N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Dörphof vom 06.12.2011.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus Schuby, Dörphof
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.35 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Hans-Peter Thomsen
Gemeindevertreter Martin Banck
Gemeindevertreter Frank Göbel
Gemeindevertreterin Gisela Kruse
Gemeindevertreterin Heidi Pinn
Gemeindevertreterin Maren Siedenbiedel
1. stellv. Bgm Volker Starck
2. stellv. Bgm. Günther Wöhlk
Gemeindevertreter Alfred Zöhner

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Andreas Hobus (entschuldigt )
Gemeindevertreter Sascha Werges (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 11.10.2011
4. Einwohnerfragestunde
5. Änderungsanträge zur Tagesordnung
6. Sanierung des südlichen Gehwegs der mittleren Schusterberg- Erschließungsstraße
  Beschlussvorlage - 21/2011
7. Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten
  Beschlussvorlage - 15/2011
8. Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung
  Beschlussvorlage - 20/2011
9. I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Dörphof für das Haushaltsjahr 2011
  Beschlussvorlage - 23/2011
10. Erlass Haushaltssatzung 2012
  Beschlussvorlage - 24/2011
11. Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Landtagswahl am 06. Mai 2012.
  Beschlussvorlage - 22/2011
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
13. Anfragen und Bekanntgaben

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bericht des Bürgermeisters wird als Anlage dem Protokoll beigefügt. Des Weiteren berichtet Herr Thomsen über die Fertigstellung der Regenrinne in Karlberg, Ablehnung des Zuschussantrages Frauenzimmer für 2012 und ein Schreiben der Polizeistation Damp, über das Befahren von Bürgersteigen bei der Maisernte.  


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 11.10.2011

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Einwohnerfragestunde

Herr Schikorr kritisiert die Rücksichtlosigkeit der Fahrer bei der Maisernte gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern. Herr Thomsen teilt mit, dass der örtliche Biogasanlagenbetreiber den Fuhrunternehmen klare Vorgaben zum vorsichtigen Fahren gemacht hat. Die Maiserntefahrten sind ein Problem im gesamten Schleswig-Holstein. Aufgrund der kontroversen Diskussion zu diesem Thema wird vereinbart, das Thema rechtzeitig vor der nächsten Maisernte zu diskutieren. 


zu TOP 5. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 6. Sanierung des südlichen Gehwegs der mittleren Schusterberg- Erschließungsstraße
Beschlussvorlage - 21/2011

Die Deckschicht des asphaltierten, südlichen Gehwegs in der mittleren Erschließungsstraße „Schusterberg“ löst sich teilweise auf. Ferner gibt es streckenweise starke Absackungen. Zudem sind auf der nördlichen Straßenseite 4 Straßenabläufe versackt und desolat. Diese müssten freigelegt und instandgesetzt werden.
Dieser Zustand wurde zuletzt bei der Wegebereisung des Bauausschusses erkannt. Die Teilnehmer baten Herrn Andresen, die Erneuerung der Asphaltdecke und die Reparatur der Straßenabläufe im Zuge der geplanten verstärkten Straßenunterhaltung in Schubyfeld mit zu organisieren. Dieses macht infolge einer ohnehin durchzuführenden, öffentlichen Ausschreibung Sinn.

Die Kosten dieser Maßnahmen werden auf rund 8.500 € geschätzt.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Deckenerneuerung des asphaltierten Gehwegs und die Sanierung der Straßenabläufe in 2012 durchzuführen. Die erforderlichen Mittel in Höhe von rund 8.500 € werden zusammen mit den geplanten Mitteln der geplanten verstärkten Deckenerneuerungsmaßnahme in Höhe von 245.000 € in den Haushalt 2012 eingestellt. In der Summe werden also 253.500 € bereit gestellt.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten
Beschlussvorlage - 15/2011

Ein Problem stellt das sog. „wilde Plakatieren“ dar, welches immer weiter zunimmt. Um diesem vorzubeugen bzw. diesem Trend entgegenzuwirken, bedarf es einer Regelung in Form einer „Plakatierungssatzung“, in welcher ordnende Regelungen getroffen werden.

Die Verwaltung hat hierzu eine Mustersatzung erarbeitet, welche als Anlage der Vorlage beigefügt ist.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Satzung gem. anliegedem Satzungsmuster zu erlassen.

§ 3 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
“ Pro Veranstaltung dürfen maximal je 3 Plakatträger in den Ortsteilen Dörphof, Karlberg, Schuby und Schubystrand aufgestellt oder angebracht werden. Als „pro Veranstaltung“ gelten alle Aktionen, die auf dem Werbeplakat aufgeführt sind. Werden mehrere Veranstaltungen auf einem Plakat beworben, so dürfen auch nur je 3 Plakatträger in den Ortsteilen Dörphof, Karlberg, Schuby und Schubystrand aufgestellt werden.“

Der letzte Spiegelstrich im § 3 Absatz 12 wird ersatzlos gestrichen.

Die Satzung tritt am 01.01.2012 in Kraft (§ 12 Inkrafttreten).


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung
Beschlussvorlage - 20/2011

Die derzeit gültigen Steuersätze betragen seit 01.01.2002 30,00 € für den ersten, 40,00 € für den zweiten und 50,00 € für jeden weiteren Hund.
Der durchschnittliche Steuerbetrag im Amtsgebiet Schlei-Ostsee liegt bei 39,00 € für den ersten Hund.
Der vom Land Schleswig-Holstein im Zusammenhang mit Fehlbedarfszuweisungen geforderte Steuersatz für einen Hund beträgt 100,00 €.
Die Verwaltungskosten liegen bei rund 27,00 € jährlich pro Fall.

Eine Erhöhung der Steuersätze auf 40,00 € für den ersten, 60,00 € für den zweiten und 80,00 € für jeden weiteren Hund erscheint angemessen.

Die gültige Satzung enthält keine Regelung zur gesonderten Besteuerung von gefährlichen Hunden. Eine Besteuerung mit dem 8-fachen Satz der normalen Hundesteuer hält der richterlichen Überprüfung stand und ist in anderen amtsangehörigen Gemeinden bereits Bestandteil der entsprechenden Satzungen.


Beschluss:

Die II. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Dörphof wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Dörphof für das Haushaltsjahr 2011
Beschlussvorlage - 23/2011

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2011 und ein Nachtragshaushaltsplan 2011 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung und dem I. Nachtragshaushaltsplan.


Herr Bürgermeister Thomsen trägt die Änderungen durch die I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan 2011 vor.


Beschluss:

Der I. Nachtragshaushaltsplan 2011 und die I. Nachtragshaushaltssatzung 2011 werden beschlossen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass Haushaltssatzung 2012
Beschlussvorlage - 24/2011

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Herr Thomsen stellt die finanziellen Eckdaten des Haushalts 2012 und einzelne Positionen im Haushalt vor.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2011 bis 2015 werden beschlossen.

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               598.700,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               598.700,00 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               253.500,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               253.500,00 EUR

festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                               0,-- EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                               0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                               0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                         0 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          300 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          300 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310 %

§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,00 EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan



Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Landtagswahl am 06. Mai 2012.
Beschlussvorlage - 22/2011

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Landtagswahl am 06. Mai 2012 ist es notwendig, dass die Gemeinde Dörphof, Personen für den Wahlvorstand und das Wahllokal vorschlägt.

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, mindestens 8 Personen als Mitglieder in den Wahlvorstand zu benennen.

Info: Bei der Landtagswahl 2009 wurden insgesamt 8 Personen + 2 Reservemitglieder für den Wahlvorstand vorgeschlagen.


Beschluss:

Es wird folgendes Wahllokal für die Landtagswahl am 06. Mai 2012 vorgeschlagen:

Wahllokal: Feuerwehrgerätehaus Schuby

Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand vorgeschlagen:

  1) Wahlvorsteher: Hans-Peter Thomsen                        

  2) 1. stellv. Wahlvorsteher: Volker Starck            
 
  3) 2. stellv. Wahlvorsteher: Günther Wöhlk            

  4) Schriftführer: Martin Banck                                    
            
  5) stellv. Schriftführerin: Gisela Kruse            

  6) Beisitzer: Frank Göbel                        

  7) Beisitzerin: Heidi Pinn            
            
  8) Beisitzerin: Maren Siedenbiedel                        

  9) Beisitzer: Sascha Werges            

10) Beisitzer: Alfred Zöhner

11) Beisitzer: Andreas Hobus                                                                        


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 13. Anfragen und Bekanntgaben

Es erfolgen keine Anfragen und Bekanntmachungen.



Hans-Peter Thomsen  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer