Sitzungsort: | im Feuerwehrgerätehaus Schuby, Schusterberg 17, 24398 Dörphof |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.40 Uhr |
Bürgermeister Günther Wöhlk |
Gemeindevertreter Martin Banck |
Gemeindevertreter Christopher Bruns |
2. stellv. Bürgermeister Frank Göbel |
Gemeindevertreterin Gisela Kruse |
Gemeindevertreterin Heidi Pinn |
1. stellv. Bgm Volker Starck |
Gemeindevertreter Sascha Werges |
Gemeindevertreter Alfred Zöhner (entschuldigt ) |
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
5. | Einwohnerfragestunde |
6. | Verlegung eines Breitbandleerrohrsystems im asphaltierten Geh- und Radweg in Schuby |
Beschlussvorlage - 22/2015 | |
7. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2014, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2014 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 1/2015 | |
8. | Qualitätsverbesserung des Ostseeküstenradwanderweges |
Beschlussvorlage - 13/2015 | |
9. | Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab 01.01.2016 |
Beschlussvorlage - 14/2015 | |
10. | Erlass einer neuen Entschädigungssatzung |
Beschlussvorlage - 16/2015 | |
11. | Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes |
Beschlussvorlage - 17/2015 | |
12. | Vereinbarung der Breitbandzweckverbandssatzung |
Beschlussvorlage - 18/2015 | |
13. | Vergabe eines Straßennamens |
Beschlussvorlage - 15/2015 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
15. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Herr Göbel stellt den Antrag, die - TOP 6 "Errichtung eines Buswartehauses in Schuby" Beschlussvorlage 10/2015 - TOP 7 "Bushaltestellen Schuby und Dörphof an der K 63" Beschlussvorlage 19/2015 - TOP 14 "Grundstücksverhandlungen bzgl. der Errichtung eines Buswartehauses in Dörphof" Beschlussvorlage 9/2015 aufgrund von noch bestehendem Abstimmungsbedarf von der heutigen Tagesordnung abzusetzen. Herr Volker Starck stellt den Antrag, als neuen - TOP 6 "Verlegung eines Breitbandleerrohrsystems im asphaltierten Geh- und Radweg in Schuby" Beschlussvorlage 22/2015 - TOP 7 "Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2014, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2014 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben" Beschlussvorlage 1/2015 in die heutige Tagesordnung aufzunehmen. Des Weiteren stellt er den Antrag, den bisherigen TOP 15 "Kaufinteresse an einer Fläche hinter der Bushaltestelle in Schuby", Beschlussvorlage 20/2015, nicht öffentlichen zu beraten. Beschluss: Es wird beschlossen, den Anträgen zuzustimmen und die Änderungen in die heutige Tagesordnung aufzunehmen. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
Herr Bürgermeister Wöhlk berichtet über die im Sommer begonnenen Kanalsanierungsarbeiten in Dörphof und der dabei entstandenen Beschädigung des Straßenbeleuchtungskabels. Im Rahmen der Maßnahme wurde vorsorglich ein Leerrohr für eine Erneuerung des Straßenbeleuchtungskabels mit verlegt. Herr Starck berichtet als 1. stellvertretender Bürgermeister über folgende Angelegenheiten: - Prüfungsarbeiten an den Abwasserkanälen - Füße an der Ruhebank bei Fülling erneuert - Erneuerung der Stufen an der Rutsche auf dem Spielplatz - Streichen der Info-Tafel in Schuby - Freischneiden eines Weges zur Herstellung des Lichtraumprofiles - Gespräch mit der Autokraft zwecks Abstimmung Neugestaltung Bushaltestelle Schuby - Geplanter Termin mit der Verkehrsaufsicht um den Radweg an der K 63 wieder als Radweg ausweisen zu können - Eine Asylbewerberin mit 4 Kindern wurde in der Gemeinde untergebracht. - Lt. Auskunft der Amtsverwaltung werden keine Ferienwohnungen zur Unterbringung von Asylbewerbern konfisziert. Aus dem Finanz- sowie Bau- u. Wegeausschuss erfolgen keine Mitteilungen. |
zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. |
zu TOP 5. | Einwohnerfragestunde |
Es sind keine Einwohner zur Sitzung anwesend. |
zu TOP 6. | Verlegung eines Breitbandleerrohrsystems im asphaltierten Geh- und Radweg in Schuby |
Beschlussvorlage - 22/2015 Es wurde zu verschiedenen Gelegenheiten schon über Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Asphaltierung der K63 stehen, beraten. U.a. wurde auch schon die Neuverlegung eines Straßenbeleuchtungskabels beschlossen. In diesem Kontext wurde auch darüber nachgedacht, parallel ein Leerrohr für ein Breitbandsystem mit zu verlegen. In der Zwischenzeit befindet sich ein Breitbandzweckverband in Gründung und das Projekt des Ausbaus eines LWL-Netzes nimmt konkretere Formen an. Daher hat Herr Andresen auf Bitten des Bauausschussvorsitzenden in Erfahrung gebracht, welcher Aufwand damit verbunden wäre, vorbereitend in den Kabelgraben der Straßenbeleuchtung ein entsprechendes System einzubauen. Dieser Aufwand kann incl. der Regiekosten auf rund 30.000 € geschätzt werden. Dieser Kostenrahmen wurde vom Planungsbüro M&S anhand des bereits vorliegenden Trassenplanentwurfes geliefert. Ferner wurde erfragt, ob die Gemeinde eine Chance hat, das System später an den Zweckverband zu übergeben und den Aufwand erstattet zu bekommen. Sofern der Zweckverband tatsächlich entsteht und das Projekt startet, muss eine Übernahme angestrebt werden. Da das Projekt als Ganzes vom Zweckverband zur Förderung beantragt werden wird, wäre auch eine spätere Bezuschussung denkbar. Leider ließ sich zum Zeitpunkt des Verfassens dieser Vorlage nicht eindeutig klären, ob eine Übernahme und Bezuschussung wahrscheinlich ist. Aus technischer Sicht ließe sich die Maßnahme wie folgt beschreiben: Auszug aus der Trassenplanung Der ohnehin beschlossene Kabelgraben für das Straßenbeleuchtungskabel würde z.B. statt 30 cm Breite eine Breite von 50 cm erhalten. Parallel zum Straßenbeleuchtungskabel würde in einer Tiefe von 60 cm ein Bündelleerrohr verlegt. Um zudem noch eine durchgängige Verbindung durch den Ort zu ermöglichen, muss ein weiteres 50-er PEHD- Leerrohr verlegt werden. Tatsächlich hätte man vorrangig die östliche Hälfte des Ortes erschlossen. Bzgl. der westlichen Seite muss in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro genau überlegt werden, inwiefern schon vor der Asphaltierung Leerrohre in den gepflasterten Gehweg vorgestreckt werden. Im Folgenden mögen die Beispielfotos die technische Umsetzung erklären. Bündelleerrohr mit (hier) 24 Speedpipes Über ein Leerrohr mit 24 Speedpipes lassen sich beispielsweise schon 48 Grundstücke erschließen, da die einzelnen Pipes sowohl von der einen Seite, als auch von der anderen Seite genutzt werden können. Noch offener Hausanschluss FTTH Diese Hausanschlüsse würden nur außerhalb des Asphalts vorgestreckt und eingemessen. Teilweise lassen sich diese sicherlich auch dort platzieren, wo ohnehin für die Anbindung des Straßenbeleuchtungskabels an die Laternen ein Kopfloch im Asphalt erforderlich wird. Montageschacht (in Schuby z.B. an den Ortseingängen) Zugriff auf das System über einen Montageschacht Herr Schmöckel vom eingebundenen Planungsbüro M&S hat Herrn Andresen ebenso erklärt, dass er die für eine Preisanfrage notwendigen Leistungstexte liefern und beratend zu Seite stehen würde. Zudem würde er den Unternehmer, der den Zuschlag erhält, genau in den technischen Umgang mit dem Leerrohrsystem unterweisen. |
Herr Göbel sieht ein zu großes finanzielles Risiko bei der jetzigen Verlegung eines Leerrohres im Geh- und Radweg für die Gemeinde, da nicht gesichert ist, ob dieses Leerrohr vom Breitbandzweckverband übernommen wird. Herr Bank verweist auf die Vorlage, dass der Beschluss vorbehaltlich der Aussage von den Fachleuten zur Übernahme und nachträglichen Bezuschussung erfolgt. Innerhalb der Gemeindevertretung wird die Durchführung der Maßnahme kurz kontrovers diskutiert. |
Beschluss: Vorbehaltlich der Aussage der Fachleute, dass eine Übernahme des Leerrohrsystems sowie eine Bezuschussung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in Aussicht gestellt werden kann, wird beschlossen, das Leerrohrsystem in Zusammenhang mit der Kabelverlegung für die Straßenbeleuchtung soweit zu etablieren, wie es infolge der angekündigten Asphaltierung notwendig und vernünftig erscheint. Der damit verbundene Mehraufwand gegenüber der Straßenbeleuchtungskabelverlegung wird auf rund 30.000 € geschätzt und anerkannt. Erforderliche Mittel werden über den Vermögenshaushalt 2016 bereitgestellt. Sobald der Breitbandzweckverband gegründet ist, wird die Übergabe des Systems verhandelt. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2014, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2014 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 1/2015 Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Dörphof zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Haupt- und Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob 1. der Haushaltsplan eingehalten ist, 2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind, 3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist, 4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist. Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten. Diese beschließt dann über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2014. |
Beschluss: Die Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Dörphof wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2014 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Qualitätsverbesserung des Ostseeküstenradwanderweges |
Beschlussvorlage - 13/2015 Der Ostseeküstenradwanderweg (OKR) ist einer der meistbefahrenen deutschen Radfernwege. Er führt in Schleswig-Holstein über 442 km von Lübeck bis Flensburg und davon gut 30 km durch das Amt Schlei-Ostsee. Von Eckernförde bis Damp führt er entlang des Radweges an der L 26. Dieser Radweg befindet sich derzeit in einem desolaten Zustand. Außerdem ist die Ostsee über eine große Wegstrecke (anders als der Name des Radweges vermuten lässt) nicht erlebbar. In Zusammenarbeit mit der Ostseefjord Schlei GmbH und den Bürgermeistern der Gemeinden entlang der westlichen Eckernförder Bucht wurden daher 2 Maßnahmen zur regionalen Qualitätssicherung des OKR mit Landtagsabgeordneten, Vertretern von Naturschutzverbänden sowie der zuständigen Behörden und Grundbesitzern thematisiert. Erstens: Die Sanierung des Radweges entlang der L 26, die zwischenzeitlich vom zuständigen Ministerium zugesagt wurde. Zweitens: Die Verlegung des Radweges von Damp nach Kappeln soweit wie möglich an die Ostsee. Im Amt Schlei-Ostsee wären hiervon die Gemeinden Brodersby, Dörphof und Damp betroffen. Der OKR wird derzeit aus Waabs kommend vor dem Ostseebad Damp in Richtung der Ortschaften Dörphof und Karby von der Ostsee weggeführt, um anschließend in Schönhagen wieder einen kurzen Abschnitt in Ostseenähe zu verlaufen. Hier besteht die Überlegung, den OKR als Alternativroute ab dem Entdeckerbad in Damp direkt an der Ostsee entlang zu führen, so dass er am Campingplatz Schubystrand vorbei und durch das Naturschutzgebiet Schwansener See führen würde. Dieser Weg steht bereits Fußgängern und Radfahrern zur Verfügung - eine Ausweisung für den OKR ist derzeit jedoch nicht möglich, da der Pflegezustand dieses nicht zulässt. Hierfür wäre eine maßvolle (wassergebundene) Herrichtung und eine laufende Unterhaltung des Weges für die Nutzung als Wander- und Radweg in einer Mindestbreite von zwei Metern mit einem Belag, der eine Befahrbarkeit auch bei längeren Trocken- oder Regenperioden ermöglicht, erforderlich. Für eine entsprechende Entwurfsplanung in Abstimmung mit sämtlichen Beteiligten sowie die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses für eine evt. Maßnahmenumsetzung mit einer Kostenschätzung sind höchstens 4.000,00 € zu veranschlagen, welche auf die drei Gemeinden aufzuteilen wären. Zuschüsse können für die Entwurfsplanung nicht eingeworben werden. In Abhängigkeit vom Planungsergebnis müssen für eine evt. Umsetzung der Maßnahme sodann Fördermöglichkeiten abgeklärt werden. |
Beschluss: Die Gemeinde beteiligt sich mit einem Drittel an den Planungskosten in Höhe von höchstens 4.000,00 €. Die Planer sollten eine andere Möglichkeit als einem wassergebundenen Weg untersuchen. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab 01.01.2016 |
Beschlussvorlage - 14/2015 Die Hundesteuersatzung (mit allen Nachtragssatzungen) der Gemeinde Dörphof verliert am 31.12.2015 gemäß § 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) nach 20 Jahren ihre Gültigkeit. Daher ist zum 01.01.2016 eine neue Hundesteuersatzung zu erlassen. Inhaltlich wurde die Satzung entsprechend der aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung überarbeitet. Auf Besonderheiten wird im folgenden hingewiesen (in der Satzung kursiv gedruckt): § 6 Abs. 1 Buchstabe d und Abs.2: Aufgrund des ab 01.01.2016 gültigen Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG) kann die Gemeinde die Hundesteuer für Hunde ermäßigen, deren Halter/innen eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 HundeG abgelegt haben. Es steht - wie bei den weiteren Ermäßigungen auch - im Ermessen der Gemeinde, ob sie mit einer Steuerermäßigung um die Hälfte der Jahressteuer einen Anreiz für den Erwerb der Sachkunde für das Halten von Hunden schaffen will. Welche finanziellen Auswirkungen eine entsprechende Ermäßigung hätte, ist schwer einschätzbar, da eine Prognose über die Zahl abzulegender Sachkundeprüfungen nicht möglich ist. § 11 Abs. 2: Grundsätzlich wird die Hundesteuer in Vierteljahresraten am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Das führt bei Hundehaltern, die nicht gleichzeitig Grundbesitzabgaben zahlen, zu niedrigen Einzelfälligkeiten, die bei Nichtzahlung erheblichen Verwaltungsaufwand in Hinblick auf Mahnungen und Vollstreckungen verursachen. Deswegen enthält der Entwurf der Satzung in § 11 Abs. 2 das Fälligwerden der Hundesteuer in einem Jahresbetrag am 15.05. Dadurch würden die Mahn- und Vollstreckungsgebühren für den säumigen Steuerzahler und der Aufwand für die Verwaltung gleichzeitig reduziert. Hinweis zu § 4 Abs.1: Die Steuersätze wurden zuletzt zum 01.01.2012 erhöht:
Eine Veränderung der Steuersätze steht im Ermessen der Gemeinde Dörphof. |
Beschluss: Die Hundesteuersatzung wird in der vorliegenden Fassung vom 04.08.2015 mit folgender Änderung beschlossen: § 6 Absatz 1 Buchstabe d wird ersatzlos gestrichen. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Erlass einer neuen Entschädigungssatzung |
Beschlussvorlage - 16/2015 Im Rahmen der überörtlichen Kassen- und Ordnungsprüfung der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde wurde u. a. darauf hingewiesen, dass die Entschädigungen für die Feuerwehrgerätewarte in die Entschädigungssatzung der jeweiligen Gemeinde aufzunehmen ist. In diesem Zusammenhang wurde die bisherige Entschädigungssatzung durch das Amt überarbeitet. Hinsichtlich der einzelnen Entschädigungen wurde die bisherigen Summen in Prozentsätze übernommen, um bei Änderungen der Entschädigungsverordnungen und der Entschädigungsrichtlinien keine Änderung der Satzung durchführen zu müssen. Durch die Verwendung von Prozentsätzen kann es zu vernachlässigen Rundungsabweichungen kommen. |
Beschluss: Es wird beschlossen, die vorliegende Entschädigungssatzung gem. Entwurf zu beschließen. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes |
Beschlussvorlage - 17/2015 Die Gemeinden des Amtes Schlei-Ostsee haben die Amtsverwaltung im vergangenen Jahr mit der Planung einer Breitbandversorgung beauftragt. Zwischenzeitlich wurden die Infrastrukturvorplanung für eine glasfaserbasierende Breitbandversorgung der Haushalte im Amtsgebiet, ein Business Case sowie Entwürfe eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes sowie deren Satzungsentwurf erstellt. Den Gemeinden werden damit die wesentlichen Grundlagen für die Entscheidung über die Errichtung einer Breitbandinfrastruktur und der entsprechenden Organisationsform zur Verfügung gestellt. Sie wurden am 26. August 2015 den Gemeindevertreterinnen und Gemeindvertretern dargestellt und erläutert. Im Ergebnis wird die Gründung eines Breitbandzweckverbandes empfohlen, der nach seiner Konstituierung die weiteren Voraussetzungen für einen Breitbandausbau (Finanzierung, Förderung, EU-weite Ausschreibung usw.) mit dem Ziel der Realisierung klärt. Als mögliche zusätzliche Partnerin kommt die Stadt Kappeln in Betracht. Der Fördergeber und das Breitbandkompetenzzentrum haben bereits vor einiger Zeit signalisiert, dass sie eine Zusammenarbeit wünschen. Die Planung wurde daher aufeinander abgestimmt. Eine Zusammenarbeit kann nur gegenseitig befruchten, da die Wirtschaftlichkeit einer Breitbandversorgung entscheidend von der Anschlussnehmerquote innerhalb eines zusammenhängenden Gebietes abhängt. |
Es wird auf die Änderungen, die sich nach der Rücksprache mit den Innenministerium ergeben haben, nochmals hingewiesen. Eine aktuelle Fassung des öffentlich-rechtlichen Vertrages liegt den Mitgliedern der Gemeindevertretung vor. |
Beschluss: Der öffentlich-rechtliche Vertrag wird beschlossen. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Vereinbarung der Breitbandzweckverbandssatzung |
Beschlussvorlage - 18/2015 Nach § 5 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit vereinbaren die Verbandsmitglieder eine Verbandssatzung, die der Zweckverband erlässt. Der vorliegende Satzungsentwurf wurde mit der Aufsichtsbehörde (Ministerium) abgestimmt. |
Es wird auf die Änderungen, die sich nach der Rücksprache mit den Innenministerium ergeben haben, nochmals hingewiesen. Eine aktuelle Fassung der Breitbandzweckverbandssatzung liegt den Mitgliedern der Gemeindevertretung vor. |
Beschluss: Die Verbandssatzung wird beschlossen. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Vergabe eines Straßennamens |
Beschlussvorlage - 15/2015 Durch den Neubau eines Hauses auf dem Flurstück 91/7 wird es für notwendig erachtet, für die Stichstraße einen eigenen Straßennamen zu vergeben. Die Fortführung der Straßenbezeichnung "Schuby" würde eine nachvollziehbare Nummerierung nicht ermöglichen und den Rettungsdiensten die Suche erschweren. Aus diesem Grund soll das Grundstück "Schuby 34 b" ebenfalls der Stichstraße zugeordnet werden und eine neue Hausnummer erhalten. Ursprünglich gehörte die Fläche zum Grundstück "Schuby 32 + 34" und wurde von der Straße "Schuby" erschlossen. Später erhielt das Grundstück eine Zufahrt von der Stichstraße und die Grundstückseigentümer gaben sich eigenständig Hausnummern. Der Eigentümer des Grundstücks "Schuby 28" erschließt sein Grundstück ebenfalls über die Stichstraße, wird aber seit der erstmaligen Hausnummernvergabe unter dieser Bezeichnung geführt. Ihm soll auf Vorschlag des Bürgermeisters freigestellt werden, ob er seine alte Hausnummer behalten will. Zur Namensfindung hat Bürgermeister Wöhlk recherchiert und herausgefunden, dass der betroffene Bereich früher "Redder" genannt wurde. |
Beschluss: Es wird beschlossen, gemäß des zuvor beschriebenen Sachverhalts bei der Hausnummernvergabe zu verfahren und der Stichstraße den Namen Wallachei zu geben. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 15. | Bekanntgaben |
Es erfolgen keine Bekanntgaben. |
Volker Starck | Christoph Stöcks |
Stellvertr. Bürgermeister | Protokollführer |