N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fleckeby vom 16.05.2013.

Sitzungsort:  in der Gastwirtschaft Hammerich, Fleckeby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.20 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Heinrich Hauschildt
Gemeindevertreterin Britta Büll
Gemeindevertreter Klaus-Peter Greve-Wegner
Gemeindevertreter Reiner Herzog
Gemeindevertreterin Anne Mette Jensen
Gemeindevertreter Hans-Georg Kruse
Gemeindevertreter Rainer Röhl
Gemeindevertreter Henning Röhr
Gemeindevertreterin Rosemarie Röhr
2. stellv. Bürgermeisterin Ursula Schwarzer
Gemeindevertreterin Göntie Timme
Gemeindevertreter Rolf Wenzel
1. stellv. Bürgermeister Hans Hermann Wörmbke

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Kay Ridder (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Amtsdirektor/Protokollführer Gunnar Bock

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Mitteilungen des Bürgermeisters
6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
7. Erlass einer Neufassung der Benutzungsordnung für die kommunale Kindertagesstätte für Kinder unter 3 Jahren der Gemeinde Fleckeby
  Beschlussvorlage - 18/2013
8. Neufassung der Satzung der Gemeinde Fleckeby für die kommunale Kindertagesstätte für Kinder unter 3 Jahren
  Beschlussvorlage - 17/2013
9. 4. Kraft in der Krippe
  Beschlussvorlage - 15/2013
10. Erweiterung des Krippenspielplatzes
11. Erweiterung der Öffnungszeit im ev. Kindergarten
  Beschlussvorlage - 19/2013
12. Bericht Badewasserqualität
13. Beteiligung an der Aufforderung der Gemeinde Goosefeld gegenüber dem Land Schleswig-Holstein auf Rücknahme der Verpflichtung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträge
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
21. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Als TOP 20 wird eingefügt: „Bericht über eine Grundstücksangelegenheit“. Die in der Ladung als nicht öffentlich vorgesehenen TOP´e werden auch nicht öffentlich behandelt.


zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 5. Mitteilungen des Bürgermeisters

Der Bürgermeister berichtet über
  • den Beginn der Erschließungsarbeiten im Baugebiet Krugkoppel
  • das gut funktionierende neue BHKW in der Fleckebyer Schule
  • die Verschmutung und die Beschädigungen von Wegestrecken im Appeljord
  • die Hall-Fahrt
  • eine Einladung zum 10jährigen Bestehen der Partnergemeinde Satow


zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen

Der Bürgermeister beantwortet entsprechende Fragen wie folgt:
  • (GV Wörmbke): Wegen der Begrenzungspfähle an der Einmündung B 76/Dorfstraße wird er nachfragen.
  • (GV Kruse): Das Geländer Haller Weg/K 55 wird neu gestrichen.
  • (GV Röhl): Die bereits beschlossene Anschaffung eines Fahrzeuganhängers erfolgt noch.


zu TOP 7. Erlass einer Neufassung der Benutzungsordnung für die kommunale Kindertagesstätte für Kinder unter 3 Jahren der Gemeinde Fleckeby
Beschlussvorlage - 18/2013

In der Gemeinde Fleckeby hat sich ein Bedarf für eine zusätzliche Betreuung in der Kinderkrippe in der Zeit von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr ergeben. Hierfür wurde eine Neufassung der Satzung für die Kinderkrippe entwickelt. Dabei wurde die Regelung der Öffnungszeit aus der Benutzungsordnung entfernt und in die Satzung übernommen. Daraus ergibt sich auch eine Neufassung der Benutzungsordnung.
Die Neufassung der Benutzungsordnung für die kommunale Kindertagesstätte für Kinder unter 3 Jahren der Gemeinde Fleckeby soll zum 01.08.2013 in Kraft treten.


Beschluss:

Die Neufassung der Benutzungsordnung der Gemeinde Fleckeby für die kommunale Kindertagesstätte für Kinder unter 3 Jahren wird zum 01.08.2013 erlassen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Neufassung der Satzung der Gemeinde Fleckeby für die kommunale Kindertagesstätte für Kinder unter 3 Jahren
Beschlussvorlage - 17/2013

In der Gemeinde Fleckeby hat sich ein Bedarf für eine zusätzliche Betreuung in der Kinderkrippe in der Zeit von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr ergeben.
Hierdurch ergeben sich verschiedene, nachfolgend aufgeführte Änderungen der Satzung, so dass eine komplette Neufassung der bisherigen Satzung erforderlich wird:

a) § 3:
1. Im § 3 wird Absatz 4 gestrichen, Absatz 5 wird zu Absatz 4
2. Der neue Absatz 5 erhält folgenden Text: Zusätzlich zum Regelbetrieb wird eine Betreuung nach Bedarf von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr angeboten.

b) § 7:
Im § 7 wird ein neuer Absatz 2 und 3 eingefügt, die bisherigen Absätze 2 und folgende verschieben sich dementsprechend weiter nach hinten:
Absatz 2: Für die Nutzung des zusätzlichen Betreuungsangebotes gemäß § 3 Abs. 5 ist eine weitere Benutzungsgebühr zu entrichten. Sie beträgt monatlich 45,00 € je Kind (zusätzliche Benutzungsgebühr).
Absatz 3: Für die Teilnahme am Mittagessen beträgt die Gebühr zurzeit 2,20 € pro Essen.
Absatz 4 erhält folgenden Text: Auf Antrag kann die in Abs. 1 bis 3 genannte Gebühr .....

c) § 9:
§ 9 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Die Benutzungsgebühr gemäß § 7 Abs. 1 bis 2 ist vom Beginn des Aufnahmemonats für volleMonate zu zahlen. Sie sind im Voraus bis zum 5. eines jeden Monats zu entrichten. Die zusätzliche Benutzungsgebühr für das Mittagessen gemäß § 7 Abs. 3 wird innerhalb von 14 Tagen nach der Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides fällig. Die Abrechnung erfolgt nachträglich monatlich.
Absatz 2 erhält folgenden Text:
Die Zahlungsverpflichtung für die Benutzungsgebühr gemäß § 7 Abs. 1 und 2 besteht auch dann, wenn die Kinderkrippe nicht besucht wird. Die Zahlungsverpflichtung gilt auch für die Zeit, in der der Kinderkrippenbetrieb gemäß § 3 dieser Satzung ruhen kann.

d) § 13:
§ 13 wird wie folgt neu gefasst: Diese Satzung tritt am 01.08.2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt dieSatzung vom 14.03.2012 außer Kraft.

Der Entwurf der Neufassung liegt den Gemeindevertretern vor. Die Änderungen sind farblich markiert.
  • Die in § 7 Absatz 2 genannte zusätzliche Benutzungsgebühr errechnet sich bei Teilung der Regelgebühr von 280,00 EUR durch die Regelbetreuung von 6 Stunden. Dies ergibt einen gerundeten Wert von 45,00 EUR.
  • Für das Mittagessen wird eine Gebühr von zurzeit 2,20 EUR pro Essen erhoben. Die Gemeinde kann entscheiden, ob die Sozialstaffelregelung auch auf Gebühren für das Mittagessen ausgedehnt wird. Ausfälle aus der Sozialstaffelregelung würden dann voll zu Lasten der Gemeinde gehen. Der jetzige Satzungsentwurf beinhaltet die o. g. Regelung.


Beschluss:

Die Satzung der Gemeinde Fleckeby für die kommunale Kindertagesstätte für Kinder unter 3 Jahren wird mit den vorgenannten Änderungen in der vorliegenden Fassung erlassen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. 4. Kraft in der Krippe
Beschlussvorlage - 15/2013

Sobald das 14. Kind in der Krippe aufgenommen wird, sind pro Gruppe 2 Kräfte vorzuhalten. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Ausschreibung für die 4. Kraft zu veranlassen. Die Vorauswahl ist dann durch den Krippenausschussvorsitzenden, den Bürgermeister, die Fraktionsvorsitzenden sowie die Leiterin der Krippe vorzunehmen.


Beschluss:

Der Bürgermeister wird, wenn das 14. Kind in der Krippe aufgenommen wird, ermächtigt, zu veranlassen, dass die Ausschreibung für die 4. Kraft erfolgt. Die Vorauswahl ist dann durch den Krippenausschussvorsitzenden, den Bürgermeister, die Fraktionsvorsitzenden sowie die Leiterin der Krippe vorzunehmen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erweiterung des Krippenspielplatzes

Der Bürgermeister berichtet, dass der Krippenspielplatz zu klein ist, weshalb er in seiner Größe verdoppelt werden soll. Die Kosten werden vom Bürgermeister mit einem Spielgerät (Nestschaukel) auf 7.000,00 € geschätzt.

Die Erweiterung wird beschlossen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erweiterung der Öffnungszeit im ev. Kindergarten
Beschlussvorlage - 19/2013

Im ev. Kindergarten Fleckeby besteht der Bedarf auf Erweiterung der Einrichtung. Die Thematik wurde im Kindergartenbeirat und im Kuratorium des Kindergartens beraten. Ferner wurde die Angelegenheit mit den Fraktionsvorsitzenden erörtert. Im Ergebnis besteht Einigung, die Öffnungszeit der Einrichtung um 1 Stunde bis 14.00 Uhr zu erweitern. Die personelle Stundenveränderung liegt den Gemeindevertretern vor.


Beschluss:

Der Erweiterung der Öffnungszeit bis 14.00 Uhr für eine Gruppe und der diesbezüglichen Änderung der Betriebserlaubnis wird zugestimmt. Die Veränderung des Stellenplanes kann vertragsgerecht gemäß der vorliegenden Berechnung des Amtes erfolgen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Bericht Badewasserqualität

Der Bürgermeister berichtet, dass die Badestelle am Holmer Strand Richtung Kosel verlegt wurde, da im bisherigen Bereich aufgrund der Badewasserqualität eine Sperrung erfolgen musste.

Die Situation der Badewasserqualität wird ausführlich erörtert.


zu TOP 13. Beteiligung an der Aufforderung der Gemeinde Goosefeld gegenüber dem Land Schleswig-Holstein auf Rücknahme der Verpflichtung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträge

Die Gemeinde Goosefeld hat am 05.03.2013 beschlossen, dass der Bürgermeister sich im Amtsausschuss dafür einsetzen solle, dass sich alle Gemeinden des Amtes gegen die Verpflichtung zum Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung wehren. Das Land soll aufgefordert werden, die gesetzliche Verpflichtung zurück zu nehmen. Im Amtsausschuss wurde die Angelegenheit zur Kenntnis genommen und deutlich gemacht, dass es eine Thematik für die einzelnen Gemeinden darstellt, weshalb im Amt eine Unterstützungsunterschriftsliste für die Bürgermeister ausgelegt wird. Der Fleckebyer Bürgermeister möchte eine Beschlussfassung innerhalb der Gemeindevertretung, bevor er die entsprechende Unterschrift tätigt.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 21. Bekanntgaben

Der Bürgermeister gibt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse bekannt.



Gunnar Bock  Heinrich Hauschildt 
Protokollführer  Bürgermeister