N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Dörphof vom 12.09.2017.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus Schuby, Dörphof
Beginn der Sitzung:  20.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.55 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Volker Starck
stellv. Vorsitzender Martin Banck
wählbarer Bürger Jens Joost
wählbarer Bürger Christian Schneider
Ausschussmitglied Sascha Werges

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Christopher Bruns (entschuldigt )
Ausschussmitglied Gisela Kruse (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Frank Göbel
Gemeindevertreter Günther Wöhlk
Protokollführer Jan Andresen

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Anfragen und Mitteilungen
5. Karlberger Straße und Karlberg - Seitenstreifen zu "An der Schwarzbek"
  Beschlussvorlage - 21/2017
6. Straßenreinigungspflicht im gemeindlichen Außenbereich
  Beschlussvorlage - 20/2017
7. Weitere Details zur Errichtung von Buswartehäusern in Dörphof
  Beschlussvorlage - 19/2017
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
9. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.  

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.  

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.  

zu TOP 4. Anfragen und Mitteilungen

Es wird berichtet:

  • Es wird versucht, Ordnung bei der Beschilderung an der Unterführung der B203 in Alt-Dörphof zu schaffen (Sackgasse, Durchfahrt verboten für…)

  • Der Geh- und Radweg vor den Schusterbergstraßen bleibt bis auf Weiteres auch ein Radweg. Die Verkehrsaufsicht hat die Abstufung zum reinen Gehweg zurück gezogen.

  • Die Spielplatzhauptinspektion wurde durchgeführt. Nur ein kleiner Mangel an einem Federwipptier ist aufgefallen und wird abgestellt.

  • Herr Andresen hat eine Schlussbetrachtung der Maßnahmen der Gemeinde in Zusammenhang mit der Asphaltierung der K63 vorgelegt. Infolge dessen, dass die eigentlich angedachten Maßnahmen zur barrierefreien Herrichtung der Bushaltestellen scheiterten, weil die Zuständigkeiten der Baulastträger an den verschiedenen Bestandteilen der Bushaltestellen seitens des Kreises nicht geklärt werden könnten, können aus der Haushaltsstelle 05/63000.96500 rund 41.000 € zurück in den allgemeinen Haushalt fließen. Zudem werden auf der Einnahmenseite rund 5.000 € durch Dritte Beteiligte erstattet.

  • Die Banketten nach Schubystrand haben in diesem Sommer infolge der nassen Witterung durch den Strand- und Campingverkehr stark gelitten und müssen aufgefüllt werden.

  • Es wird angeregt, künftig zumindest teilweise wieder die Finanz- und die Bauausschusssitzungen zusammen zu veranstalten.  


zu TOP 5. Karlberger Straße und Karlberg - Seitenstreifen zu "An der Schwarzbek"
Beschlussvorlage - 21/2017
Nachdem die Bebauung des Baugebietes "An der Schwarzbek" in den vergangenen Jahren begonnen hat, regt der Bürgermeister eine Beratung bzgl. des Umgangs mit dem Trennstreifen zwischen Baugebiet und Karlberger Straße an. Diesbzgl. wurde Herr Andresen gebeten, eine Beschlussvorlage zu fertigen. Dieser Bitte folgend möchte Herr Andresen verschiedene Gesichtspunkte, die in die Beratung einfließen können, nennen:
  1. B-Plan 2, 1.Änderung, "An der Schwarzbek"
    Der zur Verfügung gestellte B-Plan-Auszug zeigt den Übergang zwischen Baugrundstücken und Karlberger Straße. Es handelt sich um einen Streifen als Straßenbegleitgrün mit variierender Breite. Die dort dargestellten Bäume wurden an dritter Stelle gepflanzt. Bei der Gestaltung dieses Streifens, sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden:
    1. gesamtgestalterische Aspekte
    2. Angebot von längsaufgestellten Parkplätzen
    3. Entwässerung der Flächen
    4. bauliche Trennung zum Asphalt und zu den Grundstücken
  2. Breitbandinfrastruktur
    In 2018 ist es vorgesehen, dass in der Gemeinde Dörphof die Breitbanderschließung durchgeführt wird. Dazu werden vornehmlich Gehwege und Seitenstreifen als Trasse genutzt. Es wird empfohlen, mit der Gestaltung des Seitenstreifens zu warten, bis die Breitbanderschließung fertiggestellt ist.
  3. Zustand des Asphalts, Gefälle
    Die Asphaltdecke der Karlberger Straße erreicht ein Alter, in dem es normal ist, dass sich Bestandteile des bituminösen Bindemittels verflüchtigen und die Struktur ausmergelt. Die in den vergangenen Jahren durchgeführten Risssanierungen sollten den Zeitpunkt einer Deckenerneuerung hinauszögern. Wenn jetzt allerdings der Seitenstreifen gestaltet werden soll, ist es zu überlegen, den gesamten Straßenquerschnitt mit der Gefällesituation und Entwässerung zu betrachten. Es handelt sich um rund 900 – 1.000 m² Asphaltfläche.
  4. Bebauung ehemaliges Disco-Grundstück „Dorfstraße 11“
    Sofern die Gemeinde eine Asphaltdeckenerneuerung in Erwägung ziehen sollte, wäre zu überlegen, in diesem Zusammenhang nach Fertigstellung der neuen Bebauung den Übergang zwischen Fahrbahn, Wasserführung uns Zufahrt zur Krankengymnastikpraxis gefällig zu konstruieren.
  5. Kanalzustand
Der zur Verfügung gestellte Zustandsplan der Regen- und Schmutzwasserkanäle zeigt, dass die Kanäle teilweise auch sanierungsbedürftig sind. Bevor an der Straße Sanierungen durchgeführt werden, sollte genau geprüft werden, ob und wie die Kanäle saniert werden sollten.
Herr Andresen regt an, dass die Gemeindevertretung über die verschiedenen Gesichtspunkte berät und anschließend beschließt, ob den Anregungen gefolgt wird und ob die Verwaltung genauere Planungen und Konzepte vorlegen soll. Ggf. muss ein Planungsbüro einbezogen werden.

Möglicherweise wird die Sichtweise von Herrn Andresen, ausgehend von der Fragestellung der Gestaltung eines vergleichsweise kleinen Seitenstreifens, seitens der Gemeindevertreter kritisch bewertet. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass nur eine Betrachtung aller möglichen Einflussparameter eine nachhaltige Lösung erwarten lässt.   

Beschluss:

Es wird beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, unter Berücksichtigung der aufgezeigten Aspekte gemeinsam mit dem Bürgermeister und ggf. einem Planungsbüro sukzessive ein Konzept für die Karlberger Straße zu entwerfen. Die Gemeindevertreter sind aufgerufen, Gestaltungsideen zu äußern.     


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Straßenreinigungspflicht im gemeindlichen Außenbereich
Beschlussvorlage - 20/2017
Die Regelungen der Straßenreinigungssatzunggreifen nur innerhalb der geschlossenen Ortslagen. Da es außerhalb der geschlossenen Ortslagen auch bisweilen Bedarf zur Reinigung von Straßen, Borden etc. gibt, wünscht der Bürgermeister eine Beratung darüber, ob eine Beauftragung der Reinigung an Dritte Dienstleister seitens der Gemeindevertretung gewünscht ist.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, Anwohner an markanten Orten durch benachbarte Gemeindevertreter/innen anzusprechen und dafür zu werben, auch ohne Verpflichtung zur Straßenreinigung per Satzung trotzdem Ordnung vor dem Grundstück zu halten.   

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Weitere Details zur Errichtung von Buswartehäusern in Dörphof
Beschlussvorlage - 19/2017

Nachdem der Sachverhalt in der Beschlussvorlage 17/2017 schon detailliert dargestellt und die Beratung in der Gemeindevertretung am 26.06.2017 schon einen ziemlich weitgehenden Beschluss ergeben hat, soll der Bauausschuss nunmehr planmäßig folgende Parameter der Maßnahme definieren:

  • Boden / Sohle (geglättete Betonsohle oder Pflaster):

  • Form Buswartehaus Dörphof:

  • Form Buswartehaus Schuby:

  • Material & Farbe Tragwerk:

  • Material Seitenwände:

  • Material & ggf. Farbe Dach:

  • Anzahl Sitzgelegenheiten:

  • Mülleimer:

  • Art der Mastleuchten (Dekor oder eher technisch modern):

Damit der Ausschuss hinsichtlich der Form zwischen zumindest zwei Formen Vor- und Nachteile abwägen kann, hat Herr Andresen Gesichtspunkte und Kosten zweier Varianten ermittelt:

6-Eck-Form:

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Die Form könnte wie vor aussehen. Allerdings können Maße und detaillierte Bauweise verändert werden. Natürlich ist die folgende Annahme einer Grundfläche auch variabel, wobei nach dem Abriss des Altbestandes und der groben Anlage des Neubestandes die örtlichen Platzverhältnisse berücksichtigt werden müssen.

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Die bereits in der letzten Beschlussvorlage geschätzten Kosten in Höhe von 25.000 € für die Erstellung der Fundamentplatte in Form einer geglätteten Sohle mit gebrochenen Kanten, die Lieferung und Montage des Wartehauses und die Lieferung und Montage von Mobiliar nebst Mastleuchten sowie Anpassungen der umgebenden Pflasterflächen als auch einer Regenentwässerung kann Herr Andresen nach Rücksprachen mit Fachunternehmern (nicht zuletzt auch mit dem Investor des Objektes "Dorfstraße 11") nur bestätigen. Je nach Detaildefinition können die Kosten eher steigen, als dass sie in der Summe geringer ausfallen werden.

Ansprechende Rechteckform:

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Diese Form einer Haltestelle hat Herr Andresen in Mecklenburg gesehen. Die Maße betragen rund 4,50 m x 1,80 m. Auch für eine derartige Form hat Herr Andresen die Kosten ermittelt. Wenngleich die rechtwinklige Form für die Konstruktion des Häuschens günstiger ist, so sind die Mauerwerkspfeiler kostenintensiver. Unterm Strich ergeben sich nahezu exakt die gleichen Kosten wie bei der 6-Eck-Form. Die Farbgestaltung der Gebäude des Investors "Dorfstraße 11" sieht eine rote Verblendsteinfassade, weiße Fenster und schwarze Dächer vor.

Für Schuby könnte sicherlich eine etwas kleinere, schlichtere, wenngleich trotzdemähnliche Bauweise gewählt werden. Die Kosten in Höhe von 11.000 € sind angenommen für die Lieferung und Montage eines Häuschens aus Stahl / Glas nebst einer passenden Fundamentsohle. Die Wahrscheinlichkeit, dass die genannten Kosten eingehalten werden können ist umso größer, wenn beide Häuschen in einem Zuge angefragt und errichtet werden.

Hinsichtlich der Mastleuchten möge sich der Ausschuss über das Internet über die lieferbaren Formen erkundigen und eine Definition vornehmen.    


Beschluss:

Es wird folgendes beschlossen:

  • Boden / Sohle (geglättete Betonsohle oder Pflaster): Einstimmig für Pflasterung

  • Form Buswartehaus Dörphof: 3 Stimmen für Mauerpfeiler, 2 Stimmen für reinen Metallbau

  • Form Buswartehaus Schuby: 3 Stimmen für Mauerpfeiler, 2 Stimmen für reinen Metallbau

  • Material & Farbe Tragwerk: Einstimmig Weiße Aluminiumfenster, verzinkte und pulverbeschichtete Stahlkonstruktion

  • Material Seitenwände: Einstimmig Glas

  • Material & ggf. Farbe Dach: Einstimmig Pfanneneindeckung schwarz

  • Anzahl Sitzgelegenheiten: Einstimmig 4 Sitze in Dörphof, 3 Sitze in Schuby

  • Mülleimer: 4 Stimmen keine Mülleimer, 1 Stimme für Mülleimer

  • Art der Mastleuchten (Dekor oder eher technisch modern): Einstimmig Technisch moderne Mastleuchte, ggf. mit kurzem Hals. Stromversorgung für Beleuchtung im Häuschen vorstrecken.

Diese Festlegungen werden durch die Gemeindeführung mit Herrn Leckband abgestimmt. Sofern er andere Vorstellungen hat, wird man sich diesen anschließen.

  • Die Bier-Werbeleuchten am gegenüberliegenden Parkplatz werden ersatzlos demontiert.

Ferner wird beschlossen, dass der Bürgermeister zusammen mit dem Bauausschussvorsitzenden alle weiteren Abstimmungen und Festlegungen treffen soll. Der Bürgermeister wird mit der Polizei und der Autokraft abstimmen, ob die angedachte Lage der Haltestelle allerseits Zustimmung findet.   


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 9. Bekanntgaben
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.    


Jan Andresen  Volker Starck 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender