Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Dörphof

Beschlussvorlage
35/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
03.11.2016

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung  

Betreff:
Änderung des Durchführungsvertrages und des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Dörphof für den Bereich "Biogasanlage Schuby"

Sachverhalt:
Der Vorhabenträger der Biogasanlage Schuby hat einen Antrag auf Änderung des Durchführungsvertrages und des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) eingereicht. Bereits 2014 erfolgte eine 1. Änderung des VEP. Zu diesem Zeitpunkt wurden die Standorte eines Trockner-Containers und eines Abtank-Platzes mit aufgenommen sowie eine Lageveränderung für ein BHKW und das Gärproduktelager dargestellt. Nunmehr beabsichtigt der Vorhabenträger die Errichtung eines/r weiteren BHKW, Trafo, Gaskühlung, Aktivekohlefilters.

Begründet wird dieser Antrag wie folgt:
Im Durchführungsvertrag mit der Gemeinde ist derzeit eine Leistung von max. 800 kwh angegeben. Derzeit sind 2 Motoren je 400 kwh genehmigt und vorhanden = 800 kwh. Nach dem Zubau des 3. BHKW mit 800 kwh Leistung wären dann 1, 6MW Leistung vorhanden. Insofern müsste der Durchführungsvertrag entsprechend ergänzt werden: Unser Vorschlag dazu: Die zulässige installierte Leistung für die Bereitstellung von Spitzenlast und Regelenergie darf mit dem 3. BHKW maximal 1.6 MW Leistung betragen. Die jährliche maximale Produktion darf wie bisher 800 kwh Jahresdurchschnittsleistung x 8760 Jahresstunden =7.008.000 kwh im Kalenderjahr nicht übersteigen. Zum Nachweis über die produzierte Jahres / Monatsmenge an eingespeistem Strom verpflichet sich der Vorhabenträger auf Anforderung durch die Amtsverwaltung, die Liefermengen aus den angeforderten Zeiträumen zur Verfügung zu stellen.

Die zusätzlichen Anlagen befinden sich innerhalb der im Bebauungsplan Nr. 4 "Biogasanlage Schuby" getroffenen Festsetzungen. Eine Änderung des Bebauungsplanes bedarf es daher nicht.

Abstimmungstext:
Dem geänderten Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP), Stand 22.08.2016, zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 "Biogasanlage Schuby" wird zugestimmt und dessen Inhalt gebilligt. Überdies wird die damit verbundene 1. Änderung des Durchführungsvertrages (Stand: 16.11.2016) genehmigt. 


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Norbert Jordan
-Verwaltung-

Anlagen:
Antrag des Vorhabenträgers
1. Änderung des Durchführungsvertrags incl. Anlagen
Vorhaben- und Erschließungsplan