Sitzungsort: | im Feuerwehrgerätehaus Schuby, Schusterberg 17, 24398 Dörphof |
Beginn der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.05 Uhr |
Ausschussvorsitzender Günther Wöhlk |
stellv. Ausschussvorsitzender Frank Göbel |
Ausschussmitglied Heidi Pinn |
Ausschussmitglied Alfred Zöhner |
Ausschussmitglied Martin Banck (entschuldigt ) |
Gemeindevertreter Christopher Bruns |
Gemeindevertreterin Gisela Kruse |
Gemeindevertreter Sascha Werges |
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen |
Gast Ralf Loell |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Einwohnerfragestunde |
4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
5. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
6. | Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG |
Beschlussvorlage - 21/2016 | |
7. | Nutzung der Werbeflächen an der Infotafel in Schuby |
Beschlussvorlage - 18/2016 | |
8. | Erneuerung Bekanntmachungskasten an der Infotafel Schuby |
Beschlussvorlage - 19/2016 | |
9. | Zuwendungen der Gemeinde bei Altersjubiläen, Ehejubiläen und Jubiläen der gemeindlich ehrenamtlich tätigen Personen |
Beschlussvorlage - 22/2016 | |
10. | Bankettunterhaltung in Schubymühle / Schubyfeld |
Beschlussvorlage - 12/2016 | |
11. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.
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zu TOP 3. | Einwohnerfragestunde |
Hans-Joachim Möhl fragt nach der Nichfertigstellung eines Bauwerkes am Wanderweg Schwansener See. Bürgermeister Göbel entgegnet, dass hier der neue Ostseeküstenradweg geplant ist. Das Bauwerk ist durch die Stiftung Naturschutz erstellt. Er wird sich um die Angelegenheit kümmern. Sascha Werges fragt, ob bekannt ist, dass auf dem Gehweg in Höhe des Grundstückes Krügel Wasser steht. Hans-Joachim Möhl antwortet, dass dieses dem Wasserbeschaffungsverband bekannt ist. Ein Schieber ist defekt.
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zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 5. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Ausschussvorsitzender Günther Wöhlk hat keinen Bericht abzugeben. Frank Göbel berichtet, dass die Klärung der Frage der Notwendigkeit einer Mitgliedschaft im Naturpark Schlei (siehe Protokoll der letzten Finanzausschussitzung vom 11.02.2016) wegen der laufenden Fracking-Diskussion zurückgestellt werden sollte. Ferner teilt er mit, dass sich aus der letztjährigen Kindergartenabrechnung mit der Kirche ein Guthaben ergibt.
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zu TOP 6. | Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG |
Beschlussvorlage - 21/2016 Im Rahmen der Abschlüsse der Wegenutzungsverträge im Jahre 2010 wurden den Gemeinden angeboten, sich an der Schleswig-Holstein Netz AG als Netzbetreiber in Form von Aktienerwerb zu beteiligen. Die Schleswig-Holstein Netz AG hat den Gemeinden, nach Ablauf der Haltefrist für die Aktien von 5 Jahren, ein neues Angebot zum Erwerb für Aktien unterbreitet. Der Preis pro Aktie beläuft sich auf 4.695,24 €. Die Gemeinde Dörphof könnte maximal 72 Aktien zu einem Preis von 338.057,28 € erwerben. Die Mindestabnahme beträgt 22 Aktien für 103.295,28 €. Es besteht auch die Möglichkeit, ein optionales Kontingent von 144 Aktien für 676.114,56 € zu erwerben. Die Garantiedividende beträgt nach Abzug der Unternehmenssteuer 152,11 € pro Aktie. Von dieser Summe sind noch Kapitalertragssteuer und der Solidaritätszuschlag abzuziehen. Somit verbleibt eine Dividende von 128,03 € je Aktie, welches einer Verzinsung von 2,73 % entsprechen würde. Die Finanzierung des Aktienerwerbs durch ein Kommunaldarlehen wäre möglich. Bei der Aufnahme eines Kommunaldarlehens in Höhe von 400.000,- € bei der Investitionsbank Schl.-Holst., mit 5 Jahren Tilgungsfreiheit, werden 0,3 % Zinsen berechnet. Die Konditionen basieren auf einer Anfrage vom 13.06.2016. |
Herr Loell erläutert das Angebot der Schleswig-Holsteinischen Netz AG. Die Ausführungen werden von Herrn Andresen, Bürgermeister der Gemeinde Grödersby, als kommunaler Vertreter bei der Schleswig-Holsteinischen Netz AG ergänzt. Er unterstreicht, dass mit der guten Zinsausschüttung von der S-H Netz AG an die Bürgerinnen und Bürger auch Geld zurückgegeben wird, dass auch in der Gemeinde Dörphof durch den Stromverkauf verdient wurde. Der Ausschuss diskutiert intensiv über das Beteiligungsangebot. Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Es wird beschlossen, sich durch den Erwerb von 144 Aktien an der Schleswig-Holstein Netz AG zu beteiligen. Die Finanzierung soll über einen Kommunalkredit erfolgen.
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Ja-Stimmen | :3 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Nutzung der Werbeflächen an der Infotafel in Schuby |
Beschlussvorlage - 18/2016 Mit GV – Beschluss vom 13.08.2013 (Top 6) sowie Beschluss Finanzausschuss vom 17.09.2013 (Top10) wurde die Gestaltung der Infotafel in Schuby sowie die Gebührenordnung (GV-Beschluss vom 15.10.2013 -siehe Anlage-) für das Anbringen von Werbeschildern festgelegt. 40 Flächen für das Anbringen von Schildern stehen zur Verfügung. Diese Werbeflächen sollten vornehmlich für gemeindliche Gewerbetreibende insbesondere für die heimischen Anbieter von Ferienquartieren dienen. Bis heute wurde nicht ein Schild angebracht. Es muss geprüft werden, wie das Ziel besser umgesetzt werden kann. Hierzu sollte geprüft werden inwieweit eine intensivere Akquise erforderlich ist, bzw. die Bürger bisher überhaupt von der Möglichkeit Kenntnis genommen haben. Mit welchen Maßnahmen kann dieses umgesetzt werden und wer übernimmt dieses? Gleichzeitig sollte geprüft werden, ob die erlassene Gebührenordnung modifiziert werden muss und somit für potenzielle Nutzer eventuell attraktiver wird.
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Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Es wird beschlossen, dass folgende Punkte in den abzuschliessenden privat-rechtlichen Verträgen Niederschlag finden sollen:
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Erneuerung Bekanntmachungskasten an der Infotafel Schuby |
Beschlussvorlage - 19/2016 Der an der Infotafel in Schuby befindliche Bekanntmachungskasten wurde seinerzeit in handwerklicher Bauart erstellt und angebracht. Es hat sich gezeigt, dass dieser Schaukasten nicht für den Außenbereich geeignet ist. Das Stabholz ist aufgequollen, Scharniere sind verrostet, die Aussparungen an den Gelenkscharnieren bieten aufgrund der Feuchtigkeit für das bewegliche Fenster keinen richtigen Halt mehr. Ein Ersetzen des Schaukastens durch eine Aluminiumvariante (9x A4), geeignet für den Außenbereich ist geboten. Kosten für die Anschaffung liegen bei ca. 150 – 200€ (Stand 2016) Einbau ca. 30€. Es kann eine kleinere Variante als die vorhandene Ausstellungsfläche gewählt werden. Je größer die Ausstellungsfläche, desto höher die Aufwendungen. Z.Zt. gibt es keinen HH – Titel für Geräteanschaffungen dieser Art. Um dadurch weiterhin keinen Ansatz für einen Nachtragshaushalt in 2016 zu generieren, sollte diese Anschaffungsmaßnahme in den Haushalt 2017 aufgenommen werden. Finanzielle Auswirkungen: Aufnahme in den entsprechenden HH-Titel, Belastung des Haushalts für 2017 ca. 250€.
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Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Es wird beschlossen, einen geeigneten Schaukasten für den Außenbereich anzuschaffen und die entsprechenden Mittel in den Nachtragshaushalt 2016 einzustellen.
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Zuwendungen der Gemeinde bei Altersjubiläen, Ehejubiläen und Jubiläen der gemeindlich ehrenamtlich tätigen Personen |
Beschlussvorlage - 22/2016 Bisher wurde bei Altersjubiläen wie folgt verfahren:
Bei Ehejubiläen wurde wie folgt verfahren:
Das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein hat zur Durchführung von Melderegisterauskünften zu Alters- und Ehejubiläen auf folgendes hingewiesen: Bei den Alters- und Ehejubiläen handelt es sich um Melderegisterauskünften in besonderen Fällen. § 50 Absatz 2 Bundesmeldegesetz lautet wie folgt: " Altersjubiläen im Sinne des Bundesmeldegesetzes sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum." Es muss beraten und beschlossen werden, wie in der Gemeinde Dörphof künftig verfahren werden soll.
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Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Es wird beschlossen, wie folgt zu verfahren: Altersjubiläen: Ab dem 75. Lebensjahr alle 5 Jahre und ab dem 100. Lebensjahr jährlich einen Blumenstrauß Ehejubiläen: Ab dem 50. Ehejubiläum eine Zuwendung von 1 € je Ehejahr und einen Blumenstrauß Jubiläen der gemeindlich ehrenamtlich tätigen Personen Ab 25 Jahre und dann alle 5 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeindevertretung oder als Ehrenbeamter der Gemeinde
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Bankettunterhaltung in Schubymühle / Schubyfeld |
Beschlussvorlage - 12/2016 Die Banketten zwischen Schuby und Kreuzung Schubystrand sind sehr ausgefahren. Die Asphaltkanten liegen teilweise frei. Mittelfristig sollte dieser Zustand beseitigt werden, damit es nicht zu schwer reparablen Kantenabbrüchen kommt. Das Bankettmaterial wurde über die Zeit vom fließenden Verkehr seitlich verdrückt, so dass eine Wulst aufgewachsen ist. Dieser verhindert, dass Niederschlagswasser seitlich abfließen kann und sorgt dafür, dass sich Pfützen bilden. Diese tragen zur weiteren Verschlechterung des jetzigen Zustands bei. Es wird vorgeschlagen, dass die Wulst mit einem Bagger abgeschält wird. Brauchbares Material kann angedeckt, unbrauchbares Material muss abgefahren werden. Wahrscheinlich muss etwas Asphalt-RC-Material zugeliefert werden. Den Aufwand schätzt Herr Andresen auf rund 3.000 € - 4.000 €. Sollte man in Erwägung ziehen, teilweise Rasengittersteine zu verlegen, so muss von einem Preis von 40 €/lfdm (Steine 60 x 40 cm längs verlegt) ausgegangen werden. Dieser Preis gilt nur, wenn ca. 160 m oder mehr verlegt werden. Im Zusammenhang mit der Verlegung von Rasengittersteinen wird die Finanzverwaltung prüfen, ob Straßenausbaubeiträge erhoben werden müssen. Je kürzer die Strecke, an der Rasengittersteine verlegt werden, desto weniger wirkt sich die Maßnahme verbessernd auf die gesamte verkehrliche Anlage aus und desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ausbaubeiträge verlangt werden können / müssen.
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Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Es wird beschlossen, die Banketten instandzusetzen. Es soll wie folgt verfahren werden: Keine Rasengittersteine, sondern ungebundenes Material in Form von Asphalt-Recycling. Die geschätzten Kosten in Höhe von bis zu 4.000 € werden anerkannt und über den Wegeunterhaltungshaushalt finanziert.
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Bekanntgaben |
Es erfolgen keine Bekanntgaben.
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Ulrich Erichsen | Günther Wöhlk |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |