Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Bau- und Wegeausschuss | 17.03.2015 |
Gemeindevertretung | 31.03.2015 |
Betreff: |
Errichtung eines Buswartehauses in Schuby |
Sachverhalt: |
Nachdem die CDU einen Antrag für die Errichtung von Buswartehäusern in Schuby und Dörphof gestellt hatte, wurden Recherchen angestellt. Diese Vorlage behandelt nur den Standort Schuby und beinhaltet Teile der nicht beratenen Beschlussvorlage 26/2014, welche in der Bauausschusssitzung vom 04.12.2014 vertagt wurde. Die Beratung über den Standort Dörphof unter den dort herrschenden Rahmenbedingungen wird unter einem extra Tagesordnungspunkt im nichtöffentlichen Teil vorgeschlagen. In Schuby wäre die Aufstellung auf dem Grundstück des St.-Nicolaiheims ohne großen administrativen Aufwand möglich. Der Bürgermeister hat vom Leiter der Einrichtung erfahren, dass er der Angelegenheit sehr offen gegenüber sei. Daher hat Herr Andresen die Kosten für die Errichtung eines Buswartehauses nach dem Muster des bereits vorhandenen Häuschens ermittelt. In diese Kostenermittlung ist eine gewisse Eigenleistung von Anliegern eingeflossen, so dass die Gesamtkosten nur auf rund 2.700 € - 3.000 € geschätzt werden. Darin ist ein Materialanteil von rund 1.700 € enthalten. Vorgesehen ist, ein nahezu identisches Buswartehaus wie auch auf der westlichen Seite der K 63 stehend zu errichten. D.h. es sind Holz-, Dachdecker und Maler- und Gründungsarbeiten zu erledigen. Die Gründung soll über 5 Punktfundamente erfolgen. Der Boden soll mit Gehwegplatten ausgelegt werden. Die Ränder dieser Fläche werden mit Rasenborden eingefasst. Zum Vergleich: Die einfachsten Buswartehäuser vergleichbar denen an der B 203 in Barkelsby kosten in der Anschaffung ohne Montage, Gründung und Bodenplatte schon 3.100 €. Sollte die Gemeindevertretung das Vorhaben befürworten, so müsste zunächst mit dem St.-Nicolaiheim e.V. eine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen werden, welche die Aufstellung auf deren Grund und Boden gestattet. Hinweis: Die barrierefreie Gestaltung der Buswartebucht nebst des Wartebereiches ist Gegenstand der Beratung des TOPs 4 und von der Thematik der Aufstellung eines Buswartehauses losgelöst. |
Abstimmungstext: |
Der TOP wird vertagt. |
Anlagen: |
Lageplan |