Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Bau- und Wegeausschuss | |
Gemeindevertretung |
Betreff: |
Verkehrsangelegenheiten: Sackgassenbeschilderung in der Straße Alt-Dörphof |
Sachverhalt: |
Auf dem letzten Teilabschnitt der Gemeindestraße "Alt Dörphof" in Richtung des Grundstückes "Alt-Dörphof 12" ist keine Wendemöglichkeit gegeben. Dies führt dazu, dass sowohl Touristen als auch ortskundige Fahrer mit Schwerlastverkehr in diesen Abschnitt hineinfahren und zwangsweise auf dem Privatgrundstück der Familie Lorenzen wenden müssen. Als möglichen Aufstellungsort könnte die im unteren Bild vorhandene Laterne, die sich am Kreuzungsbereich zum erwähnten Teilabschnitt/Unterführung B 203 befindet, dienen. |
Abstimmungstext: |
Es wird beschlossen, einen Antrag bei der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde auf Anordnung eines Sackgassenschildes mit Zusatzschild "Keine Wendemöglichkeit" auf dem letzten Teilabschnitt der Gemeindestraße "Alt-Dörphof" Richtung Hausnummer "Alt-Dörphof 12" zu stellen. |