N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Dörphof vom 17.05.2018.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus Schuby, Schusterberg 17, 24398 Dörphof
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.10 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Frank Göbel
2. stellv. Bgm. Christopher Bruns
Gemeindevertreterin Gisela Kruse
Gemeindevertreterin Heidi Pinn
1. stellv. Bgm Volker Starck
Gemeindevertreter Sascha Werges
Gemeindevertreter Günther Wöhlk
Gemeindevertreter Alfred Zöhner

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Martin Banck (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Einwohnerfragestunde
6. Anfragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter
7. Ermittlung der Innenentwicklungspotentiale sowie Prüfung möglicher wohnbaulicher Entwicklungsflächen im Außenbereich in der Gemeinde Dörphof
  Beschlussvorlage - 7/2018
8. Sachstandsbericht zum Zustand des Weges nach Dörphofholz
  Beschlussvorlage - 14/2018
9. Buswartehaus in Dörphof am Gesundheitszentrum
  Beschlussvorlage - 13/2018
10. Verkehrsangelegenheiten: Verlängerung der Halteverbotszone in der Dorfstraße (Haus-Nr. 12 - Haus-Nr. 18)
  Beschlussvorlage - 9/2018
11. Grundsätzliche Organisation Baumtorpflege
  Beschlussvorlage - 11/2018
12. Maßnahmen in der Wegeunterhaltung 2018
  Beschlussvorlage - 10/2018
13. Einzäunung Kinderspielplatz Karlberg
  Beschlussvorlage - 15/2018
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
16. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Es werden keine Änderungsanträge zur Tagesordnung gestellt. Es erhebt sich kein Widerspruch über die nicht öffentliche Beratung der Tagesordnungspunkte 14 und 15. 

zu TOP 3. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden


Der Bürgermeister legt folgenden Bericht vor:

06.04.            Dorfreinigungsaktion "Müllsammeln"

09.04.             Lieferung Geburtstagsgrüße zum 75.

11.04.            Besprechung Innenpotenzialanalyse mit BA – Vors. im Amt

11.04.             Jubiläumsgrüße zur Goldenen Hochzeit

12.04.            Abstimmungsgespräch KiTa Betreiberwechsel der BGM’s im Amt

12.04.            Geburtstagsgrüße zum 95.

18.04.            Besprechung Kirchengemeinde/-Kreis Betreiberwechsel KiTa

25.04.            Geburtstagsgrüße zum 75.

25.04.            Besprechung Kirchengemeinde Friedhofsdefizit

01.05.            Maibaum Landjugend

02.05.            Richtfest Gesundheits-und Pflegezentrum

03.05.            Schulleiterkonferenz NBSV Kappeln

09.05.            Besprechung Ausbau K63


Aus den Ausschüssen erfolgen keine Mitteilungen.

 

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. 

zu TOP 5. Einwohnerfragestunde
Es wird der Wunsch geäußert, dass das Geschwindigkeitsmessgerät Ortseingang Dörphof, von Schuby kommend, aufgestellt wird. Es wird mitgeteilt, dass das Gerät zur Zeit repariert wird. Sobald es einsatzfähig ist, wird es dort installiert.

Aufgrund der dort geschilderten Situation hinsichtlich von Geschwindigkeitsübertretungen, wird darum gebeten, dass das Ordnungamt dort die Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen organisiert.  

zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter

zu TOP 7. Ermittlung der Innenentwicklungspotentiale sowie Prüfung möglicher wohnbaulicher Entwicklungsflächen im Außenbereich in der Gemeinde Dörphof
Beschlussvorlage - 7/2018
Der Bürgermeister der Gemeinde Dörphof ist mit dem Wunsch der baulichen Entwicklung an die Verwaltung heran getreten. Innerhalb der Gemeinde soll eventuell ein neues Baugebiet entstehen und Bauleitplanung betrieben werden. Bevor eine Planung jedoch umgesetzt werden kann, ist es erforderlich, eine sogenannte Innenentwicklungsanalyse durchzuführen.

Mit Verabschiedung des Landesentwicklungsplanes im Oktober 2010 wurde den Kommunen im Land SH ein neuer Siedlungsentwicklungsrahmen aufgegeben. Danach können ländliche Gemeinden bis zum Jahr 2025 um bis zu 10 % des Wohnungsbestandes zum Stand des 31.12.2009 wachsen. Der Wohnungsbestand in Dörphof betrug zu diesem Stichtag 322 Wohneinheiten (WE). Diese Zahl ist um die Wohneinheiten zu reduzieren, die nicht dem dauerhaften Wohnen dienen. Dies sind insbesondere Wochenend- und Ferienhausgebiete. In Dörphof besteht im Bereich Schusterberg ein ausgewiesenes Wochenendhausgebiet mit aktuell 12 Einheiten. Die Anzahl der WE reduziert sich somit auf 310. Damit wäre eine Entwicklung von bis zu 31 WE möglich.

Gemäß der letzten Ermittlung des Landes sind in der Zeit von 2010 bis 2016 bereits 15 weitere WE in Dörphof umgesetzt worden. Diese sind ebenfalls in Abzug zu bringen. Aus dem Bauverzeichnis des Amtes Schlei-Ostsee ergibt sich, dass in der Zeit vom 01.01.2017 bis heute weitere 3 WE realisiert worden sind. Danach ergibt sich für Dörphof derzeit ein Entwicklungsrahmen von etwa 13 WE. Hiervon sind noch anteilig die Potentiale des Innenbereiches abzuziehen, bei denen es in absehbarer Zeit zu einer Nachverdichtung kommen könnte. Diese Ermittlung erfolgt, durch ein Planungsbüro. Unterm Strich ist zu erwarten, dass sich der derzeitige Entwicklungsrahmen bis zum Jahr 2015 unter 10 WE einpendeln wird.

Das Land schreibt derzeit den Landesentwicklungsplan vorzeitig fort. Es ist angedacht den Entwurf mit den dann neuen Zahlen in der Kabinettssitzung im Herbst zu beschließen. Sobald der Entwurf beschlossen vorliegt wurde seitens des Landes in Aussicht gestellt, dass mit den neuen Zahlen bereits weiter gearbeitet werden kann. Es ist also davon auszugehen, dass Dörphof dann mehr als die derzeit ermittelten 13 WE zur Verfügung hat. Somit kann die Zeit bis dahin genutzt werden, um die notwendigen Pläne (siehe Text unten) aufzustellen.

Grundsätzlich könnte auch aufgrund der jetztigen Zahlen bereits über eine Entwicklung in Dörphof nachgedacht werden. Im Zuge der Standortsuche sind jedoch verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Hierzu gehört insbesondere der Grundsatz "Innenentwicklung vor Außenentwicklung". Weiterhin hat das Innenministerium bei anderen Bauleitplanverfahren immer wieder darauf hingewiesen, dass eine wohnbauliche Entwicklung am vorhandenen Siedlungskern und nicht in den Außenbereichslagen oder Ortsteilen erfolgen sollte. Darüber hinaus sind, wie üblich, die naturschutzrechtlichen Belange zu prüfen und zu berücksichtigen.

Sofern sich ein Bedarf für eine Siedlungsentwicklung abzeichnen lässt, die eine Bauleitplanung zur Folge hat, wäre vorab eine Innenentwicklungsanalyse durch einen Fachplaner durchzuführen. Erst danach kann der tatsächliche Entwicklungsrahmen festgestellt werden. Diese Analyse ist zwingende Vorgabe des Innenministeriums, sobald eine Gemeinde bauplanerisch tätig werden möchte.
Weiterhin wäre es empfehlenswert eine Überprüfung der Entwicklungsflächen im Außenbereich durch das Planungsbüro mit erarbeiten zu lassen. Hier wird der Gemeinde aufgezeigt, in welchen angrenzenden Außenbereichslagen neue Baugebiete entstehen könnten, wenn sich im Innenbereich keine Planung realisieren lässt. Sollte die Gemeinde auf diese Flächen ausweichen wollen, hätte die Gemeinde sich mit einer solchen Prüfung bereits mit der Standortalternativenfrage auseinander gesetzt, welche in jedem Bauleitplanverfahren zu berücksichtigen ist. Es wird somit angeraten beide Prüfungen durch ein Planungsbüro durchführen zu lassen.

Die Kosten für eine Innenentwicklungsanalyse liegen bei etwa 2.500,00 €. Die Prüfung der wohnbaulichen Entwicklungsflächen im Außenbereich wird bei schätzungsweise 1.500,00 € liegen. 

Beschluss:
Es wird beschlossen für die Gemeinde Dörphof eine Innenentwicklungsanalyse sowie die Prüfung möglicher wohnbaulicher Entwicklungsflächen im Außenbereich aufzustellen. Die Amtsverwaltung wird beauftragt drei fachkundige Planungsbüros zur Abgabe eines Angebotes anzuschreiben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an das leistungsfähigste Planungsbüro zu vergeben. 

