N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Dörphof vom 22.11.2016.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus Schuby, Schusterberg 17, 24398 Dörphof
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.30 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Günther Wöhlk
Ausschussmitglied Martin Banck
stellv. Ausschussvorsitzender Frank Göbel
Ausschussmitglied Heidi Pinn
Ausschussmitglied Alfred Zöhner

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Gemeindevertreter Christopher Bruns
Gemeindevertreter Sascha Werges
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht des Ausschussvorsitzenden
6. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Dörphof für das Haushaltsjahr 2016
  Beschlussvorlage - 26/2016
7. Antrag auf Anwendung des alten Umsatzsteuerrechtes für Umsätze bis einschließlich 2020 gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz
  Beschlussvorlage - 28/2016
8. Antrag des Schützenvereins Nordschwansen-Dörphof auf einmalige Bezuschussung einer elektronischen Schießanlage
  Beschlussvorlage - 32/2016
9. Zuschussantrag Frauenzimmer e. V., Kappeln
  Beschlussvorlage - 33/2016
10. Unterstützung der Kappelner Tafel
11. Antrag der CDU-Fraktion auf Rücknahme des GV-Beschlusses vom 03.07.2003 über die Beteiligung an den Pflegekosten für die Sportplätze in Karby
  Beschlussvorlage - 34/2016
12. Zweckverband "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" –Grundsatzbeschluss
  Beschlussvorlage - 40/2016
13. Erlass Haushaltssatzung 2017
  Beschlussvorlage - 29/2016
14. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Die Tagesordnung wird um folgende Punkte erweitert:
  • Zweckverband "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" Grundsatzbeschluss
  • Unterstützung der Kappelner Tafel

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Es sind keine Einwohner anwesend.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 5. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Ausschussvorsitzender Günther Wöhlk berichtet vom Vorgespräch zur Aufstellung des Nachtragshaushaltes 2016 und des Haushaltes 2017 zwischen ihm, Bürgermeister Frank Göbel und Uli Erichsen von der Verwaltung.

zu TOP 6. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Dörphof für das Haushaltsjahr 2016
Beschlussvorlage - 26/2016
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2016 und ein Nachtragshaushaltsplan 2016 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016 wird von Herrn Erichsen erläutert.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2016 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 werden beschlossen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Antrag auf Anwendung des alten Umsatzsteuerrechtes für Umsätze bis einschließlich 2020 gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz
Beschlussvorlage - 28/2016
Durch das Steueränderungsgesetz 2015 hat sich die Systematik der Umsatzbesteuerung bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) umfassend geändert. Gemäß § 2b UStG ist die Unternehmereigenschaft nicht mehr an das Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art gebunden. Betätigen sich jPdöR auf privatrechtlicher Grundlage sind sie nach der neuen Rechtslage unter gewissen Voraussetzungen umsatzsteuerpflichtig.
Die neue Regelung gilt grundsätzlich ab dem 01.01.2017. Auf Antrag an die Finanzverwaltung kann jedoch die bisherige Regelung in einem Übergangszeitraum bis längstens 31.12.2020 weitergenutzt werden. Dieser Antrag ist bis zum 31.12.2016 zu stellen. Die Entscheidung darüber, ob der Antrag gestellt wird, obliegt der Gemeindevertretung.

In der Übergangzeit werden weitere Ausführungsanweisungen des Bundesministerium für Finanzen zur Klärung der Sach- und Rechtslage erwartet. Die Verwaltung wird dann im Einzelfall prüfen, welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind.
Der Sachverhalt wird von Herrn Erichsen erläutert.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Die Gemeinde erklärt gemäß § 27 Abs. 22 UStG (Umsatzsteuergesetz) bis zum 31.12.2016 gegenüber der Finanzverwaltung die weitere Anwendung der bisherigen umsatzsteuerlichen Regelungen bis längstens 31.12.2020.
   

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Antrag des Schützenvereins Nordschwansen-Dörphof auf einmalige Bezuschussung einer elektronischen Schießanlage
Beschlussvorlage - 32/2016
Der Schützenverein Nordschwansen-Dörphof plant für das Jahr 2017 die Anschaffung einer elektronischen Trefferanzeige und Trefferauswertung für 6 Luftgewehr- und Luftpistolenstände auf der Schießanlage im Schützenheim in Karby.

Mit der Anlage kann der Verein weiterhin wettkampforientiert auf Kreisebene aktiv teilnehmen. Auch für die Jugendarbeit wäre dieser Schritt eine deutliche Bereicherung. Für das zukunftsorientierte Projekt benötigt der Schützenverein finanzielle Hilfe.

Bereits Anfang des Jahres hat der Schützenverein einen Antrag gestellt. Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 11.02.2016 die Bereitschaft zur Bezuschussung bekundet. Der Schützenverein sollte einen Finanzierungsplan vorlegen.

Dieser liegt nun vor und wird mit dem Antrag der Vorlage beigefügt.

Ausschussvorsitzender Günther Wöhlk erläutert den Antrag und schlägt einen Zuschuss in Höhe von 3.000 € vor.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, dem Schützenverein Nordschwansen-Dörphof für eine elektronische Trefferauswertung einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 3.000,- € zu gewähren.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Zuschussantrag Frauenzimmer e. V., Kappeln
Beschlussvorlage - 33/2016
Der Verein "Frauenzimmer e.V" in Kappeln ist seit 2005 eine anerkannte Beratungsstelle nach § 201 des Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein (Gewaltschutzgesetz) und bittet um finanzielle Unterstützung, um das Angebot für Frauen und Mädchen (auch aus dem Bereich Schwansen) aufrechterhalten zu können.

Der Antrag auf Zuschuss ist beigefügt.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Die Gemeinde Dörphof nimmt keine Bezuschussung an den Verein "Frauenzimmer e.V." vor.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Unterstützung der Kappelner Tafel
Ausschussvorsitzender Günther Wöhlk teilt mit, dass die Kappelner Tafel e. V. mit Schreiben vom 11.11.2016 um eine finanzielle Unterstützung bittet.
Die Kappelner Tafel will für die Bedürftigen da sein und durch ihre Tätigkeit der Intoleranz und Gleichgültigkeit entgegenwirken. Allein in Kappeln und Umgebung, von Steinbergkirche bis Damp, werden mehr als 600 Personen in über 200 Haushalten versorgt.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Es wird beschlossen, die Kappelner Tafel e. V. für das Jahr 2017 mit einem einmaligen Betrag in Höhe von 100 € zu unterstützen.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Antrag der CDU-Fraktion auf Rücknahme des GV-Beschlusses vom 03.07.2003 über die Beteiligung an den Pflegekosten für die Sportplätze in Karby
Beschlussvorlage - 34/2016
Die CDU-Fraktion der Gemeinde Dörphof beantragt mit Schreiben vom 25.10.2016 die Rücknahme des GV-Beschlusses vom 03.07.2003 über die Beteiligung an den Pflegekosten für die Sportplätze in Karby.
Die Gemeinde Karby unterhält als Eigentümer zwei Sportplätze in Karby. In den Vereinbarungen werden die Pflegekosten zu je 37,5% von der Gemeinde Karby und dem TSV Nordschwansen sowie zu 25% durch den Schulverband Nordschwansen bestritten.

2003 befand sich die Gemeinde Karby in einer finanziellen Notlage, sodass die Gemeinde Dörphof gebeten wurde, sich zu einem Viertel an den 37,5% der Gemeinde Karby zu beteiligen (siehe Protokollauszug aus der Sitzungsniederschrift vom 03.07.2003).

Diesem ist die Gemeindevertretung der Gemeinde Dörphof gefolgt und verringert seit nunmehr 13 Jahren den gemeindeeigenen Anteil der Gemeinde Karby.

Begründet wird der Antrag damit, dass sich die finanzielle Situation nach den Steuereinnahmen pro Kopf wesentlich zu Gunsten der Gemeinde Karby entwickelt hat. In diesem Bereich liegt die Gemeinde Karby sogar ca. 10% über denen der Gemeinde Dörphof.

Die Gemeinde Dörphof beteiligt sich weiterhin an den Pflegekosten der Sportplätze über die jährliche Schulverbandsumlage. Eine Benachteiligung des TSV Nordschwansen ist nicht gegeben, da mit dem bisherigen Betrag nur der Anteil der Gemeinde Karby verringert wurde, der Anteil des Vereins wurde davon nicht berührt.

Die CDU-Fraktion beantragt die Aufhebung des Beschlusses, da sich die finanziellen Ausstattungen grundsätzlich geändert haben.

Der CDU-Antrag ist der Vorlage beigefügt.
Ausschussvorsitzender Günther Wöhlk und Bürgermeister Frank Göbel erläutern den Antrag.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es wird beschlossen, den GV-Beschluss vom 03.07.2003 über die Beteiligung an den Pflegekosten für die Sportplätze in Karby mit Wirkung vom 01.01.2017 aufzuheben.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Zweckverband "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" –Grundsatzbeschluss
Beschlussvorlage - 40/2016
Regionale Erweiterungsflächen für vorhandene Gewerbebetriebe beziehungsweise Entwicklungsflächen für neue Betriebe wurden bisher im Gewerbegebiet Sandbek in Kappeln vorgehalten. Durch eine in den vergangenen Jahren kontinuierlich steigende Nachfrage nach Gewerbeflächen sind so gut wie alle Flächen verkauft. Ab 2017 kann der regionale Bedarf nach Gewerbeflächen nicht mehr gedeckt werden.

Deshalb streben die Städte Arnis und Kappeln und die Gemeinden Dörphof, Grödersby, Karby, Oersberg, Rabel, Rabenkirchen-Faulück, Stoltebüll, Thumby und Winnemark eine interkommunale Zusammenarbeit zur Ausweisung, Erschließung und zum Verkauf von Gewerbeflächen des interkommunalen Gewerbegebietes Nordschwansen an. Ziel ist es, die regionale Wirtschaftskraft und den eigenen Standortfaktor durch die Bereitstellung von Gewerbeflächen zu stärken. Hierfür soll ein Zweckverband gegründet werden.

Die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter der beteiligten Kommunen wurden im Rahmen von Informationsveranstaltungen über das geplante interkommunale Gewerbegebiet informiert.

Das Gewerbegebiet soll in 2 Bauabschnetten erschlossen werden. Die Schätzkosten des ersten Bauabschnettes belaufen sich auf 5.249.096,29 €. Für das Projekt wurden Fördermittel in Aussicht gestellt. Neben den Fördermitteln wird das Projekt kreditfinanziert, Zinslasten und Tilgungsratn sollen durch die erwarteten Grundstücksverkäufe bedient werden. Die Fördermittel sind mit der Auflage verbunden, dass 10% der förderfähigen Kosten nicht durch Grundstücksverkäufe refinanziert werden dürfen. Diese 10% sollen von den Mitgliedsgemeinden (241.211,22 € für den ersten Bauabschnitt) als Stammeinlage erbracht werden.

Der Anteil jeder Mitgliedsgemeinde berechnet sich nach einer in der Verbandssatzung festgelegten prozentualen Quote. Dieser Quotenschlüssel wurde im Rahmen der Vorplanung durch die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der beteiligten Kommunen festgelegt.

Die Gemeinde Dörphof soll einen Anteil an der Stammeinlage in Höhe von 5%, dies entspricht 12.060,56 € für den ersten Bauabschnitt, tragen.

Rechtlich ist es erfordelich, dass die Beschlüsse in zwei Stufen gefasst werden. Im Rahmen dieses Beschlusses soll die verbindliche Bereitschaft erklärt werden, Mitglied des noch zu gründenden Zweckverbandes zu werden. Zusätzlich sollen die Mittel für den ersten Bauabschnitt zur Verfügung gestellt werden. Die Entwürfe des für die Verbandsgründung erforderlichen öffentlich-rechtlichen Vertrages sowie der Verbandssatzung sind als Anlage beigefügt, aber noch nicht Bestandteil des Beschlusses. Erst wenn sämtliche Mitgliedsgemeinden ihre Bereitschaft, Mitglied im Zweckverband zu werden, erklärt haben, werden in einem zweiten Schritt (und mit gesonderten Beschlussvorlagen) Vertrag und Satzung abschließend beschlossen.
Ausschussvorsitzender Günther Wöhlk und Bürgermeister Frank Göbel erläutern den Sachverhalt.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Die Gemeinde Dörphof beschließt, Mitglied im noch zu gründenden Zweckverband "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" zu werden. Gegen den Anteil der Gemeinde Dörphof an der zu erbringenden Stammeinlage gemäß dem als Anlage beigefügten Berteilungsschlüssel bestehen keine Bedenken. Die erforderlichen Mittel in Höhe von mindestens 12.060,56 € werdem im Haushalt 2017 zur Verfügung gestellt.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Erlass Haushaltssatzung 2017
Beschlussvorlage - 29/2016
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.

Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2017 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.

Der Entwurf des Haushaltes 2017 wird von Herrn Erichsen erläutert:

Folgende Änderungen werden vorgenommen:
  • Der Ansatz für die Kosten der Hauptverwaltung wird um 2.000 € (Windkraftgutachten) erhöht
  • Der Ansatz für die Spielgeräte für die Spielplätze wird um 2.000 € gesenkt.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017, das Investitionsprogramm für die Jahre 2018 bis 2020 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      756.700,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      756.700,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      64.300,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      64.300,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      0,0 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          300%
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          300%
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310%

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,00 EUR.


§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Bekanntgaben
Es erfolgen keine Bekanntgaben.


Ulrich Erichsen  Günther Wöhlk 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender