N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Dörphof vom 06.07.2010.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus Schuby, Dörphof
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.45 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Hans-Peter Thomsen
Gemeindevertreter Martin Banck
Gemeindevertreter Frank Göbel
Gemeindevertreterin Gisela Kruse
Gemeindevertreterin Heidi Pinn
Gemeindevertreterin Maren Siedenbiedel
Gemeindevertreter Sascha Werges
2. stellv. Bgm. Günther Wöhlk

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Andreas Hobus (entschuldigt )
1. stellv. Bgm Volker Starck (entschuldigt )
Gemeindevertreter Alfred Zöhner (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
LVB Gunnar Bock

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 23.03.2010
5. Änderungsanträge zur Tagesordnung
6. Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers der Gemeinde Dörphof sowie Ernennung
  Beschlussvorlage - 14/2010
7. Zustimmung zur Wahl des stellv. Gemeindewehrführers der Gemeinde Dörphof sowie Ernennung
  Beschlussvorlage - 15/2010
8. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Dörphof, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2009 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.
  Beschlussvorlage - 2/2010
9. Geschäftsordnung
  Beschlussvorlage - 8/2010
10. 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Campingplatz Schubystrand"
Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss sowie Vorratsbeschluss
  Beschlussvorlage - 16/2010
11. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3 Dörphof für das Gebiet "Campingplatz Schubystrand"
a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 17/2010
12. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3 Dörphof
für das Gebiet "Campingplatz Schubystrand"
b) Beschluss des Durchführungsvertrages
  Beschlussvorlage - 18/2010
13. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3 Dörphof für das Gebiet "Campingplatz Schubystrand"
c) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 19/2010
14. Eignungsflächen für die Nutzung von Windenergie
  Beschlussvorlage - 21/2010
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
16. Anfragen und Bekanntgaben

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Bürgermeister Thomsen eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

Anschließend ergreift 2. stellv. Bürgermeister Wöhlk das Wort und dankt Bürgermeister Thomsen für seine 40jährige Mitgliedschaft in der Gemeindevertretung Dörphof (seit 21.05.1970) sowie seine langjährige Ehrenbeamtentätigkeit (1. stellv. Bürgermeister seit 23.04.1982 und Bürgermeister seit 02.04.1986). Er dankt Peter Thomsen mit einem Ehrenteller, einer Urkunde und einem Blumenstrauß für Herrn Thomsen´s anwesende Ehefrau.

Amtsvorsteher Steinacker schließt sich der Ehrung mit würdigenden Worten und der Überreichung eines Blumenstraußes an.

zu TOP 2. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Bürgermeister Thomsen berichtet gemäß Anlage.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
  • Es wird bemängelt, dass Dörphof auf diversen wegweisenden Straßenschildern (bspw. aus Richtung Kappeln) fehlt. Der Wegeausschuss wird sich damit befassen.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass diverse Gemeindeschilder gereinigt werden müssten.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 23.03.2010
Änderungsanträge werden nicht gestellt.

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge werden nicht gestellt.

zu TOP 6. Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers der Gemeinde Dörphof sowie Ernennung
Beschlussvorlage - 14/2010
Die Freiwillige Feuerwehr Schuby hat auf ihrer Jahreshauptversammlung am 05.03.2010 Herrn Volker Starck zum Gemeindewehrführer gewählt.

Um eine Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es nach § 11 Abs. 3 BrSchG. erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt.
Die Ernennung findet wegen der urlaubsbedingten Abwesenheit von Herrn Starck zu einem späteren Zeitpunkt statt.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn Volker Starck zum Gemeindewehrführer der Gemeinde Dörphof zu.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Zustimmung zur Wahl des stellv. Gemeindewehrführers der Gemeinde Dörphof sowie Ernennung
Beschlussvorlage - 15/2010
Die Freiwillige Feuerwehr Schuby hat auf ihrer Jahreshauptversammlung am 05.03.2010 Herrn Martin Banck zum stellvertretenden Gemeindewehrführer gewählt.

Um eine Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es nach § 11 Abs. 3 BrSchG. erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn Martin Banck zum stellvertretenden Gemeindewehrführer der Gemeinde Dörphof zu.

Der Bürgermeister nimmt die Ernennung von Herrn Martin Banck zum stellvertretenden Gemeindewehrführer vor.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Dörphof, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2009 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.
Beschlussvorlage - 2/2010
Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Dörphof zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese muss dann der Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung zustimmen und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigen.  

Das Jahresabschlussergebnis ist der vorliegenden Jahresrechnung 2009 zu entnehmen.

GV´in Siedenbiedel gibt weitere Ausführungen.

Beschluss:
Die Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Dörphof wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2009 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.

Dem Originalprotokoll wird die Jahresrechnung als Anlage beigefügt.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Geschäftsordnung
Beschlussvorlage - 8/2010
Die gültige Geschäftsordnung der Gemeinde Dörphof ist über 20 Jahre alt und sollte nach den heutigen Verhältnissen neu gefasst werden. Das Amt hat vorliegendes Muster entworfen, welches ggf. gemeindespezifisch anzupassen ist.

Beschluss:
Die vorliegende Geschäftsordnung wird beschlossen.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Campingplatz Schubystrand"
Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss sowie Vorratsbeschluss
Beschlussvorlage - 16/2010
Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes ist nach dem abschließenden Beschluss der Gemeindevertretung Dörphof am 23.03.2010 dem Innenministerium Schleswig-Holstein (IM) zur Genehmigung überreicht worden. Nach Durchsicht der Unterlagen hat das IM mitgeteilt, dass die F-Planänderung derzeit nicht genehmigungsfähig ist, da die im Bereich des Spielplatzes vorgenommene Änderung noch öffentlich auszulegen ist. Der Antrag auf Genehmigung wurde daraufhin durch das Amt Schlei-Ostsee zurückgezogen.

Dem als Anlage beigefügten Schreiben des IM vom 27.05.2010 kann diese Sachlage entnommen werden.

Beschluss:
  1. Das Verfahren wird wieder aufgenommen. Der geänderte Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
  2. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind an der Planaufstellung erneut zu beteiligen sowie der Entwurf des B-Planes und die Begründung nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der erneuten Auslegung in Kenntnis zu setzen. 
  3. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden können. Hierauf ist in der Bekanntmachung hinzuweisen.
  4. Die Dauer der erneuten öffentlichen Auslegung und die Frist zur Stellungnahme werden auf 2 Wochen verkürzt.
  5. Sofern keine zu beachtenden Änderungen während der erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Behördenbeteiligung vorgetragen werden, gilt dieser Beschluss auch als neuer abschließender Beschluss (Vorratsbeschluss)

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3 Dörphof für das Gebiet "Campingplatz Schubystrand"
a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 17/2010
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde und die Begründung haben in der Zeit vom 27.04. 2010 bis 28.05.2010 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht erneut öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht.

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben des Amtes vom 16.04.2010 hierüber informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Vorausgegangene Verfahrensbeteiligungen erfolgten am 04.09.2009 sowie am 18.01.2010.

Beschluss:
a) Beschluss/ -empfehlung:
Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

Es gingen keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen während der erneuten öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung ein, somit ergeben sich keine Änderungen für die B-Planung.

Insgesamt gingen ein:
Behördenbeteiligung vom 16.04.2010 – öffentliche Auslegung vom 27.04.2010 bis 28.05.2010
hier:  Vorhabenbez. B-Plan Nr. 3 für den Bereich „Campingplatz Schubystrand“
 
Datum:
Bedenken:

Stellungnahmen TöB, sonst. Behörden,
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Abt. Bauaufsicht, Abt. Denkmalschutz
Abt. Gesundheitswesen, einschl. gesundheitl. Umweltschutz
Abt. Naturschutz u. Landschaftspflege
(Unt. Naturschutzbehörde)
Abt. Kommunal- u. Schulaufsicht
Abt. Jugend- und Sozialhilfe
Abt. Sport, Straßenverkehr/ Straßenbau
Abt. Abfallentsorgung
Abt. Katastropenschutz, Brandschutz
Abt. Wasserwirtschaft
07.05.2010
keine
nachrichtl.
Innenministerium des Landes Schleswig- H.Abt. IV 8 - Bauleitplanung
 
 
nachrichtlich
Innenministerium des Landes Schl.-H.
Abt. Landesplanung
 
 
keine Stellungnahmen von Privatpersonen
 
 

Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3 Dörphof
für das Gebiet "Campingplatz Schubystrand"
b) Beschluss des Durchführungsvertrages
Beschlussvorlage - 18/2010
Für Projekte, die in der Hand eines Vorhabenträgers liegen, wird das Instument des B-Planes durch den vorhabenbezogenen B-Plan ergänzt. Dieses Instrument des § 12 BauGB verbindet Elemente eines B-Planes mit einem Erschließungsvertrag und einer vertraglichen Baupflicht (Durchführungsvertrag).

Der von dem Vorhabenträger erarbeitete und mit der Gemeinde abgestimmte Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) wird Bestandteil des von der Gemeinde beschlossenen vorhabenbezogenen B-Planes.

Beschluss:
Der vorliegende Durchführungsvertrag wird beschlossen.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3 Dörphof für das Gebiet "Campingplatz Schubystrand"
c) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 19/2010
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde und die Begründung haben in der Zeit vom 27.04. 2010 bis 28.05.2010 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht erneut öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht.

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben des Amtes vom 16.04.2010 hierüber informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Vorausgegangene Verfahrensbeteiligungen erfolgten am 04.09.2009 sowie am 18.01.2010.

Da keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen während der erneuten Auslegung eingegangen sind, kann der Satzungsbeschluss erfolgen

Beschluss:
a) Beschluss/ -empfehlung:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 3, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeinde ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Eignungsflächen für die Nutzung von Windenergie
Beschlussvorlage - 21/2010
Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.04.2009 und 21.07.2009 hat sich die Gemeinde Dörphof dafür ausgesprochen keine potentiellen Eignungsflächen für Windenergie zu benennen, da im Gemeindegebiet keine geeigneten Flächen vorhanden waren. Die Gemeinde hat sich jedoch vorbehalten erneut über dieses Thema zu beraten und im Rahmen des offiziellen Beteiligungsverfahrens zur Fortschreibung des Regionalplans potentiell geeignete Flächen zu melden, sofern sich im Laufe des Verfahrens zur Fortschreibung des Regionalplans die Abstandsflächen verändern.

Im Januar 2010 hat das Innenministerium den Entwurf einer Neufassung des gemeinsamen Runderlasses „Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen“ in das Beteiligungsverfahren gegeben. Dieser Erlass soll künftig die gemeinsamen Runderlasse zur Planung von Windkraftanlagen aus den Jahren 1995 und 2003 ersetzen, die mit Ablauf des Jahres 2009 ihre Gültigkeit verloren haben.

Neben den Abstandsflächen zu anderen schutzwürdigen Nutzungen sollen auch die Abstandsflächen zur Wohnbebauung neu geregelt werden. Diese stellen sich dabei wie folgt dar:
                                                                                                                                                        NEU                                                                            ALT*
Einzelhäuser und Splittersiedlungen mit bis zu 4 Häusern im Außenbereich                                                                                                                                  500 m                                                                                                                                 525 m
Siedlungen allgemein / alle anderen Siedlungen                                                                                                                                 800 m                                                                                                                                 750 m
Sondergebiete, die der Erholung dienen (§ 10 BauNVO)                                                                                                                                  800 m                                                                                                                                 1.500 m
Gewerbe- und Industriegebiete am Rand von Siedlungen                                                                                                                                  500 m                                                                                                                                 --
* bei 150 m Gesamthöhe

Der neue Erlass soll voraussichtlich im August/September 2010 in Kraft treten.

Durch die Herzogliche Verwaltung Grünholz wurden deren Flächen im Gemeindegebiet Dörphof, unter Berücksichtigung der im Entwurf vorgesehenen Abstände, einer Überprüfung unterzogen. Die Überprüfung erfolgte dabei durch das Ingenieurbüro IPP, welches auch das Kartenmaterial für das Kreiskonzept entwickelt hat.
Danach ist festzuhalten, dass eine Fläche südlich Grüntal und östlich der B 203 als potentiell geeignet einzustufen ist. Für diese Fläche wurde der Antrag gestellt, eine Nachmeldung als Eignungsfläche für Windenergie vorzunehmen.

Nach den derzeitigen Planungen sollen insgesamt ca. 1,5 % der Landesfläche als Eignungsflächen für Windenergie ausgewiesen werden. Die Verteilung der Anteile auf die einzelnen Landkreise/kreisfreien Städte ist dabei noch nicht geregelt. Das Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Regionalplans ist für Ende dieses Jahres angedacht.

Auch wenn das Kreiskonzept durch den Kreistag zwischenzeitlich beschlossen wurde, können potenziell geeignete Flächen bis zum offiziellen Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Regionalplans nachgemeldet werden.
GV Wöhlk und Bürgermeister Thomsen äußern Bedenken, potentielle Eignungsflächen für Windkraft in Dörphof nachzumelden, da die halbinsel Schwansen touristisch geprägt ist und auch das Ostseebad Damp betroffen wäre.

Beschluss:
Die durch die Herzogliche Verwaltung gemeldet Potentialfläche für Windenergie südlich Grüntal und östlich der B 203 soll über den Kreis Rendsburg-Eckernförde dem Innenministerium des Landes S.-H. nachgemeldet werden.

Sofern diese Fläche im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplans Berücksichtigung findet, wird die Gemeinde Dörphof entsprechende Bauleitplanung zur Realisierung des Standortes betreiben.

Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :8
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 16. Anfragen und Bekanntgaben
Bürgermeister Thomsen gibt den gefassten Beschluss bekannt.


Hans-Peter Thomsen  Gunnar Bock 
Bürgermeister  Protokollführer