N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Dörphof vom 20.11.2018.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus Schuby, Schusterberg 17, 24398 Dörphof
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.50 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Tobias Schlömer
Ausschussmitglied Wolfgang Börner
wählbare Bürgerin Janice Ernst
Ausschussmitglied Frank Göbel
stellv. Ausschussvorsitzende Silke Joost
Ausschussmitglied Heidi Pinn
wählbare Bürgerin Maren Siedenbiedel

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Gemeindevertreterin Gisela Kruse
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen
Verwaltung Anja Schnutz
Gast Ralf Loell

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht des Ausschussvorsitzenden
6. Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG
  Beschlussvorlage - 33/2018
7. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Dörphof für das Haushaltsjahr 2018
  Beschlussvorlage - 39/2018
8. Erlass Haushaltssatzung 2019
  Beschlussvorlage - 40/2018

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.
Besonders begrüßt er Ralf Loell von der Schleswig-Holstein Netz AG.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Es sind keine Einwohner anwesend.            

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 5. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Ausschussvorsitzender Schlömer berichtet, dass demnächst zur Kindergartenthematik ein Elternabend stattfindet.

zu TOP 6. Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG
Beschlussvorlage - 33/2018
Im Rahmen der Abschlüsse der Wegenutzungsverträge im Jahre 2010 wurden den Gemeinden angeboten, sich an der Schleswig-Holstein Netz AG als Netzbetreiber in Form von Aktienerwerb zu beteiligen.
Die Schleswig-Holstein Netz AG hat den Gemeinden, nach Ablauf der Haltefrist für die Aktien von 5 Jahren, ein neues Angebot zum Erwerb für Aktien unterbreitet. Im April 2021 besteht ein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Änderung der Erlösobergrenze. Der Preis pro Aktie beläuft sich auf 4.812,48 €.
Die Gemeinde Dörphof könnte maximal 72 Aktien zu einem Preis von 346.498,56 € erwerben. Die Mindestabnahme beträgt 22 Aktien für 105.874,56 €. Es besteht auch die Möglichkeit, ein optionales Kontingent von 144 Aktien für 692.997,12 € zu erwerben. Die Garantiedividende beträgt nach Abzug der Unternehmenssteuer 152,11 € pro Aktie. Von dieser Summe sind noch Kapitalertragssteuer und der Solidaritätszuschlag abzuziehen. Somit verbleibt eine Dividende von 128,03 € je Aktie, welches einer Verzinsung von 2,66% entsprechen würde.

Die Finanzierung des Aktienerwerbs wäre auch weiterhin durch ein Kommunaldarlehen, nach Rückfrage bei der Kommunalaufsicht, möglich. Bei der Aufnahme eines Kommunaldarlehens in Höhe von 693.000,- € bei der Investitionsbank Schl.-Holst., mit 5 Jahren Tilgungsfreiheit, vierteljährliche Zinsleistung, valuta 29.03.2019, werden 0,57 % Zinsen berechnet. Die Konditionen basieren auf einer Anfrage vom 29.10.2018. 

Nach Ablauf von 5 Jahren erstattet die Schleswig-Holstein Netz AG der Gemeinde Dörphof die Beteiligung in Höhe von 693.000 € in voller Summe. Die Gemeinde kann dann mit diesem Geld die Tilgung des aufgenommenen Kredites vornehmen.

Berechnungsbeispiel:

1. Jährliche Dividende bei einem Erwerb von 144 Aktien:                                      18.618,26€
2. Jährliche Zinsen bei einer Kreditaufnahme von 400.000,- €: - 3.950,10€
3. Überschuss:                                                                                               14.668,16€
Herr Loell von der Schleswig-Holstein Netz AG erläutert das Beteiligungsangebot für die Gemeinde Dörphof (siehe Anlage zum Protokoll).
Fragen der Ausschussmitglieder werden von ihm beantwortet.
Hiernach verlässt Herr Loell die Sitzung.

Über das Beteiligungsangebot wird beraten.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es wird beschlossen, sich durch den Erwerb von 144 Aktien an der Schleswig-Holstein Netz AG zu beteiligen. Die Finanzierung des gesamten Betrages soll über einen Kommunalkredit erfolgen. 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Dörphof für das Haushaltsjahr 2018
Beschlussvorlage - 39/2018
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2018 und ein Nachtragshaushaltsplan 2018 n der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2018 wird von Herrn Schlömer und Herrn Erichsen erläutert.

Folgende Änderungen werden vorgenommen:
  • Der Ansatz für die Schulkostenbeiträge Gymnasien muss um 14.000 € erhöht werden.
  • Der Ansatz für die Schulkostenbeiträge Grundschulen muss um 2.600 € erhöht werden.
  • Der Ansatz für das Geschwindigkeitsanzeigegerät wird um 1.100 € auf nunmehr 4.000 € erhöht, da für diese Maßnahme mit weiteren Ausgaben zu rechnen ist.

Hierdurch beträgt die Zuführung zum Vermögenshaushalt nunmehr 84.700 € und die Rücklagenzuführung 16.200 € . Der voraussichtliche Rücklagenbestand am 31.12.2018 beträgt dann 390.000 €.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2018 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 werden mit den genannten Änderungen beschlossen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass Haushaltssatzung 2019
Beschlussvorlage - 40/2018
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.

Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2019 wird von Herrn Schlömer und Herrn Erichsen erläutert.

Folgende Änderungen werden vorgenommen:
  • Der Ansatz für die Zinsen von der SH Netz AG wird um 200 € auf 14.000 € erhöht.
  • Der Ansatz für die Innenentwicklungsanalyse/Bauleitplanung muss auf 20.000 € angehoben werden.
  • Der Ansatz für die Kreditmarktzinsen ist auf 3.000 € anzuheben, da die Kreditaufnahme 693.000 € beträgt.
  • Für die Schulkostenbeiträge Grundschulen sind 2.600 € einzustellen.
  • Der Ansatz für die Schulkostenbeiträge Gymnasien muss auf 59.000 € erhöht werden.
  • Die Einnahmen aus Krediten sind auf 693.000 € zu erhöhen, da die gesamte Beteiligung bei der SH Netz AG über einen Kommunalkredit finanziert werden soll.
  • Der Erwerb der Beteiligungen bei der SH Netz AG ist ebenfalls auf 693.000 € abzuändern.

Hierdurch beträgt die Zuführung zum Vermögenshaushalt nunmehr 47.100 € und die Rücklagenzuführung 47.100 € . Der voraussichtliche Rücklagenbestand am 31.12.2019 beträgt dann 437.000 €.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019, das Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2022 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      852.600,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      852.600,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      740.100,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      740.100,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      693.000,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      0,08 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          300%
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          300%
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310%

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,00 EUR.


§ 5

Als Anlage gilt der Stellenplan.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Ulrich Erichsen  Tobias Schlömer 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender