Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Dörphof

Beschlussvorlage
22/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Ulrich Erichsen   
 
08.08.2016

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 23.08.2016 
Gemeindevertretung  

Betreff:
Zuwendungen der Gemeinde bei Altersjubiläen, Ehejubiläen und Jubiläen der gemeindlich ehrenamtlich tätigen Personen

Sachverhalt:
Bisher wurde bei Altersjubiläen wie folgt verfahren:
  • Präsent der Gemeinde im Werte von 25 € beim 75., 80., 85. Geburtstag und ab dem 90. Geburtstag jährlich

Bei Ehejubiläen wurde wie folgt verfahren:
  • Präsent der Gemeinde im Werte von 40 € für das 50. und jedes folgende Ehejubiläum

Das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein hat zur Durchführung von Melderegisterauskünften zu Alters- und Ehejubiläen auf Folgendes hingewiesen:

Bei den Alters- und Ehejubiläen handelt es sich um Melderegisterauskünften in besonderen Fällen. § 50 Absatz 2 Bundesmeldegesetz lautet wie folgt:

" Altersjubiläen im Sinne des Bundesmeldegesetzes sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum."

Es muss beraten und beschlossen werden, wie in der Gemeinde Dörphof künftig verfahren werden soll. 

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, wie folgt zu verfahren:

Altersjubiläen:
Ab dem 75. Lebensjahr alle 5 Jahre und ab dem 100. Lebensjahr jährlich einen Blumenstrauß

Ehejubiläen:
Zum 50., 60., 65. und 70. Ehejubiläum eine Zuwendung von 1 € je Ehejahr und einen Blumenstrauß  


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Ulrich Erichsen
-Verwaltung-