Durch den Neubau eines Hauses auf dem Flurstück 91/7 wird es für notwendig erachtet, für die Stichstraße einen eigenen Straßennamen zu vergeben. Die Fortführung der Straßenbezeichnung "Schuby" würde eine nachvollziehbare Nummerierung nicht ermöglichen und den Rettungsdiensten die Suche erschweren. Aus diesem Grund soll das Grundstück "Schuby 34 b" ebenfalls der Stichstraße zugeordnet werden und eine neue Hausnummer erhalten. Ursprünglich gehörte die Fläche zum Grundstück "Schuby 32 + 34" und wurde von der Straße "Schuby" erschlossen. Später erhielt das Grundstück eine Zufahrt von der Stichstraße und die Grundstückseigentümer gaben sich eigenständig Hausnummern.
Der Eigentümer des Grundstücks "Schuby 28" erschließt sein Grundstück ebenfalls über die Stichstraße, wird aber seit der erstmaligen Hausnummernvergabe unter dieser Bezeichnung geführt. Ihm soll auf Vorschlag des Bürgermeisters freigestellt werden, ob er seine alte Hausnummer behalten will.
Zur Namensfindung hat Bürgermeister Wöhlk recherchiert und herausgefunden, dass der betroffene Bereich früher "Redder" genannt wurde.