N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fleckeby vom 12.12.2013.

Sitzungsort:  in der Gaststätte "Am Holm", Dorfstraße 2, 24357 Fleckeby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.55 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeisterin Ursula Schwarzer
Gemeindevertreter Felix Grabowski
Gemeindevertreter Andreas Hammerich
2. stellv. Bürgermeister Heinrich Hauschildt
Gemeindevertreter Reiner Herzog
Gemeindevertreterin Anne Mette Jensen
Gemeindevertreter Frank Künemund
Gemeindevertreter Friedrich Nissen
Gemeindevertreterin Heike Ostmann-Summek
Gemeindevertreterin Sabine Otto
1. stellv. Bürgermeister Rainer Röhl
Gemeindevertreterin Göntie Timme
Gemeindevertreter Rolf Wenzel
Gemeindevertreter Hans Hermann Wörmbke

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Hans-Georg Kruse (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Amtsdirektor/Protokollführer Gunnar Bock

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Mitteilungen der Bürgermeisterin
6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
7. Einrichtung von Zebrastreifen auf der B 76 in der Ortsdurchfahrt Fleckeby
  Beschlussvorlage - 43/2013
8. Aufhebung der Badestelle Götheby-Holm
  Beschlussvorlage - 44/2013
9. Seniorengerechtes Wohnen in der Gemeinde Fleckeby
  Beschlussvorlage - 45/2013
10. Vorstellung des Ergebnisses der Beprobung der Mülldeponien
11. Vorstellung Baumaßnahme "Mühlenweg"
  Beschlussvorlage - 47/2013
12. Sanierungsbedarf am Abwassersystem auf Grundlage des Kanalkatasters
  Beschlussvorlage - 48/2013
13. Resolution zum geplanten Finanzausgleichsgesetz
14. Nutzung- und Sanierungskonzept des ehemaligen Amtsgebäudes
15. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013
  Beschlussvorlage - 50/2013
16. Erlass Haushaltssatzung 2014
  Beschlussvorlage - 51/2013
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
23. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Es werden folgende Änderungsanträge gestellt:
TOP 10 "Anschaffung einer Wildkrautbürste" streichen und durch "Vorstellung des Ergebnisses der Beprobung der Mülldeponien" ersetzen.
TOP 18 "Grundstückskauf- und tauschvertrag für Teile gemeindeeigener Grundstücksflächen in Götheby" streichen und durch "Überwegerecht über eine gemeindliche Fläche" ersetzen.
TOP 22 "Verkauf eines Gemeindefahrzeuges" neu aufnehmen.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 5. Mitteilungen der Bürgermeisterin

Bericht der Bürgermeisterin zur Gemeinderatssitzung am 12.12.2013

  1. Die beiden Stürme "Christian" und "Xaver" haben auch unsere Gemeinde nicht verschont. "Christian" kam, so schien es, für alle Beteiligten völlig überraschend. Trotzdem hat die Benachrichtigung der Helfer hervorragend geklappt, nicht auch zuletzt durch die Unterstützung von kundigen Feuerwehrleuten, die die Sirene an der Schule manuell auslösten, als in der gesamten Gemeinde das Telefonnetz ausfiel. In diesem Zusammenhang bitte ich noch einmal zu überlegen, inwieweit wir auch die Sirene am "Alten Amt" wieder aktivieren. Bedauerlicherweise hatte es einen Unfall mit Personenschaden gegeben und die Ersthelfer haben vergeblich versucht, diese Sirene zu aktivieren.
In der Schule ist es vorbildlich gelungen, alle Kinder rechtzeitig und sicher nach Hause zu bringen. Auch dafür kann ich mich nur bedanken.
Bei "Xaver" waren wir dann alle vorbereitet. Auch wenn der Sturm nicht mehr so dramatisch war, besser so, als umgekehrt.
Noch einmal mein ganz herzlicher Dank an alle Helfer und die Verwaltung!

  1. Mitte Oktober wurde ich vom "Hausmeister" der Betreuten Wohnanlage darüber
    informiert, dass eine Schmutzwasserleitung jetzt endgültig verstopft sei, nachdem in der Zeit vorher immer wieder versucht worden war, sie frei zu spülen. Gemeinsam mit dem Bauausschussvorsitzenden habe ich die Firma Frank Matthiessen beauftragt, dem Schaden auf die Spur zu kommen. Am Ende hat sich ergeben, dass die Leitung ein 20x20 cm großes Loch hatte. Bei jeder Spülung wurde der Sand erst ausgespült und lief dann ins Rohr zurück. Nachdem das Rohr freigelegt war, habe ich auch den 1.stellvertretenden Bürgermeister über die Situation informiert. Die Reparaturkosten belaufen sich auf 3.800,00€ netto. Eine kurzfristige Einberufung der GV für eine Genehmigung hierzu wäre unverhältnismäßig gewesen. Der Schaden musste umgehend beseitigt werden.
  2. Am 20.November hat das Gutachten der GBA zur Beprobung der Hüttener Au und der Osterbek im Bereich der Alt-Deponien vorgelegen. Ich freue mich auch hier noch einmal berichten zu können, dass es keinen Hinweis auf die befürchteten Schadstoffe gibt. Es wurde allein auf 120 Pestizide geprüft, ebenso auf Mineralstoffe. Gefunden wurden lediglich geringe Mengen an Pestiziden, die aber eindeutig aus
"modernen” Wirkstoffen abgeleitet werden können. Wir wollen das ausführliche Ergebnis in einer Bürgerfragestunde Ende Januar vorstellen.
  1. Nach der vertraglich vereinbarten Sperrfrist von 3 Jahren werden die Stadtwerke
    ihre Preise für Abwasser anheben, um stufenweise an den Schleswiger Tarif anzugleichen. In einem Gespräch der beteiligten Bürgermeister und dem Amtsdirektor haben die Stadtwerke jetzt einer Anhebung auf 1.25 € pro cbm zugestimmt, nachdem zuerst eine Anhebung auf 1.35 € vorgesehen war. Danke dafür an Heine, der sich bereits im Abwasserbeirat dafür eingesetzt hat.
  2. Ferdinand Welte, unser Pächter der Gaststätte "Am Holm" hat gebeten, den
    bestehenden Pachtvertrag zum 31.12.2013 im gegenseitigen Einvernehmen zu lösen. Die Gemeinde hat diesem Wunsch entsprochen. Die Verhandlungen mit dem neuen Pächter laufen und wir hoffen, dass ab Februar 2014 die Gaststätte wieder den Fleckebyer Bürgern zur Verfügung steht.
  3. Das neu geplante Finanzausgleichsgesetz droht insbesondere die kleineren
    Gemeinden zu benachteiligen. Dies gilt besonders für Fleckeby, da wir annähernd die Aufgabe eines Zentralortes haben, ohne dafür unterstützt zu werden. Gemeinsam mit dem Amtsdirektor und den Bürgermeistern aus Rieseby und Damp werde ich deshalb noch einmal Mitte Januar ins Ministerium fahren, um unseren Standpunkt zu vertreten.

  4. Am 29.Oktober hat ein weiterer "Runder Tisch" Wasserqualität Schlei
    stattgefunden. Es wurde beschlossen, weitere Proben an der Osterbek und der Hüttener Au vorzunehmen. Die Gelder dafür sollen eingeworben werden. Alle beteiligten Bürgermeister und Tourismusverbände haben ihre Unterstützung zugesagt.
.


zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen

Die Bürgermeisterin beantwortet die entsprechenden Fragen wie folgt:
(GV Wörmbke): Die Aufstellung von Leuchtpfählen im Einmündungsbereich von der B76 in die Dorfstraße wird geprüft.
(GV Otto): Die Möglichkeiten zur Verbesserung der Schulwegsicherung sollen im Bauausschuss beraten werden.


zu TOP 7. Einrichtung von Zebrastreifen auf der B 76 in der Ortsdurchfahrt Fleckeby
Beschlussvorlage - 43/2013

Der Gemeinde ist ein Antrag zugegangen, in welchem die Einrichtung von Zebrastreifen in der Ortsdurchfahrt Fleckeby / B 76 beantragt wird. Die Antragstellerin ergänzt den Antrag mit dem Hinweis, dass "dann die Ampel entfallen könne".

Der Antrag liegt den Gemeindevertretern vor.

Zuständig für die Anordnung von Zebrastreifen ist die Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde. Eine Beschlussfassung der Gemeinde kann daher zum Ziel haben, den Antrag per Beschluss zu unterstützen oder auch als Gemeinde selbst einen entsprechenden Antrag zu stellen. Die Antragstellerin hat eine entsprechende Eingangsbestätigung erhalten.


Beschluss:

Es wird beschlossen, einen Antrag auf Einrichtung / Anordnung von Zebrastreifen bei der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde in der Ortsdurchfahrt Fleckeby / B 76 zu stellen. In einem Ortstermin soll die Lage erörtert werden.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Aufhebung der Badestelle Götheby-Holm
Beschlussvorlage - 44/2013

In den vergangenen Jahren sind an der Badestelle Götheby in Fleckeby immer wieder Probleme mit der Badewasserqualität aufgetreten.

Seit 2012 besteht dort wegen der Nichteinhaltung der EU-Badewasser-Richtlinie ein Badeverbot. Untersuchungen des Kreises und auch in der vom Kreis in Auftrag gegebenen Studie von Prof. Grotker haben ergeben, dass das Problem der Badestelle die genaue Lage an dem Auslauf der Au ist. Diese Au entwässert einen Bereich von mehr als 80 km² und auf dieser großen Fläche werden über viele diffuse Einleitungen z.B. aus der Landwirtschaft Bakterien eingeleitet, die zu den hohen Werten bei den E-Coli´s und den Enterokokken geführt haben.

Eine Sanierung ist für die Gemeinde Fleckeby als Betreiberin der Badestelle nicht möglich. Über die Situation wurde im Umweltausschuss berichtet.

In den vergangenen Jahren war an dieser Badestelle kein reger Badebetrieb (mind. 20 Personen gleichzeitig im Wasser im Schnitt).

Es kann daher beim Gesundheitsamt des Kreises Rendsburg-Eckernförde die Aufhebung der Badestelle beantragt werden. Der Antrag würde dann über das Land und den Bund an die EU weitergeleitet werden.


Beschluss:

Die Badestelle Götheby wird geschlossen. Beim Kreis Rendsburg-Eckernförde ist die Badestelle abzumelden.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :11
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 9. Seniorengerechtes Wohnen in der Gemeinde Fleckeby
Beschlussvorlage - 45/2013

Die Gemeinde Fleckeby hat sich bereits in der Vergangenheit mehrfach mit möglichen Standorten für die Ansiedelung seniorengerechter Wohnungen beschäftigt. Letztmals wurde im Rahmen der Einwohnerversammlung am 11.04.2013 hierüber gesprochen. Eine spontane Abstimmung unter den Einwohnerinnen und Einwohnern zu der grundsätzlichen Frage, ob die Seniorenwohnungen im Bereich des Bürger- und Sportzentrums oder in der Ortsmitte Fleckebys errichtet werden sollte, ergab eine Mehrheit für das Dorfzentrum Fleckeby.

Nach der Kommunalwahl wurden mit potentiellen Grundeigentümern weitere Sondierungsgespräche geführt. Im Ergebnis muss derzeit festgestellt werden, dass in der Ortslage Fleckeby zwei Standorte im Bereich der Hauptstraße und ein Standort im Bereich Hirschholm nicht bzw. nicht zeitnah realisierbar sind.

Von daher rückt die Fläche beim Bürger- und Sportzentrum wieder in die nähere Betrachtung. Diese Fläche wurde in der Vergangenheit aus verschiedenen Gesichtspunkten nicht favorisiert:
  • naturschutzfachliche Beurteilung der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde
  • Topographie des Geländes
  • Nähe zum Bürger- und Sportzentrum (Immissionen)

Um eine abschließende Beurteilung vornehmen zu können, wie sich die Sportanlagen (Fußballplatz und Tennisplätze) auf eine Realisierbarkeit auswirken, wäre die Erstellung eines Schallgutachtens notwendig. Nach Rücksprache mit dem Unternehmen, welches bereits bei der Planung des Bürger- und Sportzentrums tätig war ist mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 2.000,00 € zu rechnen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Standortsuche für ein seniorengerechtes Wohnen in der Gemeinde Fleckeby fortzusetzen. Zur abschließenden Prüfung, ob der Standort beim Bürger- und Sportzentrum weiter verfolgt werden kann, soll ein Schallschutzgutachten in Auftrag gegeben werden. Der Auftrag soll dabei an das Unternehmen erteilt werden, welches bereits das Gutachten bei der Planung des Bürger- und Sportzentrums erstellt hat. Die Kosten in Höhe von 2.000,00 € werden anerkannt und im Haushalt entsprechend zur Verfügung gestellt. Der Auftrag für das Schallgutachten wird erst erteilt, nachdem die zuständigen Fachabteilungen des Kreises dem Vorhaben grundsätzlich zugestimmt haben.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Vorstellung des Ergebnisses der Beprobung der Mülldeponien

GV Hauschildt hält es nicht für nachvollziehbar, dass die Gemeinde die Kosten für die Beprobung der Osterbek und der Hüttener Au im Bereich der Mülldeponien tragen muss. Er sieht den ehemaligen Betreiber in der Verantwortung. Amtsdirektor Bock erklärt, dass heute der Landrat als Abfallbehörde zuständig sei. Diese Behörde habe (wie auch er als örtliche Ordnungsbehörde) keine Notwendigkeit für die Beprobung festgestellt. Da die Gemeinde die Beprobung gewollt, beschlossen und beauftragt habe, müsse sie auch die Kosten tragen.


zu TOP 11. Vorstellung Baumaßnahme "Mühlenweg"
Beschlussvorlage - 47/2013

Die Planungsphase zur Umsetzung der Baumaßnahme Mühlenweg ist durch das beauftragte Ingenieurbüro abgeschlossen worden. Es ist angedacht die Baumaßnahme in Kooperation mit den Schleswiger Stadtwerken, dem Kreis Rendsburg / Eckernförde und der Gemeinde Fleckeby durchzuführen. Bei einer durch das Planungsbüro geschätzten Bausumme von 490.000,00 € wurde die Kostenverteilung wie folgt ermittelt:
  • Schleswiger Stadtwerke (pau.) 80.000,00 €
  • Kreis RD / Eck (49%) 200.900,00 €
  • Gem. Fleckeby (51%) 209.100,00 €
Die Ausführungsplanung und der Kostenverteilungsschlüssel wurde im Zuge der Bauausschusssitzung von dem Ingenieurbüro dargestellt bzw. erläutert. Für den gemeindlichen Kostenanteil werden Straßenausbaubeiträge der Anlieger fällig, die im Zuge der Umsetzung einer noch zu erlassenen Straßenausbausatzung zu ermitteln sind. Des Weiteren wäre es sinnvoll die Asphaltdecke im Bereich Mühlenweg Nr. 14 bis zur B76 im Hocheinbau zu erneuern. Die hierbei zusätzlich anfallenden Kosten werden auf 27.000,00 € brutto geschätzt und müssten allein durch die Gemeinde geschultert werden. 


Beschluss:

Es wird beschlossen dem Sachverhalt zu entsprechen, die hierzu notwendigen finanziellen Mittel im Haushalt bereit zu stellen und die Baumaßnahme mit dem Bereich Mühlenweg Nr. 14 bis zur B76 herzustellen.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Sanierungsbedarf am Abwassersystem auf Grundlage des Kanalkatasters
Beschlussvorlage - 48/2013

Das bereits vor ca. 10 Jahren für die Gemeinde Fleckeby erstellte Kanalkataster weist zum Teil hohen Sanierungsbedarf innerhalb des gesamten Rohrleitungssystems auf. Um die seinerzeit ermittelte Gesamtsituation noch einmal verständlich darzustellen, hat ein Vertreter des Planungsbüros WVK anhand von Planunterlagen den Sachstand im Bauausschuss erläutert. 


Beschluss:

-Ohne-


zu TOP 13. Resolution zum geplanten Finanzausgleichsgesetz

Nach kurzer Aussprache wurde der TOP abgesetzt, da eine ausreichende inhaltliche Vorbereitung nicht möglich war.


zu TOP 14. Nutzung- und Sanierungskonzept des ehemaligen Amtsgebäudes

GV Künemund hält es für erforderlich, sich grundsätzlich über die künftige Nutzung des ehemaligen Amtsgebäudes Gedanken zum machen. Bauausschussvorsitzender Maybauer teilt mit, dass der Bauausschuss empfehle, 3 Angebote von Energieberatern wegen einer energetischen Beratung einzuholen. Nach der Bewertung sei eine Beratung über eine evt. Sanierung vorzunehmen. Gleiches gelte für die Betreute Wohnanlage. Die weitere Nutzung des alten Amtsgebäudes kann im Anschluss erörtert werden.

Beschluss:
Für die energetische Bewertung des alten Amtsgebäudes und der Betreuten Wohnanlage sollen 3 Angebote von Energieberatern eingeholt werden.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013
Beschlussvorlage - 50/2013

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Fleckeby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 326.800,- € erhöht und damit gegenüber bisher 1.983.100,- € auf nunmehr 2.309.900,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 142.500,- € erhöht und damit gegenüber bisher 200.500,- € auf nunmehr 343.000,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Erlass Haushaltssatzung 2014
Beschlussvorlage - 51/2013

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2015 bis 2017 werden beschlossen:
§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf
2.168.200 €
in der Ausgabe auf
2.168.200 €

und

im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
605.000 €
in der Ausgabe auf
605.000 €

festgesetzt:
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
 
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf
30.000 €
    davon innere Darlehen 
30.000 €
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
0,00 €
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
542.000 €
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf
6,26 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
 
  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
340,00 v.H.
  1. für die Grundstücke (Grundsteuer B)
340,00 v.H.
2. Gewerbesteuer
340,00 v.H.
 
 
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1 oder § 84 Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 €.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Die Nichtöffentlichkeit der Beratung zu den Tagesordnungspunkten 17 bis 22 wird beschlossen.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 23. Bekanntgaben

Die Bürgermeisterin gibt die gefassten Beschlüsse bekannt.



Gunnar Bock  Ursula Schwarzer 
Protokollführer  Bürgermeisterin 



Dateianlagen:
Bericht BGM Fleckeby 12.12.2013