N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fleckeby vom 06.10.2011.

Sitzungsort:  Sportlerheim des TSV Fleckeby, Fleckeby, Dorfstraße 2
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.15 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Heinrich Hauschildt
Gemeindevertreterin Britta Büll
Gemeindevertreterin Monique Geest
Gemeindevertreter Klaus-Peter Greve-Wegner
Gemeindevertreter Reiner Herzog
Gemeindevertreterin Anne Mette Jensen
Gemeindevertreter Hans-Georg Kruse
Gemeindevertreter Kay Ridder
Gemeindevertreter Rainer Röhl
Gemeindevertreter Henning Röhr
Gemeindevertreterin Rosemarie Röhr
2. stellv. Bürgermeisterin Ursula Schwarzer
Gemeindevertreterin Göntie Timme
1. stellv. Bürgermeister Hans Hermann Wörmbke

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
LVB Gunnar Bock
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Mitteilungen des Bürgermeisters
6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
7. Bauhofsangelegenheiten
8. Trägerschaft für den Betrieb der kommunalen Kindertagesstätte für Kinder unter 3 Jahren
  Beschlussvorlage - 40/2011
9. Erlass der Satzung für die kommunale Kindertagesstätte für Kinder unter 3 Jahren
  Beschlussvorlage - 24/2011
10. Erlass der Benutzungsordnung für die kommunale Kindertagesstätte für Kinder unter 3 Jahren
  Beschlussvorlage - 25/2011
11. Wahl von 3 Mitgliedern und 3 stellv. Mitgliedern in das Kuratorium der Ev.-Luth. Kindertageseinrichtung in Fleckeby
  Beschlussvorlage - 28/2011
12. Nachwahl von einem Mitglied und 3 stellvertretenden Mitgliedern für den Kindergartenbeirat der Ev.-Luth. Kindertageseinrichtung in Fleckeby
  Beschlussvorlage - 29/2011
13. Wahl eines Mitglieds in den Krippenbeirat Fleckeby
  Beschlussvorlage - 31/2011
14. Bebauungsplan Nr. 14 - südöstliche Erweiterung Götheby
Aufstellungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 16/2011
15. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft)
  Beschlussvorlage - 32/2011
16. Feuerwehrrente
  Beschlussvorlage - 33/2011
17. Ersatz beschädigter Straßenlaternen und Austausch weiterer 2 Laternen an der B 76
  Beschlussvorlage - 34/2011
18. Grundsatzdiskussion über die Zusammenarbeit des gemeindlichen und kirchlichen Bauhofes
  Beschlussvorlage - 35/2011
19. Wiederherstellung der Funktionalität von drei Regenwassereinläufen
  Beschlussvorlage - 37/2011
20. Vergabe eines Straßennamens
  Beschlussvorlage - 38/2011
21. Sanierung der Pflasterfläche im Bereich der Tankstellenzufahrt in Fleckeby
  Beschlussvorlage - 36/2011
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
24. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Einwohnerfragestunde

Es wird nach dem erschienenen Zeitungsartikel zum Thema Kindergarten nachgefragt, da dieser von Tumulten spricht. Herr Röhl teilt mit, dass gegenüber der Zeitung lediglich eine Stellungnahme mit zusätzlichen Informationen abgegeben wurde.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 5. Mitteilungen des Bürgermeisters

Der Bericht des Bürgermeister wird als Anlage dem Protokoll beigefügt. Zusätzlich informiert Herr Hauschildt über den Besuch der Partnergemeinde Hall. Diese hatte als Geschenk Urlaubsgutscheine mitgebracht, die unter Gastgeberfamilien in Fleckeby verlost wurden.

Herr Herzog berichtet über die Renovierungs- u. Bauarbeiten am Ehrenmal neben der Kirche. Der Kostenrahmen der Arbeit wird eingehalten und das Buch zum Ehrenmal wird am 13.11.2011 erscheinen.


zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen

Es werden keine Anfragen gestellt.


zu TOP 7. Bauhofsangelegenheiten

Der Bürgermeister verweist den Haushaltsansatz von 50.000 € zur Erstellung einer Halle auf dem Klärwerksgelände. Aufgrund des Abbruchs des Sportlerheims bietet es sich an, mit dem Abbruchmaterial, das Klärwerk zu verfüllen. Daher ist es sinnvoll, die Maßnahme ins nächste Jahr zu verschieben und die Haushaltsmittel zu übertragen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Errichtung einer Halle auf dem Klärwerkgelände zu verschieben, um das Abbruchmaterial vom Sportlerheim zur Verfüllung des Klärwerks zu nutzen. Die eingeplanten Haushaltsmittel von 50.000 € sind zu übertragen.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Trägerschaft für den Betrieb der kommunalen Kindertagesstätte für Kinder unter 3 Jahren
Beschlussvorlage - 40/2011

Der Krippenausschuss hat am 23.08.2011 beschlossen, dass bei freien Trägern angefragt werden soll, ob eine Bereitschaft zur Übernahme einer Trägerschaft für den Betrieb der Krippe besteht. Alle Anbieter entsprechender Leistungen, bei denen angefragt wurde (AWO, Brücke RD-Eck, Pädiko), haben grundsätzliches Interesse bekundet.

Mitglieder des Krippenausschusses haben zwischenzeitlich eine Krippe in Neuwittenbek besucht, die in gemeindlicher Trägerschaft betrieben wird. Die Erfahrungen mit der eigenen Trägerschaft wurden dort positiv bewertet. Die Ausschussmitglieder haben sich daraufhin nochmals mit der entsprechenden Frage beschäftigt und kommen einmütig zur Empfehlung, die Trägerschaft bei der Gemeinde zu belassen.


Herr Herzog berichtet über durchgeführte Besuche der Arbeitsgruppe von ähnlichen Einrichtungen. Aufgrund von geführten Gesprächen und den erhaltenen Informationen, ist eine Trägerschaft durch die Gemeinde zu befürworten.


Beschluss:

Die Trägerschaft für den Betrieb der Kindertagesstätte für Kinder unter 3 Jahren wird von der Gemeinde Fleckeby wahrgenommen.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass der Satzung für die kommunale Kindertagesstätte für Kinder unter 3 Jahren
Beschlussvorlage - 24/2011

Gemäß Beschluss der Gemeindevertretung wird in der Gemeinde zum 01.08.2012 eine kommunale Kindertagesstätte für Kinder unter 3 Jahren (Kinderkrippe) errichtet. Für den Betrieb dieser Einrichtung und die Gebührenerhebung ist der Erlass einer Satzung erforderlich. Die entsprechende Satzung wurde bereits am 06.10.2011 beschlossen. In nachfolgenden Beratungen wurden jedoch noch vereinzelt Änderungen empfohlen, die im jetzt vorliegenden Satzungsentwurf Berücksichtigung finden.


Beschluss:

Die vorliegenden Satzung für die kommunale Kindertagesstätte für Kinder unter 3 Jahren wird beschlossen.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass der Benutzungsordnung für die kommunale Kindertagesstätte für Kinder unter 3 Jahren
Beschlussvorlage - 25/2011

Gemäß Beschluss der Gemeindevertretung wird in der Gemeinde zum 01.08.2012 eine kommunale Kindertagesstätte für Kinder unter 3 Jahren (Kinderkrippe) errichtet. Gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung für die kommunale Kindertagesstätte wird durch die Gemeindevertretung eine Benutzungsordnung erlassen. Ein entsprechender Entwurf wurde unter Elternbeteiligung vom Krippenausschuss beraten.


Frau Schwarzer schlägt vor, die kürzlich erhaltenen Informationen für eine Benutzungsordnung in den vorliegenden Entwurf einzuarbeiten, und diese in der nächsten Sitzung zu beschließen.


Beschluss:

Die vorliegende Fassung der Benutzungsordnung für die kommunale Kindertagesstätte für Kinder unter 3 Jahren wird beschlossen.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Wahl von 3 Mitgliedern und 3 stellv. Mitgliedern in das Kuratorium der Ev.-Luth. Kindertageseinrichtung in Fleckeby
Beschlussvorlage - 28/2011

Der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Finanzierung der Kindertageseinrichtung der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kosel in Fleckeby sieht die Bildung eines Kuratoriums als Ersatz für den bisherigen Kindergartenausschuss vor. Fleckeby entsendet 3 Mitglieder und 3 stellv. Mitglieder. Der Vertrag soll zum 01.01.2012 in Kraft treten, so dass der Kindergartenausschuss mit diesem Datum aufgelöst ist und sich das Kuratorium konstituieren kann.


Beschluss:

Als Mitglieder für das Kuratorium der Kindertageseinrichtung der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kosel in Fleckeby werden Frau Göntie Timme, Frau Monique Geest und Herr Reinhold Maybauer gewählt. Als stellv. Mitglied für Frau Timme wird Frau Anne Mette Jensen, für Frau Geest wird Herr Hans-Peter Geest und für Herrn Maybauer wird Ursula Schwarzer gewählt.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Nachwahl von einem Mitglied und 3 stellvertretenden Mitgliedern für den Kindergartenbeirat der Ev.-Luth. Kindertageseinrichtung in Fleckeby
Beschlussvorlage - 29/2011

Für die Kindertageseinrichtung der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kosel in Fleckeby besteht ein Beirat. Diesem gehören Britta Büll und Hans-Georg Kruse an. Die Anzahl der Mitglieder richtet sich jedoch nach der Gruppenanzahl, so dass (wegen der derzeit bestehenden 3 Gruppen) ein Mitglied nachzuwählen ist. Der öffentlich-rechtliche Vertrag mit der Kirchengemeinde, der zum 01.01.2012 in Kraft treten soll, sieht außerdem die Möglichkeit der Wahl von stellvertretenden Mitgliedern vor, so dass auch 3 stellvertretende Mitglieder gewählt werden können.


Beschluss:

Als Mitglied für den Beirat der Kindertageseinrichtung der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kosel in Fleckeby wird Frau Ursula Schwarzer gewählt. Als stellv. Mitglied für Frau Büll wird Herr Rainer Röhl, für Frau Schwarzer wird Herr Reinhold Maybauer und für Herrn Kruse wird Frau Anne Mette Jensen gewählt.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Wahl eines Mitglieds in den Krippenbeirat Fleckeby
Beschlussvorlage - 31/2011

Der öffentlich-rechtliche Vertrag zum Betrieb der Krippe in Fleckeby sieht die Bildung eines Krippenbeirats vor. Fleckeby entsendet 1 Mitglied und 1 stellv. Mitglied. Der Beirat kann sich frühestens im September 2012 konstituieren, da die Elternversammlung nach dem Kindertagesstättengesetz erst zwischen dem 01. August und dem 15. September (2012) ihre Elternvertreter in den Beirat wählt. Außerdem muss zunächst die Betriebsträgerschaft geklärt werden, da der Träger im Beirat vertreten sein muss. Bei einer nicht gemeindlichen Betriebsträgerschaft wäre die entsprechende Regelung im öffentlich-rechtlichen Vertrag hinfällig, da dort von der Trägergemeinde gesprochen wird.

Unter dem Vorbehalt der noch zu klärenden Zusammensetzung könnte dennoch bereits jetzt ein Beiratsmitglied der Gemeinde gewählt werden.


Beschluss:

Als Mitglied für den Krippenbeirat Fleckeby wird Heinrich Hauschildt gewählt. Als stellv. Mitglied wird Frau Ursula Schwarzer gewählt.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Bebauungsplan Nr. 14 - südöstliche Erweiterung Götheby
Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorlage - 16/2011

Die Gemeinde hat sich bereits mehrfach mit der Überplanung dieses Bereiches für eine Wohnbebauung befasst, der derzeit im Flächennutzungsplan als Gewerbefläche dargestellt ist und steht diesem Vorhaben positiv gegenüber.

In einem Planungsgespräch in der Amtsverwaltung am 09.03.2011 wurde hierüber mit Vertretern des Innenministeriums und des Kreises gesprochen.Grundsätzlich werden keine Bedenken erhoben, jedoch solle vorerst nur eine der beiden im OT Götheby gelegenen möglichen Flächen bebaut werden, um dann die weitere Entwicklung abzuwarten.


Herr Ridder informiert über die Diskussion zu diesem TOP in der letzten Bauausschusssitzung, aus der keine Empfehlung erging, da die Form des durchzuführenden Bauleitverfahrens nicht erkennbar war. Herr Bock erläutert kurz das sogenannte “Parallelverfahren“, bei dem die Änderungen F-Plan und B-Plan nebeneinander laufen.


Beschluss:

  1. .Für das Gebiet "südöstliche Erweiterung in Götheby" wird ein Bebauaungsplan aufgestellt, der folgende Änderung der Planung vorsieht:
            - Ausweisung eines Wohnbaugebietes
  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB)
  2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer in Busdorf beauftragt werden.
  3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich/ in einem Scoping-Termin erfolgen.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  5. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.

- *s. räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss)


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft)
Beschlussvorlage - 32/2011

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein stellt derzeit die Teilfortschreibung der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011 zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung auf. Für das Amtsgebiet des Amtes Schlei-Ostsee ist der Geltungsbereich des Planungsraumes III, bestehend aus den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Plön sowie den Städten Kiel und Neumünster, maßgebend.

In der Zeit vom 15.08.2011 bis zum 15.11.2011 haben die Gemeinden die Möglichkeit ihre Stellungnahme abzugeben. Dabei handelt es sich nach § 28 Nr. 5 Gemeindeordnung um eine der Gemeindevertretung vorbehaltene Aufgabe.

Einleitend kann mitgeteilt werden, dass der Entwurf des Regionalplans für das Gebiet des Amtes Schlei-Ostsee keine Eignungsflächen für Windkraft vorsieht. Die Halbinsel Schwansen ist wegen der vor allem für den Vogelschutz erforderlichen Freihaltezonen entlang der Schlei sowie entlang der Ostseeküste als charakteristischer Landschaftsraum ausgewiesen. Der verbleibende küstenfernere Bereich wird dominiert durch ein Landschaftsschutzgebiet und Biotopverbundstrukturen. Als Kulturlandschaft stellt das Gebiet insgesamt eine Einheit dar, die auch unter landschaftspflegerischen Aspekten von Windkraftanlagen freigehalten werden soll.

Die Halbinsel Schwansen ist bereits seit der letzten Fortschreibung im Jahre 2000 als charakteristischer Landschaftsraum ausgewiesen. Im Rahmen des bisherigen Verfahrens wurde versucht hiervon Ausnahmen/Befreiungen zu erlangen. Die vorgetragenen Argumente haben im jetzigen Entwurf keine Berücksichtigung gefunden.

Neben der Halbinsel Schwansen sind weitere Teile des Amtsgebietes als charakteristischer Landschaftsraum eingestuft worden. Hierzu gehört der Küstenraum Eckernförde über den Dänischen Wohld und die Probstei bis Hohwacht in einer Tiefe von drei bis vier Kilometern.

Das die charakteristischen Landschafträume frei von Windkraftanlagen bleiben sollen, wurde überdies durch Runderlass des Innenministeriums, des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr vom 22.03.2011 (Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen) zum Ausdruck gebracht. Danach sind in den Regionalplänen ausgewiesene charakteristische Landschaftsräume Ausschlussgebiete für Windkraft.

Dieser charakteristische Landschaftsraum erstreckt sich auch in Teilen (nördlich der B 76) auf das Gemeindegebiet Fleckeby.

Losgelöst von dieser Sachlage hat die Gemeindevertretung Fleckeby am 17.03.2009 beschlossen, aufgrund mangelnder Verfügbarkeit, keine Eignungsflächen im Rahmen der Entwicklung des Kreiskonzeptes zu melden.

Eine Beeinträchtigung des Gemeindegebiets durch evtl. Eignungsflächen in den Nachbargemeinden ist nicht zu erwarten. In der Entwurfsfassung des Regionalplans sind in den Nachbargemeinden ebenfalls keine Eignungsflächen vorhanden.


Beschluss:

Die Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung wird zur Kenntnis genommen. Im Hinblick auf die bisherige Beschlussfassung sowie der Tatsache, dass das Gemeindegebiet Fleckeby in Teilen als Ausschlussgebiet für Windkraftanlagen zu bewerten ist, wird auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Feuerwehrrente
Beschlussvorlage - 33/2011

Die Gemeinde Fleckeby berät über die Möglichkeit, für die Freiwillige Feuerwehr Fleckeby eine Zusatzrente für Feuerwehrangehörige zu zahlen. Die ehrenamtlichen Angehörigen der gemeindlichen Feuerwehr bilden eine wesentliche Komponente zur Sicherstellung der gesetzlichen Feuerschutz- und Hilfeleistungsaufgaben.
Die Situation ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger am Arbeitsplatz sowie gesamtgesellschaftliche Veränderungen führen zunehmend zu Problemen bei der Gewinnung und Verfügbarkeit von ehrenamtlichen Personalressourcen. Die Gemeinde Fleckeby möchte mit dieser Zusatzrente sowohl eine nachhaltige Anreizstruktur für das Feuerwehrehrenamt schaffen, wie auch den Brandschutz in der Gemeinde langfristig mit einer leistungsfähigen Freiwilligen Feuerwehr kostengünstig sichern.


Mögliche Lösung:

Für die Umsetzung ist es erforderlich nach folgenden Merkmalen vorzugehen:
  1. Monatlicher Grundbetrag bei einer Mindestbeteiligung von 25 % an angeordneten Dienstveranstaltungen und Einsatzdiensten.
  2. Der monatliche Grundbetrag sollte bei mindestens 10,-- € liegen.
  3. Für jede Dienstveranstaltung und jeden Einsatzdienst werden 5,-- € gezahlt.
Um eine Gewährleistung darüber zu bieten, dass kein Dienst vergessen werden kann, ist sicherzustellen, dass jeder Feuerwehrangehörige sich in eine Liste eintragen kann. Diese Listen sind von der Wehrführung oder seinem Stellvertreter zu kontrollieren und zu sammeln. Zum Jahresende sind diese Listen mit der Gemeinde abzurechnen.
Das Geld ist anschließend als Gesamtsumme auf ein einzurichtendes Sparbuch o.ä. einzuzahlen.

Angedacht ist, dass eine Auszahlung mit Eintritt in die Ehrenabteilung getätigt wird. Bei vorzeitigem Austritt aus der Wehr ist eine Auszahlung nicht vorgesehen.


Herr Röhl und Herr Ridder verlassen wegen Befangenheit den Raum.
Frau Schwarzer stellt die finanzielle Seite einer solchen Rente dar. Diese hat für einen Feuerwehrmann nur finanziellen Vorteil, wenn 30 Jahre eingezahlt wird. Für die Gemeinde wäre die Einführung einer Feuerwehrrente sehr teuer. Auch andere Institutionen leisten in der Gemeinde unverzichtbare Arbeit. Die Einführung einer solchen Rente müsste auf Landesebene erfolgen. Herr Hauschildt sieht es für die Feuerwehr als erforderlich, dass eine umfassende Unfallversicherung für die Kameraden existiert, die Ausrüstung in einem guten Zustand ist und eine optimale Ausbildung geboten wird.


Beschluss:

Der Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Fleckeby, eine Zusatzrente für Feuerwehrangehörige einzuführen, wird abgelehnt. Beim Land soll angeregt werden, sich landesweit über eine Zusatzrente für alle Hilfsorganisationen Gedanken zu machen.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Ersatz beschädigter Straßenlaternen und Austausch weiterer 2 Laternen an der B 76
Beschlussvorlage - 34/2011


1. Straßenlaternen am Ortseingang von Schleswig kommend an der B 76

Während in der Ortsdurchfahrt in Fleckeby anspruchsvoll designte Leuchten des Typs Selux Saturn 2 stehen, stehen am Ortseingang von Schleswig kommend noch drei mit Leuchtstoffröhren bestückte Peitschenleuchten. Eine dieser Peitschenleuchten wurde vor einiger Zeit bei einem Verkehrsunfall beschädigt. Der Ersatz dieser Leuchte wird von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen. Die diesbzgl. Kosten für Demontage und Entsorgung sowie Neulieferung und -montage einer gleichwertigen Peitschenlaterne betragen gemäß eines Angebotes eines Elektrikers rund 1.480 €. Die Versicherung hat die Schadenshöhe anerkannt und wartet auf die Umsetzung der Maßnahme und die dazugehörige Rechnung.
Aus den Reihen der Gemeindevertretung wurde angeregt, bei dieser Gelegenheit die letzten drei Peitschenlaternen gegen den Leuchtentyp, der in der übrigen Ortsdurchfahrt steht, auszutauschen. Zunächst wurde geprüft, ob die Laternen der Gemeinde Fleckeby gehören. Da die Straßenmeisterei an der B76 keine Straßenbeleuchtung ihr Eigen nennt und auch nicht betreibt, können die Laternen nur der Gemeinde Fleckeby gehören.
Das Angebot des Elektrikers beziffert alterntiv zur Peitschenlaterne die Kosten für den Austausch einer Laterne. Die Kosten belaufen sich auf rund 1.840 €. Somit kann für die Gesamtmaßnahme folgende Rechnung angestellt werden:
  • Austausch drei Laternen:   3 x 1.840 € =    5.520 €
  • abzgl. Ersatz Versicherung:         1.480 € %
  • = durch die Gemeinde zu tragender Anteil:   4.040 €
Die drei neuen Selux Leuchten würden automatisch mit Energiesparleuchtmitteln ausgesattet. Dieses wäre bei den Peitschenleuchten des noch vor Ort stehenden Typs nicht möglich.
Die Verwatungshaushaltsstelle 67000.51000 „Straßenbeleuchtung Unterhaltung“ ist am 13.09.2011 bereits mit 1.800 € überzogen. Damit müsste der Nachtragshaushalt insgesamt mit rund 6.000 € (1.800 € + 4.040 € = 5.840 €) ausgestattet werden.

2. Straßenlaterne am Orteingang von Ortseingang von Eckernförde kommend an der B 76
Bei dem tödlichen Verkehrsunfall vom Sommer 2011 wurde der Mast der dort stehenden Laterne beschädigt. Dabei handelt es sich um den unter 1. beschriebenen Disigntyp. Ein weiteres Angebot eines Elektrikers beziffert die Ersatzkosten mit rund 1.080 €. Infolge der widrigen Umstände (Versicherung des Fahrzeugs, verunfallter Fahrer, Eigentum des Unfallfahrzeugs) ist die Verwaltung noch in hartnäckigen Verhandlungen. Eine Erstattung der Kosten für die Schadensbeseitigung ist noch nicht geregelt.


Herr Röhl und Herr Ridder nehmen wieder an der Sitzung teil.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die drei Laternen am Ortseingang von Schleswig kommend wie im Sachverhalt dargestellt auszutauschen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag zu erteilen. Im Nachtrag 2011 werden sowohl diese Kosten als auch die bereits überzogene Summe des Unterhaltungstitels mit insgesamt 6.000 € eingestellt.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 18. Grundsatzdiskussion über die Zusammenarbeit des gemeindlichen und kirchlichen Bauhofes
Beschlussvorlage - 35/2011

Es gibt den Denkanstoß, die Möglichkeit der Zusammenarbeit des gemeindlichen und kirchlichen Bauhofes zu diskutieren und mögliche Synergien zu erörtern. Diese Diskussion und Erörterung soll erstmalig angestoßen werden. Als Ergebnis soll deutlich werden, ob und unter welchen Rahmenbedingungen von wem nähere Untersuchungen gemeinsam mit der Kirche angestrengt werden sollen.


Herr Hauschildt informiert die Anwesenden über den technischen Zustand des John Deere-Treckers, der überwiegend zur Rasenpflege und zum Räumdienst im Winter eingesetzt wird. Für diesen ist eine Ersatzbeschaffung notwendig. Die Gemeinde und die Kirche sind bestrebt, Synergieeffekte zu schaffen. Daher sollen Gespräche über eine mögliche Zusammenarbeit im Bereich der Grundstückspflege geführt werden. 


Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung das Gespräch mit der Kirche zu suchen um die Möglichkeit von gemeinsamen Anschaffungen zu erörtern. In dem Gespräch sollen folgende Personen die Gemeinde vertreten:
  • BA-Vorsitzender Herr Ridder
  • Ba-Stellvertreter Herr Maybauer
  • FA-Vorsitzender Herr Röhl
  • BGM-Herr Hauschildt


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 19. Wiederherstellung der Funktionalität von drei Regenwassereinläufen
Beschlussvorlage - 37/2011

Drei für die Regenentwässerung notwendigen Straßeneinläufe sind defekt, beziehungsweise so stark verstopft, dass die Funktionalität nicht mehr gegeben ist. Im Einzelnen handelt es sich um die Einläufe:
  • Bäckerweg, vor Haus Nr.23
  • Fahrensberg / Ecke Klippenberg
  • Brahmberg / Ecke Südring

Ein Spülen der Leitungen im Vorfeld brachte keinen Erfolg, sodass davon auszugehen ist, dass ein Austausch der Einläufe sowie die Erneuerung eines Teils der Anschlussleitung als unabdingbar erscheint. Eine tatsächliche Beurteilung kann jedoch erst im Zuge der Umsetzung der Baumaßnahme erfolgen. Die vorläufigen Kosten zur Sanierung der drei Regenwassereinläufe werden von Herrn Eggers auf ca. 2500 € brutto geschätzt.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem oben erläuterten Sachverhalt zuzustimmen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die Sanierung der drei Einläufe im Zuge einer Unterhaltungsmaßnahme zu veranlassen.


zu TOP 20. Vergabe eines Straßennamens
Beschlussvorlage - 38/2011

Für Ortsunkundige und vor allem Rettungsdienste ist es problematisch, den Weg zum Hafen des Wassersportvereins Fleckeby zu finden. Deshalb ist angedacht, den Weg vom „Louisenlunder Weg“ bis zum Hafen zu benennen. Die Zustimmung der Grundstückseigentümerin ist einzuholen, da es sich um einen Privatweg handelt. Die Amtsverwaltung setzt sich mit ihr in Verbindung.

Eine Möglichkeit für den Straßennamen wäre, die Lagebezeichnung des Katasters „Mückeburg“ zu verwenden.


Herr Bürgermeister Hauschildt erläutert kurz die Situation über die Notwendigkeit der Vergabe eines Straßennamens sowie die den dortigen Gemeindegrenzverlauf. Der zu benennende Weg gehört zum Gemeindegebiet Güby, somit obliegt dieser das Namensrecht für den Weg. Die historische Bezeichnung in alten Karten für diesen Bereich ist „Mückeburg“. Daher würde sich dieser Name anbieten.


Beschluss:

Der Bauausschuss empfielt der Gemeindevertretung den Straßennamen “Mückeburg“ anzunehmen und die Gemeinde Güby diesbezüglich zu informieren.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 21. Sanierung der Pflasterfläche im Bereich der Tankstellenzufahrt in Fleckeby
Beschlussvorlage - 36/2011

Die rot gepflasterten, beiläufigen Gehwegsflächen zur B76 innerhalb von Fleckeby sind zum Teil stark beschädigt. Insbesondere im Zu- und Ausfahrtsbereich der Tankstelle sind so starke Abplatzungen an den Pflastersteinen festzustellen, dass sie als Stolperstellen ein Gefährdungspotential darstellen. Eine genaue Einschätzung der bereits bekannten Situation erfolgt unmittelbar vor der Sitzung mit den Ausschussmitgliedern. Eine vorläufige Kostenschätzung kann erst nach Festsetzung des Sanierungsumfanges erfolgen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die örtlich begutachteten Pflasterflächen an folgenden Stellen zu sanieren und die Bäume, die die Oberfläche bzw. das Entwässerungssystem beeinträchtigen nach Rücksprache mit UNB des Kreises, zu entfernen. Es werden vorläufig folgende Sanierungsabschnitte festgelegt:
  • Im Bereich der Tankstelle an der B76 soll in den Zu- und Ausfahrtsbereichen das Pflaster großräumig gegen mind. 10cm starkes rotes Betonsteinpflaster ausgetauscht werden. Wiederverwendbares Pflaster soll zwischengelagert und in Fehlstellen wieder eingebaut werden.
  • Die durch das Baumwurzelwerk hochgedrückte Entwässerungsrinne vor den Häusern 1-7 an der B76 soll nach dem Entfernen der 6 Bäume gerichtet und wieder funktionell gemacht werden. Die Fehlstellen werden ausgeplastert.
  • Der Baum vor dem Haus Nr. 9 an der B76 wird entfernt. Die Pflasterfläche wird angeglichen bzw. neu ausgepflastert.
  • Partieller Pflasteraustausch an der B76 Ecke Fahrensberg vor Haus Nr.11.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine Preisanfrage zu veranlassen und die Sanierungsmaßnahme an den kostengünstigsten Bieter zu vergeben.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 24. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Bürgermeister stellt die Öffentlichkeit wieder her und teilt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse mit.



Heinrich Hauschildt  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer