Die Entschädigungssatzung der Gemeinde Dörphof sieht bisher für wählbare Bürger nur ein Sitzungsgeld für die Teilnahme an Fraktionssitzungen vor, wenn diese der Vorbereitung einer Ausschusssitzung dient, in den sie gewählt worden sind. In der Praxis der Sitzungsvorbereitungen nehmen allerdings alle Fraktionsmitglieder an den Fraktionssitzungen zur Sitzungsvorbereitung teil. Daher ist eine generelle Entschädigung für die wählbaren Bürger für die Teilnahme an Fraktionssitzung vorzusehen. Die Entschädigung für Fraktionssitzungen bleibt wie bisher auf 4 im Kalenderjahr begrenzt. |