N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Dörphof vom 08.07.2014.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus Schuby, Schusterberg 37, 24398 Dörphof
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  19.58 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Volker Starck
stellv. Vorsitzender Martin Banck
Ausschussmitglied Christopher Bruns
wählbarer Bürger Jens Joost
Ausschussmitglied Gisela Kruse
Ausschussmitglied Sascha Werges
wählbarer Bürger Alfred Zöhner

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Gemeindevertreter Frank Göbel
stellv. Mitglied Heidi Pinn
Gemeindevertreter Günther Wöhlk
Verwaltung Jan Andresen
Protokollführerin Anja Schnutz

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit.
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung.
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Ausbaggern Feuerlöschteich Karlberger Straße und Erneuerung des Zaunes
  Beschlussvorlage - 8/2014
5. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Dörphof für den Bereich "Biogasanlage Schuby"
  Beschlussvorlage - 10/2014
6. Herrichten des Platzes um die Schautafel "Naturpark Schlei" in Schuby- Strand
  Beschlussvorlage - 9/2014
7. Maßnahmen im Zuge einer Asphaltdeckenerneuerung der K 63 zwischen Rohrüh und Dörphof
  Beschlussvorlage - 11/2014
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
9. Bekanntgaben.

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit.
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung.
Auf Antrag des Ausschussvorsitzenden wird beschlossen, den Tagesordnungspunkt 8 als nicht öffentlich zu behandeln.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Ausbaggern Feuerlöschteich Karlberger Straße und Erneuerung des Zaunes
Beschlussvorlage - 8/2014

Nachdem in der Vergangenheit schon mal Beratungen um die Zukunft des Teiches neben der Schmutzwasserpumpe Karlberg stattgefunden haben, soll nun über das Ausbaggern und das neue Einzäunen des Teiches beraten werden.

Kosten Ausbaggern:
  • Bagger                                     600,00 €
  • Abfahren des Aushubs mit 2 Fahrzeugen      600,00 €
  • Einzäunung Doppelstabmattenzaun, grün       1.500,00 €
  • Zugangspforte stabil für z.B. Pflege und FFW      750,00 €

                                    geschätzte Gesamtkosten            3.450,00 €

Es wird nur so weit ausgebaggert, wie der Bagger reichen kann. Eine 100 %-ige Leerung steht in keinem Kostenverhältnis zum Nutzen. Eine Kippgebühr für den Aushub entfällt, da das Material wohl auf einer Koppel gekippt und einplaniert werden kann. Herr Andresen hat keine Kenntnis, welcher Eigentümer seine Koppel zur Verfügung stellt.
Der Bürgermeister schlägt vor, die vorhandene Einzäunung an zwei Flanken (Süden und Osten) zum Zwecke des Räumens abzubauen und zu entsorgen. Anschließend schlägt er vor, einen neuen, pflegeleichten Doppelstabmattenzaun zu errichten.

Jens Joost bewirtschaftet Flächen in der Nähe des Teiches und stellt diese für den Aushub zur Verfügung.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, den Teich auszubaggern und an zwei Flanken einen neuen Zaun zu errichten. Die Gesamtkosten von rund 3.500 € werden anerkannt und die erforderlichen Mittel über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt 2014 bereitgestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Arbeiten zu organisieren.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Dörphof für den Bereich "Biogasanlage Schuby"
Beschlussvorlage - 10/2014

Der Vorhabenträger der Biogasanlage Schuby hat einen Antrag auf Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes eingereicht. Die Standorte eines Trockner-Containers und eines Abtank-Platzes werden hierin mit aufgenommen sowie eine Lageveränderung für ein BHKW und das Gärproduktelager dargestellt.

Da sich diese zusätzlichen Anlagen innerhalb der Baugrenzen des B-Planes Nr. 4 befinden und auch ansonsten den B-Planfestsetzungen nicht widersprechen, bedarf es lediglich einer Änderung des VEP`s.


Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Dem Antrag auf Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 wird stattgegeben. Der geänderte VEP wird gebilligt.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Jens Joost

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Herrichten des Platzes um die Schautafel "Naturpark Schlei" in Schuby- Strand
Beschlussvorlage - 9/2014

Am Standort der ehemaligen Telefonzelle am gemeindlichen Parkplatz in Schubystrand hat der "Naturpark-Schlei" eine Infotafel aufgestellt. Die Bodenbefestigung rund um diesen Schaukasten blieb aber unverändert und macht keinen guten Eindruck. Der Bürgermeister regt an, die Befestigung herzurichten.


Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, die Befestigung vor der Infotafel in Form von Gehwegplatten herzurichten. Die Kosten werden aus dem Wegeunterhaltungshaushalt bestritten. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Arbeiten zu organisieren.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Maßnahmen im Zuge einer Asphaltdeckenerneuerung der K 63 zwischen Rohrüh und Dörphof
Beschlussvorlage - 11/2014
Der Kreis RD-Eck signalisiert, dass die K 63 von Rohrüh bis Dörphof (bis Höhe HaGe oder ggf. sogar Gemeindegrenze Karby) im Jahr 2016 eine neue Asphaltdecke erhalten soll. Mit dieser Kenntnis sollten vor Ort in der Gemeinde Dörphof und bei der Ortsentwässerung Nordschwansen folgende Überlegungen angestellt werden:
  1. Überlegungen zum Kanalsystem:
  • Überlegungen bei der Ortsentwässerung Nordschwansen (zuständig für den Kanalbetrieb /-unterhaltung RW und SW).
    • Sind Schäden an den SW- Kanälen oder an den SW- Grundstücksanschlussleitungen? Wenn ja, müssen diese in offener Bauweise beseitigt werden?
    • Sind Schäden an den RW- Kanälen oder an den RW- Grundstücksanschlussleitungen? Wenn ja, müssen diese in offener Bauweise beseitigt werden?
  • Überlegungen bei der Gemeinde (zuständig für die Straßenentwässerung *), die Gehwege und die Straßenbeleuchtung)
    • Sind Schäden an den Straßenabläufen und deren Anschlussleitungen? Wenn ja, müssen diese in offener Bauweise beseitigt werden?
  • Überlegungen zu den Querschlägen (Sackungen im Asphalt in Schuby und Dörphof):
    • Machen die Querschläge eine besondere Vorbehandlung vor dem Asphaltieren der neuen Decke erforderlich?

Hinweis: Bisher war bei der Aufstellung des Kanalkatasters nicht vorgesehen, die Grundstücksanschlussleitungen RW und die Anschlussleitungen der Regenabläufe der Straße zu inspizieren. Das Schadensbild in der Asphaltdecke der K 63 innerorts zeigt deutlich, dass u.a. diese Anschlussleitungsgräben seinerzeit mangelhaft verdichtet wurden (bereits genannte Querschläge). Um sicher zu gehen, dass diese Leitungen schadlos sind, werden diese Leitungen Anfang Juli 2014 gereinigt und inspiziert. Das Ergebnis wird zur Sitzung möglicherweise schon vorliegen.

Hinweis zur Zuständigkeit nach Straßen- und Wegegesetz:
Zitat § 12 Abs.2
(2) Soweit dem Land oder den Kreisen die Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten obliegt, erstreckt sich diese nicht auf Gehwege, Parkplätze, Standspuren und Straßenentwässerungseinrichtungen, auf Radwege und gemeinsame (kombinierte) Geh- und Radwege nur insoweit, als sie auch auf den anschließenden freien Strecken vorhanden oder vorgesehen sind; das Land oder die Kreise haben sich jedoch an den Kosten der Herstellung von Straßenentwässerungseinrichtungen im Verhältnis der Größen der Entwässerungsflächen zu beteiligen.

*) Wenngleich die Gemeinde nach Straßen- und Wegegesetz Baulastträger für die Straßenentwässerung ist, so hat die Gemeinde Dörphof diese Aufgabe der Ortsentwässerung Nordschwansen, also dem Amt übertragen.
            
  1. Überlegungen zur Straßenentwässerung:
  • Wie können die teilweise stehenden Pfützen beseitigt werden (z.B. Schuby Bushaltestelle, Schuby 15 – 17, …)?
  1. Überlegungen zum innerorts führenden Geh- und Radweg (östlich der K 63):
  • Soll die Oberfläche im vorhandenen Zustand erhalten bleiben?
  • Soll die Oberfläche erneuert werden? Wenn ja, wie (Asphalt komplett neu? Anstelle Asphalt Pflasterbauweise? Gibt der vorhandene Asphaltoberbau technisch her, nur die Asphaltdecke zu erneuern? Müssen Hochbordsteine saniert werden?
  1. Überlegungen zum innerorts führenden Gehweg (westlich der Kreisstraße):
  • Soll die Oberfläche im vorhandenen Zustand erhalten bleiben? Müssen Hochbordsteine saniert werden?
  1. Überlegungen zu den gemeindlichen Wegen an der Bushaltestellen im Ort Schuby sowie zur Hausnummer 16:
  • Soll hier auch darüber nachgedacht werden, eine neue Decke aufzubringen?
  1. Überlegungen zur Einmündung der Karlberger Straße:
  • Macht es Sinn, die Gelegenheit des Asphalteinbaus zu nutzen und einen kurzen Teil der Karlberger Straße ebenfalls mit einer neuen Decke zu versehen?
  1. Überlegungen zu Straßenausbaubeiträgen:
  • Baumaßnahmen an der Fahrbahn der Kreisstraße sind generell nicht ausbaubeitragspflichtig, da der Kreis Straßenbaulastträger ist.
  • Baumaßnahmen an der Straßenentwässerung, am Geh- und Radweg, am Gehweg und an der Straßenbeleuchtung sind unter Umständen ausbaubeitragspflichtig, da die Gemeinde Straßenbaulastträger ist.
  1. Überlegungen zur Straßenbeleuchtung:
  • Für den Fall, dass der Rad- und Gehweg in der Oberfläche in irgendeiner Form aufgewertet wird, macht es ggf. Sinn, den Zustand der Straßenbeleuchtungskabel durch Widerstandsmessung zu prüfen? Macht bei Feststellung mangelhafter Kabel eine Erneuerung oder Teilerneuerung Sinn, ggf. in einem Leitungsgraben mit Breitband?
  1. Überlegungen zur Breitbandversorgung
  • Macht es Sinn, Leerrohre für LWL-Kabel zu verlegen? Wenn ja, nur Überbauung des KVZ oder FTTH?
  • Wird es ein amtsweites Konzept geben, wie sieht eine Bezuschussung aus?
  1. Überlegungen zu den Versorgern (Sind hier ohnehin mittelfristig Maßnahmen geplant?)
  • Gasnetzbetreiber (SH- Netz AG)
  • Stromnetzbetreiber (SH- Netz AG)
  • Telefonnetzversorger (Telekom)

Herr Andresen möchte mit dieser Vorlage nur die Beratungen anstoßen und dafür sorgen, dass rechtzeitig Beschlüsse gefasst werden. Sollten in der Fahrbahn der K 63 in offener Bauweise Kanalreparaturen durchgeführt werden müssen, dann ist es zu empfehlen, wenn diese bereits im kommenden Jahr 2015 durchgeführt werden. Dann könnten die Rohrgräben provisorisch verschlossen werden und der Verkehr noch ein Jahr darüber rollen und so zu einer Konsolidierung beitragen und spätere Setzungen vermeiden.

Anhand der Vielzahl der aufgezeigten Punkte wird deutlich, dass sich viele Beteiligte verständigen und Beschlüsse herbeiführen müssen.


Beteiligte sind:
  • Gemeinde Dörphof
  • Amt Schlei-Ostsee als Träger der Ortsentwässerung Nordschwansen
  • Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV-SH) als Dienstleister des
    Kreises RD- Eck
  • Genannte Versorger
Sofern man den gedanklichen Ansätzen von Herrn Andresen folgen kann, bedarf es neben den bereits erfolgten Bestandsaufnahmen am Kanal auch darüber hinaus solche an den Oberflächen. Aus Kapazitätsgründen können diese nicht durch das Bauamt des Amtes geleistet werden, so dass externe Planer einzuschalten wären.
Herr Andresen erläutert seine Überlegungen.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es wird beschlossen, dass zur Klärung der aufgezeigten Fragen Grundlagenermittlungen und Vorplanungen angestrengt werden. Dazu sollen fachkundige Planer eingeschaltet werden. Der Aufwand zur Anschubplanung derjenigen Belange, die in der Verantwortung der Gemeinde liegen, wird grob auf 5.000 € geschätzt. Die Ortsentwässerung Nordschwansen wird die Belange, die in ihrer Verantwortung liegen, in der kommenden Entwässerungsausschusssitzung beraten. Die erforderlichen Mittel werden über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt bereitgestellt.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 9. Bekanntgaben.
  • Bei der Bank am Kreuzweg werden durch Martin Banck die Füße hergerichtet.
  • Die Bankette auf der linken Seite hinter "Schubyfeld 3" wird abgezogen und mit Grand oder Recyclingmaterial neu befestigt.
  • Der Zustand um den Altkleidercontainer in Dörphof muss beobachtet werden.
  • An der südwestlichen Ecke der straßenfluchtig auf dem Grundstück "Alt Dörphof 7" stehenden Scheune wurden bei der Neuregelung der Regenwasservorflut Schachtarbeiten bis unter die Straße vorgenommen. 
  • Der Ausschuss beschließt einstimmig, die alte Bank in Schubyfeld bei Isaack durch eine neue zu ersetzen. Die Kosten von ca. 275,-- € werden aus dem Haushalt der Wegeunterhaltung bestritten.


Anja Schnutz  Volker Starck 
Protokollführerin  Ausschussvorsitzende/r