Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Amtsdirektor

 

Gemeinde Dörphof

Beschlussvorlage
16/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Gunnar Bock   
 
23.05.2017

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 26.06.2017 

Betreff:
Verbandssatzung des Zweckverbandes "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen"

Sachverhalt:

Die Städte Arnis und Kappeln und die Gemeinden Dörphof, Grödersby, Karby, Oersberg, Rabel, Rabenkirchen-Faulück, Stoltebüll, Thumby und Winnemark streben eine interkommunale Zusammenarbeit zur Ausweisung, Erschließung und zum Verkauf von Gewerbeflächen des interkommunalen Gewerbegebietes Nordschwansen an. Für die Planung, Erschließung und Verwaltung des Gewerbegebietes soll ein Zweckverband gegründet werden.

Gemäß § 5 Absatz 3 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit vereinbaren die Verbandsmitglieder eine Verbandssatzung, die der Zweckverband erlässt. Der als Anlage beigefügte Satzungsentwurf wurde mit dem Innenministerium des Landes als Genehmigungsbehörde abgestimmt und ist genehmigungsfähig.

Für die Gründung des Zweckverbandes ist es erforderlich, dass die Mitgliedsgemeinden die als Anlage beigefügte Verbandssatzung beschließen.

Abstimmungstext:
Die anliegende Verbandssatzung des Zweckverbandes "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" wird beschlossen.


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Gunnar Bock
-Amtsdirektor-

Anlagen:
  • Verbandssatzung des Zweckverbandes "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen"
  • Verteilung Stammeinlage