Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Dörphof

Beschlussvorlage
6/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
05.03.2015

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Wegeausschuss 17.03.2015 
Gemeindevertretung 31.03.2015 

Betreff:
Maßnahmen im Zusammenhang mit der Asphaltdeckenerneuerung der K 63

Sachverhalt:

Nachdem in der Gemeindevertretung am 15.07.2014 beschlossen wurde, ein Ingenieurbüro mit der Planung von Maßnahmen, die ggf. mittel- oder unmittelbar mit der Deckenerneuerung der K 63 in 2016 zusammenhängen, zu beauftragen, ist dieses unterdessen erfolgt. Es hat am 20.01.2015 einen Besprechnungstermin im Amt gegeben, zu dem die Aufgaben verteilt wurden. Am 17.02.2015 hat dann eine Bereisung der K 63 mit den Planern, der Gemeinde und der Verwaltung gegeben.
Die Ergebnisse der bis zur Bauausschusssitzung gewonnenen Erkenntnisse und Planungen werden von Herrn Hohmann vom Ingenieurbüro Aqua-Tec aus Ahneby vorgetragen.

Damit sich die Mitglieder des Bauausschusses einen Eindruck darüber verschaffen können, welche Themen zur Beratung anstehen, werden die Besprechungsvermerke vom 20.01. und 17.02.2015 zur Verfügung gestellt. Da gleichermaßen Beratungen im Zusammenhang mit der K 77 in Winnemark anstehen, wird in diesen Vermerken teilweise auch Bezug auf Belange aus Winnemark genommen.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, die vorgetragenen Maßnahmen im Vorwege der Asphaltdeckenerneurung der Kreisstraße vorbereitend durchzuführen. Es sollen weitere Planungen beauftragt werden. Dazu ist ein Ingenieurvertrag zu verhandeln und als Stufenvertrag bis zur Leistungsphase 3 zu beauftragen. Das Ergebnis der sogenannten Entwurfsplanung ist dem Bauausschuss vorzulegen. Parallel sind Verhandlungen mit dem LBV vorzunehmen, mit dem Ziel, die Zuständigkeiten genauer zu definieren.
Der angedeutete Kostenrahmen von 150.000 € wird soweit zunächst anerkannt.
Ferner wird beschlossen, dass der Bürgermeister zusammen mit der Verwaltung einen Ortstermin mit den außerorts angrenzenden Grundstückseigentümern vereinbart. In diesem Termin soll die Verantwortlichkeit bzgl. der Zufahren verdeutlicht und die Kontaktaufnahme mit dem LBV angeregt werden.



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Jan Andresen
-Verwaltung-

Anlagen:
  • Vermerk vom 20.01.2015
  • Vermerk vom 17.02.2015