N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fleckeby vom 21.03.2011.

Sitzungsort:  in der Gastwirtschaft Hammerich, Fleckeby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.30 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Heinrich Hauschildt
Gemeindevertreterin Britta Büll
Gemeindevertreterin Monique Geest
Gemeindevertreter Klaus-Peter Greve-Wegner
Gemeindevertreter Reiner Herzog
Gemeindevertreterin Anne Mette Jensen
Gemeindevertreter Hans-Georg Kruse
Gemeindevertreter Kay Ridder
Gemeindevertreter Rainer Röhl
Gemeindevertreter Henning Röhr
Gemeindevertreterin Rosemarie Röhr
2. stellv. Bürgermeisterin Ursula Schwarzer
Gemeindevertreterin Göntie Timme
1. stellv. Bürgermeister Hans Hermann Wörmbke

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks
Gast Ralf Dibbern
Gast Frank Springer
Gast  Gastwirtschaft Hammerich

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Mitteilungen des Bürgermeisters
6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
7. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Sportzentrum"
7.1. a) Aufstellungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 6/2011
7.2. b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 7/2011
8. Vereinbarung über die Finanzierung des Baus und des Betriebes der U3-Kindertagesstätte
  Beschlussvorlage - 8/2011
9. Trägerschaft für den Kindergarten im alten Amtsgebäude
10. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2010, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2010 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 4/2011
11. Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers der Gemeinde Fleckeby sowie Ernennung
  Beschlussvorlage - 5/2011
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
14. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. Herr Hauschildt bittet die Anwesenden sich zu einer Gedenkminute für die Opfer in Japan zu erheben. Im Anschluss äußert er Kritik an der aktuellen Energiepolitik auf Bundesebene.


zu TOP 2. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Herr Hauschildt stellt den Antrag, den TOP 8 an Top 7 und den eigentlichen TOP 7 an TOP 11 zu setzen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Antrag zuzustimmen.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Herr Hauschildt weist daraufhin, dass bei TOP 9 und 10 die Namen der nachfolgenden Personen in den Ausschüssen verwechselt wurden. Dies ist entsprechend zu korrigieren.


zu TOP 5. Mitteilungen des Bürgermeisters

Der Bericht des Bürgermeisters wird als Anlage dem Protokoll beigefügt. Des weiteren berichtet Herr Hauschildt über die Montierung einer neuen Sende- u. Empfangsanlage am Funkturm beim Klärwerk für das neue LTE-System. Dieses System bietet ein schnelles Internet auf Funkbasis.


zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen

Herr Röhl regt an, aufgrund der Auswertung durch das aufgestellte Geschwindigkeitsmessgerät im Bereich Ehrenmal / Kreisstraße zu überlegen, ob dort evtl. Maßnahmen zu treffen sind. Es wurden tlws. 900 Fahrzeuge pro Tag in einer Richtung erfasst.

Frau Schwarzer fragt nach dem Sachstand zur Beleuchtung der Bushaltestelle an der B 76 Höhe Gosch. Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass die Stromversorgung der Beleuchtung noch geklärt werden muss.

Herr Kruse weist auf Straßenschäden an der B 76 und an der Kreisstraße nach Esprehm hin. Herr Hauschildt informiert darüber, dass die Straßenbauverwaltung bekanntlich kein Geld für neue Schwarzdecken hat. Daher werden erstmal nur Flickarbeiten durchgeführt.


zu TOP 7. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Sportzentrum"

zu TOP 7.1. a) Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorlage - 6/2011

Die Gemeinde und der Sportverein beabsichtigen, am Sportzentrum in Fleckeby ein neues Gebäude einschließlich Stellplätzen zu errichten.
In dieser Angelegenheit hat es bereits mehrere Gespräche zwischen dem Kreisbauamt, der Gemeinde und der Verwaltung gegeben.


Herr Springer stellt als beauftragter Bauleitplaner die Notwendigkeit der Änderung des B-Plans Nr. 5 „Sportzentrum“ dar. Die Kosten werden sich auf ca. 3.000,- € belaufen.


Beschluss:

  1. Der Bebauungsplan Nr. 5 „Sportzentrum“ soll nun wie folgt geändert werden:
            - Neubau eines Sportheimes
  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)
  2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer, Busdorf, beauftragt werden.
  3. Auf die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) kann im Verfahren nach § 13 BauGB abgesehen werden.
  4. Von der frühzeitigen Unterrrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
  5. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7.2. b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 7/2011

s. Beschlussvorlage 6/2011

Sollten zum Zeitpunkt der Auslegung bereits wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen vorliegen, sind diese öffentlich auszulegen.


Beschluss:

1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet “Sportzentrum“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen mit den nach der Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Vereinbarung über die Finanzierung des Baus und des Betriebes der U3-Kindertagesstätte
Beschlussvorlage - 8/2011

Zur Sicherstellung des Rechtsanspruches auf einen Kindertagesstättenplatz für Kinder von 1 bis unter 3 Jahren plant die Gemeinde den Bau einer U3-Kindertagesstätte im Bereich des Sportzentrums Fleckeby. Mit den Gemeinden Güby und Hummelfeld wird über eine gemeinsame Nutzung der Einrichtung beraten.
Der vorliegenden Berechnung ist zu entnehmen, dass die Baukosten für einen U3-Platz nach Abzug der Fördermittel auf 8.950,00 € geschätzt werden, so dass sich die Gemeinden mit diesem Betrag entsprechende Plätze sichern können. Mit dieser Beteiligung kann gegenüber dem anderenfalls zu zahlenden Kostenausgleich eine jährliche Ersparnis von 720,00 € je Platz erreicht werden. Einzelheiten können der Berechnung entnommen werden.

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Rechtsanspruch für 35% der Kinder in Anspruch genommen wird, so dass sich folgendes ergibt:

Güby                        10 Kinder in 2 Jahren * 35% = 3-4 Kinder * 8.950 € = 26.850 € - 35.800 €
Hummelfeld            5 Kinder in 2 Jahren * 35% = 1-2 Kinder * 8.950 € = 8.950 € - 17.900 €
(nachrichtlich) Fleckeby 40 Kinder in 2 Jahren* 35% = 14 Kinder

Derzeit ist eine grundsätzliche Beratung und Beschlussfassung über eine gemeinsame Nutzung und Finanzierung erforderlich. Später müsste eine Betriebs- und Finanzierungsvereinbarung abgeschlossen werden, die zusätzlich weitere Einzelheiten (bspw. gemeinsamer Ausschuss) regelt.


Herr Hauschildt weist daraufhin, dass es sich um ein Angebot der Gemeinde Fleckeby an ihre Nachbargemeinden Hummelfeld und Güby handelt, die über keine Kindertagesstätten in ihrer Gemeinde verfügen. Herr Greve-Wegner fragt, ob der Investitonskostenanteil auf einen Betrieb mit 20 Kindern basiert. Herr Bock erläutert den Anwesenden die Zahlen, und dass die Zahlen auf den Gesamtinvestitionskosten basieren. Hintergrund ist, das der Investitionskostenanteil für die Verhandlungen mit den Nachbargemeinden zu beschließen ist. Herr Röhl stellt die Vorteile für die Nachbargemeinden dar. Es können auch Kinder aus anderen Gemeinden betreut werden, daher ist das finanzielle Risiko für die Gemeinde Fleckeby überschaubar. Herr Bock erklärt, auf Nachfrage von Frau Schwarzer, dass es sich um aktuelle Zahlen handelt. Die Vereinbarung mit den Gemeinden ist noch zu erarbeiten, aber diese Zahl dient als Grundlage für die Verhandlungen.


Beschluss:

Die gemeinsame Nutzung der U3-Einrichtung am Standort „Sportzentrum Fleckeby“ wird begrüßt. Die Investitionsberechnung von 8.950,00 €/Platz wird anerkannt. Die Verwaltung wird beauftragt eine Betriebs- und Finanzierungsvereinbarung zu entwerfen.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Trägerschaft für den Kindergarten im alten Amtsgebäude

Herr Röhl berichtet über die geführten Gespräche und Verhandlungen mit dem Kindergarten Rosenrot. Die Gemeinde baut die Räumlichkeiten und vermietet sie dann an den Kindergarten. Durch diese Konstellation konnten die Vorstellungen und Wünsche der Gemeinde mit berücksichtigt werden. Eine entsprechende Mietkostenvereinbarung muss noch erarbeitet werden. Herr Hauschildt gibt bekannt, dass am 02.04.2011, um 10.30 Uhr, Richtfest ist.





Beschluss:

Es wird beschlossen, die Trägerschaft für den Kindergarten im alten Amtsgebäude auf den Kindergarten Rosenrot zu übertragen.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2010, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2010 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 4/2011

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2010 der Gemeinde Fleckeby zu prüfen. Diese Aufgabe übernimmt der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren wordenist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2010.


Die Ausschussvorsitzende, Frau Schwarzer, teilt mit, dass der Ausschuss der Gemeindevertretung empfiehlt, die vorliegende Jahresrechnung zu beschließen. Die allgemeine Rücklage hat einen Stand von 945.000,- €, die Abschreibungsrücklage von 190.000,- € und die Gebührenausgleichsrücklage von 149.000,- €. Positiv auf die Jahresrechnung hat sich die Einsparung von 297.000,- €, die eigentlich für die Reparatur von Schmutzwasserleitungen eingeplant war, ausgewirkt.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2010 der Gemeinde Fleckeby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2010 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers der Gemeinde Fleckeby sowie Ernennung
Beschlussvorlage - 5/2011

Die Freiwillige Feuerwehr Fleckeby hat auf ihrer Mitgliederversammlung am 23.01.2010 Herrn Ralf Dibbern zum Gemeindewehrführer gewählt.

Um eine Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es nach § 11 Abs. 3 BrSchG. erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt.


Herr Hauschildt erläutert kurz die Gründe für die späte Ernennung und schlägt vor, der Beschlussvorlage zuzustimmen.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn Ralf Dibbern zum Gemeindewehrführer der Gemeinde Fleckeby zu.

Der Bürgermeister nimmt die Ernennung von Herrn Ralf Dibbern zum Gemeindewehrführer vor.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 14. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Bürgermeister stellt die Öffentlichkeit wieder her und teilt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse mit.



Heinrich Hauschildt  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer