Die Betreiberin des Campingplatzes Schubystrand beabsichtigt, eine Verlagerung und Umgestaltung des Gemeinschaftshauses. Die Umsetzung ist nicht durch eine Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 3 möglich (eine eingehende Prüfung diesbezüglich wurde von Kreis durchgeführt), d. h. ein B-Plan-Änderungsverfahren wird erforderlich.
Da die Voraussetzungen für eine vereinfachte Änderung bestehen, wird dies Verfahren durchgeführt.
Es hat bereits mehrere Besprechungen in dieser Angelegenheit gegeben zwischen dem Betreiber, der Gemeinde, dem Kreis und dem Amt, letztere am 13.07.2011.