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Sachstandsbericht zum Zustand des Weges nach Dörphofholz
Beschlussvorlage - 14/2018

Der Feldweg von der B203 zum Wald Dörphofholz hat durch die Nutzung in den letzten Jahren starke Schäden. Nunmehr ist der Weg in einem so desolaten Zustand, dass eigentlich Handlungsbedarf besteht. Mangels zyklischer Kontrolle kann der Verursacher der Schäden weder eindeutig ermittelt noch zu Schadensersatz herangezogen werden. Das ist das Ergebnis verschiedener Besprechungstermine (12.12.2017 & 16.02.2018) mit der Amtsverwaltung, den Landanliegern und Pächtern. Die Gemeinde argumentiert, dass die Baulast auf Grundlage bestimmter Passagen des Straßen- und Wegegesetzes bei den Nutznießern / Landanliegern liegt. Die Bereitschaft zum Handeln ist bei diesen allerdings nur sehr bedingt vorhanden. Infolge dieser Umstände kann leider kein einfacher Lösungsweg des Problems aufgezeigt werden.

Zwischen B203 und Feldweg führt die asphaltierte Straße von Alt-Dörphof unter der B203 hindurch und ein Stück parallel verlaufend. Insbesondere unter der B203 und im folgenden Einmündungsbereich sind die Banketten entweder viel zu hoch oder tief ausgefahren und die Entwässerungseinrichtungen sind stark verdreckt.

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Entsprechend der Regelungen im Straßen- und Wegegesetz und im Bundesfernstraßengesetz muss der Straßenbaulastträger der an eine Brücke anschließenden Straße (hier Gemeindestraße) die Fahrbahn und deren Entwässerungseinrichtungen unterhalten und betreiben. Die von den Entwässerungseinrichtungen weiterführenden Leitungen müssen dann allerdings wieder vom übergeordneten Straßenbaulastträger unterhalten und betrieben werden.

Aus diesem Grunde wird empfohlen, dass die Gemeinde Dörphof die ihr obliegenden Missstände abstellt. Ferner könnte der Straßenmeister gebeten werden, den Bewuchs im Entwässerungsgraben am Böschungsfuß des Dammes der B203 zu beseitigen.  


Beschluss:

Es wird beschlossen, dass hinsichtlich des Feldweges wie folgt weiter verfahren wird:

1.
Es soll Kontakt mit dem neuen Leiter des LBV- SH, Eckernförde, aufgenommen werden, um dort notwendige Arbeiten im Bereich der Brücke, die in dessen Zuständigkeit liegen, abzustimmen

2.
Kontaktaufnahme mit den dortigen Anliegern, damit von deren Grundstücken künftig kein Oberflächenwasser mehr auf die Straße gelangt

3.
Klärung der Zuständigkeit der Verkehrssicherungspflicht 

  


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Buswartehaus in Dörphof am Gesundheitszentrum
Beschlussvorlage - 13/2018

Nachdem der Bauausschuss und die Gemeindevertretung im September 2017 bereits über das Thema beraten haben, wurde seinerzeit beschlossen, zur nächsten Sitzung neue Vorschläge zu sammeln. Weder in den Sitzungen im November / Dezember 2017, noch in den Sitzungen im März 2018 wurden neue Vorschläge beraten. Nunmehr soll das Thema neu aufgegriffen werden. Der Bürgermeister hat dazu zusammen mit dem Bauausschussvorsitzenden und dem Bauherren des Gesundheitszentrums einen Ortstermin durchgeführt. Das Ergebnis wird von ihnen zur Sitzung vorgetragen werden.

Unverändert zu den Beschlussvorlagen 17/2017 und 19/2017 muss die Gemeindevertretung die Art und Bauweise des Wartehauses definieren. Da das Haus auf dem Grund und Boden des Grundstücksbesitzers des künftigen Gesundheitszentrum zu errichten wäre, muss die Art und Bauweise seine Zustimmung erfahren. Wenn nicht schon über das angestrebte Pachtverhältnis geregelt, gilt es dieses noch zusammen mit den Themen Pflege, Winterdienst … zu verschriftlichen.

Ferner kann berichtet werden, dass das Amt dem Kreis Rendsburg-Eckernförde im vergangenen Jahr mitgeteilt hat, dass im Ortskern Dörphof an der K63 ein Gesundheitszentrum gebaut wird und dass bei der Gelegenheit die vorhandene Bushaltestelle dorthin verlagert werden soll. Es wurde an den Kreis appelliert, dass durch diese Planungen gleichzeitig der barrierefreie Ausbau der dann neuen Haltestelle erfolgen sollte. Im Wesentlichen liegt die Baulast dieses barrierefreien Ausbaus beim Straßenbaulastträger, damit beim Kreis. Dieser Apell hat zu einer Verschiebung der Einstufung in der kreisweit vorgenommenen Priorisierung von 2a zu 1b geführt. Nunmehr ist diese Haltestelle in die Anlage 1 der Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zur barrierefreien Gestaltung von Haltestellen für den ÖPNV aufgenommen worden. Somit sollte dem Kreis die Beschlusslage der Gemeinde mitgeteilt und die weitere Vorgehensweise einvernehmlich abgestimmt werden. Dabei gilt nicht zuletzt auch zu berücksichtigen, dass die Leerrohrverlegearbeiten des Breitbandzweckverbandes im Herbst anstehen und die offizielle Genehmigung der Verlegung der Haltestelle bei den verantwortlichen Stellen eingeholt werden muss.

Gemäß Beschluss der GV vom 26.06.2017 wurden in den Vermögenshaushalt 2018 36.000 € eingestellt. Dabei waren aber auch noch ein Buswartehaus für Schuby und die Beleuchtung des Parkplatzes gegenüber des künftigen Gesundheitszentrums berücksichtigt.   


Beschluss:
Es wird beschlossen, ein Buswartehaus in einer Metallvariante zu errichten. Das Metal soll einen Grauton erhalten, der noch mit dem Investors des Gesundheitszentrums abzustimmen ist. Zur Abstimmung der Form der Bushaltestelle, genauer Standort und Einholung eines Angebots, soll ein Ortstermin mit dem Investor, der Gemeinde und der Schlosserei Schmidt stattfinden.
  

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Verkehrsangelegenheiten: Verlängerung der Halteverbotszone in der Dorfstraße (Haus-Nr. 12 - Haus-Nr. 18)
Beschlussvorlage - 9/2018
Gründe für die Verlängerung des Halteverbotes sind der zu erwartende Ziel- und Quellverkehr von dem im Bau befindlichen Gesundheits- und Pflegezentrum sowie die Einmündungsverkehre nach Karlberg und Alt-Dörphof.
Weiterhin wird durch die neue Bushaltestelle das Gefahrenpotenzial in Verbindung mit gegenüberliegenden parkenden PKW´s erhöht.
Hinweis des Bürgermeisters: Bisher wurde seitens der Verwaltung keine Berechnung vorgelegt, wie viele Parkplätze in Dörphof vorgehalten werden müssen. Weiterhin wird ein Teil des Ladezonenbereiches (bisher nicht der Öffentlichkeit gewidmet, vor Neubau St. Nocolaiheim bis HaGe) als öffentlicher Parkraum genutzt.   

Beschluss:
Es wird beschlossen die Erweiterung der Halteverbotszone in der Dorfstraße in Dörphof (von Haus-Nr. 12 bis Haus-Nr. 18) bei der örtlichen Verkehrsbehörde (Ordnungsamt) zu beantragen. 

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Grundsätzliche Organisation Baumtorpflege
Beschlussvorlage - 11/2018
Nachdem die Baumtorpflege über 11 Jahre von Herrn Möhl erledigt wurde und er diese fortan nicht mehr durchführen möchte, muss die Pflege neu organisiert werden. Die Gemeindevertretung muss beraten, wie verfahren werden soll.

Sofern die Baumtore weiterhin einen gepflegten Willkommensgruß am Ortseingang der Ortsteile Schuby und Dörphof bieten sollen, besteht die Baumtorpflege aus:
  • 6 bis 8 Mähgängen pro Jahr (je nach Wetter)
  • ca. 8 bis 10 Mal Rosenbeete von Unkraut befreien
  • Pflanzenschutz an den Rosen (Läuse und Rost)
  • 4 bis 6 Mal Bordstein reinigen und Unkraut aus den Fugen kratzen, Kehricht abfahren
  • 2 bis 4 Mal Schraffen reinigen  
Herr Bürgermeister Göbel erläutert die bisherige Baumtorpflege und die Möglichkeit, die Pflege weiterhin ehrenamtlich machen zu lassen.

Die anwesenden Christoph Itzke, Simone und Holger Lüthgens erklären sich bereit, die Baumtore "Dörphof" ehrenamtlich zu pflegen. Es soll versucht werden, für die anderen Baumtore ebenfalls ehrenamtliche "Pfleger" zu finden. Ansonsten müssen für diese Angebote über deren Pflege eingeholt werden.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Baumtorpflege fortan wie folgt zu organisieren:.

1.
Die Pflege der Baumtore "Dörphof" wird künftig durch Simone und Holger Lüthgens und Christoph Itzke erfolgen.

2.
Es soll versucht werden, für die anderen Baumtore ebenfalls ehrenamtliche "Pfleger" zu finden. Ansonsten müssen für diese Angebote über deren Pflege eingeholt werden. 

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Maßnahmen in der Wegeunterhaltung 2018
Beschlussvorlage - 10/2018

Nachdem im Februar 2018 nach Erreichen einer ausreichenden Anschlussquote die Entscheidung gefallen ist, dass auch in der Gemeinde Dörphof 95 % des Gemeindegebiets mit Breitband erschlossen wird, ist absehbar, dass ab Herbst diesen Jahres Leerrohrgräben an und in Straßen und Gehwegen erstellt werden. In anderen Gemeinden hat sich gezeigt, dass es wirtschaftlich ist, im Zuge der diesbzgl. Arbeiten desolate Oberflächen zu erneuern oder zu richten. Da die genaue Trassenplanung aber erst kurzfristig im Rahmen von Auswertungen von Ver- und Entsorgungsplänen sowie Begehungen festgelegt wird, kann im Vorwege nicht genau erklärt werden, wo sich welche Synergien ergeben werden. Daher wird empfohlen, dass der Bürgermeister das Mandat erhält, sich ergebende Gelegenheiten und Synergien zu nutzen. Da dieses unweigerlich auch mit Kosten verbunden ist, wird empfohlen, den Wegeunterhaltungshaushalt um z.B. 20.000 € aufzustocken.

Von den eingestellten 30.000 € sind heute bereits rund 15.000 € verausgabt oder infolge eingegangener Verträge zum Soll gestellt. Zur Info: Der Winterdienst hat 2018 bisher rund 3.700 € gekostet.

Maßnahmen, die im Rahmen der Wegeunterhaltung anstehen:

  • Leitpfähle richten und defekte Pfähle ersetzen

  • Außerortsführende Geh- und Radwege reinigen, damit die Kanten nicht schon wieder binnen weniger Jahre vollends hereinwachsen

  • Aufgewachsene Banketten und Mittelstreifen durchstechen, so dass stehendes Wasser von den Straßen abfließen kann

  • Punktuell heruntergefahrene Banketten auffüllen (nicht in Schubymühle zwischen Fahrbahn und Radweg zu empfehlen, weil letztjährige Maßnahme schon mehr als 2.500 € gekostet und nur wenige Monate gehalten hat. Wirtschaftlicher wäre eine investive Maßnahme mit Setzen von RG-Steinen über den Vermögenshaushalt. Handlungsdruck zum Erhalt der Straße und zur Vermeidung von geltend gemachten Versicherungsansprüchen geschädigter Verkehrsteilnehmer groß)

  • Risse vergießen auf Straßen, deren Erneuerung auch mittelfristig nicht vorgesehen ist

  • Anstrich Buswartehäuser in Schuby zum Werterhalt

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  • Baumtorpflege (gesonderter TOP)  


Beschluss:
Es wird beschlossen, den Wegeunterhaltungshaushalt im Nachtrag um 20.000 € aufzustocken. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die im Sachverhalt beschriebenen Maßnahmen zu veranlassen. Als vorrangige Maßnahme wird die Oberflächenerneuerung der Bürgersteige im Rahmen der Glasfaserkabelverlegung festgelegt. Für die anderen notwendigen Maßnahmen soll eine sparsame und restriktive Auftragsvergabe erfolgen.  

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Einzäunung Kinderspielplatz Karlberg
Beschlussvorlage - 15/2018

In der GV am 01.12.2016 wurde beschlossen, in 2018 eine Einzäunung des Kinderspielplatzes in Karlberg vorzunehmen. Zum östlichen Nachbar soll ein 1,60 m hoher und zur nördlichen Wiese ein 1,25 m hoher Doppelstabmattenzaun errichtet werden. Leider wurde es in den Haushaltsberatungen für das Jahr 2018 versäumt, erforderliche Mittel in den Vermögenshaushalt einzustellen.

  • 28 lfdm Doppelstabmattenzaun 8/6/8, pulverbeschichtet passen zum Bestand (grün), H = 1,60 m

  • 16 lfdm Doppelstabmattenzaun 8/6/8, pulverbeschichtet passen zum Bestand (grün), H = 1,25 m

Die Kosten für das Liefern und Aufbauen müssen mit bis zu 3.000 € angenommen werden.  


Beschluss:
Es wird beschlossen, erforderliche Mittel über den Nachtrag 2018 bereitzustellen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine Preisanfrage bei drei Fachfirmen zu veranlassen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.  

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 16. Bekanntgaben
Da die Öffentlichkeit nicht mehr anwesend ist, kann sie über die nicht öffentlich gefaßten Beschlüsse informiert werden. 


Frank Göbel  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer