N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Dörphof vom 17.11.2016.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus Schuby, Dörphof
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.50 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Volker Starck
stellv. Vorsitzender Martin Banck
Ausschussmitglied Christopher Bruns
wählbarer Bürger Jens Joost
Ausschussmitglied Gisela Kruse
wählbarer Bürger Christian Schneider
Ausschussmitglied Sascha Werges

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Frank Göbel
stellv. Mitglied Heidi Pinn
Gemeindevertreter Günther Wöhlk
Gemeindevertreter Alfred Zöhner
Protokollführer Jan Andresen

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Anfragen und Mitteilungen
5. Beratung und Beschlussfassung
Änderung der Satzung der Gemeinde Dörphof über das Anbringen bzw. Aufstellen von Plakaten, Großwerbetafeln und Straßenüberspannungen (Plakatierungsrichtlinien)
  Beschlussvorlage - 27/2016
6. Erweiterung eines Halteverbotes in der Dorfstraße
  Beschlussvorlage - 39/2016
7. Maßnahmen am Spielplatz Karlberg
  Beschlussvorlage - 36/2016
8. Anschaffung von Spielgeräten
  Beschlussvorlage - 37/2016
9. Beratung über die Ergebnisse der Wegebegehung
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
11. Bekanntgaben.

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Anfragen und Mitteilungen
Es gibt keine Anfragen und Mitteilungen.

zu TOP 5. Beratung und Beschlussfassung
Änderung der Satzung der Gemeinde Dörphof über das Anbringen bzw. Aufstellen von Plakaten, Großwerbetafeln und Straßenüberspannungen (Plakatierungsrichtlinien)
Beschlussvorlage - 27/2016
Der Bürgermeister hat die rot-weißen Laternenringe VZ Nr. 394 erneuert. Damit diese nicht durch wilde Plakatierungen an den Laternenmasten wieder beschädigt werden, soll die entsprechende Satzungsregelung angepasst werden.

Beschluss:
Die Satzung der Gemeinde Dörphof über das Anbringen bzw. Aufstellen von Plakaten, Großwerbetafeln und Straßenüberspannungen (Plakatierungsrichtlinien) wird in § 3, Plakatierungsrichtlinien, um
Punkt (11.1) Eine Plakatierung an Straßenlaternen, an denen das Verkehrszeichen Nr. 394 "Laternenring" nach StVO angebracht ist, ist untersagt ergänzt.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Erweiterung eines Halteverbotes in der Dorfstraße
Beschlussvorlage - 39/2016
Nach erfolgtem Ortstermin vom 04.03.2013 erfolgte die Anordnung (05.03.2013) eines Halteverbotes im Bereich der Gemeinde Dörphof auf der K 63 / Dorfstraße in zwei getrennten Abschnitten, um Fahrzeugen bei Gegenverkehr das Einscheren zu ermöglichen. Diese Ausweisung des Halteverbotes bezog sich auf das Gemeindegebiet Dörphof. Seitens der Gemeinde Karby wurde dies nicht gewünscht (Hinweis: Park- und Halteverbote sind im Einvernehmen mit der Gemeinde anzuordnen). Mit Anordnung vom 24.11.2014 erfolgte die Änderung des Halteverbotes auf eine durchgehende Halteverbotsstrecke.

Nunmehr wurde festgestellt, dass eine Änderung der Zugehörigkeit des Flurstückes 33/38 vorliegt - gelegen in der Gemeinde Dörphof.
Seitens der Gemeinde wird eine Verlagerung des Beginns des Halteverbotes - verbunden mit einer Beschilderung "Halteverbot auch auf dem Seitenstreifen" - gewünscht.

Siehe hierzu weiter die Anlage.       

Hinweis: Zuständig für die Anordnung der Beschilderung (ruhender Verkehr) ist die Amtsverwaltung gem. Landesverordnung über die zuständigen Behörden und Stellen nach dem Straßenverkehrsrecht (Straßenverkehrsrechts-Zuständigkeitsverordnung - StrVRZustVO).

Beschluss:
Die Gemeinde beschließt folgenden Antrag:
Der Beginn des ausgewiesenen Halteverbotes wird erweitert auf die nördliche Höhe des Flurstücks 33/38. Es ist zusätzlich ein Zusatzzeichen 1052-37 (Halteverbot auch auf dem Seitenstreifen) nach StVO anzubringen.

Gleichzeitig soll geprüft werden, ob an diesem neuen Mast das Ortseingangsschild "Dörphof" angebracht werden kann. 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Maßnahmen am Spielplatz Karlberg
Beschlussvorlage - 36/2016
In der vergangenen Sitzungsrunde wurde beschlossen, einen Ortstermin mit dem betreffenden Anlieger und dem Bauausschuss durchzuführen. Im Zusammenhang mit der nunmehr geplanten Wegebereisung des Bauausschusses ist es vorgesehen, auch diesen Ortstermin durchzuführen. Das Ergebnis soll dann im Ausschuss und in der Gemeindevertretung beraten werden. 
Das Gespäch mit dem Anlieger hat stattgefunden. Im Ergebnis wird folgender Beschluss gefasst:

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Zaun entlang der Grundstücksgrenze zum östlichen Nachbarn in 2018 als Doppelstabmattenzaun in einer Höhe von 1,60 m zu erneuern. Ferner soll dann auch der Zaun zur nördlich angrenzenden Wiese in einer Höhe von 1,25 m erneuert werden. Anschließend soll ein Jahr beobachtet werden, ob der Zaun durch Kinder überstiegen wird. Wenn dieses der Fall ist, soll über eine ergänzende Bepflanzung der Grenze beraten werden.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Anschaffung von Spielgeräten
Beschlussvorlage - 37/2016
Die vorhandenen Rutschentürme auf den Spielplätzen "Karlberger Straße" und "Schusterberg" sind erneut reparatur – und renovierungsbedürftig. Teile der Standbalken sowie Stufen sind durchgerottet.

Ein entsprechendes Angebot für die diesmalige Instandsetzung schließt mit 850,00 €. Darin sind folgende Arbeiten enthalten:
 
- 12 Arbeitsstunden Aufstiege Karlberg u. Schuby
   (je 1,5 h Abbau, 3 h Holen & Fertigung, 1,5 h
   Einbau)
- 10 Arbeitsstunden für Streichen beider Spieltürme
   (2 Mann je Turm 2,5 h)
- 2 Maschinenstunden Zugm. + Anhänger
 
- 1 Pauschal für Material Aufstiege
 
- 1 Pauschal für Material Streichen Pinsel. Lappen, Schleifmit.,
   Klebeband, Warnschilder, Warnband, Reiniger pp.
 
Ohne diese Instandsetzung müssten die Türme in kurzer Zeit für den Betrieb gesperrt werden. Daher wurde alternativ angeregt, auf eine Reparatur zu verzichten und auf Varianten umzusteigen, die weniger laufende Instandhaltungskosten verursachen.

In vielen Gemeinden wurde bereits von den Holzkonstruktionen und den damit laufenden Instandhaltungskosten Abstand genommen. Diese Gemeinden sind auf Werkstoffe wie z.B. verzinkte Stahl-, Alu – oder  Kunststoffausführungen ausgewichen. Diese Ausführungen werden von den Herstellern mit 15 – 20 Jahren Garantie angeboten.

Die vom Bürgermeister recherchierten und zur Verfügung gestellten Unterlagen zeigen Optionen von Ersatzbeschaffungen auf. Zu bedenken ist, dass zu den Beschaffungskosten immer die Montagekosten hinzuaddiert werden müssen. Diese Montagekosten richten sich natürlich nach der Art und dem Vormontagegrad des Gerätes.

Sofern eine Neuanschaffung erfolgen soll, könnte versucht werden, die defekten Türme zu veräußern und zur Selbstdemontage freizugeben. Damit würden die Kosten ggfs. minimiert.
 
Es wird angeregt über die Varianten beraten und abschließend folgender Beschluss gefasst:

Beschluss:
Es wird beschlossen, die vorhandenen Rutschentürme erneut instandzusetzen. Die Kosten für Instandsetzung in Höhe von ca. 800 € werden anerkannt. Entsprechende Mittel werden im Haushalt 2017 bereitgestellt.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Beratung über die Ergebnisse der Wegebegehung
  • Im Zuge der Asphaltierung der Zufahrt zum Baugebiet "An der Schwarzbek" sind zwei Pfützen / Absackungen zu beobachten, die bei Frost zu Gefahrenquellen überfrieren. Abhilfemöglichkeiten sollen geprüft werden.
  • Man hat festgestellt, dass der Parkplatz vor der Abwasserpumpstation in Karlberg dem Amt gehört. Daher soll im Entwässerungsausschuss beraten werden, dass das Amt auch die Pflege dieser Fläche übernimmt. Ein Kostenangebot, dass dem Bürgermeister vorliegt, kann zu den Beratungen herangezogen werden.
  • Im Baugebiet "An der Schwarzbek" müssen gemeindliche Flächen gepflegt werden (Rondell im Wendehammer, 2 gepflasterte Parkplätze, Hydrantenfläche und Knick). Die erstmalige Herrichtung in der Form, dass eine möglichst einfache Pflege notwendig ist, muss separat beauftragt und vergütet werden. Der Ausschussvorsitzende holt ein Angebot ein und beauftragt dieses, sofern es wirtschaftlich ist, im Dialog mit dem Bürgermeister. Es wird angeregt, im Rondell einige Blumenzwiebeln zu pflanzen. Der fortan laufende Pflegeaufwand kann zum angebotenen Gesamtpreis unverändert durchgeführt werden, weil die Pflege der Parkplatzfläche an der Pumpstation Karlberg zukünftig für die Gemeinde entfällt.
  • Der Trennstreifen zwischen der Karlberger Straße und den Grundstücken "An der Schwarzbek" soll einmal eingeebnet werden, so dass anschließend ein Mähen möglich ist. Die Beratung über eine weitergehende Gestaltung des Streifens wird so lange vertagt, bis die Grundstücke bebaut sind oder die Asphaltdecke der Karlberger Straße sowieso erneuert wird.
  • Die Bäume, die in Gemeindeeigentum sind, sind sicher. Sofern private Bäume in den Verkehrsraum einragen und eine Gefahrenquelle darstellen, werden die Eigentümer zur Beseitigung aufgefordert (z.B. Todholz).
  • Der Antrag für die Wiederherstellung der Mittelmarkierung auf der K63 ist noch nicht beantwortet worden.
  • Ein Anlieger in Alt-Dörphof hat mit seinem Radlader einen gemeindlichen Feldweg kaputt gefahren. Die Reparatur wurde vom Verursacher zugesagt.
  • Westlich der Bundesstraße in Alt-Dörphof ist die Gemeindestraße und deren Bankette verschmutzt. Dadurch kommt es zu einer gehemmten Straßenentwässerung. Der Ausschussvorsitzende wird den Landwirt um Beseitigung der Verschmutzung bitten.
  • Die Sanierung der Banketten in Schubyfeld ist fast abgeschlossen. Leitpfähle wurden ergänzt.
  • Der Wegweiser nach Schönhagen an der Krim soll umgesetzt und das Schild mit einem beidseitigen Druck erneuert werden.
  • Familie Joost hat den gemeindlichen Feldweg in der Verlängerung der Walachei bei Bauarbeiten zerfahren und anschließend wieder standfest hergerichtet.
  • Die Erfordernis des Abbaggerns der Banketten am Betonspurweg "Schuby 20" wird vom Ausschussvorsitzenden geprüft. Sofern es erforderlich ist, wird er die Arbeiten im Dialog mit dem Bürgermeister veranlassen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 11. Bekanntgaben.
Der Bürgermeister gibt bekannt:
  • Der Breitbandzweckverband hat den Auftrag für die Breitbandversorgung im Verbandsgebiet an die Schleswiger Stadtwerke erteilt. Es werden insgesamt 10 Bauabschnitte gebildet, die von Süden beginnend in den Jahren 2017 bis 2019 erschlossen werden sollen.
  • Die Beratung und Beschlussfassung über die 1.Änderung des Durchführungsvertrages zum B-Plan Nr. 4 "Biogasanlage Schuby" wird direkt in der GV erfolgen. Der Inhalt ist durch den Antragsteller im Dialog mit der Gemeinde im besten Sinne der Gemeinde verfasst worden.
  • Damit die Gemeinden auf die geplante Ausweisung von Windenergieeignungsflächen zusammen mit der Verwaltung strukturiert und organisiert reagieren können, hat es eine erste Besprechung im Amt gegeben. Der Ausschuss erkennt, dass man sich zeitnah über den Inhalt einer Stellungnahme Gedanken machen muss und denkbare, andere Interessensvertreter ansprechen und zur Teilnahme an den Beratungen animieren sollte. 


Jan Andresen  Volker Starck 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender