N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Dörphof vom 14.03.2017.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus Schuby, Schusterberg 17, 24398 Dörphof
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.25 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Frank Göbel
Gemeindevertreter Martin Banck
2. stellv. Bgm. Christopher Bruns
Gemeindevertreterin Gisela Kruse
Gemeindevertreterin Heidi Pinn
1. stellv. Bgm Volker Starck
Gemeindevertreter Sascha Werges
Gemeindevertreter Günther Wöhlk
Gemeindevertreter Alfred Zöhner

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Einwohnerfragestunde
6. Anfragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter
7. Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Dörphof für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Schuby
  Beschlussvorlage - 1/2017
8. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2016, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2016 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 5/2017
9. Unterstützung der Kappelner Tafel
  Beschlussvorlage - 6/2017
10. Mitgliedschaft Heimatgemeinschaft Eckernförde
  Beschlussvorlage - 7/2017
11. Verkehrsangelegenheiten: Sackgassenbeschilderung in der Straße Alt-Dörphof
  Beschlussvorlage - 2/2017
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
15. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Herr Bürgermeister Göbel stellt den Antrag, den TOP 14 von der heutigen Tagesordnung abzusetzen, da dieser noch im Fachausschuss abschließend beraten werden muss. Des Weiteren beantragt er, die Beratung der TOP 12, 13 und 15 nicht öffentlich zu beraten. Beiden Anträgen wird einstimmig zugestimmt. 

zu TOP 3. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Der Bericht des Bürgermeisters wird dem Protokoll beigefügt.

Herr Volker Starck berichtet über die Beschilderung eines Parkverbots, der Teilnahme an der DRK-Weihnachtsfeier sowie der Wahrnehmung einer Einladung vom TSV Karby.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 5. Einwohnerfragestunde
Es sind keine Einwohner anwesend.

zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter
Es erfolgen keine Anfragen.

zu TOP 7. Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Dörphof für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Schuby
Beschlussvorlage - 1/2017
Nach einem intensiven Beteiligungsverfahren der Kommunalen Landesverbände, der Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände und des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein wurde am 10. Juni 2016 das Brandschutzgesetz für Schleswig-Holstein durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag geändert. Mit dieser Änderung wurden die Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein auf eine rechtssichere Basis gestellt. Da eine Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Sondervermögen der Gemeinde darstellt, muss die Gemeinde in diesem Fall eine Satzung für Sondervermögen der Gemeinde erlassen. Die vorhandenen Kameradschaftskassen bleiben kraft Gesetzes bestehen.

Durch das Innenministerium wurde eine entsprechende Mustersatzung erarbeitet, die durch die Verwaltung um gemeindliche Gegebenheiten ergänzt wurde. Die Wertgrenzen in § 3 und § 9 Abs. 2 wurden aus der Hauptsatzung der Gemeinde übernommen. Die Wertgrenze in § 7 Abs. 7 wurde aus der Haushaltssatzung der Gemeinde übernommen. Dies können in den gemeindlichen Beratungen angepasst werden. Eine anderweitige Abweichung von der Mustersatzung bedarf der Einzelgenehmigung durch das Innenministerium. 

Beschluss:
Die Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Dörphof für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Schuby wird beschlossen. 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2016, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2016 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 5/2017
Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2016 zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese beschließt dann über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2016.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Dörphof wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2016 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt, und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Unterstützung der Kappelner Tafel
Beschlussvorlage - 6/2017
Der Finanzausschuss der Gemeinde Dörphof hat am 22.11.2016 der Gemeindevertretung empfohlen, die Kappelner Tafel e. V. für das Jahr 2017 mit einem einmaligen Betrag in Höhe von 100 € zu unterstützen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dörphof hat hierzu bisher keinen Beschluss gefasst.

Nunmehr ruft der Bürgermeister der Stadt Kappeln mit Schreiben vom 06.12.2016 (siehe Anlage) zu einer Spende zu Gunsten der Kappelner Tafel e. V. auf.

Durch die ehrenamtliche Tätigkeit der Kappelner Tafel e. V. werden Menschen, regelmäßig Familien mit Kindern, die lediglich über geringe oder gar kein Einkommen verfügen, mit Lebensmitteln versorgt. Kam dieser Personenkreis vor Jahren noch aus dem Stadtgebiet Kappelns, so lässt sich heute vermehrt feststellen, dass auch aus entfernteren Orten dieses Angebot genutzt wird.

Immer umfangreichere Lebensmitteltransporte von den Geschäften im Kreisgebiet zum Ausgabeort im Begegnungszentrum Kappeln-Ellenberg mit einer unterbrochenen Kühlkette machen die Beschaffung eines weiteren Kühlfahrzeuges notwendig. Die hierfür erforderlichen Kosten in Höhe von 36.000 € können bisher nur zum Teil über Spenden aufgebracht werden. Weiteres Sponsoring ist notwendig.


Beschluss:
Es wird beschlossen, die Kappelner Tafel e. V. einmalig mit 200 € zu unterstützen. Der Betrag soll für die Anschaffung eines neuen Fahrzeuges verwendet werden.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Mitgliedschaft Heimatgemeinschaft Eckernförde
Beschlussvorlage - 7/2017
Die Gemeinde Dörphof ist aufgrund eines Bürgermeisterentscheides Mitglied in der Heimatgemeinschaft Eckernförde.

Es soll darüber beraten werden, ob die Gemeinde Dörphof als Mitglied in der Heimatgemeinschaft Eckernförde verbleibt.

Beschluss:
Die Gemeinde Dörphof verbleibt als Mitglied in der Heimatgemeinschaft Eckernförde .

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Verkehrsangelegenheiten: Sackgassenbeschilderung in der Straße Alt-Dörphof
Beschlussvorlage - 2/2017
Auf dem letzten Teilabschnitt der Gemeindestraße "Alt Dörphof" in Richtung des Grundstückes "Alt-Dörphof 12" ist keine Wendemöglichkeit gegeben. Dies führt dazu, dass sowohl Touristen als auch ortskundige Fahrer mit Schwerlastverkehr in diesen Abschnitt hineinfahren und zwangsweise auf dem Privatgrundstück der Familie Lorenzen wenden müssen.
Als möglichen Aufstellungsort könnte die im unteren Bild vorhandene Laterne, die sich am Kreuzungsbereich zum erwähnten Teilabschnitt/Unterführung B 203 befindet, dienen.



graphic
Herr Zöllner gibt zu bedenken, dass es bei einer entsprechenden Beschilderung evtl. zu Problemen mit der Müllentsorgung kommen kann. Es könnte sein, dass die Müllfahrzeuge dann nicht mehr in die Straße fahren, und die Mülltonnen dann vorne zur Straße gebracht werden müssen. Diese Bedenken werden von den anderen Gemeindevertretern nicht gesehen.

Das Schild mit dem Zusatz soll an der dortigen Straßenlaterne montiert werden.

Beschluss:
Es wird beschlossen, einen Antrag bei der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde auf Anordnung eines Sackgassenschildes mit Zusatzschild "Keine Wendemöglichkeit" auf dem letzten Teilabschnitt der Gemeindestraße "Alt-Dörphof" Richtung Hausnummer "Alt-Dörphof 12" zu stellen.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 15. Bekanntgaben
Eine Bekanntgabe der Beschlüsse erfolgt nicht, da die Öffentlichkeit nicht anwesend war.

Es wird folgende Termine hingewiesen:

19.03. - Einladung zum Vergleichsschießen vom Schützenverein
22.03. - Verkehrsschau mit der Verkehrsaufsicht des Kreises

Die Aktion "Saubere Gemeinde" wird noch vor Ostern stattfinden.


Frank Göbel  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer