Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Dörphof

Beschlussvorlage
4/2014
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jutta Blaase   
 
04.03.2014

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Wegeausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für den Bereich "Schuby - südöstliche Ortslage"
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss -

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat am 15.10.2013 die Aufstellung der 2. Änderung des B-Planes Nr. 1 beschlossen. Die Landesplanungsbehörde hat mit Schreiben vom 04.02.2014 eine positive Stellungnahme abgegeben.
Auf die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung sowie auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde verzichtet, da es sich um ein Verfahren nach § 13a BauGB handelt. Die Gemeinde hat jedoch die Bürger zu einer Info-Veranstaltung am 15.10.2013 geladen.

Zwischenzeitlich hat das Planungsbüro eine Entwurfsfassung für die 2. Änderung des B-Planes Nr. 1 erarbeitet, über die zu beraten und beschließen ist. Vorgespräche mit dem Vorhabenträger, dem Kreis und der Gemeinde haben stattgefunden.


Abstimmungstext:

1. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet "Schuby - südöstliche Ortslage" nördlich der Straße Schusterberg und östlich der Straße Schuby und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.



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Jutta Blaase
-Verwaltung-

Anlagen:

Auslegungsfassung mit Berichtigung F-Plan - Stand 2/2014