Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Dörphof

Beschlussvorlage
11/2011
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
25.07.2011

Beratungsfolge Sitzung
Finanz-, Bau- und Wegeausschuss 09.08.2011 
Gemeindevertretung 11.08.2011 

Betreff:
Verstärkte Deckenunterhaltung der Gemeindestraße Schubyfeld - Revkuhl

Sachverhalt:

Im Jahre 2008 wurde die verstärkte Unterhaltung an der Asphaltdecke des Radwegs und der Gemeindestraße von der K 63 bis zur Kreuzung Schubystrand beschlossen und Anfang 2009 wurde die Maßnahme durchgeführt. Bei Gesamtkosten von rund 95.000 € wurde aus FAG-Mitteln ein Zuschuss in Höhe von 36.263,00 € gezahlt. Eine weiterführende Maßnahme von der Kreuzung Schubystrand bis zur Gemeindegrenze nach Revkuhl wurde für die folgenden Jahre empfohlen.

Da die Gemeinde Dörphof auf Basis eines formlosen Zuschussantrags beim Kreis bereits seit Jahren für die Förderung vorgemerkt ist, teilt der zuständige Mitarbeiter des Kreises auf Nachfrage von Herrn Andresen im Juli 2011 mit, dass die Maßnahme in 2012 aus FAG-Mitteln gefördert werden könne, sofern die Gemeinde einen eindeutigen Beschluss herbeiführt und die Kofinanzierung sichergestellt ist. Möglicherweise kommt ein Teil des Zuschusses erst in 2013 zur Auszahlung an die Gemeinde. Diese Aussagen sind allerdings immer unter dem Vorbehalt getätigt, dass sich die Rahmenbedingungen nicht wesentlich ändern.

Entgegen der alten Praxis bis 2009 werden ab 2010 nicht mehr 50 % Zuschuss abzgl. der Finanzkraft der Gemeinde gewährt, sondern der Zuschuss berechnet sich künftig mit 55 % der Nettobaukosten excl. der Baunebenkosten. Unterm Strich handelt es sich um eine Veränderung der Berechnungsweise, sie wirkt sich aber letztendlich nicht massiv zum Vor- oder Nachteil in der Zuschüsshöhe aus. Gravierender ist, dass ab 2010 keine Innerortsabschnitte von Gemeindeverbindungsstraßen (z.B. 2009 noch von der K63 bis Schusterberge) mehr gefördert werden. Anlass dieser Umstände war die Änderung der Verteilungsrichtlinie des Kreises RD-Eck in 2009. Ferner kann derzeit auf der Grundlage des wirkenden Doppelhaushaltes des Landes SH für 2011 und 2012 sicher erklärtwerden, dass der Kreis RD-Eck 2012 FAG-Mittel als Zuschussmittel bereit stellen kann. Für 2013 könnte sich eine Änderung der Summe oder Verteilungskriterien einstellen, möglicherweise wird die Einwerbung von Zuschüssen erschwert. Langfristig soll der ländliche Wegebau zunehmend aus Strukturmitteln der EU gefördert werden. Um diese Mittel einzuwerben, sind allerdings erhebliche Planungsleistungen beizubringen und der Verwaltungsaufwand steigt immens. Allein deshalb ist eine Umsetzung der Maßnahme in 2012 zu empfehlen.

Die Änderung der Fördermodalitäten gegenüber der Zeit bis 2009 berücksichtigend, wurden die Kosten der verstärkten Deckenunterhaltungsmaßnahme von Herrn Andresen geschätzt. Die Vordersätze (Massen) basieren auf einem örtlichen Aufmaß vom 25.07.2011. Besonders zu erwähnen ist:
  • An den Streckenbschnitten, an denen schon heute ausgefahrene Banketten sichtbar sind, wurden seitliche Befestigungen mittels Rasengittersteinen vorgesehen (vergleiche im Lageplan gelbe Markierungen).
  • Sofern kein Einwand der Gemeinde / Anlieger geäußert wird, werden alle Koppel- und Grundstückszufahrten beibehalten
  • Vor der Biogasanlage muss die Zufahrt entsprechend dem schweren An- und Abfahrtsverkehr hergestellt werden. Der Eigentümer und Betreiber der Anlage wird die vorbereitenden Erdarbeiten ggf. in Eigenleistung erbringen und die zusätzlich entstehenden Kosten einer besonders stabilen Asphaltierung übernehmen (netto rund 4.000 €). Dazu zählen auch rund 100 lfdm Seitenbefestigung mit Rasengittersteinen.
  • Vor dem Grundstück „Schubyfeld 10“ herrscht ein Entwässerungsproblem der Straße und führt zu stehendem Wasser zwischen Grundstück und Straße. Einhergehend damit gibt es Sackungen. Daher ist hier die Installation einer Betonmuldensteinrinne und eines zusätzlichen Straßenablaufs vorgesehen.
  • Der Radweg hinter dem Knick in Höhe der Pferdeweide in Revkuhl weist einige Wurzelaufwürfe auf. Daher schlägt Herr Andresen vor, zwischen dem Knick und dem Radweg eine Wurzelschutzfolie einzubauen (wie auch 2009 in Höhe Schuby-Mühle).

Die aus der Schätzung hervorgehenden Kosten stellen sich wie folgt dar:
  • Baukosten gesamt         245.000 €
  • In Aussicht stehender Zuschuss      100.000 €
  • Erstattung durch Biogasanlagenbetreiber   5.000 €
  • Eigenanteil der Gemeinde Dörphof      140.000 €

Zur Haushaltslage der Gemeinde:
Die allgemeine Rücklage der Gemeinde Dörphof hat mit Stand 01.01.2011 eine Summe von 288.722 € ausgewiesen. Planmäßig erfolgt eine Rücklagenentnahme in 2011 in Höhe von 23.000 €, so dass für 2012 ein allgemeiner Rücklagenstand von rund 265.000 € zu erwarten ist.

Der Kreis Rendsburg- Eckernförde benötigt von der Gemeinde Dörphof ein eindeutiges Signal, ob er die Maßnahme in das Programm 2012 mit aufnehmen soll. Ob eine Aufnahme tatsächlich gelingt, kann natürlich erst nach erneuter, konkreter Vorlage der Willenserklärung der Gemeinde und Prüfung durch den Kreis ausgesprochen werden. Allerdings spricht derzeit nichts dagegen.

Sollte die Gemeindevertretung die Maßnahme beschließen, so empfiehlt Herr Andresen die Erstellung des Wurzelschutzes noch im Herbst 2011, damit das Wachstum der Wurzeln 2012 tatsächlich beendet ist.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, die Maßnahme durchzuführen. Dem Kreis ist dieses schriftlich mitzuteilen. Die Finanzierung erfolgt aus der Rücklage, d.h. die Summen werden im Haushalt 2012 eingestellt.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Planungsauftrag zu erteilen, Ausschreibungen zu veranlassen und Aufträge an die wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.



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Jan Andresen
-Verwaltung-

Anlagen:
  • Lageplan M 1:3750
  • Aufmaß vom 25.07.2011
  • Kostenschätzung vom 28.07.2011