N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Dörphof vom 08.12.2010.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus Schuby, Dörphof
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.20 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Hans-Peter Thomsen
Gemeindevertreter Martin Banck
Gemeindevertreter Frank Göbel
Gemeindevertreter Andreas Hobus
Gemeindevertreterin Gisela Kruse
Gemeindevertreterin Heidi Pinn
1. stellv. Bgm Volker Starck
Gemeindevertreter Sascha Werges
2. stellv. Bgm. Günther Wöhlk
Gemeindevertreter Alfred Zöhner

Abwesend sind:
Gemeindevertreterin Maren Siedenbiedel (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Einwohnerfragestunde
5. Änderungsanträge zur Tagesordnung
6. Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG
  Beschlussvorlage - 26/2010
7. Sicherung der Straßenentwässerung vor Karlberg 38
  Beschlussvorlage - 27/2010
8. 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Biogasanlage Schuby"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 29/2010
9. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 für den Bereich "Biogasanlage Schuby"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 30/2010
10. Erlass Haushaltssatzung 2011
  Beschlussvorlage - 28/2010
11. Anfragen und Bekanntgaben

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bericht des Bürgermeisters wird als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Berichte der Ausschussvorsitzenden erfolgen nicht.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

Herr Göbel fragt nach der Dokumentation der Aussage zum Monitoring, dass dies der Gemeinde keine Kosten verursacht.
Herr Stöcks teilt hierzu mit, dass dies sich aus dem Verfahren ergibt.


Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird .

zu TOP 4. Einwohnerfragestunde

Von den Einwohnern wird auf die Verschmutzung der Straßen durch das Maisfahren hingewiesen. Herr Thomsen verweist auf die Problematik, bei der Verschmutzung den Verursacher auch zu ermitteln. Dieses Thema wurde schon in der Gemeindevertretung umfassend diskutiert.

Es wird vorgeschlagen, die Seitenstreifen 100 Meter links und rechts von der Ausfahrt von Ritzius zu befestigen. Herr Thomsen informiert darüber, dass solche Planungen bestehen.

Frau Koops berichtet über Absackungen im Bürgersteig vor ihrem Grundstück, welche die Säuberung des Bürgersteiges erschweren. Generell wird die Straßenreinigungspflicht angesprochen und auf das Grundstück in der mittleren Stichstraße Schusterberg. Hier soll der Eigentümer angeschrieben werden hinsicht der Pflege des Grundstücks sowie die Bebauung.

Es wird angefragt, warum die Einwohnerfragestunde zu Beginn der Sitzung ist, und nicht erst zum Schluss, damit zu einzelnen Punkten nachgefragt werden kann. Des weiteren wird bemängelt, dass während der Sitzung keine Fragen gestellt werden dürfen.
Hierzu wird auf die Gemeindeordnung § 16 c und auf die Geschäftsordnung der Gemeinde Dörphof hingewiesen, die einen solchen Sitzungsablauf regeln.


zu TOP 5. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 6. Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG
Beschlussvorlage - 26/2010

Im Ausschreibungsverfahren für die Wegenutzungsverträge für das Amtsgebiet Schlei-Ostsee, welche Grundlage für die Zahlung der Konzessionsabgabe sind, kam der Wunsch der Gemeinden nach einer aktiveren Rolle im Rahmen der Infrastruktur von Strom- und Gasnetzen auf. Dadurch soll die Möglichkeit gegeben werden, dass die Gemeinden ihren Einfluss beim Betrieb und Ausbau der Strom- und Gasnetze deutlich stärken und von den wirtschaftlichen Erfolgen bei hoher Versorgungssicherheit profitieren. Dieser Wunsch wurde in die Vertragsverhandlungen aufgenommen.  
Aufgrund des Ausschreibungsverfahrens wurden die Verträge mit der Schleswig-Holstein Netz AG, die aus der E.ON Hanse Netz entstanden ist, abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund wird der Gemeinde angeboten, sich als Aktionär an der Schleswig-Holstein Netz AG zu beteiligen. Der Preis pro Aktie beträgt 4.122,29 €. Die Garantiedividende beträgt jährlich abzüglich der Unternehmenssteuer 211,44 €, die bis zur Hauptversammlung im Frühjahr 2016 und wohl auch darüber hinaus stabil bleibt. Bis dahin kann eine Aktie zum Kaufpreis wieder zurückgegeben werden. 
Die Gemeinde kann aufgrund eines Verteilungsschlüssels unter den erwerbsberechtigten Kommunen maximal 54 Aktien erwerben. 


Beschluss:

Es wird beschlossen keine Aktien der Schleswig-Holstein Netz AG zu erwerben.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Sicherung der Straßenentwässerung vor Karlberg 38
Beschlussvorlage - 27/2010

Herr Hans Lange hat in den vergangenen Jahren sowohl den Bürgermeister als auch Herrn Andresen einige Male darauf hingewiesen, dass Straßenwasser über die vor seinem Hof liegende Entwässerungsrinne hinwegläuft und dann über den Hofplatz in die Tenne läuft.
Zuletzt kam dieser Hinweis mit etwas mehr Nachdruck. Das Wasser hinterlässt auf seinem Hofplatz eine Spur und zeigt den Weg zur Tenne auf. Grund für das Überlaufen sind Versackungen und Gegengefälle der vorhandenen Rinne.
Um diesem Problem dauerhaft zu begegnen, hat Herr Andresen die Kosten für den Bau einer breiteren, neuen im Gefälle verlegten Rinne geschätzt. Die Kostenschätzung schließt mit rund 5.000 €.


Beschluss:

Es wird beschlossen zur Sicherung der Straßenentwässerung vor Karlberg 38 die Verlegung einer breiteren, neuen im Gefälle verlegten Rinne vorzunehmen. Hierfür sind 5.000 € in den Haushalt für 2011 einzustellen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Biogasanlage Schuby"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 29/2010

Die Gemeindevertretung hat am 23.03.2010 die nötigen Planungen für eine "Biogasanlage Schuby" beschlossen.

Die Landesplanungsbehörde hat mit Schreiben vom 19.05.2010 eine positive Stellungnahme abgegeben.
Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 19.04.2010 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt. Die Stellungnahmen fließen mit in die Planung ein.

Die für die weitere Bearbeitung erforderlichen Immissionsgutachten hinsichtlich Lärm und Geruch sind zwischenzeitlich erstellt worden.
Das Geruchsgutachten kommt zum Ergebnis, dass sich im Bereich der umliegenden Wohnbebauung keine Änderungen hinsichtlich der Geruchsimmissionen ergeben.
Das Lärmgutachten ergibt, dass bei Durchführung von Schallschutzmaßnahmen durch den Normalbetrieb der geplanten BGA ...der Immissionsrichtwert ...tagsüber und nachts um mind. 10 dB unterschritten wird.

Aufgrund der vorliegenden Unterlagen hat das Planungsbüro die Entwurfsfassung für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes erarbeitet (s. Anlagen), über die zu beraten und beschließen ist.


Beschluss:

1. Die Entwürfe der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet “Biogasanlage Schuby“ und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

2. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 für den Bereich "Biogasanlage Schuby"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 30/2010

Die Gemeindevertretung hat am 23.03.2010 die nötigen Planungen für eine "Biogasanlage Schuby" beschlossen.

Die Landesplanungsbehörde hat mit Schreiben vom 19.05.2010 eine positive Stellungnahme abgegeben.
Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 19.04.2010 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt. Die Stellungnahmen fließen mit in die Planung ein.

Die für die weitere Bearbeitung erforderlichen Immissionsgutachten hinsichtlich Lärm und Geruch sind zwischenzeitlich erstellt worden.
Das Geruchsgutachten kommt zum Ergebnis, dass sich im Bereich der umliegenden Wohnbebauung keine Änderungen hinsichtlich der Geruchsimmissionen ergeben.
Das Lärmgutachten ergibt, dass bei Durchführung von Schallschutzmaßnahmen durch den Normalbetrieb der geplanten BGA ...der Immissionsrichtwert ...tagsüber und nachts um mind. 10 dB unterschritten wird.

Aufgrund der vorliegenden Unterlagen hat das Planungsbüro die Entwurfsfassung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan erarbeitet (s. Anlagen), über die zu beraten und beschließen ist.


Beschluss:

1. Die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet “Biogasanlage Schuby“ und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

2. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass Haushaltssatzung 2011
Beschlussvorlage - 28/2010

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2011 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2010 bis 2014 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               557.000,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               557.000,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               22.700,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               22.700,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                               0,-- EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                               0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                               0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                         0,00 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          300 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          300 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,-- EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Anfragen und Bekanntgaben

Herr Göbel bittet bei der Straßenmeisterei nachzufragen, warum die K 63 zwischen Schuby und Dörphof so schlecht geräumt wurde.



Hans-Peter Thomsen  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer