Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Finanzausschuss | 23.08.2016 |
Gemeindevertretung |
Betreff: |
Zuwendungen der Gemeinde bei Altersjubiläen, Ehejubiläen und Jubiläen der gemeindlich ehrenamtlich tätigen Personen |
Sachverhalt: |
Bisher wurde bei Altersjubiläen wie folgt verfahren:
Bei Ehejubiläen wurde wie folgt verfahren:
Das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein hat zur Durchführung von Melderegisterauskünften zu Alters- und Ehejubiläen auf Folgendes hingewiesen: Bei den Alters- und Ehejubiläen handelt es sich um Melderegisterauskünften in besonderen Fällen. § 50 Absatz 2 Bundesmeldegesetz lautet wie folgt: " Altersjubiläen im Sinne des Bundesmeldegesetzes sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum." Es muss beraten und beschlossen werden, wie in der Gemeinde Dörphof künftig verfahren werden soll. |
Abstimmungstext: |
Es wird beschlossen, wie folgt zu verfahren: Altersjubiläen: Ab dem 75. Lebensjahr alle 5 Jahre und ab dem 100. Lebensjahr jährlich einen Blumenstrauß Ehejubiläen: Zum 50., 60., 65. und 70. Ehejubiläum eine Zuwendung von 1 € je Ehejahr und einen Blumenstrauß |