N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Dörphof vom 31.03.2015.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus Schuby, Schusterberg 17, 24398 Dörphof
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.55 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Günther Wöhlk
Gemeindevertreter Martin Banck
Gemeindevertreter Christopher Bruns
2. stellv. Bürgermeister Frank Göbel
Gemeindevertreterin Gisela Kruse
1. stellv. Bgm Volker Starck
Gemeindevertreter Sascha Werges
Gemeindevertreter Alfred Zöhner

Abwesend sind:
Gemeindevertreterin Heidi Pinn (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung René Kinza
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks
Gast Maren Siedenbiedel

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Verabschiedung einer Gemeindevertreterin
3. Verpflichtung von Herrn Alfred Zöhner zum Gemeindevertreter
  Beschlussvorlage - 2/2015
4. Änderungsanträge zur Tagesordnung
5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
7. Einwohnerfragestunde
8. Wahl eines Mitgliedes in den Finanzausschuss
  Beschlussvorlage - 3/2015
9. Wahl der / des stellvertretenden Vorsitzenden im Finanzausschuss
  Beschlussvorlage - 4/2015
10. Wahl eines Mitgliedes in den Bau- und Wegeausschuss
  Beschlussvorlage - 5/2015
11. Wahl eines Mitgliedes in den Kindergartenausschuss
12. Situation Asylbewerber in der Gemeinde Dörphof
13. Erneuerung von Spielgeräten auf den Spielplätzen der Gemeinde
  Beschlussvorlage - 7/2015
14. Maßnahmen im Zusammenhang mit der Asphaltdeckenerneuerung der K 63
  Beschlussvorlage - 6/2015
15. Reparatur eines Regenablaufes in Alt-Dörphof
  Beschlussvorlage - 8/2015
16. Rissesanierungen an Gemeindestraßen
  Beschlussvorlage - 11/2015
17. Aufgabenerfüllung des gemeindlichen Brandschutzes

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Verabschiedung einer Gemeindevertreterin

Herr Bürgermeister Wöhlk verabschiedet Frau Maren Siedenbiedel nach 12 Jahren Tätigkeit als Gemeindevertreterin mit einem Blumenstrauß.


zu TOP 3. Verpflichtung von Herrn Alfred Zöhner zum Gemeindevertreter
Beschlussvorlage - 2/2015

Die Gemeindevertreterin Frau Maren Siedelbiedel ist zum 01.01.2015 als Gemeindevertreterin zurückgetreten. Laut Liste der Christlich Demokratischen Union (CDU) der Gemeinde Dörphof ist Herr Alfred Zöhner als nächster Bewerber festgestellt worden. Herr Alfred Zöhner ist als Mitglied der Gemeindevertretung zu verpflichten.
Herr Alfred Zöhner wird im Rahmen der Verpflichtungserklärung zum Gemeindevertreter der Gemeinde Dörphof verpflichtet.


Beschluss:

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Herr Göbel stellt Antrag, die TOP 17 und 18 von der Tagesordnung abzusetzen, da in beiden Angelegenheiten noch Beratungsbedarf im Bauausschuss besteht. Des Weiteren beantragt er einen neuen TOP 17 "Aufgabenerfüllung des gemeindlichen Brandschutzes" in die heutige Tagesordnung aufzunehmen. Weitere Anträge werden nicht gestellt.

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Anträgen von Herrn Göbel zu folgen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

ab hier anwesend: Herr Volker Starck

zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bericht des Bürgermeisters wird dem Protokoll beigefügt.
Herr Volker Starck berichtet als Bauausschussvorsitzender über:
1. Grundstücksverhandlung zur Errichtung einer Bushaltestelle im Ortsteil Dörphof und
2. Gespräch mit Grundstückseigentümern an der K 63 hinsichtlich deren Sanierung


zu TOP 6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 7. Einwohnerfragestunde

