Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Ordnung- und Soziales

 

Gemeinde Dörphof

Beschlussvorlage
15/2011
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Rene Kinza   
 
22.09.2011

Beratungsfolge Sitzung
Finanz-, Bau- und Wegeausschuss 16.11.2011 
Gemeindevertretung 06.12.2011 

Betreff:
Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten

Sachverhalt:

Ein Problem stellt das sog. „wilde Plakatieren“ dar, welches immer weiter zunimmt. Um diesem vorzubeugen bzw. diesem Trend entgegenzuwirken, bedarf es einer Regelung in Form einer „Plakatierungssatzung“, in welcher ordnende Regelungen getroffen werden.

Die Verwaltung hat hierzu eine Mustersatzung erarbeitet, welche als Anlage der Vorlage beigefügt ist.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, die Satzung gem. anliegedem Satzungsmuster zu erlassen.

§ 3 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
“ Pro Veranstaltung dürfen maximal je 3 Plakatträger in den Ortsteilen Dörphof, Karlberg, Schuby und Schubystrand aufgestellt oder angebracht werden. Als „pro Veranstaltung“ gelten alle Aktionen, die auf dem Werbeplakat aufgeführt sind. Werden mehrere Veranstaltungen auf einem Plakat beworben, so dürfen auch nur je 3 Plakatträger in den Ortsteilen Dörphof, Karlberg, Schuby und Schubystrand aufgestellt werden.“

Der letzte Spiegelstrich im § 3 Absatz 12 wird ersatzlos gestrichen.

Die Satzung tritt am 01.01.2012 in Kraft (§ 12 Inkrafttreten).



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Rene Kinza
-Verwaltung-

Anlagen:
Anlage: Mustersatzung über das Anbringen bzw. Aufstellen von Plakaten, Großwerbetafeln und Straßenüberspannungen (Plakatierungsrichtlinien)