N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Dörphof vom 15.11.2018.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus Schuby, Dörphof
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.10 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Volker Starck
wählbarer Bürger Kai-Rasmus Barthel
stellv. Ausschussvorsitzender Christopher Bruns
Ausschussmitglied Gisela Kruse
wählbarer Bürger Hans-Werner Krüger
wählbarer Bürger Nico von Staa
Ausschussmitglied Sascha Werges

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Frank Göbel
Gemeindevertreter Heidi Pinn
Gemeindevertreter Tobias Schlömer
Protokollführer Jan Andresen

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Verpflichtung wählbarer Bürger/innen
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Anfragen und Mitteilungen
6. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S-H - Sachthema Windenergie - 2. Auslegung
6.1 Gesamträumlichen Planungskonzept
  Beschlussvorlage - 24/2018
6.2 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht
  Beschlussvorlage - 25/2018
6.3 Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung
  Beschlussvorlage - 26/2018
6.4 Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen
  Beschlussvorlage - 27/2018
7. Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans des Landes S.-H.
  Beschlussvorlage - 29/2018
8. Absichtserklärung zur Gründung einer Klimaschutzagentur
  Beschlussvorlage - 21/2018
9. Folgenutzung des Standorts der Litfaßsäule in Schuby
  Beschlussvorlage - 34/2018
10. Verkehrsangelegenheiten: Prüfung der Möglichkeiten der Verkehrssicherheit sowie Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung gegenüber des Gesundheitszentrums an der Dorfstraße
  Beschlussvorlage - 32/2018
11. Festlegung zum weiteren Vorgehen zum Anbau/Umbau des Feuerwehrgerätehauses
  Beschlussvorlage - 35/2018
12. Barrierefreiheit für die Bushaltestelle im Bereich des Gesundheits- und Pflegezentrums - westliche Straßenseite
  Beschlussvorlage - 37/2018
13. Weiteres Vorgehen zur Wegeunterhaltung des Weges nach Dörphofholz
  Beschlussvorlage - 36/2018
14. Rissbildsanierung an verschiedenen Gemeindestraßen
  Beschlussvorlage - 38/2018
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
16. Bekanntgaben.

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Verpflichtung wählbarer Bürger/innen
Die wählbaren Bürger Hans-Werner Krüger, Nico von Staa und Kai-Rasmus Barthel wurden vom Ausschussvorsitzenden gemäß § 21 Gemeindeordnung förmlich verpflichtet.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 5. Anfragen und Mitteilungen
  • Die jährliche Hauptinspektion der Spielplätze hat wieder stattgefunden. Es wurde angemerkt, dass die Holzbestandteile zunehmend marode sind und mittelfristig Reparaturbedarf entstehen wird. Der Bürgermeister regt an, dass die Gemeindevertretung in einer der kommenden Sitzungen über Ersatzbeschaffungen anstelle wiederkehrender Reparaturen berät.
  • An den Gemeindestraßen befinden sich zahlreiche, auch größere Schlaglöcher in den Banketten. Diese werden, wohlwissend, dass sich wieder Löcher einstellen werden, durch einen Unternehmer notdürftig verschlossen.
  • Es wird ein Sachstandsbericht zur Situation um die Kindergartenversorgung abgegeben.

zu TOP 6. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S-H - Sachthema Windenergie - 2. Auslegung

zu TOP 6.1 Gesamträumlichen Planungskonzept
Beschlussvorlage - 24/2018
Einleitend erfolgt der Hinweis, dass der nachstehend näher beschriebene Sachverhalt für alle Beschlussvorlagen zum Thema "Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.- H." gleichermaßen gilt.

In der Zeit vom 27.12.2016 bis einschl. 30.06.2017 lagen die Unterlagen zur Fortschreibung der o. g. Planverfahren öffentlich aus. Jedermann hatte die Möglichkeit innerhalb dieser Zeit seine Anregungen und Bedenken vorzutragen. Insgesamt sind ca. 6.500 Stellungnahmen eingegangen. Diese wurden durch die zuständige Planungsbehörde gesichtet und abgewogen. Alle Ergebnisse sind danach in einer Synopse (Gegenüberstellung) zusammengefasst. Nur für den Landesentwicklungsplan sind dies insgesamt 661 Seiten und für den Regionalplan für den Planungsraum II 5317 Seiten. Die Abwägung der durch die amtsangehörigen Gemeinden eingebrachten Stellungnahmen umfasst für beide Planungen zusammen 117 Seiten. Auf einen Versand per Post wird an dieser Stelle verzichtet. Die Unterlagen wurden den Gemeinden rechtzeitig digital zur Verfügung gestellt.

Im Frühjahr 2018 wurde in Schleswig-Holstein überdies ein neuer Landtag gewählt. Die Koalition aus CDU, FPD und Bündnis 90 / Die Grünen haben das energiepolitische Ziel der Vorgängerkoalition bestätigt, dennoch aber die weichen und abwägungsrelevanten Kriterien auf den Prüfstand gestellt. Für die in geschlossenen Ortslagen lebenden Menschen wurde der Mindestabstand zu den geplanten Windkraftanlagen von 800 m auf 1.000 m erhöht. Eine Veränderung der Abstände zu den im Außenbereich lebenden Menschen konnte hingegen nicht erreicht werden. Hier sind es weiterhin 400 m, mindestens jedoch drei Mal Anlagenhöhe. Auch hat die Länder-Arbeitsgemeinschaft-Immissionsschutz (LAI) sich neu zu den von hohen Windkraftanlagen ausgehendem Lärm geäußert und festgestellt, dass die bisherigen Berechnungsgrundlagen nicht mehr vollumfänglich zutreffend sind und eine Neubewertung vorzunehmen ist.

All diese Argumente wurden abgewogen und sind in den neuen, zweiten, Planentwurf eingeflossen. Dies hat dazu geführt, dass sich viele Veränderungen ergeben haben, die eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger Öffentlicher Belange voraussetzen. In der Zeit vom 04.09.2018 bis einschl. 03.01.2019 besteht die Möglichkeit erneut Stellungnahmen abzugeben.

Im Rahmen der Anpassung des Landesplanungsgesetzes S.-H. wurde geregelt, dass es für das erneute Beteiligungsverfahren KEINE Papierunterlagen mehr für die Kommunen gibt. Alle Unterlagen stehen ausschließlich digital im Internet zur Einsicht. Diese können dort eingesehen oder heruntergeladen werden. Ebenso gibt es eine interaktive Karte, in der Strecken und Flächen gemessen und verschiedene Informationen ein- und ausgeblendet werden können. Privatpersonen können dort auch Ihre Stellungnahmen abgeben. Für die Kommunen erfolgt dies über das Amt. Alle Informationen finden Sie unter:
www.bolapla-sh.de

Zu diesem Verfahren wird auf die im 1. Halbjahr 2017 gefassten Beschlüsse verwiesen. Es ist darüber zu beraten, ob eine Stellungnahme zum Verfahren abgegeben werden soll. Aus Sicht der Verwaltung können keine neuen Argumente vorgebracht werden, so dass empfohlen wird die bisherigen Stellungnahmen aufrecht zu erhalten.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.   

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6.2 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht
Beschlussvorlage - 25/2018
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept". 

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde. 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6.3 Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung
Beschlussvorlage - 26/2018
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept". 

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde. 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6.4 Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen
Beschlussvorlage - 27/2018
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept". 

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde. 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans des Landes S.-H.
Beschlussvorlage - 29/2018
Mit der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes am 27. Mai 2016 wurden die Landschaftsrahmenpläne in Schleswig-Holstein wieder eingeführt. Landschaftsrahmenpläne enthalten die überörtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf regionaler Ebene. Daneben besteht nach wie vor das Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein aus dem Jahre 1999, das die überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Bereich des gesamten Landes Schleswig-Holstein darstellt.
Landschaftsrahmenpläne haben keine unmittelbare verbindliche Rechtswirkung gegenüber Privatpersonen. Sie sind jedoch bei Planungen und Verwaltungsverfahren, die sich auf Natur und Landschaft auswirken können, zu berücksichtigen. Sie stellen insbesondere für den Natur- und Artenschutz eine wichtige planerische Grundlage dar.
Die bestehenden Landschaftsrahmenpläne in Schleswig-Holstein stammen aus den Jahren 1998 bis 2005. Nach § 9 Absatz 4 Bundesnaturschutzgesetz sind Landschaftsrahmenpläne fortzuschreiben, sobald und soweit dies erforderlich ist.
Dieses Erfordernis ergibt sich zum einen aus der Novellierung des Landesplanungsgesetzes 2014, mit der in Schleswig-Holstein die Planungsräume neu gefasst wurden. Zum anderen begründen neue oder weiter entwickelte rechtliche Rahmenvorgaben, tatsächliche Veränderungen in der Landschaft oder auch die hieraus erwachsenen neuen fachlichen Erkenntnisse das Erfordernis zur Fortschreibung der Landschaftsrahmenpläne.
Zudem bereitet die Landesplanungsbehörde derzeit die Fortschreibung der Regionalpläne vor. Ein zeitlicher Vorlauf der Landschaftsrahmenpläne ermöglicht es, die raumbedeutsamen Inhalte nach § 10 Abs. 1 BNatSchG unter Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen nach Maßgabe des Landesplanungsgesetzes in die Regionalpläne zu übernehmen.

Neuer
Planungsraum (PR)
Zugehörige Kreise / kreisfreie Städte
Alter
Planungsraum
(PR)
Bestehender LRP / Jahr
I
Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Flensburg
V
2002
II
Landeshauptstadt Kiel, Rendsburg- Eckernförde,
Plön, Neumünster
III
2000
III
Dithmarschen, Steinburg
IV
2005
Pinneberg, Segeberg, Stormarn,
Herzogtum Lauenburg
I
1998
Ostholstein, Hansestadt Lübeck
II
2003

Im Rahmen des Verfahrens wurde geregelt, dass es für das Beteiligungsverfahren nur eine Papierausfertigung für die Kommunen gibt. Alle Unterlagen stehen ausschließlich digital im Internet zur Einsicht. Diese können dort eingesehen oder heruntergeladen werden. Ebenso gibt es eine interaktive Karte, in der Strecken und Flächen gemessen und verschiedene Informationen ein- und ausgeblendet werden können. Privatpersonenkönnen dort auch Ihre Stellungnahmen abgeben. Für die Kommunen erfolgt dies über das Amt. Alle Informationen finden Sie unter:
www.bolapla-sh.de

In der Zeit vom 01.10.2018 bis einschl. 28.02.2019 besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme zu den vorliegenden Unterlagen abzugeben.  

Beschluss:
Es wird auf die Abgabe einer Stellungnahme zur Neuaufstellung der Landschaftsrahmenpläne des Landes S.-H. verzichtet.  

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Absichtserklärung zur Gründung einer Klimaschutzagentur
Beschlussvorlage - 21/2018

Lebensqualität und Zukunftssicherheit sind für Kommunen und ihre Bevölkerung von zentraler Bedeutung. Deshalb ist zu überlegen, ob das Engagement für den Klimaschutz ausgebaut und eine Vorbildfunktion hierfür gestärkt werden soll.

Insbesondere durch ein zentrales Energiecontrolling könnten die Verbräuche der eigenen Liegenschaften analysiert und reduziert werden. Somit spart man einfach und schnell Emissionen und vor allem finanzielle Mittel. Die Machbarkeitsstudie des Kreises zur Zukunft des Klimaschutzes im Kreis Rendsburg-Eckernförde hat gezeigt, dass die Gründung einer Klimaschutzagentur und die daraus resultierende Kooperation von Kreis und Kommunen wesentlich zur Effizienz und damit zur lokalen Zielerreichung beitragen werden.

Die Klimaschutzagentur soll eine GmbH werden, an der sich der Kreis, kreisangehörige Gemeinden oder Ämter bei einer Übertragung durch amtsangehörige Gemeinden als Gesellschafter beteiligen können. Der jährliche Gesellschafteranteil soll jährlich 2,00 € je Einwohner, mindestens aber 1.000,00 € je Gemeinde, betragen. Eine Kündigung des Gesellschafteranteiles wird mit einer angemessenen Frist möglich sein.

Die Studie wurde den Gemeindevertretern am 04. September 2018 vorgestellt und kann auf der Internetseite des Amtes unter Aktuelles mit der Präsentation zur Veranstaltung eingesehen werden.

Bei der jetzigen Beschlussfassung geht es um eine Absichtserklärung, in deren Folge in Abhängigkeit der kreisweiten Beschlüsse weitere Einzelheiten geklärt und in später noch zu beschließenden Verträgen Berücksichtigung finden müssen. Erst eine später Beschlussfassung wäre daher verbindlich.

Nach Abwägung des Nutzens für die Gemeinde ergeht folgender Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeinde beabsichtigt:

  1. Gesellschafterin der zu gründenden Klimaschutzagentur zu werden

  2. Einen jährlichen Gesellschafteranteil von 2 Euro pro Einwohner, mindestens 1.000,00 €, zu zahlen

  3. Die Regionalmarke zur Kommunikation zu nutzen

  4. Eine(n) zentralen AnsprechpartnerIn der Klimaschutzagentur zu benennen

  5. Die Aufgabe unter den genannten Voraussetzungen auf das Amt Schlei-Ostsee zu übertragen

Voraussetzungen sind:

  1. Das Mitspracherecht wird, wie im GmbH- Gesetz (§47 GmbHG) vorgeschrieben, äquivalent zum Gesellschafteranteil verteilt

  2. Die Beteiligung des Kreises an der Klimaschutzagentur, wobei er keine Mehrheit haben darf

  3. Ein/e zentraler AnsprechpartnerIn in der Klimaschutzagentur

  4. Das nachhaltige Engagement der Gemeinde durch Öffentlichkeitsarbeit nach außen zu tragen

  5. Eine Liegenschaft unserer Wahl in das Energiecontrolling der Klimaschutzagentur zu geben


Ja-Stimmen :2
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :3

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 9. Folgenutzung des Standorts der Litfaßsäule in Schuby
Beschlussvorlage - 34/2018
Der Nutzungsvertrag über die Litfasssäule in Schuby wurde gekündigt und läuft daher zum Ende des Jahres 2018 aus. Der Vertragspartner hat jährlich eine "kleine Miete" gezahlt. Gemäß Vertrag muss die Gemeinde im Falle einer Vertragsaufgabe die Säule selbst zurückbauen. Sofern dieses passieren soll, hätte der MSC (Motor-Sport-Club) Interesse an einer Übernahme der Betonteile.
Es gilt zu beraten, ob die Säule zurückgebaut werden und was mit der frei werden Fläche geschehen soll (Rasen, Büsche…).

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Litfasssäule abzubauen und die Betonteile dem MSC zu überlassen. Da eine Weiterverwendung der Betonteile nur möglich ist, wenn diese nach Belieben vorsichtig demontiert werden, bietet der Ausschussvorsitzende dem MSC die Demontage nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten an. Wenn daran kein Interesse besteht, wird die Gemeinde den Abbau bei einem Unternehmer beauftragen. Sofern die Betonteile dann nicht heil blieben, werden diese entsorgt. Die frei werdende Fläche soll mit Rasen angesät werden. Der Aufwand wird aus dem Wegeunterhaltungshaushalt 2019 bestritten.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Verkehrsangelegenheiten: Prüfung der Möglichkeiten der Verkehrssicherheit sowie Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung gegenüber des Gesundheitszentrums an der Dorfstraße
Beschlussvorlage - 32/2018
Am 24.10.2018 fand im Rahmen der Verkehrsschau, durchgeführt durch die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde, eine Begehung in der Gemeinde Dörphof unter Beteiligung des Landesbetriebes für Straßenbau und Verkehr, der Polizeidirektion Neumünster und dem Bürgermeister der Gemeinde Dörphof statt.
Begutachtet wurde die Ausfahrt vom Gesundheitszentrum in die Karlberger Straße. Des Weiteren sollte gegenüber des Gesundheitszentrums die Möglichkeit der Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung und damit verbunden die Markierung und Ausweisung von Parkplätzen, die dem Arzt zugeordnet werden sollen, bewertet werden.
Eine Entscheidung anlässlich der oben genannten Verkehrsschau erfolgte nicht. Sofern eine Rückmeldung der Verkehrsaufsicht des Kreises vorliegt, wird diese umgehend an die Gemeinde Dörphof weitergeleitet. 
Der Bürgermeister berichtet darüber, was er zur Rechtslage bzgl. Verkehrsspiegel erfahren hat. Verkehrsspiegel sind keine anordnungsfähigen Verkehrszeichen. Sie können nicht auf öffentlichem Grund angeordnet werden. Der Aufsteller haftet für Schäden bzw. Folgeschäden, die Dritte bei ihm geltend machen. Daher wird die Gemeinde keinen Spiegel aufstellen lassen.

Hinsichtlich der Einbahnstraßenregelung wird dem Beschlussvorschlag gefolgt.

Beschluss:
Der Bürgermeister der Gemeinde Dörphof wird ermächtigt, die nötigen Anträge, je nach Rückmeldung der Verkehrsaufsicht, welche Möglichkeiten bestehen, zu stellen.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Festlegung zum weiteren Vorgehen zum Anbau/Umbau des Feuerwehrgerätehauses
Beschlussvorlage - 35/2018
Der Bürgermeister hat den Wehrführer gebeten, zum Zustand des Feuerwehrgerätehauses Stellung zu nehmen. Dieses hat er vor dem Hintergrund von Fördermöglichkeiten für die Sanierung von Feuerwehrgerätehausern getan. Es soll ausgeschlossen werden, dass eine sich bietende Gelegenheit der Bezuschussung versäumt wird. Der Wehrführer wird in der Sitzung erklären.
Der Wehrführer erklärt, dass die FUK vor rund 2 Jahren vor Ort gewesen ist. Die seinerzeit bemängelten Leuchstoffröhren in der Fahrzeuggarage ohne Splitterschutz wurden pflichtgemäß ausgetauscht. Die mangelnde Garagenbreite wird schon lange über eine gut sichtbar ausgehängte Ausrückeordnung, die das Aufsitzen der Gruppe erst vor dem Gerätehaus anordnet, kompensiert. Weitere Mängel wurden seitens des FUK-Mitarbeiters nicht angesprochen. Daher werden seitens der Feuerwehr keine An- und / oder Umbaumaßnahmen am Feuerwehrhaus erbeten oder eingefordert.
Ferner wird berichtet, dass es ein Förderprogramm für die Sanierung von Feuerwehrhäusern gibt. Für das Land SH stehen für die Jahre 2019 + 2020 6 MIO Euro bereit, die nach dem Windhundverfahren vergeben werden. Da kein konkreter Bedarf besteht und sowieso infolge Windhundprinzip und Überzeichnung kaum Chancen auf eine Bewilligung bestehen, wird kein Antrag gestellt.
Gleichwohl bittet der Bürgermeister darum, dass die Feuerwehr langfristig An- und Umbaubedarf anmeldet. Wenn die Feuerwehr nach derzeitigem Stand der Dinge keinen Bedarf hat, nimmt er dieses so zur Kenntnis.

Beschluss:
Es wird beschlossen, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Feuerwehr derzeit keinen An- und Umbaubedarf erkennt und meldet. Sollte in unbestimmter Zeit durch gesetzliche Vorgaben ein Bedarf entstehen, so wird dieser wahrscheinlich in der Schaffung von Damen- und Herrenduschen, Damen- und Herrenumkleiden, einer größeren Garage und zusätzlichen Parkplätzen begründet sein. Der dadurch entstehende Mittelbedarf wird heute mit weit mehr als 200.000 € abgeschätzt.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Barrierefreiheit für die Bushaltestelle im Bereich des Gesundheits- und Pflegezentrums - westliche Straßenseite
Beschlussvorlage - 37/2018

Hinweise zur östlichen Haltestelle:

Das Begehren des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestelle auf der östlichen Straßenseite wurde schon zu Beginn des Jahres 2018 beim Kreis angemeldet. Es wurde auf den Bau des Gesundheitszentrums hingewiesen und erklärt, dass darin der Standort eines Buswartehauses integriert wird. Diese Anmeldung wurde zur Kenntnis genommen und man verständigte sich darauf, dass man zu gegebener Zeit in weitere Gespräche eintreten werde.

Die Überlegungen, diesen barrierefreien Umbau mit den Leitungsgrabenarbeiten für Breitband zu verbinden, müssen verworfen werden. Dadurch, dass der Breitbandzweckverband jetzt tätig ist und der Umbau der Haltestelle erst nach genauer Abstimmung mit dem Kreis durch einen dritten Unternehmer vorgenommen werden wird, wird der Zweckverband die Oberfläche des Leitungsgrabens sofort wieder schließen. In dem Zuge wird dann auch die Kante zum Betonmuldenstein angeglichen, damit zur Eröffnung der Arztpraxis keine Stoplerstellen vorhanden sind.

In Kürze wird die Sohlplatte für das Buswartehaus errichtet. Wenn diese fertig ist, kommt der Metallbauer und fertigt ein Aufmaß für die Stützen des neuen Buswartehauses und beginnt mit der Fertigung. Eine Lieferung und Aufstellung wird dann wahrscheinlich erst zu Beginn des Jahres 2019 stattfinden.

Bushaltestelle westlich der Straße:

Damit der Ortskern von Dörphof mit dem Gesundheitszentrum später in beide Fahrtrichtungen über eine barrierefreie Bushaltestelle verfügt, soll eine Beratung über die Platzierung der Haltestelle westlich der Straße angestoßen werden. Da der Gehweg direkt gegenüber der neuen östlichen Haltestelle sehr schmal ist, ist eine Platzierung dort nur suboptimal. Mehr Platz hätte man vor dem Gebäude der Schleswiger Volksbank. Dort könnte der abgesenkte Granitbordstein durch einen Buskapstein ersetzt werden. Dadurch würde der Gehweg um rund 18 cm angehoben, so dass auch das Pflaster zum Bankgebäude angeglichen werden müsste. Da dieses aber ohnehin ein starkes Gefälle zur Straße besitzt, wäre es technisch kein Problem. Allerdings müsste man den Eigentümer des Grundstückes um Genehmigung bitten.

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Als Kunde der Bank kann man mit dem Fahrzeug anschließend nicht mehr frontal direkt vor die Tür fahren. Damit niemand bei Dunkelheit den hohen Buskapstein herunter fährt und einen Schaden am Fahrzeug provoziert wird, sollten Klapppoller ein Befahren der Fläche vor der Bank gänzlich unterbinden.


Kosten und weitere Vorgehensweise:

Sowohl für die barrierefreie Herrichtung der westlichen als auch der östlichen Haltestelle ist nach Lesart des Amtes im Wesentlichen der Kreis RD-Eck zuständig. Lediglich die Maßnahmen am gemeindlichen Gehweg westlich der Straße und dem rückwärtig angrenzenden Pflaster vor der Schleswiger Volksbank dürften zu Lasten der Gemeinde fallen. Es wird empfohlen, dass die Gemeinde im Vermögenshaushalt 2019 eine Haushaltsstelle für den barrierefreien Ausbau der Haltestellen in Dörphof einrichtet und diese mit 5.000 € ausstattet. Ferner soll der Kreis gebeten werden, den von ihm zu verantwortenden Umbau in 2019 durchzuführen. 

In der Beratung wird deutlich, dass der in der Vorlage skizzierte Vorschlag vor dem Gebäude der Schleswiger Volksbank wohl keine Zustimmung der Bank geben wird. Es würde der Grundstückswert durch die Beschneidung der Anfahrbarkeit reduziert. Stattdessen wird vorgeschlagen, die Haltestelle etwas nach Norden zu verschieben (siehe folgende Skizze).

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Um hinter dem etwas zu schmalen Gehweg noch Raum zum Warten und Rangieren für Fahrgäste zu schaffen, könnte man mit den westlichen Anliegern Kontakt aufnehmen und fragen, ob man die gelb markierte Fläche mit Pflaster befestigen dürfte.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den Versuch zu unternehmen, den verschobenen Standort einer barrierefreien Haltestelle östlich der Dorfstraße zu entwickeln. Dazu wird der Bürgermeister ermächtigt, Gespräche mit den Anliegern und dem Kreis zu führen. Ferner wird beschlossen, 5.000 € im Vermögenshaushalt für die im Sachverhalt von der Gemeinde zu verantwortenden Maßnahmen bereit zu stellen. Ferner soll der Kreis als Hauptbaulastträger mit Verweis auf die schriftlichen Mitteilungen aus dem Herbst 2017 und dem Frühjahr 2018 gebeten werden, den barrierefreien Ausbau der beiden Haltestellen in 2019 vorzunehmen. 


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Weiteres Vorgehen zur Wegeunterhaltung des Weges nach Dörphofholz
Beschlussvorlage - 36/2018
Die Zuständigkeiten und die Form einer Instandsetzung des Feldweges von Alt-Dörphof nach Dörphof-Holz wurde in der Vergangenheit schon häufig beraten. Es wurden sowohl mit dem ehemaligen Pächter sowie deren Bewirtschafter als auch mit dem neuen Pächter der landwirtschaftlichen Flächen ausführliche Gespräche geführt. Ferner wurde auch mit der Eigentümerin der landwirtschaftlichen Flächen gesprochen. Leider hat man sich entweder nicht bereit erklärt, an der Instandsetzung des Weges nennenswert mitzuwirken oder sich zumindest sehr bedeckt gehalten. Eine eindeutige rechtliche Grundlage, nach der man den einen oder den anderen zu Maßnahmen oder einer Kostenübernahme bzw. –beteiligung heranziehen kann, gibt es nicht. Daher hat sich die Gemeinde auch schon mal so positioniert, dass, für den Fall, dass man den Weg wieder instand setzt, für die Zukunft klare Regelungen über Zustandskontrollen & künftige Instandhaltungen mit den Anliegern getroffen werden müssen.
Im Zuge der Erneuerung der Asphaltschichten der K62 von Karby nach Schönhagen hat der Bürgermeister angeregt, Fräsgut als Baumaterial für den Weg zu beschaffen. Tatsächlich konnte Material zu einem Preis von 150 € pro LKW geordert werden. Bis zum 01.11.2018 wurden erst 6 LKW-Ladungen gebracht. Auf Nachfrage durch Herrn Andresen sollen weitere LKW-Ladungen von einer anderen Baustelle folgen. Insgesamt sind bis zu 15 LKWs bestellt. In Anbetracht dessen, dass eine LKW-Ladung von gebrochenem Asphalt-RC-Material sonst 800 € kostet (24 €/to frei Nordschwansen geliefert + MwSt.), ist die Order so oder so erstmal sinnvoll gewesen. Ehrlicherweise muss man erwähnen, dass das bisher gelieferte Material sehr grobe Schollen enthällt, die zum Einbau in dünnen Schichten ungeeignet sind. Daher müsste es ggf. vor dem Einbau einmal gebrochen werden. Aber selbst wenn dieses noch erfolgt, ist das Material ca. halb so teuer wie eine Lieferung zu 24 €/to+MwSt..

Sollte sich die Gemeindevertretung dazu entschließen, den Weg 2019 instand zu setzen und Vereinbarungen mit den Anliegern über die künftige Unterhaltung abzuschließen, so wäre eine Umsetzung nach der Ernte 2019 zu empfehlen. Die seitlich aufgewachsenen Kanten könnten abgebaggert und im Einvernehmen mit den Anliegern auf den angrenzenden Feldern verteilt werden. Anschließend könnte das Asphaltgranulat eingebaut werden. Die Kosten werden geschätzt auf:
  • Beschaffung Wegebaumaterial in Form von Fräsgut: Hoffentlich mit 15 LKW-Ladungen erledigt in 2018 und 2.700 € finanziert über den Wegeunterhaltungsgaushalt 2018
  • Baustelleneinrichtung, Tiefladertransporte:                                    750 €
  • Brechen des Materials:                                                            1.750 €
  • Abbagern der Kanten (15 Std. Bagger):                                    1.500 €
  • Stellenweise vorprofilieren des Weges (5 Std. Bagger)            500 €
  • Laden und Verfahren des Asphaltgranulates
    (16 Std. Trecker mit Mulde)                                                1.500 €
    (5 Std. Bagger)                                                                        500 €
  • Weg ins neue Profil bringen (12 Std. Bobcat)                        1.200 €
  • Unvorhergesehenes                                                            300 €

Summe                                                            8.000 €

Fazit: Unterstellt man, dass die vorgenommenen Schätzungen halbwegs zutreffend sind, ist diese Sanierung gegenüber dem schon mal angebotenen Sanierungsvorschlag dann doch nur rund 3.000 € günstiger. Eine Nachhaltige Lösung bedarf also offensichtlich dieses Aufwandes, aber auch einer parallel zu vereinbarenden Regelung für die Zukunft. 


Beschluss:

Es wird beschlossen, wie im Sachverhalt beschrieben zu verfahren. Die erforderlichen Mittel werden über den Wegeunterhaltungshaushalt 2019, der wie 2018 wieder mit 30.000 € ausgestattet wird, bereitgestellt. Ferner wird beschlossen, mit Anliegern Vereinbarungen über die künftige, gemeinsame Unterhaltung in Form von z.B. Arbeitsteilung getroffen.  


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Rissbildsanierung an verschiedenen Gemeindestraßen
Beschlussvorlage - 38/2018
Eigentlich sollten schon dieses Jahr die Mangel- oder Kulanz-Nacharbeiten hinsichtlich der Risssanierung 2016 / 2017 in der Gemeinde Dörphof ausgeführt werden. Die ausführende Firma hatte im Herbst 2017 erklärt, dass man das Rezept der Vergussmasse unterdessen verändert hat und die Gefahr eines Aufreißens dadurch minimiert wird. Im Frühjahr 2018 hat Herr Andresen an die Zusage erinnert. Leider ist die weitere Verfolgung und die Ausführung vergessen worden. In einem am 01.11.2018 geführten Telefonat hat der Firmenchef Herrn Andresen versichert, dass er die Arbeiten im Frühjahr 2019 ausführen wird. Herr Andresen hat um eine schriftliche Bestätigung gebeten.

Ferner regt Herr Andresen gleichermaßen wie auch Gemeindevertreter in der Abhandlung des TOP 6 der Sitzung vom 22.03.2018 an, im Zuge der Nacharbeiten einen Auftrag über die Sanierung neu, hinzugekommener Risse z.B. in Schwonendahl, Schubyfeld... zu beauftragen. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, wie im Sachverhalt beschrieben, vorzugehen. Der über die kostenfreien Kulanzarbeiten hinausgehende Aufwand wird aus dem Wegeunterhaltungshaushalt bestritten. Die Arbeiten sollen, alsbald die Witterung es zu Beginn 2019 zulässt, ausgeführt werden. 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 16. Bekanntgaben.
Es waren keine Gäste mehr anwesend.


Jan Andresen  Volker Starck 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender