Sitzungsort: | im Feuerwehrgerätehaus Schuby, Dörphof |
Beginn der Sitzung: | 20.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.55 Uhr |
Ausschussvorsitzender Volker Starck |
stellv. Vorsitzender Martin Banck |
wählbarer Bürger Jens Joost |
wählbarer Bürger Christian Schneider |
Ausschussmitglied Sascha Werges |
Ausschussmitglied Christopher Bruns (entschuldigt ) |
Ausschussmitglied Gisela Kruse (entschuldigt ) |
Bürgermeister Frank Göbel |
Gemeindevertreter Günther Wöhlk |
Protokollführer Jan Andresen |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Anfragen und Mitteilungen |
5. | Karlberger Straße und Karlberg - Seitenstreifen zu "An der Schwarzbek" |
Beschlussvorlage - 21/2017 | |
6. | Straßenreinigungspflicht im gemeindlichen Außenbereich |
Beschlussvorlage - 20/2017 | |
7. | Weitere Details zur Errichtung von Buswartehäusern in Dörphof |
Beschlussvorlage - 19/2017 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
9. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.
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zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 4. | Anfragen und Mitteilungen |
Es wird berichtet:
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zu TOP 5. | Karlberger Straße und Karlberg - Seitenstreifen zu "An der Schwarzbek" |
Beschlussvorlage - 21/2017 Nachdem die Bebauung des Baugebietes "An der Schwarzbek" in den vergangenen Jahren begonnen hat, regt der Bürgermeister eine Beratung bzgl. des Umgangs mit dem Trennstreifen zwischen Baugebiet und Karlberger Straße an. Diesbzgl. wurde Herr Andresen gebeten, eine Beschlussvorlage zu fertigen. Dieser Bitte folgend möchte Herr Andresen verschiedene Gesichtspunkte, die in die Beratung einfließen können, nennen:
Der zur Verfügung gestellte Zustandsplan der Regen- und Schmutzwasserkanäle zeigt, dass die Kanäle teilweise auch sanierungsbedürftig sind. Bevor an der Straße Sanierungen durchgeführt werden, sollte genau geprüft werden, ob und wie die Kanäle saniert werden sollten. Herr Andresen regt an, dass die Gemeindevertretung über die verschiedenen Gesichtspunkte berät und anschließend beschließt, ob den Anregungen gefolgt wird und ob die Verwaltung genauere Planungen und Konzepte vorlegen soll. Ggf. muss ein Planungsbüro einbezogen werden. Möglicherweise wird die Sichtweise von Herrn Andresen, ausgehend von der Fragestellung der Gestaltung eines vergleichsweise kleinen Seitenstreifens, seitens der Gemeindevertreter kritisch bewertet. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass nur eine Betrachtung aller möglichen Einflussparameter eine nachhaltige Lösung erwarten lässt.
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Beschluss: Es wird beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, unter Berücksichtigung der aufgezeigten Aspekte gemeinsam mit dem Bürgermeister und ggf. einem Planungsbüro sukzessive ein Konzept für die Karlberger Straße zu entwerfen. Die Gemeindevertreter sind aufgerufen, Gestaltungsideen zu äußern. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Straßenreinigungspflicht im gemeindlichen Außenbereich |
Beschlussvorlage - 20/2017 Die Regelungen der Straßenreinigungssatzunggreifen nur innerhalb der geschlossenen Ortslagen. Da es außerhalb der geschlossenen Ortslagen auch bisweilen Bedarf zur Reinigung von Straßen, Borden etc. gibt, wünscht der Bürgermeister eine Beratung darüber, ob eine Beauftragung der Reinigung an Dritte Dienstleister seitens der Gemeindevertretung gewünscht ist.
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Beschluss: Es wird beschlossen, Anwohner an markanten Orten durch benachbarte Gemeindevertreter/innen anzusprechen und dafür zu werben, auch ohne Verpflichtung zur Straßenreinigung per Satzung trotzdem Ordnung vor dem Grundstück zu halten.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Weitere Details zur Errichtung von Buswartehäusern in Dörphof |
Beschlussvorlage - 19/2017 Nachdem der Sachverhalt in der Beschlussvorlage 17/2017 schon detailliert dargestellt und die Beratung in der Gemeindevertretung am 26.06.2017 schon einen ziemlich weitgehenden Beschluss ergeben hat, soll der Bauausschuss nunmehr planmäßig folgende Parameter der Maßnahme definieren:
Damit der Ausschuss hinsichtlich der Form zwischen zumindest zwei Formen Vor- und Nachteile abwägen kann, hat Herr Andresen Gesichtspunkte und Kosten zweier Varianten ermittelt: 6-Eck-Form: Die Form könnte wie vor aussehen. Allerdings können Maße und detaillierte Bauweise verändert werden. Natürlich ist die folgende Annahme einer Grundfläche auch variabel, wobei nach dem Abriss des Altbestandes und der groben Anlage des Neubestandes die örtlichen Platzverhältnisse berücksichtigt werden müssen. Die bereits in der letzten Beschlussvorlage geschätzten Kosten in Höhe von 25.000 € für die Erstellung der Fundamentplatte in Form einer geglätteten Sohle mit gebrochenen Kanten, die Lieferung und Montage des Wartehauses und die Lieferung und Montage von Mobiliar nebst Mastleuchten sowie Anpassungen der umgebenden Pflasterflächen als auch einer Regenentwässerung kann Herr Andresen nach Rücksprachen mit Fachunternehmern (nicht zuletzt auch mit dem Investor des Objektes "Dorfstraße 11") nur bestätigen. Je nach Detaildefinition können die Kosten eher steigen, als dass sie in der Summe geringer ausfallen werden. Ansprechende Rechteckform: Diese Form einer Haltestelle hat Herr Andresen in Mecklenburg gesehen. Die Maße betragen rund 4,50 m x 1,80 m. Auch für eine derartige Form hat Herr Andresen die Kosten ermittelt. Wenngleich die rechtwinklige Form für die Konstruktion des Häuschens günstiger ist, so sind die Mauerwerkspfeiler kostenintensiver. Unterm Strich ergeben sich nahezu exakt die gleichen Kosten wie bei der 6-Eck-Form. Die Farbgestaltung der Gebäude des Investors "Dorfstraße 11" sieht eine rote Verblendsteinfassade, weiße Fenster und schwarze Dächer vor. Für Schuby könnte sicherlich eine etwas kleinere, schlichtere, wenngleich trotzdemähnliche Bauweise gewählt werden. Die Kosten in Höhe von 11.000 € sind angenommen für die Lieferung und Montage eines Häuschens aus Stahl / Glas nebst einer passenden Fundamentsohle. Die Wahrscheinlichkeit, dass die genannten Kosten eingehalten werden können ist umso größer, wenn beide Häuschen in einem Zuge angefragt und errichtet werden. Hinsichtlich der Mastleuchten möge sich der Ausschuss über das Internet über die lieferbaren Formen erkundigen und eine Definition vornehmen. |
Beschluss: Es wird folgendes beschlossen:
Diese Festlegungen werden durch die Gemeindeführung mit Herrn Leckband abgestimmt. Sofern er andere Vorstellungen hat, wird man sich diesen anschließen.
Ferner wird beschlossen, dass der Bürgermeister zusammen mit dem Bauausschussvorsitzenden alle weiteren Abstimmungen und Festlegungen treffen soll. Der Bürgermeister wird mit der Polizei und der Autokraft abstimmen, ob die angedachte Lage der Haltestelle allerseits Zustimmung findet. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 9. | Bekanntgaben |
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.
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Jan Andresen | Volker Starck |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |