Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Dörphof

Beschlussvorlage
20/2011
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Susanne Hagemeier   
 
13.10.2011

Beratungsfolge Sitzung
Finanz-, Bau- und Wegeausschuss 16.11.2011 
Gemeindevertretung 06.12.2011 

Betreff:
Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung

Sachverhalt:

Die derzeit gültigen Steuersätze betragen seit 01.01.2002 30,00 € für den ersten, 40,00 € für den zweiten und 50,00 € für jeden weiteren Hund.
Der durchschnittliche Steuerbetrag im Amtsgebiet Schlei-Ostsee liegt bei 39,00 € für den ersten Hund.
Der vom Land Schleswig-Holstein im Zusammenhang mit Fehlbedarfszuweisungen geforderte Steuersatz für einen Hund beträgt 100,00 €.
Die Verwaltungskosten liegen bei rund 27,00 € jährlich pro Fall.

Eine Erhöhung der Steuersätze auf 40,00 € für den ersten, 60,00 € für den zweiten und 80,00 € für jeden weiteren Hund erscheint angemessen.

Die gültige Satzung enthält keine Regelung zur gesonderten Besteuerung von gefährlichen Hunden. Eine Besteuerung mit dem 8-fachen Satz der normalen Hundesteuer hält der richterlichen Überprüfung stand und ist in anderen amtsangehörigen Gemeinden bereits Bestandteil der entsprechenden Satzungen.


Abstimmungstext:

Die II. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Dörphof wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.



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Susanne Hagemeier
-Verwaltung-

Anlagen:
            
  • II. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung