N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fleckeby vom 11.12.2012.

Sitzungsort:  in der Gaststätte "Am Holm", Fleckeby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.00 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Heinrich Hauschildt
Gemeindevertreterin Britta Büll
Gemeindevertreter Klaus-Peter Greve-Wegner
Gemeindevertreter Reiner Herzog
Gemeindevertreterin Anne Mette Jensen
Gemeindevertreter Hans-Georg Kruse
Gemeindevertreter Rainer Röhl
Gemeindevertreter Henning Röhr
Gemeindevertreterin Rosemarie Röhr
2. stellv. Bürgermeisterin Ursula Schwarzer
Gemeindevertreterin Göntie Timme
Gemeindevertreter Rolf Wenzel
1. stellv. Bürgermeister Hans Hermann Wörmbke

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Kay Ridder (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführer Gunnar Bock

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Mitteilungen des Bürgermeisters
6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
7. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012
  Beschlussvorlage - 38/2012
8. Erlass Haushaltssatzung 2013
  Beschlussvorlage - 39/2012
9. Gestaltung des Bürger- und Sportzentrums
10. Antrag des Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. auf jährliche Pauschalbezuschussung
  Beschlussvorlage - 29/2012
11. Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Kommunalwahl am 26. Mai 2013
  Beschlussvorlage - 34/2012
12. Bebauungsplan Nr. 14 Fleckeby für den Bereich "südöstliche Erweiterung Götheby"
(Entwurfs- und Auslegungsbeschluss)
  Beschlussvorlage - 36/2012
13. Fahrt zur Partnergemeinde Hall
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
16. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

TOP 9 „Festlegung des Sitzungsortes“ wird ersetzt durch „Gestaltung des Bürger- und Sportzentrums“.

TOP 14 und 15 werden nicht öffentlich behandelt.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

Sabine Otto´s Frage nach einer Fahrradabstellmöglichkeit im Bereich der Göthebyer Bushaltestelle wird vom Bürgermeister geprüft.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 5. Mitteilungen des Bürgermeisters

Der Bürgermeister berichtet:
  1. Der Winter stellt sich in diesem Jahr früh ein.
  2. Die neue Heizung in der Schule ist in Betrieb genommen worden.
  3. Der Mühlenweg wird frühesten 2014 saniert.
  4. Der WBV hat den Wasserpreis um 5 Cent erhöht.
  5. Die Straßenbeleuchtung in Fleckeby ist defekt.
  6. Im Buswartehäuschen zwischen Kreisstraße und Dorfstraße wird eine Lampe installiert.
  7. Der Holmer Badestrand (neben der Aumündung) wird vom Kreis RD-Eckernförde wegen schlechter Wasserqualität geschlossen.
  8. Bedanken möchte ich mich bei den Bürgern, die einen Weihnachtsbaum zur Verschönerung des Dorfbildes gespendet haben.


zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen

GV Schwarzer´s Frage nach dem Ergebnis des Gesprächs mit dem Kirchenvorstand wird vom Bürgermeister dahingehend beantwortet, dass Pastor Baron zur nächsten Jugend-, Sport-, Kultur- und Sozialausschusssitzung eingeladen werden soll.


zu TOP 7. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012
Beschlussvorlage - 38/2012

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Fleckeby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 381.600,- € erhöht und damit gegenüber bisher 1.807.800,- € auf nunmehr 2.189.400,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 136.000,- € erhöht und damit gegenüber bisher 849.600,- € auf nunmehr 985.600,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass Haushaltssatzung 2013
Beschlussvorlage - 39/2012

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2014 bis 2016 werden beschlossen:
§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird

im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf
1.983.100 €
in der Ausgabe auf
1.983.100 €

und

im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
200.500 €
in der Ausgabe auf
200.500 €

festgesetzt:
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
 
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf
0 €
    davon innere Darlehen 
0 €
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
0,00 €
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
495.700 €
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf
5,61 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
 
  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
340,00 v.H.
  1. für die Grundstücke (Grundsteuer B)
340,00 v.H.
2. Gewerbesteuer
340,00 v.H.
 
 
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1 oder § 84 Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,00 €.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Gestaltung des Bürger- und Sportzentrums

Der Bürgermeister berichtet, dass die Installation von Bilderleisten im Hauptflur und im hinteren Raum der Gaststätte ca. 600,00 € kosten würde.

Es wird beschlossen, die Maßnahme durchzuführen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Antrag des Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. auf jährliche Pauschalbezuschussung
Beschlussvorlage - 29/2012

Der Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V aus Weidefeld beantragt mit Schreiben vom 20. August 2012 eine jährliche Pauschalbezuschussung beginnend mit dem Haushaltsjahr 2012 um den Weiterbetrieb des Tierheimes zu gewährleisten.

Es folgt eine ausführliche Diskussion.

Beschluss:

Dem Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. wird für den Weiterbetrieb des Tierheims in Weidefeld ein Zuschuss gewährt.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :8
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 11. Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Kommunalwahl am 26. Mai 2013
Beschlussvorlage - 34/2012

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Kommunalwahl am 26. Mai 2013 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand und das Wahllokal vorschlägt.

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, für jeden Wahlbezirk mindestens 8 Personen als Mitglieder in den Wahlvorstand zu benennen. Zusätzlich sollten noch 2 Personen je Wahlvorstand als Reserve benannt werden.

Eine Auflistung des Wahlvorstandes zur Kommunalwahl 2008 ist der Vorlage als Anlage beigefügt.


Beschluss:

Es wird folgendes Wahllokal für die Kommunalwahl am 26. Mai 2013 vorgeschlagen:

Wahlbezirk 1: Wahllokal: Hardesvogtei, Raum 1

Wahlbezirk 2: Wahllokal: Hardesvogtei, Raum 2


Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand (Wahlbezirk 1) zur Kommunalwahl am 26. Mai 2013 vorgeschlagen:

  1) Wahlvorsteher/in:             Dieter Lemburg

  2) stellv. Wahlvorsteher/in:             Roswita Kaack

  3) Schriftführer/in:                         Brigitte Hansen

  4) stellv. Schriftführer/in:             Hertha Maybauer

  5) Beisitzer/in:                         Werner Petersdorf

  6) Beisitzer/in:                         Christa Pahl
            
  7) Beisitzer/in:                         Bärbel Spengler

  8) Beisitzer/in:                         Lena Grabowski

  9) Beisitzer/in:                        Doris Harder                        (Reserve)

10) Beisitzer/in:                        Sascha Jacobsen            (Reserve)


Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand (Wahlbezirk 2) zur Kommunalwahl am 26. Mai 2013 vorgeschlagen:

  1) Wahlvorsteher/in:             Kurt Bley

  2) stellv. Wahlvorsteher/in:             Birgit Stöterau

  3) Schriftführer/in:                         Jutta Kaderlin

  4) stellv. Schriftführer/in:             Gisela Wörmbke

  5) Beisitzer/in:                         Angela Dibbern

  6) Beisitzer/in:                         Horst Röhl
            
  7) Beisitzer/in:                         Uwe Böhrensen

  8) Beisitzer/in:                         Harro Staffeldt

  9) Beisitzer/in:                        Sandra Callsen            (Reserve)

10) Beisitzer/in:                        Ellen Möller                        (Reserve)


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Bebauungsplan Nr. 14 Fleckeby für den Bereich "südöstliche Erweiterung Götheby"
(Entwurfs- und Auslegungsbeschluss)
Beschlussvorlage - 36/2012

Die Gemeindevertretung hat am 30.06.2011/06.10.2011 die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "südöstliche Erweiterung Götheby" beschlossen.

Die Landesplanungsbehörde hat mit Schreiben vom 16.12.2011 eine vorläufige Stellungnahme abgegeben:
  • gegenüber dem geplanten Standort der Wohnungsbauentwicklung bestehen keine Bedenken
  • die vorgesehene Bildung von Bauabschnitten wird ausdrücklich begrüßt
  • Fleckeby ist als Gemeinde mit einer ergänzenden Versorgungsfunktion nicht an die Obergrenze des wohnbaulichen Entwicklungsrahmens gebunden 
  • eine Erhebung der Innenentwicklungspotenziale ist durchzuführen
  • der Planungsansatz eines „Wohnens für Ältere“ sollte geprüft werden

Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 08.11.2011 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt. Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.

Eine Analyse der Innenentwicklungspotenziale wurde erarbeitet.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand statt am 24.01.2012.

Aufgrund der Nähe zur Kreisstraße wird in einer Verkehrslärmuntersuchung ermittelt, ob Festsetzungen zum Schallschutz im B-Plan erforderlich werden.

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Am 18.10.2012 wurde die Entwurfs- und Auslegungsfassung in der Gemeindevertretung beschlossen. Hier gab es schon eine ausführliche Diskussion um die verkehrliche Erschließung und die Einschränkungen beim Winterdienstin den Stichstraßen.

Jetzt ergibt sich die Überlegung, die Stichstraßen privat zu belassen, mit GFL-Rechten für die Anlieger, z. B. für den Winterdienst. Die Regenwasser-Rigolen und Abwasser-Leitungen wären auch privat bis an den Straßenhauptanschluss.

Der Bürgermeister berichtet, dass sowohl im Haller Weg wie auch im Möhlhorster Weg private Stichstraßen vorhanden sind und es keine Probleme bereitet.

Würde man mit der derzeitig beschlossenen B-Planfassung in die Auslegung gehen und im Nachhinein die o. a. Veränderungen beschließen, würde dies zu einer erneuten Auslegung führen. Deshalb macht es Sinn, gleich die mögliche Veränderung in der Gemeinde zu diskutieren, um dann erst in die Auslegung zu gehen.

Bei der derzeitigen Auslegungsfassung wäre eine Spielstraße nicht möglich, es müssten Parkflächen dargestellt werden. Dies kann auch in der Erschließungsplanung erfolgen.

Mit dem Investor fand ein Gespräch statt, bei dem die Veränderungen besprochen wurden.

Nachfolgend soll dann die überarbeitete Entwurfs- und Auslegungsfassung in der GV am 11.12.2012 beraten werden.

Das Gutachten ist am 13.11.2012 eingetroffen. In Abstimmung mit dem Investor wird die Baugrenze im Südosten um 3 m nach Norden verschoben.

Ein altengerechtes Wohnen wäre bei der derzeitigen Plandarstellung möglich, z. B. 2 Wohneinheiten je Doppelhaus-Hälfte ebenerdig.
Lt. Bürgermeister ist der Investor bereit, ein altengerechtes Wohnen in sein Kaufangebot mit aufzunehmen.


Beschluss:

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 Fleckeby für das Gebiet „südöstliche Erweiterung Götheby“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt (mit der veränderten Darstellung der Stichstraßen).

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen/ zu beteiligen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Fahrt zur Partnergemeinde Hall

Der Bürgermeister berichtet über die Einladung des Bürgermeisters der Gemeinde Hall. Das Himmelfahrtswochenende fällt auf den Zeitraum 08. bis 12.05.2013. Der Bürgermeister würde die Planung verantwortlich übernehmen. Sowohl das als auch der Zeitraum findet die Zustimmung aller Gemeindevertreter.


Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 16. Bekanntgaben

Der Bürgermeister gibt die nichtöffentlich gefassten Beschlüsse bekannt.



Heinrich Hauschildt  Gunnar Bock 
Bürgermeister  Protokollführer