N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Dörphof vom 19.09.2017.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus Schuby, Schusterberg 17, 24398 Dörphof
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.55 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Frank Göbel
Gemeindevertreter Martin Banck
Gemeindevertreterin Gisela Kruse
Gemeindevertreterin Heidi Pinn
1. stellv. Bgm Volker Starck
Gemeindevertreter Sascha Werges
Gemeindevertreter Günther Wöhlk

Abwesend sind:
2. stellv. Bgm. Christopher Bruns (entschuldigt )
Gemeindevertreter Alfred Zöhner (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Einwohnerfragestunde
6. Anfragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter
7. Weitere Details zur Errichtung von Buswartehäusern in Dörphof
  Beschlussvorlage - 19/2017
8. Straßenreinigungspflicht im gemeindlichen Außenbereich
  Beschlussvorlage - 20/2017
9. Karlberger Straße und Karlberg
  Beschlussvorlage - 21/2017
10. Beschaffung eines interaktiven Whiteboards / Panels für das Feuerwehrgerätehaus Schuby
  Beschlussvorlage - 22/2017
11. Antrag der Ev. Kirchengemeinde Karby auf Kostenbeteiligung für den Friedhof Karby
  Beschlussvorlage - 25/2017
12. Beteiligung an der Kostenermittlung für einen evtl. Umbau der Kindertagesstätte in Karby
  Beschlussvorlage - 26/2017
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
16. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werdennicht gestellt.
Herr Göbel schlägt vor, die TOP 13 - 15 unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu beraten. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.

zu TOP 3. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Der Bericht des Bürgermeisters wird dem Protokoll beigefügt.

Des Weiteren berichtet Herr Göbel über folgende Punkte:

- Angestrebter Wechsel bei der Trägerschaft von Kindertagesstätten durch die Kirche
- 43.000,- € eingespart bei den Maßnahmen im Rahmen der Sanierung der K 53
- Mitteilung über die neuen Stromlieferanten ab 2018 durch die Strombündelausschreibung
- Rasenpflege Sportplatz Karby soll künftig neu geregelt werden
- Beschwerden über das Parken in Schuby, Bereich Schusterberg
- Probleme mit dem Straßenverkehr Unterführung Alt-Dörphof - Die Gemeindevertretung ist
sich einig, dass dort keine Schranke aufgestellt werden soll und die Beschilderung
"Sackgasse" zu belassen
- Hinweis auf die Veranstaltung der AG Windparks Schwansen am 30.09.2017 Wochenmarkt
Eckernförde
- Kontaktaufnahme mit Firma Jöhnk-Bau bezüglich der Vermarktungsstrategie des
Neubaugebietes; 6 der 12 Grundstücke sind verkauft

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 5. Einwohnerfragestunde
Es sind keine Einwohner / innen anwesend.

zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter
Frau Kurse macht darauf aufmerksam, das die Schwarzbek teilweise sehr zugewuchert ist. Dies wird dem zuständigen WaBo mitgeteilt.

Herr Bank schlägt aufgrund der Diskussion im letzten Bauausschuss vor, die Baumtore mit Beetrosen in Form von Ballenware zu bepflanzen. Die Gemeindevertreter/innen sind sich einig, hierfür 400,- € bereitzustellen.

zu TOP 7. Weitere Details zur Errichtung von Buswartehäusern in Dörphof
Beschlussvorlage - 19/2017

Nachdem der Sachverhalt in der Beschlussvorlage 17/2017 schon detailliert dargestellt und die Beratung in der Gemeindevertretung am 26.06.2017 schon einen ziemlich weitgehenden Beschluss ergeben hat, soll der Bauausschuss nunmehr planmäßig folgende Parameter der Maßnahme definieren:

  • Boden / Sohle (geglättete Betonsohle oder Pflaster):

  • Form Buswartehaus Dörphof:

  • Form Buswartehaus Schuby:

  • Material & Farbe Tragwerk:

  • Material Seitenwände:

  • Material & ggf. Farbe Dach:

  • Anzahl Sitzgelegenheiten:

  • Mülleimer:

  • Art der Mastleuchten (Dekor oder eher technisch modern):

Damit der Ausschuss hinsichtlich der Form zwischen zumindest zwei Formen Vor- und Nachteile abwägen kann, hat Herr Andresen Gesichtspunkte und Kosten zweier Varianten ermittelt:

6-Eck-Form:

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Die Form könnte wie vor aussehen. Allerdings können Maße und detaillierte Bauweise verändert werden. Natürlich ist die folgende Annahme einer Grundfläche auch variabel, wobei nach dem Abriss des Altbestandes und der groben Anlage des Neubestandes die örtlichen Platzverhältnisse berücksichtigt werden müssen.

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Die bereits in der letzten Beschlussvorlage geschätzten Kosten in Höhe von 25.000 € für die Erstellung der Fundamentplatte in Form einer geglätteten Sohle mit gebrochenen Kanten, die Lieferung und Montage des Wartehauses und die Lieferung und Montage von Mobiliar nebst Mastleuchten sowie Anpassungen der umgebenden Pflasterflächen als auch einer Regenentwässerung kann Herr Andresen nach Rücksprachen mit Fachunternehmern (nicht zuletzt auch mit dem Investor des Objektes "Dorfstraße 11") nur bestätigen. Je nach Detaildefinition können die Kosten eher steigen, als dass sie in der Summe geringer ausfallen werden.

Ansprechende Rechteckform:

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Diese Form einer Haltestelle hat Herr Andresen in Mecklenburg gesehen. Die Maße betragen rund 4,50 m x 1,80 m. Auch für eine derartige Form hat Herr Andresen die Kosten ermittelt. Wenngleich die rechtwinklige Form für die Konstruktion des Häuschens günstiger ist, so sind die Mauerwerkspfeiler kostenintensiver. Unterm Strich ergeben sich nahezu exakt die gleichen Kosten wie bei der 6-Eck-Form. Die Farbgestaltung der Gebäude des Investors "Dorfstraße 11" sieht eine rote Verblendsteinfassade, weiße Fenster und schwarze Dächer vor.

Für Schuby könnte sicherlich eine etwas kleinere, schlichtere, wenngleich trotzdem ähnliche Bauweise gewählt werden. Die Kosten in Höhe von 11.000 € sind angenommen für die Lieferung und Montage eines Häuschens aus Stahl / Glas nebst einer passenden Fundamentsohle. Die Wahrscheinlichkeit, dass die genannten Kosten eingehalten werden können ist umso größer, wenn beide Häuschen in einem Zuge angefragt und errichtet werden.

Hinsichtlich der Mastleuchten möge sich der Ausschuss über das Internet über die lieferbaren Formen erkundigen und eine Definition vornehmen.     

Innerhalb der Gemeindevertretung wird sich über die beiden vorliegenden Gestaltungsvarianten der Bushaltehäuser in Dörphof ausgetauscht. Herr Göbel teilt mit, dass der Grundstückeigentümer darum bittet, durch die Errichtung keine Sichtbehinderung zu erzeugen. Diese sollen auch mit der Polizei und der Autokraft abgestimmt werden.

Ein Beschluss über das Erscheinungsbild und den Details der Buswartehäuser wird vertagt. Die Gemeindevertretung will noch Informationen zu weiteren Alternativen einholen.

Beschluss:

Es wird beschlossen, neue Vorschläge zur Gestaltung der Buswartehäuser zur nächsten Sitzung zu sammeln.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Straßenreinigungspflicht im gemeindlichen Außenbereich
Beschlussvorlage - 20/2017
Die Regelungen der Straßenreinigungssatzunggreifen nur innerhalb der geschlossenen Ortslagen. Da es außerhalb der geschlossenen Ortslagen auch bisweilen Bedarf zur Reinigung von Straßen, Borden etc. gibt, wünscht der Bürgermeister eine Beratung darüber, ob eine Beauftragung der Reinigung an Dritte Dienstleister seitens der Gemeindevertretung gewünscht ist.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, Anwohner an markanten Orten durch benachbarte Gemeindevertreter/innen anzusprechen und dafür zu werben, auch ohne Verpflichtung zur Straßenreinigung per Satzung trotzdem Ordnung vor dem Grundstück zu halten.   

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Karlberger Straße und Karlberg
Beschlussvorlage - 21/2017
Nachdem die Bebauung des Baugebietes "An der Schwarzbek" in den vergangenen Jahren begonnen hat, regt der Bürgermeister eine Beratung bzgl. des Umgangs mit dem Trennstreifen zwischen Baugebiet und Karlberger Straße an. Diesbzgl. wurde Herr Andresen gebeten, eine Beschlussvorlage zu fertigen. Dieser Bitte folgend möchte Herr Andresen verschiedene Gesichtspunkte, die in die Beratung einfließen können, nennen:
  1. B-Plan 2, 1.Änderung, "An der Schwarzbek"
    Der zur Verfügung gestellte B-Plan-Auszug zeigt den Übergang zwischen Baugrundstücken und Karlberger Straße. Es handelt sich um einen Streifen als Straßenbegleitgrün mit variierender Breite. Die dort dargestellten Bäume wurden an dritter Stelle gepflanzt. Bei der Gestaltung dieses Streifens, sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden:
    1. gesamtgestalterische Aspekte
    2. Angebot von längsaufgestellten Parkplätzen
    3. Entwässerung der Flächen
    4. bauliche Trennung zum Asphalt und zu den Grundstücken
  2. Breitbandinfrastruktur
    In 2018 ist es vorgesehen, dass in der Gemeinde Dörphof die Breitbanderschließung durchgeführt wird. Dazu werden vornehmlich Gehwege und Seitenstreifen als Trasse genutzt. Es wird empfohlen, mit der Gestaltung des Seitenstreifens zu warten, bis die Breitbanderschließung fertiggestellt ist.
  3. Zustand des Asphalts, Gefälle
    Die Asphaltdecke der Karlberger Straße erreicht ein Alter, in dem es normal ist, dass sich Bestandteile des bituminösen Bindemittels verflüchtigen und die Struktur ausmergelt. Die in den vergangenen Jahren durchgeführten Risssanierungen sollten den Zeitpunkt einer Deckenerneuerung hinauszögern. Wenn jetzt allerdings der Seitenstreifen gestaltet werden soll, ist es zu überlegen, den gesamten Straßenquerschnitt mit der Gefällesituation und Entwässerung zu betrachten. Es handelt sich um rund 900 – 1.000 m² Asphaltfläche.
  4. Bebauung ehemaliges Disco-Grundstück „Dorfstraße 11“
    Sofern die Gemeinde eine Asphaltdeckenerneuerung in Erwägung ziehen sollte, wäre zu überlegen, in diesem Zusammenhang nach Fertigstellung der neuen Bebauung den Übergang zwischen Fahrbahn, Wasserführung uns Zufahrt zur Krankengymnastikpraxis gefällig zu konstruieren.
  5. Kanalzustand
Der zur Verfügung gestellte Zustandsplan der Regen- und Schmutzwasserkanäle zeigt, dass die Kanäle teilweise auch sanierungsbedürftig sind. Bevor an der Straße Sanierungen durchgeführt werden, sollte genau geprüft werden, ob und wie die Kanäle saniert werden sollten.
Herr Andresen regt an, dass die Gemeindevertretung über die verschiedenen Gesichtspunkte berät und anschließend beschließt, ob den Anregungen gefolgt wird und ob die Verwaltung genauere Planungen und Konzepte vorlegen soll. Ggf. muss ein Planungsbüro einbezogen werden.

Möglicherweise wird die Sichtweise von Herrn Andresen, ausgehend von der Fragestellung der Gestaltung eines vergleichsweise kleinen Seitenstreifens, seitens der Gemeindevertreter kritisch bewertet. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass nur eine Betrachtung aller möglichen Einflussparameter eine nachhaltige Lösung erwarten lässt.   

Beschluss:

Es wird beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, unter Berücksichtigung der aufgezeigten Aspekte gemeinsam mit dem Bürgermeister und ggf. einem Planungsbüro sukzessive ein Konzept für die Karlberger Straße zu entwerfen. Die Gemeindevertreter sind aufgerufen, Gestaltungsideen zu äußern.     


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Beschaffung eines interaktiven Whiteboards / Panels für das Feuerwehrgerätehaus Schuby
Beschlussvorlage - 22/2017

Das Feuerwehrgerätehaus wird u.a. auch für die theoretische Ausbildung der Feuerwehrkameraden verwendet. Gleichzeitig dient es der Gemeinde für Sitzungen der Gemeinde und Einwohnerversammlungen.

Unterrichte, Vorträge und Präsentationen werden heutzutage nur noch mit medialer und digitaler Unterstützung durchgeführt. Hiermit ist das Gerätehaus nicht ausgerüstet. Bisher wurde dieser Mangel teilweise durch die Ausleihe eines privaten Beamers bzw. einer Leinwand aufgefangen. Hierbei entstehen allerdings immer wieder Einbußen beim Platzangebot für die Teilnehmer.

Auf zukünftige private Ausleihen sollte verzichtet werden.

Auch im Hinblick auf die bereits im Oktober stattfinden Veranstaltungen für das Glasfasernetz in Dörphof und der damit verbundenen wichtigen Anschlussquote, sollte eine optimale Präsentation bei einem größtmöglichen Platzangebot für die Bürger vorhanden sein.

Entsprechende elektronische Whiteboards liegen bei einer Beschaffungshöhe ab ca. 3000€ netto. Bei der Auswahl sollte geprüft werden, ob bei der Beschaffung eines höherwertigen Systems, die Folgekosten (z.B. Ersatz von Beamerlampen etc.) gesenkt werden können.  

Herr Bürgermeister Göbel berichtet über die Präsentation eines Whiteboards / Panels. Diese Geräte werden schon in 3 Jahren nicht mehr auf dem Markt sein. Die neuere Variante wäre ein interaktives Display. Ein solches Gerät stellte sich bei der Präsentation als sehr praktikabel dar. Allerdings wäre der Anschaffungpreis von ca. 5.900,- € fast doppelt so teuer bei beim Whiteboard. Aber aufgrund der Vorteile bei einem solchen Gerät, würde er für ein interaktives Display plädieren.   

Beschluss:

Es wird beschlossen, ein interaktives Display, 75 Zoll, zu beschaffen. Hierfür sollen 6.000,- € in den Nachtragshaushaltsplan aufgenommen werden. 


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Antrag der Ev. Kirchengemeinde Karby auf Kostenbeteiligung für den Friedhof Karby
Beschlussvorlage - 25/2017

Die Kirchengemeinde Karby beantragt eine Kostenbeteiligung zum Defizit des Friedhofes in Karby. Gem. Bestattungsgesetz SH §22(2) hat sich die Gemeinde an den Kosten zu beteiligen sofern kein eigener oder in einem Zweckverband vorhandener Friedhof vorgehalten wird und ein sogenannter " Silmutanfriedhof " betrieben wird.


Beschluss:

OhneVorlage weiterer Unterlagen kann das Thema nicht abschließend beurteilt werden. Es wird daher beschlossen, den Bürgermeister zu beauftragen, weitere Unterlagen anzufordern und in Vorgesprächen folgende gemeindliche Positionen zu verfolgen:

  • Eine Beteiligung am Defizit ist um den Betrag zu reduzieren, der durch den Verzicht von Gebühren gem. Entscheidung des Kirchengemeinderates in den Jahren 2011 bis 2016 entstanden ist. Hierzu sind die Sachbücher der entsprechenden Jahre vorzulegen.
  • Eine Beteiligung zum Verbleib des Defizites zu1) kann nur unter der verhältnismäßigen Berücksichtigung der Einwohner aus dem gesamten Kirchengemeindegebiet erfolgen, hierzu zählen auch die Gemeinde Damp (Schwastrum, Fischleger) und die Stadt Kappeln (Kopperby, Olpenitz). Der Kirchengemeinderat hat die entsprechenden Einwohnerzahlen vorzulegen.
  • Eine Beteiligung für die folgenden Jahre ist nur mit einer kostendeckenden Haushaltsplanung möglich. Entsprechende Maßnahmen zur Kostenreduzierung des Betriebes / Gebührenanpassung sind durch den Kirchenkreis bzw. Kirchengemeinderat vorzuweisen.
  • Der Bürgermeister soll weiterhin Gespräche mit anderen Gemeinden führen.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Beteiligung an der Kostenermittlung für einen evtl. Umbau der Kindertagesstätte in Karby
Beschlussvorlage - 26/2017
Um die Kosten für einen Umbau der Kindertagesstätte in Karby (Speisenausgabe) zu ermitteln und eine Entscheidungshilfe zu haben, wird die Gemeinde Dörphof um eine Beteiligung in Höhe von 300 € gebeten.

Beschluss:
Es wird beschlossen, für die Kostenermittlung eines evtl. Umbaus der Kindertagesstätte in Karby (Speisenausgabe) bis zu 300 € zu gewähren.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 16. Bekanntgaben
Es erfolgen keine Bekanntgaben, da keine Einwohner/innen anwesend waren.


Frank Göbel  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer