N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Dörphof vom 08.10.2018.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus Schuby, Schusterberg 17, 24398 Dörphof
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.45 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Frank Göbel
Gemeindevertreter Wolfgang Börner
2. stellv. Bgm. Christopher Bruns
Gemeindevertreterin Silke Joost
Gemeindevertreterin Gisela Kruse
Gemeindevertreterin Heidi Pinn
Gemeindevertreter Tobias Schlömer
1. stellv. Bgm. Volker Starck
Gemeindevertreter Sascha Werges

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks
Gast Martin Banck

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Verabschiedung eines ausgeschiedenen Gemeindevertreters
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Einwohnerfragestunde
7. Anfragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter
8. Gültigkeitserklärung der Gemeindewahl am 06. Mai 2018
  Beschlussvorlage - 17/2018
9. Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung
  Beschlussvorlage - 20/2018
10. Defizitbeteiligung am Friedhof Karby
  Beschlussvorlage - 18/2018
11. Trägerschaft und Finanzierung der ev. Kindergärten in Karby
  Beschlussvorlage - 28/2018
12. Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Übertragung von Brandschutzaufgaben
  Beschlussvorlage - 19/2018
13. Festlegung des Baus von zwei Buswartehäusern in Dörphof und Schuby
  Beschlussvorlage - 22/2018
14. Ersatzbeschaffung für die Geschwindigkeitsmessanlage
  Beschlussvorlage - 30/2018
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
16. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.  

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Herr Bürgermeister Göbel stellt den Antrag, die Bezeichnung von TOP 11 von "Information zu Kindergarten" in "Trägerschaft und Finanzierung der ev. Kindergärten in Karby" zu ändern. Zu diesem TOP wird die Beschlussvorlage 28/2018 verteilt. Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

Des Weiteren beantragt der Bürgermeister, die Tagesordnung um einen neuen TOP 14 "Ersatzbeschaffung für die Geschwindigkeitsmessanlage - Beschlussvorlage 30/2018" zu erweitern. Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

Herr Göbel beantragt, den TOP 15 nicht öffentlich zu beraten. Diesem Antrag wird ebenfalls einstimmig zugestimmt.  

zu TOP 3. Verabschiedung eines ausgeschiedenen Gemeindevertreters
Herr Bürgermeister Göbel dankt Herrn Martin Banck für seine ehrenamtliche Tätigkeit seit 2003 in der Gemeindevertretung Dörphof sowie für die vielen geleisteten Arbeitsstunden im Sinne der Gemeinde.   

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Herr Bürgermeister Göbel berichtet über folgende Angelegenheiten:

20.06.            Finanzausschuss Dörphof

23.06.            Ortsbesichtigung Schwonenthal mit BAVors., Absackungen

28.06.             17.00 Sitzung NBSV
            19.00 Kirchengemeinde Gespräch KiTa

29.06.            10 jähriges Jubiläum Amt Schlei - Ostsee

30.06.             TdoT FF Karby – Dörphof

02.07.            10.00 Abstimmung SH-Netz, Versetzung Trafo
            13.00 Teilnahme an der Beisetzung eines Gemeindemitgliedes

03.07. Abstimmungsgespräch KiTa im Amt

04.07.            Gespräch Bestattungsmöglichkeiten Gut Damp mit FA Vors.

05.07.            17.00 Sitzung IGN, Kappeln
20.00 Vorbesprechung Amtsausschuss

06.07            Geburtstagsgrüße der Gemeinde zum 75.

09.07.             Sitzung Breitbandzweckverband, Eckernförde

10.07.             Infogespräch Gemeindevertreter KiTa in Winnemark

12.07.            Sitzung Amtsausschuss in Waabs

14.07.             Geburtstagsgrüße der Gemeinde zum 80.

16.07.            09.00 Besichtigung Bankgebäude in Dörphof mit S. Joost
18.00 Gespräch Kirchengemeinde Friedhof

17.07            11.00 Geburtstagsgrüße der Gemeinde zum 80.
16.00 Einweisung in ArcGis / ALKIS im Amt

21.07.            TdoT FF Schuby

04.08.             Gespräch möglicher Landerwerb mit Eigentümer mit BAV

06.08.            Gespräch möglicher Landerwerb mit Eigentümer

07.08.            Geburtstagsgrüße der Gemeinde zum 85.

09.08.            Abstimmungsgespräch KiTa im Amt

13.08.            Besprechung Vertrag Feuerwehr mit WF im Amt

22.08.            2. Sitzung Amtsausschuss in Fleckeby

04.09.            10.00 Abstimmungsgespräch BGM, Schönhagen
19.00 Infoabend Klimaschutzagentur des Kreises, Winnemark

05.09.             Sommerdialog Schleswiger Stadtwerke, Schloß Gottorf

08.09.            Geburtstagsgrüße der Gemeinde zum 80.

10.09            09.00 Ortsbesichtigung ErdgasleitungAlt – Dörphof
19.00 Infoveranstaltung des TSV Karby zu einer neuen Sportsparte

11.09.            10.00 Besprechung mit Kreisverwaltung / Kita
14.00 Entwässerungsausschuss
19.00 Finanzausschuss

12.09.            Vorstellung Modulbauweise von KiTas in Karby

13.09.            Ortsbesichtigung mit Kreisverwaltung Verlegung Bushaltestelle

14.09.            Einweihung Kläranlage Revkuhl

16.09             Geburtstagsgrüße der Gemeinde zum 80.

18.09.             Schulleiterkonferenz NBSV Kappeln

21.09.            Teilnahme 50 jähriges Jubiläum "Gorch-Fock Schule"

23.09.            Vortrag NABU "Sprengungen vor Schönhagen"

25.09.            Podiumsdiskussion zu Planungen der KiTa-Reform – SH mit MP, Kiel

26.09.            Besprechung Ausbau / Umleitungen zur K62, Schönhagen

29.09.            Einladung Landjugend auf dem Hof Joost

02.10.            Gespräch mit Kirchengemeinde/ Kita im Amt

04.10.             Arbeitsgespräch Entwässerungsausschuss, Schönhagen

06.10.             Vorstellung Trialfahren der Grundschüler Karby in Freienwill


Von den Ausschussvorsitzenden erfolgt kein Bericht

  

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.  

zu TOP 6. Einwohnerfragestunde
Herr Andresen gibt die Anregung zu versuchen, für die möglichen Standorte der Geschwindigkeitsmessanlage im Rahmen der Glasfaserkabelverlegung dort jeweils einen Stromanschluss installieren zu lassen.

Des Weiteren äußert er als Bürger der Gemeinde Dörphof und als Mitglied der Kirchengemeinde den Wunsch, die Verhandlungen bezüglich der strittigen Punkte Friedhof und Kindergarten so zu führen, dass für beide Seiten eine ökonomische und vor allen Dingen vernünftige Entscheidung gefunden wird. Dabei sollte das sowohl von der Kirchgemeinde als auch von den politischen Gemeinden über die letzten Jahrzehnte für das Gemeinwohl und das soziale Zusammenleben Erreichte nicht geopfert werden. Schließlich haben sowohl für die politischen Gemeinden als auch für die Kirchengemeinde eine Vielzahl an ehrenamtlich Tätigen mit viel Engagement und Einsatz dazu beigetragen.

Weitere Fragen werden nicht gestellt.  

zu TOP 7. Anfragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter
Frau Kruse wurde als Gemeindevertreterin von mehreren Bürgern der Gemeinde angesprochen, warum keine Gemeindevertreter bei der Kirchengemeindeversammlung anwesend waren. Gerade aufgrund der aktuell geführten Diskussionen wäre es ein gutes Zeichen gewesen. Dieser Termin war der Mehrzahl der Gemeindevertreter nicht bekannt.

Herr Bruhns macht darauf aufmerksam, dass die Bankette nach Schubystrand und auch tlws. nach Schubyfeld sehr stark ausgefahren ist und unbedingt gemacht werden muss. Diese Angelegenheit wird an den Bauausschuss verwiesen.  

zu TOP 8. Gültigkeitserklärung der Gemeindewahl am 06. Mai 2018
Beschlussvorlage - 17/2018
Der Gemeindewahlausschuss des Amtes Schlei-Ostsee hat am 14.05.2018 und der Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Dörphof am 08.10.2018 die Wahlunterlagen zur Gemeindewahl am 06. Mai 2018 geprüft. Gegen die Gültigkeit der Wahl wurden keine Einsprüche erhoben und auch keine Beanstandungen hinsichtlich der Vorbereitung und Durchführung der Wahlhandlung vorgebracht.

Somit ist die Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 gemäß § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig zu erklären.    

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 in der Gemeinde Dörphof für gültig.    

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung
Beschlussvorlage - 20/2018
Die Entschädigungssatzung der Gemeinde Dörphof sieht bisher für wählbare Bürger nur ein Sitzungsgeld für die Teilnahme an Fraktionssitzungen vor, wenn diese der Vorbereitung einer Ausschusssitzung dient, in den sie gewählt worden sind. In der Praxis der Sitzungsvorbereitungen nehmen allerdings alle Fraktionsmitglieder an den Fraktionssitzungen zur Sitzungsvorbereitung teil. Daher ist eine generelle Entschädigung für die wählbaren Bürger für die Teilnahme an Fraktionssitzung vorzusehen. Die Entschädigung für Fraktionssitzungen bleibt wie bisher auf 4 im Kalenderjahr begrenzt.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, die vorliegende I. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung zu erlassen.   

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Defizitbeteiligung am Friedhof Karby
Beschlussvorlage - 18/2018
In mehreren Gesprächsrunden der Bürgermeister der Gemeinden Brodersby, Dörphof, Karby und Winnemark sowie zuletzt auch Damp und Kappeln mit Vertretern des Kirchengemeinderates der Kirchengemeinde Karby sowie tlw. Vertretern der Kirchenkreis- und Amtsverwaltung wurde die finanzielle Situation des Friedhofsgebührenhaushaltes, zuletzt am 16.07.2018, erörtert.

Situationsdarstellung:
Der Betrieb des Friedhofes der Kirchengemeinde Karby weist lt. Mitteilung der Kirchengemeinde im "hoheitlichen" Teil ein aufgelaufenes Defizit Ende 2017 in Höhe von 68.068,59 € auf, welches die Kirchengemeinde aus Überschüssen im "gewerblichen" Teil des Friedhofes mit 10% (6.806,86 €) ausgleichen würde, so dass die Kirchengemeinde von den politischen Gemeinden eine Restdefizitübernahme von 61.261,73 € wünscht. Entsprechend der Einwohnerzahlen wären Brodersby mit 21,96% (13.453,08 €), Damp mit 11,61% (7.112,45 €), Dörphof mit 23,81% (14.586,42 €), Kappeln mit 6,58% (4.031,02 €), Karby mit 19,21% (11.768,38) und Winnemark mit 16,83% (10.310,35 €) am aufgelaufenen Defizit beteiligt. Der Gebührenhaushalt ist seit 2011 unausgeglichen, wobei das Defizit bis 2013 noch durch eine entsprechende Rücklage ausgeglichen werden konnte.

Für das laufende Defizit wünscht sich die Kirche den Abschluss eines Vertrages zur Finanzierung dieses Defizits durch die politischen Gemeinden.

Schließlich legt die Kirche den Entwurf einer Geschäftsordnung für ein Friedhofskuratorium vor und bittet um Benennung eines Kuratoriumsmitgliedes sowie eines Vertreters.

Rechtliche Beurteilung:
Nach § 20 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes (BestattG) haben die Gemeinden grundsätzlich sicherzustellen, dass der örtliche Bedarf an Friedhöfen gedeckt ist. Nach § 20 Abs. 2 BestattG können auch anerkannte Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechtseigene (kirchliche) Friedhöfe betreiben. Soweit nur die Kirche einen Friedhof in der Gemeinde unterhält, ist sie verpflichtet, auch Nichtangehörigen der Konfession die Bestattung zu ermöglichen. In diesen Fällen hat sich die Gemeinde nach § 22 Abs. 2 BestattG an den Kosten des Friedhofs zu beteiligen, die nicht durch Gebühren gedeckt werden können. Diese Situation besteht grundsätzlich.

Die Beteiligungspflicht der Gemeinde bedeutet nicht, dass sie das Defizit des kirchlichen Friedhofes komplett übernehmen muss. Da die Kirchengemeinde die Aufgabe ursprünglich als öffentlich-rechtliche Institution freiwillig übernommen hat und sie ihren Friedhof als konfessioneller Träger auch im eigenen Interesse errichtet und betreibt, kommt in aller Regel nur ein anteiliger Deckungsbeitrag der Gemeinde in Betracht. Der Gesetzgeber hat jedoch bewusst keine Beteiligungsquote festgelegt. Er geht der nichtamtlichen Begründung zufolge davon aus, dass sich die Beteiligten auf einen gemeindlichen Beitrag verständigen.  

Herr Göbel erläutert zu diesem TOP ausführlich die Sachlage. Zu einer Defizitbeteiligung am Friedhof Karby werden verschiedene Sichtweisen ausgetauscht.

Insbesondere wird von der Gemeindevertretung die Forderung an die Kirche gestellt, ein finanzielles Konzept für den Betrieb des Friedhofs mit einer detailierten Kostenaufstellung vorzulegen. Des Weiteren muss künftig eine Anpassung der Kostenkalkulation erfolgen, um Defizite zu vermeiden. Eine wesentlich frühere Kontaktaufnahme zu den Gemeinden wäre besser gewesen, dann müsste jetzt nicht über eine so große Defizitsumme diskutiert werden.   

Beschluss:
  1. Vom aufgelaufenen Defizit (31.12.2017) übernimmt die Gemeinde 1.620,71 €.
Die Zahlung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Kirchengemeinde die Differenz zwischen 64.082,02 € (Besprechungsgrundlage vom 16.07.2018) und 68.068,59 € (Antragsgrundlage vom 19.07.2018) erklärt
  1. Der Entwurf der Geschäftsordnung für das Kuratorium wird nicht beschlossen.
  2. Der vorliegende Finanzierungsvertragsentwurf wird nicht beschlossen.
  3. Vertragsverhandlungen können weiterhin aufgenommen werden. Maßgeblich hierfür sind:
Die Kirchengemeinde legt ein kostendeckendes Betriebskonzept für den Friedhof vor
Es kann nur ein geringer gemeindlicher Anteil am zukünftigen Defizit übernommen werden, der sich wiederum nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen richtet. Verlustvorträge aus den Vorjahren werden nicht übernommen
Die Jahresrechnung ist bis zum 30. April des Folgejahres vorzulegen  

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Trägerschaft und Finanzierung der ev. Kindergärten in Karby
Beschlussvorlage - 28/2018
Die Kirchengemeinde hat den Vertrag zur Finanzierung des laufenden Betriebes der ev.-luth. Kindertagesstätten in Karby zum 31.07.2019 gekündigt.
Am 02.10.2018 fand ein Gespräch mit Vertretern der Kirchengemeinde, deren Verwaltung, den vier Bürgermeistern der politischen Gemeinden sowie der Amtsverwaltung statt. Thema war hier der weitere Werdegang der Kindergärten.
Die Kirchengemeinde hat signalisiert, dass sie die Trägerschaft gerne aufrecht erhalten möchte, jedoch nicht mehr die finanziellen Mittel, die gemäß des Vertrages gefordert sind, erbringen kann. Da die politischen Gemeinden Ende letzten Jahres einem Übergang in das ZeKiD nicht zugestimmt haben, gilt diese Variante auch nicht als mögliche Option einer Weiterfühung der Trägerschaft.
Im Laufe des Gesprächs wurde das Thema auf die geplante Kita-Reform 2020 gelenkt. Hier gibt es jedoch noch keine konkreten Vorgaben mit denen jetzt schon geplant werden kann.
Daher wird nun mit folgendem Vorschlag, der auch in der nächsten Kirchengemeinderatssitzung am 24.10.2018 auf der Tagesordnung stehen wird, an alle vier politischen Gemeinden herangetreten:
Die Kirchengemeinde nimmt ihre Kündigung des Vertrages zur Finanzierung des laufenden Betriebes der ev.-luth. Kindertagesstätten in Karby zurück. Für das Kindergartenjahr 2019/2020 (möglicherweise auch noch für das Kindergartenjahr 2020/2021) wird sich die Kirchengemeinde mit 5% ihrer Kirchensteuerzuweisung an der Finanzierung beteiligen. Die Differenz zur eigentlichen Finanzierung durch die Kirchengemeinde gemäß Vertrag, werden die vier Gemeinden nach dem Finanzierungsschlüssel des Vertrages tragen.   

Hierzu informiert der Bürgermeister die Anwesenden über die Situation hinsichtlich der künftigen Finanzierung und Trägerschaft der beiden Kindergärten in Karby sowie über mögliche künftige Konzepte. Hinzu kommt der vorhandene Zustand der beiden KiGa-Gebäude, der auch bei den Verhandlungen und Lösungsmöglichkeiten berücksichtigt werden muss.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Vorschlag, dass die Kirchengemeinde ihre Kündigung zurück nimmt und die Finanzierung für das Kindergartenjahr 2019/2020 und 2020/2021 in einem Änderungsvertrag anzupassen, zuzustimmen. Die Trägerschaft verbleibt zunächst bei der Kirchengemeinde.   

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Übertragung von Brandschutzaufgaben
Beschlussvorlage - 19/2018
Die zwischen den Gemeinden Karby und Dörphof 1978 geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übertragung von Aufgaben nach dem Brandschutzgesetz wurde durch die Gemeinde Dörphof fristgerecht zum 31.12.2017 gekündigt. Für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2018 wurde durch Beschluss der Gemeindevertretungen Karby vom 05.12.2017 und Dörphof vom 07.12.2017 eine neue Vereinbarung mit folgenden Eckdaten geschlossen:
  1. Für die Beschaffung und Instandsetzung der erforderlichen Dienst- und Schutzkleidung gemäß der Dienstkleidungsvorschrift für Feuerwehren in Schleswig-Holstein werden 35 % der Kosten der Freiwilligen Feuerwehr Karby-Dörphof durch die Gemeinde Dörphof erstattet, jedoch nicht mehr als 3.500,- €.
  2. Für Versicherungsbeiträge der FUK und Sterbekassenbeiträge zur Sterbekasse "Kameradschaftshilfe" der freiwilligen Feuerwehren im Kreis Rendsburg-Eckernförde werden 35 % der Kosten der Freiwilligen Feuerwehr Karby-Dörphof durch die Gemeinde Dörphof erstattet.
  3. Weitere Kosten werden durch die Gemeinde Dörphof nicht erstattet. Einnahmen aus entgeltlichen Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Karby-Dörphof verbleiben in vollem Umfang bei der Gemeinde Karby.

Zwischenzeitlich hat die Amtsverwaltung eine Vermögensbewertung aller Vermögensgegenstände, an denen sich die Gemeinde Dörphof bis zum 31.12.2017 beteiligt hat, durchgeführt. Hierzu wurden die Abschreibungsätze gemäß den Verwaltungsvorschriften über Abschreibungen von abnutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens der Gemeinden mit Stand 2017 in Abzug gebracht. Der Anteil der Gemeinde Dörphof am eingebrachten Vermögens beläuft sich zum Zeitpunkt 31.12.2017 auf rd. 33.000,- €.

Am 13.08.2018 wurde zwischen beiden beteiligten Gemeinden ein Gespräch mit dem Ziel des Abschlusses einer weiteren Vereinbarung für die Zukunft durchgeführt. Bei diesem Gespräch wurde folgender Vorschlag erarbeitet, über den nun in den Gemeindevertretungen zu beraten ist:
  1. Für die Übernahme der Aufgaben gemäß § 1 und § 2 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (BrSchG) für die Ortsteile der Gemeinde Dörphof: Alt Dörphof, Dörphof, Karlberg, Karlbergfeld und Schwonendahl zahlt die Gemeinde Dörphof der Gemeinde Karby einen jährlichen pauschalen Zuschuss in Höhe von 2.500,- €.
  1. Für die Laufzeit der neuen Vereinbarung verzichtet die Gemeinde Dörphof auf die Rückzahlung des ermittelten Anteils am eingebrachten Vermögen von 33.000,- € durch die Gemeinde Karby. Dieser Betrag bleibt als gemeindliche Beteiligung im Rahmen der Vereinbarung bestehen, unterliegt jedoch zukünftig keiner Abschreibung mehr. Nach Ablauf der Vereinbarung ist der Betrag durch die Gemeinde Karby an die Gemeinde Dörphof auszuzahlen, es sei denn, dass durch eine Folgevereinbarung eine abweichende Regelung getroffen wird.
  1. Die neue Vereinbarung wird für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 abgeschlossen. Rechtzeitig vor Ablauf werden beide Gemeinden Verhandlungen über den Abschluss einer Folgevereinbarung aufnehmen.     

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Übertragung von Aufgaben nach dem Brandschutzgesetz für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 mit den im Sachverhalt genannten Eckpunkten.    
Sollte von Seiten der Gemeinde Karby gewünscht sein, dass der jährliche Zuschuss 1.500 € beträgt und 1.000 € zur jährlichen Tilgung der Beteiligung (derzeit 33.000 €) verwendet wird, erklärt sich die Gemeinde Dörphof hiermit einverstanden.  

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Festlegung des Baus von zwei Buswartehäusern in Dörphof und Schuby
Beschlussvorlage - 22/2018

Nachdem die Gemeindevertretung schon mehrfach über die Installation von Buswartehäusern beraten und teilweise auch beschlossen hat, soll nunmehr der finale Beschluss für zwei Häuschen in Dörphof und Schuby gefasst werden.

Nachdem eine Kommission sich mit den Grundeigentümern getroffen und anhand eines Kataloges eine Auswahl von Form, Größe, Material und Farbe definiert hat, hat Herr Andresen eine Preisanfrage bei örtlichen Schlossern gestartet. Dabei wurde die Bauweise gegenüber der Katalogauswahl leicht abgewandelt. Das Katalogmodell hat als statisches System eingespannte Stützen. Um eine fast gleichaussehende, aber günstigere Alternative anbieten zu können, war die Anfrage auf ein statisches System mit aufgedübelten Stützen ausgerichtet. Ferner wird anstelle eines Glasdaches, dass erfahrungsgemäß grün und schäbig wird, ein schwarzes, nahezu vandalismussicheres Schichtstoffplattendach empfohlen.

Die beiden Katalogmodelle kosten zusammen 26.412,05 €.

Bei einem örtlichen Schlosser kosten die beiden Modelle in der beschriebenen, optisch sehr ähnlichen, etwas anderen Bauweise 20.300 €. Dabei sind die gleichen Anzahlen Bänke und Abfallbehälter und die Beleuchtung berücksichtigt. Herr Andresen regt an, auf die Abfallbehälter zu verzichten. Sowohl im Katalogangebot als auch bei dem Schlosserangebot sind die Gemeindewappen und Plakatschaukästen nicht eingepreist.

  






Schnittskizze Dörphof

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Schnittskizze Schuby                                                                                                                                                               


   




Grundriss Schuby (Grundriss Dörphof identisch, jedoch doppelt so tief)

Für die statische Standsicherheit der Häuser garantiert der Errichter.

Wer sich ein Bild vom Model machen möchte, der kann das Buswartehaus an der Karlsburger Allee in Winnemark als Muster betrachten. Dieses Häuschen würde in Dörphof quasi doppelt, gespiegelt aufgestellt. Die Farbe wäre anthrazit.

Für die Herstellung der Betonsohlen, der Entwässerung, der Anbindung an die Bestandsflächen und der Stromanschlüsse an die Straßenbeleuchtung (wenn gewünscht) müssen weitere Kosten von rund 4.000 bis 5.000 € kalkuliert werden. In der Summe sind die im Vermögenshaushalt 2018 bereit gestellten Mittel auskömmlich.    

Innerhalb der Gemeindevertretung erfolgt ein Austausch über Art und Form der beiden Buswartehäuser. Hierzu werden als Beispiele Buswartehäuser aus der Gemeinde Winnemark und der Firma Ziegler gezeigt. Mehrheitlich entscheidet man sich für eine Bauweise entsprechend des Beispiels nach dem Model Karlsburg mit drei Feldern, dunklem Dach und Gitterbänken.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die zwei definierten, mit den Grundstückseigentümern abgestimmten Buswartehäuser für Dörphof und Schuby anzuschaffen und aufzustellen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, erforderliche Aufträge an den örtlichen Schlosser zu erteilen.
m Detail wird festgelegt:
  • Sohle als geglättete Stahlbetonsohle
  • Material Tragwerk: Stahl, feuerverzinkt, pulverbeschichtet anthrazit
  • Wände: Klarglas
  • Dach: Schichtstoffplatte anthrazit
  • Bänke: Drahtgitterbänke verzinkt und pulverbeschichtet anthrazit, an den Tragwerkspfosten befestigt
  • Anzahl der Bänke: Dörphof 4 Stück je 1,50 m, Schuby 2 Stück je 1,50 m
  • Beleuchtung: Dörphof & Schuby im Häuschen angebunden an die Straßenbeleuchtung,
  • Beschriftung: Folie
  • Abfallbehälter: Zunächst keine, wenn Bedarf, dann werden später welche aufgehängt

Grundriss-Situation Dörphof:
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Grundriß Schuby:
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Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Ersatzbeschaffung für die Geschwindigkeitsmessanlage
Beschlussvorlage - 30/2018

Die vorhandene Geschwindigkeitsmessanlage wurde 2007 für ca. 2.500,- € angeschafft. In dieser Zeit wurde sie mehrmals repariert. Die Reparaturen erfolgten nicht beim Hersteller, es wurde in der Elektronik Fremdartikel verbaut. Hiermit schließt der Hersteller bei zukünftigen Reparaturen die Gewährleistung bei durchgeführten Instandsetzungen aus.

Seit über einem Jahr ist das Gerät defekt und kann nicht eingesetzt werden. Eine Fehlerbehebung scheint nicht möglich zu sein.

Mehrfach haben Einwohner nach Aufstellung des Gerätes beim Bürgermeister nachgefragt. Letztmalig in der GV – Sitzung vom 17.5.18. Die Verkehrssituation hat sich nicht verbessert, Einwohner berichten von regelmäßig überhöhten Geschwindigkeiten im Ortseingangsbereich. Geschwindigkeitsmessungen durch die Polizei blieben bisher aus, vermutlich muss der Umstand der vielfachen Überschreitungen durch Messprotokolle nachgewiesen werden.

Eine neue Anlage mit neuerer Technik:

-Kein Öffnen des Gerätes für den Wechsel des Akkus oder Entnahme der Speicherkarte mehr
erforderlich
-Übertragung der Auswertungen per Bluetooth
-Akkukapazität 18 Stunden, vorher nur 7 Stunden
-Flasheranzeigen zur besseren Wahrnehmung

Die Anschaffungskosten werden mit ca. 3.000, -€ veranschlagt.

Es liegt ein Angebot von einem anderen Hersteller vor, dass bei diesem Preis den Ankauf des alten defekten Gerätes, Rabattgewährung von ca. 530,- €, berücksichtigt hat. Grundsätzlich sollte aber zur besseren Handhabung ein zweiter Akku mitbestellt werden.
  
Bei einer Anschaffung soll Folgendes geprüft werden:

1. Möglichkeit der Stromversorgung an den möglichen Standorten

2. Möglichkeit des Wechselbetrieb Akku und Festnetzstrom  

Beschluss:
Es wird beschlossen, eine neue Geschwindigkeitsmessanlage anzuschaffen. Die v. g. Kosten werden anerkannt und im Nachtraghaushalt bereitgestellt.  

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 16. Bekanntgaben
Der Bürgermeister informiert die Öffentlichkeit über den im nicht öffentlichen Sitzungsteil gefassten Beschluss.  


Frank Göbel  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer