Sitzungsort: | im Gasthof "Victoria", Winnemark |
Beginn der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.20 Uhr |
Bürgermeister Frank Göbel |
Gemeindevertreter Martin Banck |
2. stellv. Bgm. Christopher Bruns |
Gemeindevertreterin Gisela Kruse |
Gemeindevertreterin Heidi Pinn |
1. stellv. Bgm Volker Starck |
Gemeindevertreter Sascha Werges |
Gemeindevertreter Günther Wöhlk |
Gemeindevertreter Alfred Zöhner |
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
5. | Einwohnerfragestunde |
6. | Anfragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter |
7. | Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018 |
Beschlussvorlage - 33/2017 | |
8. | Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Gründung des Zweckverbandes "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" |
Beschlussvorlage - 18/2017 | |
9. | Anregungen des Fahrrad-Workshops des Helferkreises-Nordschwansen zum Spendengeldverbleib |
Beschlussvorlage - 28/2017 | |
10. | Antrag auf Bezuschussung vom Seeadlerschutz Schlei e.V. |
Beschlussvorlage - 34/2017 | |
11. | 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Dörphof für das Haushaltsjahr 2017 |
Beschlussvorlage - 31/2017 | |
12. | Erlass Haushaltssatzung 2018 |
Beschlussvorlage - 32/2017 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
18. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.
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zu TOP 3. | Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
Bürgermeister Göbel berichtet über folgende Punkte: 20.09. Vorbesprechung Verhandlungsgruppe Brandschutz 26.09. Glasfaserausbau Veranstaltung für Multiplikatoren 27.09. Verhandlungsgruppe Brandschutz 05.10. Kommunaldialog SH – Netz AG in Gammelby 06.10. Geburtstagsgrüße der Gemeinde zum 80. 10.10. Eröffnung Schleswiger Volksbank in Kappeln 12.10. Abstimmungsgespräch NoSchwBGM Friedhofsdefizit 12.10. Abstimmungsgespräch Gesundheits-und Pflegezentrum 13.10. Informationsveranstaltung Energiewende SH-Netz AG, Schuby (SL) 17.10. Einbau interaktives Display 23.10. Sitzung Entwässerungsausschuss in Vogelsang 26.10. Begrüßung der Bürger zum Infoabend Glasfaserausbau 29.10. Geburtstagsgrüße der Gemeinde zum 85. 31.10. Geburtstagsgrüße der Gemeinde zum 85. 07.11. 1. Sitzung Lenkungsgruppe "Zukunftskonzept Daseinsvorsorge Kappeln und Umland" 08.11. Sitzung Amtsausschuss in Damp 09.11. Begrüßung der Bürger zum Infoabend Glasfaserausbau 13.11. Sitzung ARGE "Küstenschutz" in Groß Wittensee 14.11. Begrüßung der Bürger zum Infoabend Glasfaserausbau 16.11. Vorbesprechung HH 2018 mit FA Vorsitzenden 22.11. Sitzung Nahbereichsschulverband 23.11. Zustandsfeststellung Feldwege mit J.Joost und BA Vorsitzenden 28.11. Beratung Feldwegeproblematik im Amt mit BA Vorsitzenden 29.11. Besuch Infostand Glasfaserausbau 29.11. Abstimmungsgespräch GV Brandschutz 30.11. Sitzung Finanzausschuss 30.11. Sitzung Breitbrandzweckverband in Kosel durch stv. Bürgermeister 01.12. Abstimmungsgespräch Amt / Karby / Dörphof Brandschutz 05.12. 2. Sitzung Lenkungsgruppe "Zukunftskonzept Daseinsvorsorge Kappeln und Umland" Herr Starck informiert über Leitungsspülarbeiten in Alt-Dörphof und die vermutlich schleppende Antragsstellung auf Glasfaseranschlüsse in der Gemeinde. Herr Wöhlk teilt mit, dass die Tagesordnungspunkte der letzten Finanzausschusssitzung Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind. |
zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 5. | Einwohnerfragestunde |
Es werden keine Fragen gestellt.
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zu TOP 6. | Anfragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter |
Es erfolgen keine Anfragen.
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zu TOP 7. | Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018 |
Beschlussvorlage - 33/2017 Für die ordnungsgemäße Durchführung der Kommunalwahl am 06. Mai 2018 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand und das Wahllokal vorschlägt. Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, mindestens 8 Personen als Mitglieder in den Wahlvorstand zu benennen. Zusätzlich sollten noch 2 Personen als Reserve benannt werden. Nach § 55 Abs. 2 Satz 1 GKWG dürfen Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber (unter anderem) nicht Beisitzerinnen und Beisitzer eines Gemeindewahlausschusses oder Mitglied eines Wahlvorstands sein. Dieses gilt auch für Bewerberinnen und Bewerber zur Gemeindewahl im Fall ihrer beabsichtigten Mitwirkung im Kreiswahlausschuss. Wer bereits Mitglied eines solchen Wahlorgans ist, scheidet aus, sobald sie oder er als Bewerberin oder Bewerber in einem eingereichten Wahlvorschlag aufgeführt ist. |
Beschluss: Es wird folgendes Wahllokal für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018 vorgeschlagen: Wahllokal: Feuerwehrgerätehaus Schuby Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Kommunalwahl am 06. Mai 2018 vorgeschlagen: 1) Wahlvorsteher/in: Jan Andresen 2) stellv. Wahlvorsteher/in: Werner Henrici 3) Schriftführer/in: Hans-Werner Krüger 4) stellv. Schriftführer/in: Janice Ernst 5) Beisitzer/in: Marianne Ostrowski 6) Beisitzer/in: Ulrike Günther 7) Beisitzer/in: Clemens Petersen 8) Beisitzer/in: Angela Issak 9) Beisitzer/in: Andreas Hobus 10) Beisitzer/in: Jule Bremer
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Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Gründung des Zweckverbandes "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" |
Beschlussvorlage - 18/2017 Vorbemerkung In vielen der teilnehmenden Kommunen wurde bereits über den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Gründung des Zweckverbandes "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" beraten. Nach Rücksprache mit dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein in seiner Funktion als Genehmigungsbehörde ist es rechtlich erforderlich, den Vertrag in formellen Punkten anzupassen. Die Vertragsanpassung führt leider dazu, dass Beschlüsse, die bereits in den teilnehmenden Kommunen gefasst worden sind, wiederholt werden müssen. Folgende Änderungen wurden in den Vertrag eingearbeitet:
Gründung des Zweckverbandes Regionale Erweiterungsflächen für vorhandene Gewerbebetriebe beziehungsweise Entwicklungsflächen für neue Betriebe wurden bisher im Gewerbegebiet Sandbek in Kappeln vorgehalten. In dem Gewerbegebiet stehen keine freien Flächen mehr zur Verfügung. Deshalb streben die Städte Arnis und Kappeln und die Gemeinden Dörphof, Grödersby, Karby, Oersberg, Rabel, Rabenkirchen-Faulück, Stoltebüll, Thumby und Winnemark eine interkommunale Zusammenarbeit zur Ausweisung, Erschließung und zum Verkauf von Gewerbeflächen des interkommunalen Gewerbegebietes Nordschwansen an. Ziel ist es, die regionale Wirtschaftskraft und den eigenen Standortfaktor durch die Bereitstellung von Gewerbeflächen zu stärken. Für die Planung, Erschließung und Verwaltung des Gewerbegebietes soll ein Zweckverband gegründet werden. Alle teilnehmenden Kommunen haben bereits entsprechende Grundsatzbeschlüsse gefasst. Im Rahmen dieser Grundsatzbeschlüsse wurde die Bereitschaft erklärt, Mitglied im noch zu gründenden Zweckverband zu werden und erforderliche Mittel für die zu erbringende Stammeinlage in den Haushalten zur Verfügung zu stellen. Für die Gründung des Zweckverbandes ist es erforderlich, dass die Mitgliedsgemeinden den als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag beschließen. Die Verbandssatzung ist Gegenstand des Vertrages und diesem als Anlage 1 beigefügt. |
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dörphof beschließt den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Gründung des Zweckverbandes "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" gemäß Anlage. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Anregungen des Fahrrad-Workshops des Helferkreises-Nordschwansen zum Spendengeldverbleib |
Beschlussvorlage - 28/2017 Der Vorsitzende des Fahrrad-Workshops des Helferkreises Nordschwansen hat das zur Verfügung gestellte Schriftstück an die Gemeinde gerichtet und bittet um Kenntnisnahme und Beratung in den Gremien der Gemeinde.
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Es wird festgestellt, dass die Gemeinde Dörphof über keine eigenen Unterstellmöglichkeiten verfügt. |
Beschluss: Es wird beschlossen, die Idee der Mitfahrerbänke zu unterstützen.
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Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Antrag auf Bezuschussung vom Seeadlerschutz Schlei e.V. |
Beschlussvorlage - 34/2017 Der Seeadlerschutz Schlei e.V. beantragt eine Bezuschussung in Höhe von 250,00 € für die Anschaffung von Adlerpräparaten zu Schulungszwecken sowie für die Aufstellung von Informationstafeln über das Seeadlervorkommen in unserer Region. Informationen zu diesem Antrag sind den Anlagen zu entnehmen.
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Beschluss: Es wird beschlossen einen Zuschuss in Höhe von 100,00 € einmalig im Jahre 2018 zu gewähren. Der Verein Seeadlerschutz Schlei e. V. soll darauf hingewiesen werden, dass evtl. eine Bezuschussung durch die Aktiv-Region erfolgen könnte.
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Dörphof für das Haushaltsjahr 2017 |
Beschlussvorlage - 31/2017 Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern. Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan. Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2017 und ein Nachtragshaushaltsplan 2017 in der Gemeinde unumgänglich. Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan. |
Beschluss: Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2017 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 werden beschlossen. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Erlass Haushaltssatzung 2018 |
Beschlussvorlage - 32/2017 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. |
Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018, das Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2021 werden beschlossen. § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 805.500,00 EUR in der Ausgabe auf 805.500,00 EUR und 2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 43.900,00 EUR in der Ausgabe auf 43.900,00 EUR festgesetzt. § 2 Es werden festgesetzt: 1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,00 EUR 2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,00 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0,0 Stellen § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300% b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300% 2. Gewerbesteuer 310% § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,00 EUR. § 5 Als Anlage gilt der Stellenplan. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 18. | Bekanntgaben |
Da die Öffentlichkeit nicht anwesend ist, erfolgen keine Bekanntgaben.
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Frank Göbel | Christoph Stöcks |
Bürgermeister | Protokollführer |