N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Dörphof vom 07.12.2017.

Sitzungsort:  im Gasthof "Victoria", Winnemark
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.20 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Frank Göbel
Gemeindevertreter Martin Banck
2. stellv. Bgm. Christopher Bruns
Gemeindevertreterin Gisela Kruse
Gemeindevertreterin Heidi Pinn
1. stellv. Bgm Volker Starck
Gemeindevertreter Sascha Werges
Gemeindevertreter Günther Wöhlk
Gemeindevertreter Alfred Zöhner

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Einwohnerfragestunde
6. Anfragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter
7. Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018
  Beschlussvorlage - 33/2017
8. Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Gründung des Zweckverbandes "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen"
  Beschlussvorlage - 18/2017
9. Anregungen des Fahrrad-Workshops des Helferkreises-Nordschwansen zum Spendengeldverbleib
  Beschlussvorlage - 28/2017
10. Antrag auf Bezuschussung vom Seeadlerschutz Schlei e.V.
  Beschlussvorlage - 34/2017
11. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Dörphof für das Haushaltsjahr 2017
  Beschlussvorlage - 31/2017
12. Erlass Haushaltssatzung 2018
  Beschlussvorlage - 32/2017
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
18. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 3. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Bürgermeister Göbel berichtet über folgende Punkte:

20.09.            Vorbesprechung Verhandlungsgruppe Brandschutz

26.09.            Glasfaserausbau Veranstaltung für Multiplikatoren

27.09.            Verhandlungsgruppe Brandschutz

05.10.            Kommunaldialog SH – Netz AG in Gammelby

06.10.             Geburtstagsgrüße der Gemeinde zum 80.

10.10.             Eröffnung Schleswiger Volksbank in Kappeln

12.10.            Abstimmungsgespräch NoSchwBGM Friedhofsdefizit

12.10.            Abstimmungsgespräch Gesundheits-und Pflegezentrum

13.10.            Informationsveranstaltung Energiewende SH-Netz AG, Schuby (SL)

17.10.            Einbau interaktives Display

23.10.            Sitzung Entwässerungsausschuss in Vogelsang

26.10.            Begrüßung der Bürger zum Infoabend Glasfaserausbau

29.10.            Geburtstagsgrüße der Gemeinde zum 85.

31.10.            Geburtstagsgrüße der Gemeinde zum 85.

07.11.            1. Sitzung Lenkungsgruppe "Zukunftskonzept Daseinsvorsorge Kappeln und Umland"

08.11.            Sitzung Amtsausschuss in Damp

09.11.            Begrüßung der Bürger zum Infoabend Glasfaserausbau

13.11.             Sitzung ARGE "Küstenschutz" in Groß Wittensee

14.11.             Begrüßung der Bürger zum Infoabend Glasfaserausbau

16.11.             Vorbesprechung HH 2018 mit FA Vorsitzenden

22.11.            Sitzung Nahbereichsschulverband

23.11.            Zustandsfeststellung Feldwege mit J.Joost und BA Vorsitzenden

28.11.            Beratung Feldwegeproblematik im Amt mit BA Vorsitzenden

29.11.            Besuch Infostand Glasfaserausbau

29.11.            Abstimmungsgespräch GV Brandschutz

30.11.            Sitzung Finanzausschuss

30.11.            Sitzung Breitbrandzweckverband in Kosel durch stv. Bürgermeister

01.12.            Abstimmungsgespräch Amt / Karby / Dörphof Brandschutz

05.12.            2. Sitzung Lenkungsgruppe "Zukunftskonzept Daseinsvorsorge Kappeln und Umland"


Herr Starck informiert über Leitungsspülarbeiten in Alt-Dörphof und die vermutlich

schleppende Antragsstellung auf Glasfaseranschlüsse in der Gemeinde.

Herr Wöhlk teilt mit, dass die Tagesordnungspunkte der letzten Finanzausschusssitzung

Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.



zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 5. Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen gestellt.

zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter
Es erfolgen keine Anfragen.

zu TOP 7. Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018
Beschlussvorlage - 33/2017
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Kommunalwahl am 06. Mai 2018 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand und das Wahllokal vorschlägt.

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, mindestens 8 Personen als Mitglieder in den Wahlvorstand zu benennen. Zusätzlich sollten noch 2 Personen als Reserve benannt werden. Nach § 55 Abs. 2 Satz 1 GKWG dürfen Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber (unter anderem) nicht Beisitzerinnen und Beisitzer eines Gemeindewahlausschusses oder Mitglied eines Wahlvorstands sein. Dieses gilt auch für Bewerberinnen und Bewerber zur Gemeindewahl im Fall ihrer beabsichtigten Mitwirkung im Kreiswahlausschuss. Wer bereits Mitglied eines solchen Wahlorgans ist, scheidet aus, sobald sie oder er als Bewerberin oder Bewerber in einem eingereichten Wahlvorschlag aufgeführt ist. 


Beschluss:
Es wird folgendes Wahllokal für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018 vorgeschlagen:

Wahllokal: Feuerwehrgerätehaus Schuby

Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Kommunalwahl am 06. Mai 2018 vorgeschlagen:

  1) Wahlvorsteher/in:             Jan Andresen                
  2) stellv. Wahlvorsteher/in:             Werner Henrici            
  3) Schriftführer/in:                         Hans-Werner Krüger            
  4) stellv. Schriftführer/in:             Janice Ernst            
  5) Beisitzer/in:                         Marianne Ostrowski            
  6) Beisitzer/in:                         Ulrike Günther                        
  7) Beisitzer/in:                         Clemens Petersen
  8) Beisitzer/in:                         Angela Issak
  9) Beisitzer/in:                        Andreas Hobus
10) Beisitzer/in:                        Jule Bremer

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Gründung des Zweckverbandes "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen"
Beschlussvorlage - 18/2017

Vorbemerkung

In vielen der teilnehmenden Kommunen wurde bereits über den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Gründung des Zweckverbandes "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" beraten.

Nach Rücksprache mit dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein in seiner Funktion als Genehmigungsbehörde ist es rechtlich erforderlich, den Vertrag in formellen Punkten anzupassen. Die Vertragsanpassung führt leider dazu, dass Beschlüsse, die bereits in den teilnehmenden Kommunen gefasst worden sind, wiederholt werden müssen.

Folgende Änderungen wurden in den Vertrag eingearbeitet:

 
Alt
Neu
§ 1 Abs. 2
Der Zweckverband führt den Namen "Zweckverband interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" (ZGN). Er hat seinen Sitz in Kappeln.
Der Zweckverband führt den Namen "Zweckverband interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" (ZGN). Er hat seinen Sitz in Kappeln. Das Gebiet des Zweckverbandes umfasst das Gebiet der Vertragsparteien.
§ 6 Abs. 1
(…) Er tritt am 01.11.2017 mit vorheriger Genehmigung durch den Innenminister des Landes Schleswig-Holstein in Kraft.
(…) Er tritt am 01.03.2018 mit vorheriger Genehmigung durch den Innenminister des Landes Schleswig-Holstein in Kraft.
Anlage 1, Seite 1, Rubrum
(…) und mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig- Holstein (…)
(…) und mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein (…)
Anlage 1, Seite 8, § 20 Abs. 1
Die Verbandssatzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.
Die Verbandssatzung tritt am (Tag der konstituierenden Sitzung) in Kraft.


Gründung des Zweckverbandes

Regionale Erweiterungsflächen für vorhandene Gewerbebetriebe beziehungsweise Entwicklungsflächen für neue Betriebe wurden bisher im Gewerbegebiet Sandbek in Kappeln vorgehalten. In dem Gewerbegebiet stehen keine freien Flächen mehr zur Verfügung.

Deshalb streben die Städte Arnis und Kappeln und die Gemeinden Dörphof, Grödersby, Karby, Oersberg, Rabel, Rabenkirchen-Faulück, Stoltebüll, Thumby und Winnemark eine interkommunale Zusammenarbeit zur Ausweisung, Erschließung und zum Verkauf von Gewerbeflächen des interkommunalen Gewerbegebietes Nordschwansen an. Ziel ist es, die regionale Wirtschaftskraft und den eigenen Standortfaktor durch die Bereitstellung von Gewerbeflächen zu stärken.

Für die Planung, Erschließung und Verwaltung des Gewerbegebietes soll ein Zweckverband gegründet werden.

Alle teilnehmenden Kommunen haben bereits entsprechende Grundsatzbeschlüsse gefasst. Im Rahmen dieser Grundsatzbeschlüsse wurde die Bereitschaft erklärt, Mitglied im noch zu gründenden Zweckverband zu werden und erforderliche Mittel für die zu erbringende Stammeinlage in den Haushalten zur Verfügung zu stellen.

Für die Gründung des Zweckverbandes ist es erforderlich, dass die Mitgliedsgemeinden den als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag beschließen. Die Verbandssatzung ist Gegenstand des Vertrages und diesem als Anlage 1 beigefügt.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dörphof beschließt den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Gründung des Zweckverbandes "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" gemäß Anlage.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Anregungen des Fahrrad-Workshops des Helferkreises-Nordschwansen zum Spendengeldverbleib
Beschlussvorlage - 28/2017
Der Vorsitzende des Fahrrad-Workshops des Helferkreises Nordschwansen hat das zur Verfügung gestellte Schriftstück an die Gemeinde gerichtet und bittet um Kenntnisnahme und Beratung in den Gremien der Gemeinde.  

Es wird festgestellt, dass die Gemeinde Dörphof über keine eigenen Unterstellmöglichkeiten verfügt.


Beschluss:
Es wird beschlossen, die Idee der Mitfahrerbänke zu unterstützen. 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Antrag auf Bezuschussung vom Seeadlerschutz Schlei e.V.
Beschlussvorlage - 34/2017
Der Seeadlerschutz Schlei e.V. beantragt eine Bezuschussung in Höhe von 250,00 € für die Anschaffung von Adlerpräparaten zu Schulungszwecken sowie für die Aufstellung von Informationstafeln über das Seeadlervorkommen in unserer Region. Informationen zu diesem Antrag sind den Anlagen zu entnehmen.  

Beschluss:
Es wird beschlossen einen Zuschuss in Höhe von 100,00 € einmalig im Jahre 2018 zu gewähren. Der Verein Seeadlerschutz Schlei e. V. soll darauf hingewiesen werden, dass evtl. eine Bezuschussung durch die Aktiv-Region erfolgen könnte.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Dörphof für das Haushaltsjahr 2017
Beschlussvorlage - 31/2017
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2017 und ein Nachtragshaushaltsplan 2017 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.


Beschluss:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2017 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 werden beschlossen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Erlass Haushaltssatzung 2018
Beschlussvorlage - 32/2017
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.

Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018, das Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2021 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      805.500,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      805.500,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      43.900,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      43.900,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      0,0 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          300%
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          300%
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310%

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,00 EUR.


§ 5

Als Anlage gilt der Stellenplan.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 18. Bekanntgaben
Da die Öffentlichkeit nicht anwesend ist, erfolgen keine Bekanntgaben.


Frank Göbel  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer