beiden Einrichtung gefunden werden muss.


Beschluss:

Die Gemeinde Dörphof beschließt, einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 60,00 EUR pro Kind und Monat für die Hortbetreuung der Grundschüler aus der Gemeinde Dörphof in den Ev.-Luth. Kindergärten "Pezzettino" und "Sternschnuppe" an die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Karby für 2015 zu zahlen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :4
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Dörphof
Beschlussvorlage - 25/2014

Nach dem Kommunalabgabengesetz für Schleswig-Holstein kann eine Gemeinde örtliche Verbrauch- und Aufwandssteuern erheben, soweit sie nicht dem Land vorbehalten sind. Zu den Aufwandssteuern gehört u. a. auch die Zweitwohnungssteuer. Diese ist nicht dem Land vorbehalten.
Durch die Zweitwohnungssteuer soll auch der Zweitwohnungsinhaber angemessen an den Vorhaltekosten für die Infrastruktur in der Gemeinde beteiligt werden. Hier hält u. a. die Gemeinde für die Zweitwohnungsinhaber Wanderwege, die Feuerwehr, öffentliche Flächen usw. vor. Ferner unterhält sie die Straßen. Zur Finanzierung der sich hieraus ergebenden Kosten erhält die Gemeinde vom Zweitwohnungsinhaber nur die Grundsteuer B, während die Gemeinde vom Einwohner mit Hauptwohnsitz zusätzlich noch Anteile an der Einkommenssteuer, Anteile an der Umsatzsteuer, Ausgleichsleistungen nach dem Familienleistungsausgleich und Schlüsselzuweisungen erhält.
Die Hauptlasten der Infrastruktur tragen damit die Einwohner mit Hauptwohnsitz. Diese Kostenverteilung ist ungerecht und benachteiligt die Einwohner mit Hauptwohnsitz.
Durch die Einführung der Zweitwohnungssteuer wird der Zweitwohnungsinhaber daher angemessen an diesen Vorhaltekosten beteiligt.


Beschluss:

Die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Dörphof wird beschlossen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Dörphof für das Haushaltsjahr 2014
Beschlussvorlage - 20/2014

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2014 und ein Nachtragshaushaltsplan 2014 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.


Beschluss:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2014 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 werden beschlossen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erlass Haushaltssatzung 2015
Beschlussvorlage - 21/2014

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2015 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Herr Wöhlk stellt die Eckpunkte des Haushaltes 2015 sowie die erarbeiteten Ansatzänderungen aus der Finanzausschusssitzung.
Herr Sascha Werges stellt den Antrag, den Zuschuss für die IG Reitwege von 250,- € auf 150,- € zu kürzen.

Der Zuschusskürzung auf 150,- € wird mit 6 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen zugestimmt. Diese Änderung wird im Nachtrag 2015 eingearbeitet.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015, das Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2018 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      659.300,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      659.300,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      77.800,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      77.800,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      0,0 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          300 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          300 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,00 EUR.
§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Antrag der CDU-Fraktion auf Beschluss einer Resolution an den Kreistag gegen eine Unterstützung der "StadtRegionalBahn"

Herr Göbel erläutert den Anwesenden kurz den Hintergrund der Resolution und die finanzielle Auswirkung auf den Kreis. Dies würde bedeuten, das der Kreis seine Leistungen vermindern oder die Kreisumlage erhöhen müsste. Die Kosten für die "StadtRegionalBahn" wurden pro 100 Einwohner bei 730,- € liegen. Diese Kosten soll der Kreis nicht mittragen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Kreis Rendsburg-Eckerförde aufzufordern, die "StadtRegionalBahn" nicht zu unterstützen und sich eindeutig gegen das Projekt zu positionieren.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 14. Bekanntgaben

Herr Wöhlk berichtet über den im nicht öffentlichen Sitzungsteil gefassten Beschluss.

Darüber hinaus berichtet Herr Wöhlk über folgende Punkte:

- Das Halteverbot vor dem ehemaligen Rentnerwohnheim wird ausgeweitet. Die
Verkehrssituation wird weiterhin beobachtet, um weitere notwendige Maßnahmen einleiten zu
können.

- Das Basistelefon am FWGH wird demontiert

- Sicherheitsbegehung Spieplätze hat stattgefunden, einzelne Maßnahmen schon durchgeführt

- Das Amt hat in der Gemeinde eine Wohnung zur Unterbringung von Asylbewerbern angemietet



Günther Wöhlk  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer