N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Dörphof vom 20.11.2013.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus Schuby, Dörphof
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.10 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussmitglied Martin Banck
Ausschussmitglied Heidi Pinn
Ausschussmitglied Maren Siedenbiedel
Ausschussmitglied Günther Wöhlk

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Gemeindevertreter Christopher Bruns
Gemeindevertreterin Gisela Kruse
Gemeindevertreter Volker Starck
Gemeindevertreter Sascha Werges
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht des Ausschussvorsitzenden
6. Zuschussantrag Frauenzimmer e. V., Kappeln
  Beschlussvorlage - 22/2013
7. Zuschussantrag Via Beratung und Treff für Mädchen und Frauen, Frauen helfen Frauen e. V., Eckernförde
  Beschlussvorlage - 23/2013
8. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Dörphof für das Haushaltsjahr 2013
  Beschlussvorlage - 20/2013
9. Erlass Haushaltssatzung 2014
  Beschlussvorlage - 21/2013
10. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.
Das Ausschussmitglied Frank Göbel fehlt.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen der Einwohner gestellt.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 5. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Ausschussvorsitzender und Bürgermeister Günter Wöhlk berichtet, dass die Stadt Kappeln um Unterstützung zum Bau einer neuen Schwimhhale gebeten hat. Ferner bittet die Kappelner Tafel um Unterstützung.

zu TOP 6. Zuschussantrag Frauenzimmer e. V., Kappeln
Beschlussvorlage - 22/2013
Um im kommenden Jahr auch weiterhin das Angebot für Frauen und Mädchen aufrechterhalten zu können, bittet Frauenzimmer e. V aus Kappeln um finanzielle Unterstützung.

Für 2013 beträgt der Zuschuss des Landes Schleswig-Holstein 12.250 €. Der Zuschuss des Kreises Schleswig-Flensburg beträgt 3.024 € und der Stadt Kappeln 7.150 €. Um die vom Land geforderte Kofinanzierung in Höhe von 50 % zu erreichen, müssten die Umlandgemeinden einen Zuschuss in Höhe von 2.076 € aufbringen.

Im Jahre 2012 gab es 723 Beratungskontakte. Die zu beratenden Personen kamen zu 50 % aus Kappeln und dem Amt Kappeln-Land, zu 25 % aus dem Amt Süderbrarup und zu 25 % aus dem Amt Geltinger Bucht und Schwansen.

Frauenzimmer e. V. ist seit 2005 eine anerkannte Beratungsstelle. 2013 hat Frauenzimmer e. V. die kundenorientierte Qualitätstestierung für soziale Dienstleister erhalten.
Über den Antrag wird diskutiert.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es wird beschlossen, keine Bezuschussung vorzunehmen.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Zuschussantrag Via Beratung und Treff für Mädchen und Frauen, Frauen helfen Frauen e. V., Eckernförde
Beschlussvorlage - 23/2013
Der Verein "Frauen helfen Frauen e. V." betreibt seit 1979 die Beratungsstelle "Via" in Eckernförde. Via ist eine Frauenfachberatungsstelle, die sich auf Beratung bei häuslicher Gewalt und sexuellem Missbrauch spezialisiert hat, aber auch bei Trennung und Scheidung und weiteren Krisensituationen berät.

Wie jedes Jahr ist Via wieder mit den betroffenen Städten Eckernförde und Rendsburg sowie dem Kreis Rendsburg-Eckernförde in Verhandlung getreten, um die Finanzierung zu sichern und auch dem wachsenden Bedarf gerecht zu werden. In diesen Gesprächen ist die Idee entstanden, auch die Ämter mit einzubeziehen, aus deren Gebieten die Frauen kommen, die Beratung suchen.

Informationen mit aktuellen Zahlen zur Tätigkeit und dem Finanzierungsbedarf sind beigefügt.
Über den Antrag wird diskutiert.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es wird beschlossen, keine Bezuschussung vorzunehmen.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Dörphof für das Haushaltsjahr 2013
Beschlussvorlage - 20/2013
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2013 und ein Nachtragshaushaltsplan 2013 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.
Der Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes und der 1. Nachtragshaushaltssatzung wird von Herrn Erichsen vorgetragen und erläutert.

Folgende Änderungen werden vorgenommen:
  • Die erwartete Einnahme der Konzessionsangabe Strom wird auf nunmehr 28.300 € abgeändert.
  • Die erwartete Einnahme der Konzessionsabgabe Gas wird auf nunmehr 1.000 € abgeändert.
  • Die erwarteten Ausgaben der Schulkostenbeiträge für Gymnasien wird auf nunmehr 25.000 € geändert.

Hierdurch beträgt die Zuführung vom Vermögenshaushalt nunmehr 13.200 € und die Rücklagenentnahme ebenfalls 13.200 €.

Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts betragen nunmehr 612.500 €.
Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushalts 13.200 €.

Die Rücklage wird voraussichtlich am Ende des Jahres 2013 einen Stand von 251.000 € haben.

Der Ausschuss spricht mit den Änderungen folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2013 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 werden beschlossen.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass Haushaltssatzung 2014
Beschlussvorlage - 21/2013
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung 2014 wird von Herrn Erichsen vorgetragen und erläutert.

Folgende Änderungen werden vorgenommen:
  • Der Haushaltsansatz für Geräte, Ausstattung und Ausrüstung der Feuerwehr wird auf 2.000 € geändert.
  • Der Haushaltsansatz für Dienst- und Schutzkleidung der Feuerwehr wird auf 4.000 € geändert.

Hierdurch verringert sich die Zuführung zum Vermögenshaushalt auf 19.700 € und die Zuführung zur Rücklage auf 12.700 €.
Die Rücklage wird voraussichtlich am Ende des Jahres 2014 einen Stand von 264.000 € haben.
Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts betragen 661.600 €.
Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushalts betragen 19.700 €.

Die Pauschalbeträge sollen im Jahre 2014 überprüft werden.
Der Feuerwehrvertrag mit der Gemeinde Karby soll dem Protokoll beigefügt werden.

Der Ausschuss spricht mit den Änderungen folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2013 bis 2017 werden beschlossen.

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               661.600,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                              661.600,00 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                              19.700,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               19.700,00 EUR

festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                               0,-- EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                               0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                               0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                         0 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          300 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          300 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310 %

§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,-- EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan






Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Bekanntgaben
Ausschussvorsitzender und Bürgermeister Günter Wöhlk berichtet über die Auswirkungen der geplanten Änderung des Finanzausgleichsgesetzes.

Ferner teilt er mit, dass für Spielgeräte im Haushalt 2015 ausreichend Mittel eingeplant werden sollten.


Ulrich Erichsen  Günther Wöhlk 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender