Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Gemeindevertretung | 14.09.2016 |
Betreff: |
Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung |
Sachverhalt: |
Nach § 34 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein regelt die Gemeindevertretung ihre inneren Angelegenheit, insbesondere den Ablauf der Sitzungen, durch eine Geschäftsordnung, soweit hierzu keine gesetzlichen Regelungen vorliegen. Die Geschäftsordnung der Gemeinde Dörphof ist erst 6 Jahre alt, muss aber aufgrund von Gesetzesänderungen neu angepaßt werden. Daher ist eine neue Geschäftsordnung zu beschließen. Die Amtsverwaltung hat hierzu eine neue Geschäftsordnung erarbeitet. |
Abstimmungstext: |
Die vorliegende Geschäftsordnung wird beschlossen. |
Anlagen: |
Entwurf Geschäftsordnung |