Es wird auf Risse in der Karlberger Straße hingewiesen. Herr Wöhlk teilt hierzu mit, dass dies bekannt sei und die Risse beobachtet werden. Da sich diese aber inzwischen nach Aussage der Anlieger vergrößert haben, wird vereinbart, einen Ortstermin durchzuführen.


zu TOP 8. Wahl eines Mitgliedes in den Finanzausschuss
Beschlussvorlage - 3/2015

Die Gemeindevertreterin Frau Maren Siedenbiedel ist zum 01.01.2015 als Gemeindevertreterin zurückgetreten. Hierdurch bedingt ist ein Mitglied in den Finanzausschuss zu wählen.


Beschluss:

Herr Alfred Zöhner wird als Mitglied in den Finanzausschuss gewählt.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Wahl der / des stellvertretenden Vorsitzenden im Finanzausschuss
Beschlussvorlage - 4/2015

Die Gemeindevertreterin Frau Maren Siedenbiedel ist zum 01.01.2015 als Gemeindevertreterin zurückgetreten. Hierdurch bedingt ist eine / ein stellvertretende/r Vorsitzende/r in den Finanzausschuss zu wählen.


Beschluss:

Herr Frank Göbel wird zum stellvertretenden Vorsitzenden des Finanzausschusses gewählt.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Wahl eines Mitgliedes in den Bau- und Wegeausschuss
Beschlussvorlage - 5/2015

Durch die Mandatsannahme von Herrn Alfred Zöhner als Gemeindevertreter verliert er seinen Sitz als bürgerliches Mitglied im Bau- und Wegeausschuss. Hierdurch bedingt ist ein Mitglied in den Bau- und Wegeausschuss zu wählen.


Beschluss:

Herr Christian Schneider wird als bürgerliches Mitglied in den Bau- und Wegeausschuss gewählt.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Wahl eines Mitgliedes in den Kindergartenausschuss

Die Gemeindevertreterin Frau Maren Siedenbiedel ist zum 01.01.2015 als Gemeindevertreterin Zurückgetreten. Hierdurch bedingt ist ein Mitglied in den Kindergartenausschuss zu wählen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, Herrn Günther Wöhlk als Mitglied in den Kindergartenausschuss zu wählen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Situation Asylbewerber in der Gemeinde Dörphof

Zu diesen Tagesordnungspunkt informiert Herr Rene Kinza als Leiter der Abteilung "Ordnung und Soziales" darüber, dass das Amt Schlei-Ostsee in 2015 verpflichtet ist, 135 Asylbewerber unterzubringen. Diese Zuweisung basiert auf einen gesetzlichen Verteilungsschlüssel, der die Unterbringung der Asylbewerber in Deutschland für die einzelnen Bundesländer regelt. Die Unterbringung soll dezentral erfolgen, um eine Integration während des Asylverfahrens in die Gesellschaft zu ermöglichen. Insgesamt hat das Amt 13 Wohnungen und drei Großunterkünfte im gesamten Amtsgebiet angemietet. Die Betreuung erfolgt durch zwei Sozialarbeiter und einen Hausmeisterservice, die eine große Unterstützung für das Amt sind.
Es bringen sich viele Bürger ehrenamtlich für die Integration der Flüchtlinge ein. Auch der Sprachunterricht erfolgt auch zum Teil ehrenamtlich. Durch den Sprachunterricht ist es möglich, den Erwachsenen eine Struktur in Ihren Alltag zu bringen. Bei den Kindern erfolgt dies durch den Schulbesuch.
In der Gemeinde Dörphof wurden 7 Wohnungen angemietet, von denen 3 z. Zt. belegt sind. Bisher gab es keine Probleme mit den Flüchtlingen, die sich auch untereinander unterstützen. Es erfolgt auch keine Trennung nach Nationalität und Glaubensrichtung.
Auf Nachfrage teilt Herr Kinza mit, dass er über die Verweildauer in dem Unterkünften keine Auskunft geben kann, da dies von der Einzelsituation und der Dauer des Asylverfahrens abhängig ist. Nach Abschluss des Asylverfahrens erhalten die Personen bei einer Anerkennung freies Bewegungsrecht für die EU und verziehen meistens in die Zentren.
Hinsichtlich der Bildung eines Willkommenskreises für Dörphof informiert Herr Kinza, dass ihm hierzu keine Informationen vorliegen. Der Willkommenskreis aus der Gemeinde Brodersby hat aber Hilfe angeboten, wobei eine Unterstützung aus der Gemeinde vorrangig in Anspruch genommen wird. Eine Unterstützung der Personen sollte aber als Hilfe zur Selbsthilfe erfolgen, da die Nachhaltigkeit der Hilfe wichtig ist.
Personen, die bei der Betreuung der Asyllanten unterstützen möchten, können sich gerne ans Amt wenden.


zu TOP 13. Erneuerung von Spielgeräten auf den Spielplätzen der Gemeinde
Beschlussvorlage - 7/2015

Die Doppelschaukeln mit Kletternetz auf den Spielplätzen in Schuby Schusterberg und Karlberg muten zwar noch standfest an, weisen aber bei genauerem Hinsehen Schäden auf. Die, die Schaukeln tragenden Querbalken sind von oben durch die Bewitterung angerottet. Bei den Routineinspektionen wird dieses durch den beauftragten Dritten dokumentiert. Eine Reparatur wäre wahrscheinlich unwirtschaftlich, da auch übrige Holzteile schon Mangelerscheinungen aufweisen.
Daher soll über die Demontage und die Montage neuer Geräte beraten werden. Herr Andresen wurde gebeten, einen Vorschlag zu unterbreiten.
In vielen Gemeinden des Amtes und auch bei Kindergärten und Schulen wurden in den vergangenen 12 Jahren Stahl- und Alugeräte aufgebaut. Diese Geräte sind preiswert, sehr solide und können Jahrzehnte halten. Herr Andresen schlägt verschiedene Optionen vor.
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Nestschaukel, Fallraum 2,90 x 8,00 m, Kosten für die Anschaffung rund 1.050 € brutto incl. Fracht

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Doppelschaukel, Fallraum 3,00 x 7,50 m, Kosten für die Anschaffung rund 1.550 € brutto incl. Fracht

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Kombischaukel mit Nest- und Doppelschaukel, Fallraum ca. 7,00 x 8,00 m, Kosten für die Anschaffung rund 2.500 € brutto incl. Fracht. Ob dieses Gerät Platz findet, müsste man schauen.

Für die Demontage der Altgeräte und die Montage der neuen Geräte einschließlich Fundamenten und Schaffung des vorgeschriebenen Fallschutzes müssen je Gerät weitere 1.000 € - 1.500 € angesetzt werden.
In Karlberg ist zudem das kleine Holzhaus und der Schwebebalken abgängig. Diese sollten abgebaut werden. Der Aufwand mag mit rund 500 € einschließlich der Entsorungsgebühren abgeschätzt werden. Ob diese Geräte ersetzt werden sollen, ist Herrn Andresen unbekannt. Zur Sitzung wird ein Beispielkatalog eines Herstellers vorgelegt.

Herr Andresen empfiehlt, dass sich die Bauausschussmitglieder vor der Beratung selbst ein Bild von den Geräten machen, um objektiv entscheiden zu können.


Beschluss:

Es wird beschlossen, folgende Geräte auf den Spielplätzen der Gemeinde abzubauen, zu entsorgen und entstehende Wunden im Rasen zu heilen: Spielhaus, Schwebebalken, Schaukeln; Stubben roden oder fräsen.
Ferner wird beschlossen, folgende neue Geräte anzuschaffen: 2 Doppelschaukeln kombiniert mit einer Nestschaukel (Bild 3 des Sachverhaltes). Die geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 6.500 € werden anerkannt. Die vorhandene Vermögenshaushaltsstelle zur Beschaffung neuer Spielgeräte wird um 2.000 € aufgestockt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, erforderliche Aufträge zu erteilen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Maßnahmen im Zusammenhang mit der Asphaltdeckenerneuerung der K 63
Beschlussvorlage - 6/2015

Nachdem in der Gemeindevertretung am 15.07.2014 beschlossen wurde, ein Ingenieurbüro mit der Planung von Maßnahmen, die ggf. mittel- oder unmittelbar mit der Deckenerneuerung der K 63 in 2016 zusammenhängen, zu beauftragen, ist dieses unterdessen erfolgt. Es hat am 20.01.2015 einen Besprechnungstermin im Amt gegeben, zu dem die Aufgaben verteilt wurden. Am 17.02.2015 hat dann eine Bereisung der K 63 mit den Planern, der Gemeinde und der Verwaltung gegeben.
Die Ergebnisse der bis zur Bauausschusssitzung gewonnenen Erkenntnisse und Planungen werden von Herrn Hohmann vom Ingenieurbüro Aqua-Tec aus Ahneby vorgetragen.

Damit sich die Mitglieder des Bauausschusses einen Eindruck darüber verschaffen können, welche Themen zur Beratung anstehen, werden die Besprechungsvermerke vom 20.01. und 17.02.2015 zur Verfügung gestellt. Da gleichermaßen Beratungen im Zusammenhang mit der K 77 in Winnemark anstehen, wird in diesen Vermerken teilweise auch Bezug auf Belange aus Winnemark genommen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die vorgetragenen Maßnahmen im Vorwege der Asphaltdeckenerneurung der Kreisstraße vorbereitend durchzuführen. Es sollen weitere Planungen beauftragt werden. Dazu ist ein Ingenieurvertrag zu verhandeln und als Stufenvertrag bis zur Leistungsphase 3 zu beauftragen. Das Ergebnis der sogenannten Entwurfsplanung ist dem Bauausschuss vorzulegen. Parallel sind Verhandlungen mit dem LBV vorzunehmen, mit dem Ziel, die Zuständigkeiten genauer zu definieren.
Der angedeutete Kostenrahmen von 150.000 € wird soweit zunächst anerkannt.
Ferner wird beschlossen, dass der Bürgermeister zusammen mit der Verwaltung einen Ortstermin mit den außerorts angrenzenden Grundstückseigentümern vereinbart. In diesem Termin soll die Verantwortlichkeit bzgl. der Zufahren verdeutlicht und die Kontaktaufnahme mit dem LBV angeregt werden.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Reparatur eines Regenablaufes in Alt-Dörphof
Beschlussvorlage - 8/2015

In Alt-Dörphof ist ein Straßenablauf der Gemeinde nebst der entwässernden Abflussleitung defekt. Das System gehört nicht zur zentralen Ortsentwässerung Nordschwansen. Der Aufwand für die Reparatur wird auf rund 3.000 € geschätzt. Der nordwestliche Anlieger leitet ebenfalls Niederschlagswasser ab und beteiligt sich gemäß einer schriftlich eingeholten Erklärung mit 900 € an den Kosten. Der Anteil wurde von Herrn Andresen anhand der Vorteilsflächen prozentual ermittelt.
Ob die Oberfläche des Rohrgrabens quer durch die Straße nach der Verfüllung wieder asphaltiert oder vielleicht gepflastert werden soll, müssen die Beratungen ergeben. Die Pflasterung in ca. 1,00 m Breite wäre kostenneutral zu einer Asphaltierung des nur ca. 60 cm breiten Schnittes.
Man könnte die Pflasterung favorisieren, weil diese nach einiger Zeit bei ggf. eintretender Setzung des Rohrgrabens entweder ausgebaut und durch Asphalt ersetzt oder nur gerichtet werden könnte. Zudem könnte man den Rohrgraben so anordnen, dass die Pflasterung anschließend den Anschein einer bewusst angelegten, optischen Verkehrsberuhigung erwecken würde.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den Regenablauf in Alt-Dpörphof zu reparieren. Der Oberfläche des Rohrgrabens soll in Asphaltbauweise wieder hergestellt werden. Die Kosten werden aus dem Wegeunterhaltungshaushalt bestritten. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den erforderlichen Auftrag zu erteilen.
Der tätig werdende Unternehmer soll in Schubyfeld 10 ca. 5 Betonmuldensteine festsetzen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Rissesanierungen an Gemeindestraßen
Beschlussvorlage - 11/2015

Herrn Andresen ist aufgefallen, dass sich in der Straße nach Schubystrand und nach Schwonendahl / Krim nach der letzten Rissesanierung vor rund drei Jahren erneut einige Risse aufgetan haben. Die meister der vergossenen Risse sind noch verschlossen, so dass das Eindringen von größeren Wassermengen verhindert werden konnte.

Ferner ist aufgefallen, dass in der Straße nach Alt-Dörphof eine Vielzahl von Rissen vorhanden sind. Wird hier nichts unternommen, so werden sich in absehbarer Zeit die ersten Schlaglöcher bilden.

Vor dem Hintergrund der Vermeidung von Straßenausbauten mit der pflichtgemäßen Erhebung von Ausbaubeiträgen empfiehlt Herr Andresen die Sanierung der Risse. Ohne ein konkretes Aufmaß der Risslängen erstellt zu haben, wird der Aufwand der Maßnahmen auf rund 5.000 € geschätzt.


Hinweis: Bei Straßen, die mittlerweile schon durch eine Art Netzrissbild geprägt sind, ist eine Rissesanierung unwirtschaftlich.


Beschluss:

Es wird beschlossen, im Rahmen der Straßenunterhaltung eine Rissesanierung an den genannten Straßen durchzuführen. Die Kosten werden aus dem Wegeunterhaltungshaushalt bestritten. Der Bürgermeister wird ermächtigt, notwendige Aufträge zu erteilen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Aufgabenerfüllung des gemeindlichen Brandschutzes

Herr Göbel informiert darüber, dass der Brandschutz, welcher eine gemeindliche Aufgabe ist, in der Gemeinde Dörphof durch die Feuerwehren Schuby und Karby sicher gestellt wird. Bei einem vergangenen Einsatz wurde festgestellt, dass bei "kleineren" Löscheinsätzen die Feuerwehr Karby nicht alarmiert wird. Dies ist bisher nicht aufgefallen, da bei "größeren" Einsätzen die Nachbarwehr Karby durch die Leitstelle mitalarmiert wurde.
Aufgrund dieser neuen Erkenntnis bittet Herr Göbel im Rahmen des Feuerwehrbedarfsplanes der Gemeinde Dörphof überprüfen zu lassen:

1. Reichen die Einsatzmittel der Feuerwehr Schuby aus und
2. Können die Einsatzfristen eingehalten werden.

In diesem Zusammenhang ist auch der Vertrag zwischen den Gemeinden Karby und Dörphof über den gemeinsamen Brandschutz inhaltlich zu prüfen, ob die getroffenen Regelungen noch den aktuellen Anforderungen entsprechen.

Herr Wöhlk berichtet nach einer Rücksprache mit dem Kreiswehrführer, dass das Alarmierungsproblem durch Änderungen im Fox-Programm behoben werden kann. Wichtig ist aber weiterhin der Kontakt unter den beiden Wehren.

Es besteht darüber Einigkeit, dass der Finanzausschuss sich mit dieser Angelegenheit befassen soll.


Herr Göbel bittet das Amt zu prüfen, ob bei Vorstandsmitglieder der beiden Wehren eine Befangenheit vorliegt, wenn diese an der Beratung über den Vertrag des gemeinsamen Brandschutzes zwischen Karby und Dörphof, teilnehmen würden.



Günther Wöhlk  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer