Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Dörphof

Beschlussvorlage
23/2011
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Ulrich Erichsen   
 
01.11.2011

Beratungsfolge Sitzung
Finanz-, Bau- und Wegeausschuss 16.11.2011 
Gemeindevertretung 06.12.2011 

Betreff:
I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Dörphof für das Haushaltsjahr 2011

Sachverhalt:

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2011 und ein Nachtragshaushaltsplan 2011 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung und dem I. Nachtragshaushaltsplan.


Abstimmungstext:

Der I. Nachtragshaushaltsplan 2011 und die I. Nachtragshaushaltssatzung 2011 werden beschlossen.



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Ulrich Erichsen
-Verwaltung-