Sitzungsort: | im Feuerwehrgerätehaus Schuby, Dörphof |
Beginn der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.50 Uhr |
Ausschussvorsitzender Volker Starck |
stellv. Vorsitzender Martin Banck |
Ausschussmitglied Christopher Bruns |
wählbarer Bürger Jens Joost |
Ausschussmitglied Gisela Kruse |
wählbarer Bürger Christian Schneider |
Ausschussmitglied Sascha Werges |
Bürgermeister Frank Göbel |
stellv. Mitglied Heidi Pinn |
Gemeindevertreter Günther Wöhlk |
Gemeindevertreter Alfred Zöhner |
Protokollführer Jan Andresen |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Anfragen und Mitteilungen |
5. | Beratung und Beschlussfassung Änderung der Satzung der Gemeinde Dörphof über das Anbringen bzw. Aufstellen von Plakaten, Großwerbetafeln und Straßenüberspannungen (Plakatierungsrichtlinien) |
Beschlussvorlage - 27/2016 | |
6. | Erweiterung eines Halteverbotes in der Dorfstraße |
Beschlussvorlage - 39/2016 | |
7. | Maßnahmen am Spielplatz Karlberg |
Beschlussvorlage - 36/2016 | |
8. | Anschaffung von Spielgeräten |
Beschlussvorlage - 37/2016 | |
9. | Beratung über die Ergebnisse der Wegebegehung |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
11. | Bekanntgaben. |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.
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zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 4. | Anfragen und Mitteilungen |
Es gibt keine Anfragen und Mitteilungen.
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zu TOP 5. | Beratung und Beschlussfassung Änderung der Satzung der Gemeinde Dörphof über das Anbringen bzw. Aufstellen von Plakaten, Großwerbetafeln und Straßenüberspannungen (Plakatierungsrichtlinien) |
Beschlussvorlage - 27/2016 |
Der Bürgermeister hat die rot-weißen Laternenringe VZ Nr. 394 erneuert. Damit diese nicht durch wilde Plakatierungen an den Laternenmasten wieder beschädigt werden, soll die entsprechende Satzungsregelung angepasst werden.
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Beschluss: Die Satzung der Gemeinde Dörphof über das Anbringen bzw. Aufstellen von Plakaten, Großwerbetafeln und Straßenüberspannungen (Plakatierungsrichtlinien) wird in § 3, Plakatierungsrichtlinien, um Punkt (11.1) Eine Plakatierung an Straßenlaternen, an denen das Verkehrszeichen Nr. 394 "Laternenring" nach StVO angebracht ist, ist untersagt ergänzt.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Erweiterung eines Halteverbotes in der Dorfstraße |
Beschlussvorlage - 39/2016 Nach erfolgtem Ortstermin vom 04.03.2013 erfolgte die Anordnung (05.03.2013) eines Halteverbotes im Bereich der Gemeinde Dörphof auf der K 63 / Dorfstraße in zwei getrennten Abschnitten, um Fahrzeugen bei Gegenverkehr das Einscheren zu ermöglichen. Diese Ausweisung des Halteverbotes bezog sich auf das Gemeindegebiet Dörphof. Seitens der Gemeinde Karby wurde dies nicht gewünscht (Hinweis: Park- und Halteverbote sind im Einvernehmen mit der Gemeinde anzuordnen). Mit Anordnung vom 24.11.2014 erfolgte die Änderung des Halteverbotes auf eine durchgehende Halteverbotsstrecke. Nunmehr wurde festgestellt, dass eine Änderung der Zugehörigkeit des Flurstückes 33/38 vorliegt - gelegen in der Gemeinde Dörphof. Seitens der Gemeinde wird eine Verlagerung des Beginns des Halteverbotes - verbunden mit einer Beschilderung "Halteverbot auch auf dem Seitenstreifen" - gewünscht. Siehe hierzu weiter die Anlage. Hinweis: Zuständig für die Anordnung der Beschilderung (ruhender Verkehr) ist die Amtsverwaltung gem. Landesverordnung über die zuständigen Behörden und Stellen nach dem Straßenverkehrsrecht (Straßenverkehrsrechts-Zuständigkeitsverordnung - StrVRZustVO).
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Beschluss: Die Gemeinde beschließt folgenden Antrag: Der Beginn des ausgewiesenen Halteverbotes wird erweitert auf die nördliche Höhe des Flurstücks 33/38. Es ist zusätzlich ein Zusatzzeichen 1052-37 (Halteverbot auch auf dem Seitenstreifen) nach StVO anzubringen. Gleichzeitig soll geprüft werden, ob an diesem neuen Mast das Ortseingangsschild "Dörphof" angebracht werden kann.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Maßnahmen am Spielplatz Karlberg |
Beschlussvorlage - 36/2016 In der vergangenen Sitzungsrunde wurde beschlossen, einen Ortstermin mit dem betreffenden Anlieger und dem Bauausschuss durchzuführen. Im Zusammenhang mit der nunmehr geplanten Wegebereisung des Bauausschusses ist es vorgesehen, auch diesen Ortstermin durchzuführen. Das Ergebnis soll dann im Ausschuss und in der Gemeindevertretung beraten werden.
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Das Gespäch mit dem Anlieger hat stattgefunden. Im Ergebnis wird folgender Beschluss gefasst:
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Beschluss: Es wird beschlossen, den Zaun entlang der Grundstücksgrenze zum östlichen Nachbarn in 2018 als Doppelstabmattenzaun in einer Höhe von 1,60 m zu erneuern. Ferner soll dann auch der Zaun zur nördlich angrenzenden Wiese in einer Höhe von 1,25 m erneuert werden. Anschließend soll ein Jahr beobachtet werden, ob der Zaun durch Kinder überstiegen wird. Wenn dieses der Fall ist, soll über eine ergänzende Bepflanzung der Grenze beraten werden.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Anschaffung von Spielgeräten |
Beschlussvorlage - 37/2016 Die vorhandenen Rutschentürme auf den Spielplätzen "Karlberger Straße" und "Schusterberg" sind erneut reparatur – und renovierungsbedürftig. Teile der Standbalken sowie Stufen sind durchgerottet. Ein entsprechendes Angebot für die diesmalige Instandsetzung schließt mit 850,00 €. Darin sind folgende Arbeiten enthalten:
Ohne diese Instandsetzung müssten die Türme in kurzer Zeit für den Betrieb gesperrt werden. Daher wurde alternativ angeregt, auf eine Reparatur zu verzichten und auf Varianten umzusteigen, die weniger laufende Instandhaltungskosten verursachen. In vielen Gemeinden wurde bereits von den Holzkonstruktionen und den damit laufenden Instandhaltungskosten Abstand genommen. Diese Gemeinden sind auf Werkstoffe wie z.B. verzinkte Stahl-, Alu – oder Kunststoffausführungen ausgewichen. Diese Ausführungen werden von den Herstellern mit 15 – 20 Jahren Garantie angeboten. Die vom Bürgermeister recherchierten und zur Verfügung gestellten Unterlagen zeigen Optionen von Ersatzbeschaffungen auf. Zu bedenken ist, dass zu den Beschaffungskosten immer die Montagekosten hinzuaddiert werden müssen. Diese Montagekosten richten sich natürlich nach der Art und dem Vormontagegrad des Gerätes. Sofern eine Neuanschaffung erfolgen soll, könnte versucht werden, die defekten Türme zu veräußern und zur Selbstdemontage freizugeben. Damit würden die Kosten ggfs. minimiert. |
Es wird angeregt über die Varianten beraten und abschließend folgender Beschluss gefasst:
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Beschluss: Es wird beschlossen, die vorhandenen Rutschentürme erneut instandzusetzen. Die Kosten für Instandsetzung in Höhe von ca. 800 € werden anerkannt. Entsprechende Mittel werden im Haushalt 2017 bereitgestellt.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Beratung über die Ergebnisse der Wegebegehung |
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Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 11. | Bekanntgaben. |
Der Bürgermeister gibt bekannt:
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Jan Andresen | Volker Starck |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |