Sitzungsort: | im Feuerwehrgerätehaus Schuby, Schusterberg 17, 24398 Dörphof |
Beginn der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 19.55 Uhr |
Ausschussvorsitzender Tobias Schlömer |
wählbare Bürgerin Janice Ernst |
Ausschussmitglied Frank Göbel |
stellv. Ausschussvorsitzende Silke Joost |
Ausschussmitglied Heidi Pinn |
wählbare Bürgerin Maren Siedenbiedel |
Ausschussmitglied Wolfgang Börner (entschuldigt ) |
Gemeindevertreter Christopher Bruns |
Gemeindevertreter Volker Starck |
Gemeindevertreter Sascha Werges |
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Verpflichtung der wählbaren Bürgerinnen |
3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
5. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
6. | Defizitbeteiligung am Friedhof Karby |
Beschlussvorlage - 18/2018 | |
7. | Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Übertragung von Brandschutzaufgaben |
Beschlussvorlage - 19/2018 | |
8. | Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung |
Beschlussvorlage - 20/2018 |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Verpflichtung der wählbaren Bürgerinnen |
Ausschussvorsitzender Schlömer verpflichtet die wählbaren Bürgerinnen Janice Ernst und Maren Siedenbiedel gemäß § 21 GO zur Verschwiegenheit und zur gewissenhaften Aufgabenerfüllung.
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zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.
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zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 5. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Ausschussvorsitzender Schlömer spricht in seinem Bericht folgende Punkte an:
Bürgermeister Göbel berichtet von dem Termin beim Kreis Rendsburg-Eckernförde bezüglich des Trägerwechsels Kindergarten.
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zu TOP 6. | Defizitbeteiligung am Friedhof Karby |
Beschlussvorlage - 18/2018 In mehreren Gesprächsrunden der Bürgermeister der Gemeinden Brodersby, Dörphof, Karby und Winnemark sowie zuletzt auch Damp und Kappeln mit Vertretern des Kirchengemeinderates der Kirchengemeinde Karby sowie tlw. Vertretern der Kirchenkreis- und Amtsverwaltung wurde die finanzielle Situation des Friedhofsgebührenhaushaltes, zuletzt am 16.07.2018, erörtert. Situationsdarstellung: Der Betrieb des Friedhofes der Kirchengemeinde Karby weist lt. Mitteilung der Kirchengemeinde im "hoheitlichen" Teil ein aufgelaufenes Defizit Ende 2017 in Höhe von 68.068,59 € auf, welches die Kirchengemeinde aus Überschüssen im "gewerblichen" Teil des Friedhofes mit 10% (6.806,86 €) ausgleichen würde, so dass die Kirchengemeinde von den politischen Gemeinden eine Restdefizitübernahme von 61.261,73 € wünscht. Entsprechend der Einwohnerzahlen wären Brodersby mit 21,96% (13.453,08 €), Damp mit 11,61% (7.112,45 €), Dörphof mit 23,81% (14.586,42 €), Kappeln mit 6,58% (4.031,02 €), Karby mit 19,21% (11.768,38) und Winnemark mit 16,83% (10.310,35 €) am aufgelaufenen Defizit beteiligt. Der Gebührenhaushalt ist seit 2011 unausgeglichen, wobei das Defizit bis 2013 noch durch eine entsprechende Rücklage ausgeglichen werden konnte. Für das laufende Defizit wünscht sich die Kirche den Abschluss eines Vertrages zur Finanzierung dieses Defizits durch die politischen Gemeinden. Schließlich legt die Kirche den Entwurf einer Geschäftsordnung für ein Friedhofskuratorium vor und bittet um Benennung eines Kuratoriumsmitgliedes sowie eines Vertreters. Rechtliche Beurteilung: Nach § 20 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes (BestattG) haben die Gemeinden grundsätzlich sicherzustellen, dass der örtliche Bedarf an Friedhöfen gedeckt ist. Nach § 20 Abs. 2 BestattG können auch anerkannte Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechtseigene (kirchliche) Friedhöfe betreiben. Soweit nur die Kirche einen Friedhof in der Gemeinde unterhält, ist sie verpflichtet, auch Nichtangehörigen der Konfession die Bestattung zu ermöglichen. In diesen Fällen hat sich die Gemeinde nach § 22 Abs. 2 BestattG an den Kosten des Friedhofs zu beteiligen, die nicht durch Gebühren gedeckt werden können. Diese Situation besteht grundsätzlich. Die Beteiligungspflicht der Gemeinde bedeutet nicht, dass sie das Defizit des kirchlichen Friedhofes komplett übernehmen muss. Da die Kirchengemeinde die Aufgabe ursprünglich als öffentlich-rechtliche Institution freiwillig übernommen hat und sie ihren Friedhof als konfessioneller Träger auch im eigenen Interesse errichtet und betreibt, kommt in aller Regel nur ein anteiliger Deckungsbeitrag der Gemeinde in Betracht. Der Gesetzgeber hat jedoch bewusst keine Beteiligungsquote festgelegt. Er geht der nichtamtlichen Begründung zufolge davon aus, dass sich die Beteiligten auf einen gemeindlichen Beitrag verständigen.
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Über die Angelegenheit wird intensiv mit folgendem Ergebnis beraten: 1. Die Gemeinde Dörphof richtet sich bei der Defizitbeteiligung nach der gesetzlichen Kommentierung zu § 22 BeStattG-SH. Hiernach errichtet und betreibt ein konfessioneller Träger seinen Friedhof vorrangig im eigenen Interesse und es kommt nur ein anteiliger gemeindlicher Deckungsanteil in Betracht. Der gesamte gemeindliche Deckungsanteil wird auf 10 Prozent beziffert, wovon entsprechend dem Verhältnis der Einwohnerzahl zu den anderen Gemeinden ein Anteil von 23,81 Prozent erstattet werden kann. Das aufgelaufene Defizit bis einschließlich 2017 beträgt: gemäß Antrag Kirchengemeinde: 68.068,59 € hiervon 10%: 6.806,86 € hiervon 23,81%: 1.620,71 € 2. Für die Bildung eines Kuratoriums sieht die Gemeinde keinen Handlungsbedarf 3. Der Finanzierungsvertrag wird in dieser Form abgelehnt. Eine ausschließliche Finanzierung des Defizites durch die Gemeinden entspricht nicht der gültigen Rechtslage Bei der Abstimmung zur Höhe des Defizitausgleichsbetrages enthält sich Heidi Pinn der Stimme. Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss:
Die Zahlung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Kirchengemeinde die Differenz zwischen 64.082,02 € (Besprechungsgrundlage vom 16.07.2018) und 68.068,59 € (Antragsgrundlage vom 19.07.2018) erklärt
Die Kirchengemeinde legt ein kostendeckendes Betriebskonzept für den Friedhof vor Es kann nur ein geringer gemeindlicher Anteil am zukünftigen Defizit übernommen werden, der sich wiederum nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen richtet. Verlustvorträge aus den Vorjahren werden nicht übernommen Die Jahresrechnung ist bis zum 30. April des Folgejahres vorzulegen
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Übertragung von Brandschutzaufgaben |
Beschlussvorlage - 19/2018 Die zwischen den Gemeinden Karby und Dörphof 1978 geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übertragung von Aufgaben nach dem Brandschutzgesetz wurde durch die Gemeinde Dörphof fristgerecht zum 31.12.2017 gekündigt. Für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2018 wurde durch Beschluss der Gemeindevertretungen Karby vom 05.12.2017 und Dörphof vom 07.12.2017 eine neue Vereinbarung mit folgenden Eckdaten geschlossen:
Zwischenzeitlich hat die Amtsverwaltung eine Vermögensbewertung aller Vermögensgegenstände, an denen sich die Gemeinde Dörphof bis zum 31.12.2017 beteiligt hat, durchgeführt. Hierzu wurden die Abschreibungsätze gemäß den Verwaltungsvorschriften über Abschreibungen von abnutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens der Gemeinden mit Stand 2017 in Abzug gebracht. Der Anteil der Gemeinde Dörphof am eingebrachten Vermögens beläuft sich zum Zeitpunkt 31.12.2017 auf rd. 33.000,- €. Am 13.08.2018 wurde zwischen beiden beteiligten Gemeinden ein Gespräch mit dem Ziel des Abschlusses einer weiteren Vereinbarung für die Zukunft durchgeführt. Bei diesem Gespräch wurde folgender Vorschlag erarbeitet, über den nun in den Gemeindevertretungen zu beraten ist:
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Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Übertragung von Aufgaben nach dem Brandschutzgesetz für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 mit den im Sachverhalt genannten Eckpunkten. Sollte von Seiten der Gemeinde Karby gewünscht sein, dass der jährliche Zuschuss 1.500 € beträgt und 1.000 € zur jährlichen Tilgung der Beteiligung (derzeit 33.000 €) verwendet wird, erklärt sich die Gemeinde Dörphof hiermit einverstanden.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung |
Beschlussvorlage - 20/2018 Die Entschädigungssatzung der Gemeinde Dörphof sieht bisher für wählbare Bürger nur ein Sitzungsgeld für die Teilnahme an Fraktionssitzungen vor, wenn diese der Vorbereitung einer Ausschusssitzung dient, in den sie gewählt worden sind. In der Praxis der Sitzungsvorbereitungen nehmen allerdings alle Fraktionsmitglieder an den Fraktionssitzungen zur Sitzungsvorbereitung teil. Daher ist eine generelle Entschädigung für die wählbaren Bürger für die Teilnahme an Fraktionssitzung vorzusehen. Die Entschädigung für Fraktionssitzungen bleibt wie bisher auf 4 im Kalenderjahr begrenzt.
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Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Es wird beschlossen, die vorliegende I. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung zu erlassen.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Ulrich Erichsen | Tobias Schlömer |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |