Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Dörphof

Beschlussvorlage
18/2013
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
05.09.2013

Beratungsfolge Sitzung
Finanz-, Bau- und Wegeausschuss 17.09.2013 
Gemeindevertretung  

Betreff:
Straße und Gehweg Schusterberg

Sachverhalt:

Herr Andresen wurde in der Vergangenheit auf verschiedene Mängel in der Straße Schusterberg 1-17 aufmerksam gemacht.
Der gepflasterte Gehweg entlang des Grundstückes des St.Nikolaiheims ist stark versackt. Die hintere Stütze in Form eines Rasenkantsteins kippt nach hinten. In Höhe des Feuerwehrgerätehauses sind die sogenannten S-Bordsteine lose. Teilweise rühren die Mängel daher, dass Busse und Container-LKW zur Glasverwertung die Gehwegkante überfahren. Wollte man diese Mängel über die Länge des benannten Grundstückes beheben, muss mit Kosten von ca. 6.000 € gerechnet werden. Das im Auftrage der Autokraft tätige Busunternehmen wurde durch Herrn Andresen angeschrieben und aufgefordert, dort nicht mehr zu parken.
Ferner sind seitlich der Pflanzinsel vor dem Grundstück Nr. 15 die Oberflächenbefestigungen aus Platten und Pflastersteinen versackt. Die Oberfläche an einer Leitungsquerung im Gehweg scheint vor Jahren nicht ordnuncsgemäß wieder hergestellt worden zu sein.
Insgesamt ist die Oberfläche des asphaltierten Gehwegs in keinem optimalen Zustand mehr. Dieses gilt teilweise auch für die Straßenoberfläche. Die Zufahrten zu den nördlichen Stichstraßen besitzen keine abgesenkten Bordsteine. Vielmehr hat man sich mit einem Betonkeil beholfen, welcher sich stellenweise auflöst.
Die Ortsentwässerung Nordschwansen ist zur Zeit damit beschäftigt, das Kanalkataster zu vollenden und die Ergebnisse der Inspektion in einem Sanierungskonzept zu bündeln. Sollte sich herausstellen, dass es in der Straße Schusterberg Sanierungsbedarf im Kanalsystem gibt, so würde ggf. auch daraus ein Eingriff in die Oberfläche resultieren.
Fazit:
Möglicherweise scheint es sinnvoll zu sein, die Abstellung der aufgezeigten Mängel gebündelt vorzunehmen. Auf jeden Fall sollte das Sanierungskonzept als Endprodukt der Kanalkatasteraufnahme abgewartet werden.
Vor dem Hintergrund der nunmehr geltenden Pflicht zur Erhebung von Ausbaubeiträgen bei Straßenausbauten sollte ggf. in den kommenden Jahren eine Abstellung der Mängel im Rahmen einer konstatierten Unterhaltungsmaßnahme angestrebt werden. Noch könnte man die Asphaltdecke von Fahrbahn und Gehweg abfräsen, die punktuellen Mängel abstellen und wieder herstellen. Sobald die Bausubstanz derart marode ist, dass ein zwingender Eingriff in die Tragschichten erfolgen muss, würde sich der Definition nach ein Ausbau ergeben.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, die Maßnahme in die Straßen- und Wegeunterhaltung 2014 aufzunehmen und dafür Mittel in den Haushalt einzustellen.



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Jan Andresen
-Verwaltung-

Anlagen:
Lageplan
Foto vom Gehweg