Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Dörphof

Beschlussvorlage
17/2017
2. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
19.06.2017

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 26.06.2017 

Betreff:
Errichtung von Bushaltestellen / Buswartehäusern in Dörphof und Schuby

Sachverhalt:

Nachdem der Verkauf des Grundstückes "Dorfstraße 11" in Dörphof vollzogen ist und die Planungen zum Bau eines Ärztehauses, einer Physiotherapiepraxis und einer Tagespflegeeinrichtung vorangeschritten sind, konnte auch die Platzierung einer Bushaltestelle / eines Buswartehauses konkreter dargestellt werden.

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Überlagerung Lageplan und Luftbild

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Folgende Gesichtspunkte müssen bei den Beratungen der Gemeinde Berücksichtigung finden:

  • Gestattung des neuen Grundstückseigentümers. Mündlich hat der Eigentümer sein Einverständnis gegeben, dass auf seinem Grund und Boden ein öffentliches Buswartehaus errichtet werden kann. Bei der Auswahl der Form und Gestaltung möchte er allerdings mitsprechen. Sobald eine Einigung über den genauen Standort erzielt wurde und das Aussehen abgestimmt ist, muss eine schriftliche Vereinbarung formuliert und beiderseitig anerkannt werden. Themen darin müssen auch die Pflege und der Winterdienst sein.

  • Der Entwurf des regionalen Verkehrsplans vom Kreis Rendsburg-Eckernförde definiert über den Maßnahmenplan zur Barrierefreiheit und die darin enthaltene Vorschlagsliste barrierefrei auszubauender Haltestellen verschiedene Prioritäten sämtlicher Haltestellen im Kreisgebiet. Die hier gegenständliche Haltestelle ist der Priorität 2 a zugeordnet. Das Ausbauziel ist 2022. Bzgl. der Zuständigkeiten wird das Wartehaus in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde und der Rest weitestgehend in den Zuständigkeitsbereich des Kreises definiert.

  • Die Anlage einer Bushaltestelle neben der Zufahrt auf das Grundstück bedarf der Abstimmung aller Beteiligten. Die Zufahrt bedarf ggf. noch einer stärkeren Befestigung der zu überfahrenden Pflasterung, die barrierefreie Bushaltestelle dagegen bedarf der Installation eines sogenannten Buskappsteins mit einer Höhe >18 cm, d.h. Höherlegung der Pflasterung.

  • Die Errichtung eines Buswartehauses ist nach Auskunft der unteren Bauaufsichtsbehörde gegenüber Herrn Starck genehmigungsfrei.

  • Die Verlegung der Bushaltestelle von Norden nach Süden muss wiederum vom Kreis Rendsburg-Eckernförde als Straßenbaulastträger und als Zuständiger für den ÖPNV genehmigt werden.

  • Die Beleuchtung der öffentlichen Parkplätze an der ehemaligen Meierei besteht noch aus Flensburger-Bier-Werbung. Die Treppe ist noch schlecht ausgeleuchtet. Der Bürgermeister regt an, diese Situation auch den Anforderungen der Zukunft anzupassen.

Fazit dieser verschiedenen Gesichtspunkte: Der Bürgermeister muss von der Gemeindevertretung ermächtigt werden, Verhandlungen mit allen Beteiligten zu führen.

Zweifelsohne entstehen der Gemeinde durch die Verlegung der Haltestelle auf der östlichen Seite der Straße Kosten. Nicht abschließend seien einige benannt und die Gesamtkosten geschätzt:

  • Erstellung eines Lageplans mit Schnitten und wesentlichen Inhalten sowie Vermaßungen als Grundlage für schriftliche Vereinbarungen mit Grundstückseigentümer und Kreis (750 €).

  • Erstellung der Fundamente und der Sohle bzw. Pflasterungen in und um das Wartehaus (3.000 €).

  • Erstellung der Regenentwässerung (1.250 €).

  • Lieferung und Montage des Buswartehauses selbst (ca. 12.000 €)

  • Lieferung und Montage von Mobiliar wie ggf. Bänken, Mülleimer, Beschriftung und einer Mastleuchte incl. Kabelzuführung (4.000 €)

  • Beleuchtung Parkplatz und Treppe an der ehemaligen Meierei (angenommen mit 4.000 € für Kabel und Leuchten)

Summe der geschätzten Kosten: 25.000 € (Hinweis: Die Summe erscheint hoch, jedoch hat das Wartehaus in der Ortslage Winnemark als einfacher Rechteckbau mit allen Randarbeiten ohne Beleuchtung... zum Vergleich im Frühjahr diesen Jahres schon fast 14.000 € gekostet!)

Beispiel eines Wartehauses

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Seitens des Bürgermeisters und des Bauausschussvorsitzenden wird eine Metall-Glas-Bauweise favorisiert. Ob die Gemeindevertretung diesen Vorstellungen folgen kann, werden die Beratungen zeigen. Im Detail kann sicherlich noch die Form, Farbe etc. diskutiert werden und es kann überlegt werden, ob es sinnvoll ist, beispielsweise das Dach auch aus Glas oder ggf. aus Schichtstoffplatten herzustellen. Ferner ist die Anzahl von Sitzgelegenheiten zu definieren.


Parallel regen der Bürgermeister und der Bauausschussvorsitzende an, auch das in der Vergangenheit bereits beratene Buswartehaus in Schuby-Dorf zu beraten und zu beschließen. Hier sollte eine analoge Materialwahl stattfinden. Ferner sollte der Bürgermeister ermächtigt werden, alle Verhandlungen zu führen. Als Kostenansatz wäre in Schuby vielleicht eine Summe von 11.000 € realistisch.

In jedem Falle wären Synergien bei den Gesprächen und Verhandlungen mit dem Kreis bzgl. des durchzuführenden barrierefreien Ausbaus sinnvoll zu nutzen. 


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, die östlich der K63 belegenen Bushaltestellen in Dörphof und Schuby an die Anforderungen der Zukunft anzupassen und zu erneuern.
Folgende Parameter sollen in der nächsten Bauausschusssitzung definiert und festgesetzt werden:

  • Boden / Sohle (geglättete Betonsohle oder Pflaster):
  • Form Buswartehaus Dörphof:
  • Form Buswartehaus Schuby:
  • Material & Farbe Tragwerk:
  • Material Seitenwände:
  • Material & ggf. Farbe Dach:
  • Anzahl Sitzgelegenheiten:
  • Mülleimer:
  • Art der Mastleuchten (Dekor oder eher technisch modern):

Des Weiteren wird der Bürgermeister ermächtigt, Verhandlungen mit allen Beteiligten zu führen und Vereinbarungen abzuschließen. Der Gesamtaufwand in Höhe von geschätzten 36.000 € wird anerkannt und über den Vermögenshaushalt bereitgestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Preisanfragen zu veranlassen und Aufträge zu vergeben. Die Umsetzung erfolgt, sobald der Bauablauf es auf dem Grundstück in Dörphof zulässt bzw. alle Grundlagen geklärt sind. 



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Jan Andresen
-Verwaltung-

Anlagen:
Fotos aus Dörphof