Sitzungsort: | im Feuerwehrgerätehaus Schuby, Dörphof |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.35 Uhr |
Bürgermeister Hans-Peter Thomsen |
Gemeindevertreter Martin Banck |
Gemeindevertreter Andreas Hobus |
Gemeindevertreterin Gisela Kruse |
Gemeindevertreterin Heidi Pinn |
Gemeindevertreterin Maren Siedenbiedel |
1. stellv. Bgm Volker Starck |
Gemeindevertreter Sascha Werges |
2. stellv. Bgm. Günther Wöhlk |
Gemeindevertreter Alfred Zöhner |
Gemeindevertreter Frank Göbel (entschuldigt ) |
LVB Gunnar Bock |
Gast Jens Joost |
Gast Peter Steinort |
Gast Garnet Wöhlk |
T a g e s o r d n u n g |
I. | Öffentlicher Teil |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
5. | Einwohnerfragestunde |
6. | 5. Änderung des Flächennutzungsplans für die Biogasanlage Schuby |
6.1 | Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 5/2011 | |
6.2 | Abschließender Beschluss der F-Planänderung sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 6/2011 | |
7. | Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 "Biogasanlage Schuby" |
7.1 | Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 7/2011 | |
7.2 | Beschluss des Durchführungsvertrages |
Beschlussvorlage - 8/2011 | |
7.3 | Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 9/2011 | |
8. | 1. vereinfachte Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 "Campingplatz Schubystrand" |
8.1 | Aufstellungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 12/2011 | |
8.2 | Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 13/2011 | |
9. | Nutzungsvereinbarung mit dem NABU-Landesverband Schleswig-Holstein; Info-Hütte Schwansener See |
Beschlussvorlage - 4/2011 | |
10. | Verstärkte Deckenunterhaltung der Gemeindestraße Schubyfeld - Revkuhl |
Beschlussvorlage - 11/2011 | |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
12. | Anfragen und Bekanntgaben |
I. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
Der Bericht des Bürgermeisters liegt dem Originalprotokoll bei. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Es werden keine Änderungsanträge zur Tagesordnung gestellt. |
zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. |
zu TOP 5. | Einwohnerfragestunde |
Der Bürgermeister beantwortet die entsprechenden Einwohnerfragen wie folgt:
|
zu TOP 6. | 5. Änderung des Flächennutzungsplans für die Biogasanlage Schuby |
zu TOP 6.1 | Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 5/2011 Der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde für die Biogasanlage Schuby und die Begründung haben in der Zeit vom 28.01.2011 bis 02.03.2011 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 06.01.2011 hierüber informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 19.04.2010. |
Beschluss: a) Beschluss/ -empfehlung: Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 5. Änderung des F-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Vorlage des Planungsbüros Springer - wird Bestandteil des Originalprotokolls. Insgesamt gingen ein:
Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6.2 | Abschließender Beschluss der F-Planänderung sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 6/2011 s. Beschlussvorlage 5/2011 |
Beschluss: b) Beschluss/ -empfehlung Unter Berücksichtigung vorgenannter Einzelbeschlüsse wird die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dörphof abschließend beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt. Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 "Biogasanlage Schuby" |
zu TOP 7.1 | Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 7/2011 Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 „Biogasanlage Schuby“ der Gemeinde und die Begründung haben in der Zeit vom 28.01.2011 bis 02.03.2011 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 06.01.2011 hierüber informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 19.04.2010. |
Beschluss: a) Beschluss/ -empfehlung: Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Vorlage des Planungsbüros Springer - wird Bestandteil des Originalprotokolls. Insgesamt gingen ein:
Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7.2 | Beschluss des Durchführungsvertrages |
Beschlussvorlage - 8/2011 Für Projekte, die in der Hand eines Vorhabenträgers liegen, wird das Instument des B-Planes durch den vorhabenbezogenen B-Plan ergänzt. Dieses Instrument des § 12 BauGB verbindet Elemente eines B-Planes mit einem Erschließungsvertrag und einer vertraglichen Baupflicht (Durchführungsvertrag). Der von dem Vorhabenträger erarbeitete und mit der Gemeinde abgestimmte Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) wird Bestandteil des von der Gemeinde beschlossenen vorhabenbezogenen B-Planes. |
Beschluss: Der vorliegende Durchführungsvertrag wird beschlossen. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7.3 | Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 9/2011 s. Beschlussvorlage 7/2011 |
Beschluss: b) Beschluss/ -empfehlung Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. Nr. 4, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt. Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeinde ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | 1. vereinfachte Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 "Campingplatz Schubystrand" |
zu TOP 8.1 | Aufstellungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 12/2011 Die Betreiberin des Campingplatzes Schubystrand beabsichtigt, eine Verlagerung und Umgestaltung des Gemeinschaftshauses. Die Umsetzung ist nicht durch eine Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 3 möglich (eine eingehende Prüfung diesbezüglich wurde von Kreis durchgeführt), d. h. ein B-Plan-Änderungsverfahren wird erforderlich. Da die Voraussetzungen für eine vereinfachte Änderung bestehen, wird dies Verfahren durchgeführt. Es hat bereits mehrere Besprechungen in dieser Angelegenheit gegeben zwischen dem Betreiber, der Gemeinde, dem Kreis und dem Amt, letztere am 13.07.2011. |
Beschluss:
Dachform und Außenwandgestaltung - Erhöhung und Erweiterung Grundfläche für Sanitärgebäude
|
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Günther Wöhlk |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8.2 | Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 13/2011 s. Beschlussvorlage 12/2011 Sollten zum Zeitpunkt der Auslegung bereits wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen vorliegen, sind diese öffentlich auszulegen. |
Es wird festgelegt, dass die Firsthöhe eine Maximalhöhe von 12,0 m über Erdgeschossfertigfußbodenhöhe nicht übersteigen darf. |
Beschluss: 1. Der Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet “Campinglatz Schubystrand“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt: 2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen mit den nach der Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. |
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Günther Wöhlk |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Nutzungsvereinbarung mit dem NABU-Landesverband Schleswig-Holstein; Info-Hütte Schwansener See |
Beschlussvorlage - 4/2011 Das Projekt „Infohütte am Schwansener See“ wurde im Jahr 2010 gestoppt. Es besteht Einvernehmen darüber, dass es wieder aufleben soll. Beteiligt sind wiederum die Gemeinden Brodersby, Damp und Dörphof, wobei der Gemeinde Damp wie bisher die Federführung obliegt. Entgegen der bisherigen Planung, ist mit dem Landesverband des NABU eine (neue) Vereinbarung über die Nutzung der geplanten Infohütte am Schwansener See zu schließen. Grundsätzlich dient die Ursprungsfassung der Nutzungsvereinbarung aus dem Vorjahr als Grundlage für die Neue. Abgesehen davon, dass nunmehr der NABU-Landesverband Schleswig-Holstein Vertragspartner sein wird, soll eine Formulierung in den Text aufgenommen werden, die eine Beschränkung der finanziellen Aufwendungen der beteiligten Gemeinden vorsieht. |
Die Angelegenheit wird ausführlich erörtert. |
Beschluss: Der neue Entwurf der Nutzungsvereinbarung, die mit dem NABU-Landesverband Schleswig-Holstein zu schließen ist, beinhaltet die Einschränkung, dass die beteiligten Gemeinden die Finanzierung „im Rahmen der haushaltsrechtlich zur Verfügung gestellten Mittel“ übernehmen. Der entsprechende Entwurf vom 29.04.2011 wird beschlossen. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Verstärkte Deckenunterhaltung der Gemeindestraße Schubyfeld - Revkuhl |
Beschlussvorlage - 11/2011 Im Jahre 2008 wurde die verstärkte Unterhaltung an der Asphaltdecke des Radwegs und der Gemeindestraße von der K 63 bis zur Kreuzung Schubystrand beschlossen und Anfang 2009 wurde die Maßnahme durchgeführt. Bei Gesamtkosten von rund 95.000 € wurde aus FAG-Mitteln ein Zuschuss in Höhe von 36.263,00 € gezahlt. Eine weiterführende Maßnahme von der Kreuzung Schubystrand bis zur Gemeindegrenze nach Revkuhl wurde für die folgenden Jahre empfohlen. Da die Gemeinde Dörphof auf Basis eines formlosen Zuschussantrags beim Kreis bereits seit Jahren für die Förderung vorgemerkt ist, teilt der zuständige Mitarbeiter des Kreises auf Nachfrage von Herrn Andresen im Juli 2011 mit, dass die Maßnahme in 2012 aus FAG-Mitteln gefördert werden könne, sofern die Gemeinde einen eindeutigen Beschluss herbeiführt und die Kofinanzierung sichergestellt ist. Möglicherweise kommt ein Teil des Zuschusses erst in 2013 zur Auszahlung an die Gemeinde. Diese Aussagen sind allerdings immer unter dem Vorbehalt getätigt, dass sich die Rahmenbedingungen nicht wesentlich ändern. Entgegen der alten Praxis bis 2009 werden ab 2010 nicht mehr 50 % Zuschuss abzgl. der Finanzkraft der Gemeinde gewährt, sondern der Zuschuss berechnet sich künftig mit 55 % der Nettobaukosten excl. der Baunebenkosten. Unterm Strich handelt es sich um eine Veränderung der Berechnungsweise, sie wirkt sich aber letztendlich nicht massiv zum Vor- oder Nachteil in der Zuschüsshöhe aus. Gravierender ist, dass ab 2010 keine Innerortsabschnitte von Gemeindeverbindungsstraßen (z.B. 2009 noch von der K63 bis Schusterberge) mehr gefördert werden. Anlass dieser Umstände war die Änderung der Verteilungsrichtlinie des Kreises RD-Eck in 2009. Ferner kann derzeit auf der Grundlage des wirkenden Doppelhaushaltes des Landes SH für 2011 und 2012 sicher erklärtwerden, dass der Kreis RD-Eck 2012 FAG-Mittel als Zuschussmittel bereit stellen kann. Für 2013 könnte sich eine Änderung der Summe oder Verteilungskriterien einstellen, möglicherweise wird die Einwerbung von Zuschüssen erschwert. Langfristig soll der ländliche Wegebau zunehmend aus Strukturmitteln der EU gefördert werden. Um diese Mittel einzuwerben, sind allerdings erhebliche Planungsleistungen beizubringen und der Verwaltungsaufwand steigt immens. Allein deshalb ist eine Umsetzung der Maßnahme in 2012 zu empfehlen. Die Änderung der Fördermodalitäten gegenüber der Zeit bis 2009 berücksichtigend, wurden die Kosten der verstärkten Deckenunterhaltungsmaßnahme von Herrn Andresen geschätzt. Die Vordersätze (Massen) basieren auf einem örtlichen Aufmaß vom 25.07.2011. Besonders zu erwähnen ist:
Die aus der Schätzung hervorgehenden Kosten stellen sich wie folgt dar:
Zur Haushaltslage der Gemeinde: Die allgemeine Rücklage der Gemeinde Dörphof hat mit Stand 01.01.2011 eine Summe von 288.722 € ausgewiesen. Planmäßig erfolgt eine Rücklagenentnahme in 2011 in Höhe von 23.000 €, so dass für 2012 ein allgemeiner Rücklagenstand von rund 265.000 € zu erwarten ist. Der Kreis Rendsburg- Eckernförde benötigt von der Gemeinde Dörphof ein eindeutiges Signal, ob er die Maßnahme in das Programm 2012 mit aufnehmen soll. Ob eine Aufnahme tatsächlich gelingt, kann natürlich erst nach erneuter, konkreter Vorlage der Willenserklärung der Gemeinde und Prüfung durch den Kreis ausgesprochen werden. Allerdings spricht derzeit nichts dagegen. Sollte die Gemeindevertretung die Maßnahme beschließen, so empfiehlt Herr Andresen die Erstellung des Wurzelschutzes noch im Herbst 2011, damit das Wachstum der Wurzeln 2012 tatsächlich beendet ist. |
Mit den Landeigentümern soll abgestimmt werden, ob sämtliche Koppelzufahrten künftig noch erforderlich sind. |
Beschluss: Es wird beschlossen, die Maßnahme durchzuführen. Dem Kreis ist dieses schriftlich mitzuteilen. Die Finanzierung erfolgt aus der Rücklage, d.h. die Summen werden im Haushalt 2012 eingestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Planungsauftrag zu erteilen, Ausschreibungen zu veranlassen und Aufträge an die wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 12. | Anfragen und Bekanntgaben |
Der stellv. Bürgermeister Volker Starck gibt das Erörterungsergebnis des nichtöffentlichen Teils bekannt. Abschließend wird bekannt gegeben, dass die Grabenreinigung und die Knickpflege demnächst insgesamt kontrolliert wird. |
Hans-Peter Thomsen | Gunnar Bock |
Bürgermeister | Protokollführer |