N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fleckeby vom 24.06.2014.

Sitzungsort:  in der Gaststätte "Am Holm", Dorfstraße 2, 24357 Fleckeby
Beginn der Sitzung:  19.05 Uhr
Ende der Sitzung:  22.30 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeisterin Ursula Schwarzer
Gemeindevertreter Felix Grabowski
Gemeindevertreter Andreas Hammerich
2. stellv. Bürgermeister Heinrich Hauschildt
Gemeindevertreter Reiner Herzog
Gemeindevertreterin Anne Mette Jensen
Gemeindevertreter Hans-Georg Kruse
Gemeindevertreter Frank Künemund
Gemeindevertreter Friedrich Nissen
Gemeindevertreterin Heike Ostmann-Summek
Gemeindevertreterin Sabine Otto
1. stellv. Bürgermeister Rainer Röhl
Gemeindevertreterin Göntie Timme
Gemeindevertreter Rolf Wenzel
Gemeindevertreter Hans Hermann Wörmbke

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks
Gast  Gastwirtschaft Hammerich

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Mitteilungen der Bürgermeisterin
6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
7. Wahl eines Mitgliedes in den Tourismus- und Umweltausschuss
  Beschlussvorlage - 20/2014
8. Oberflächenentwässerung im Neubaugebiet "Krogkoppel", Götheby
  Beschlussvorlage - 10/2014
9. Genehmigung der überplanmäßigen Ausgaben im Gaststättenbereich des Bürger- und Sportzentrums
  Beschlussvorlage - 11/2014
10. Erneuerung eines Fensters in der Sozialstation
  Beschlussvorlage - 13/2014
11. Unterhaltungsarbeiten an den Fenstern und Türen der altengerechten Wohnanlage
  Beschlussvorlage - 14/2014
12. Schulwegsicherung an der B 76 zwischen Götheby und Schule
  Beschlussvorlage - 15/2014
13. Auftragsvergabe Wegebeleuchtung Götheby - Schulhof Fleckeby
  Beschlussvorlage - 22/2014
14. Neubau eines Waschplatzes auf dem Bauhof
  Beschlussvorlage - 16/2014
15. Antrag der FWGF zur Änderung der Entschädigungssatzung
16. Widmungsverfahren für die Straße "Mühlenweg"
  Beschlussvorlage - 17/2014
17. Organisation des Besuchs der Partnergemeinde Hall
18. Erneuerung der Heizungsanlagen in der altengerechten Wohnanlage und dem ehemaligen Amtsgebäude
  Beschlussvorlage - 18/2014
19. verkehrsrechtliche Einstufung der Haupterschließungsstraße im Neubaugebiet "Krogkoppel", Götheby
  Beschlussvorlage - 19/2014
20. Breitbanderschließung
  Beschlussvorlage - 21/2014
21. Zuschussantrag Fleckebyer Handwerker Kreis
22. Zuschussantrag Freiwillige Feuerwehr Fleckeby zum Anbau Geräteschuppen
23. Mitgliedschaft im Förderverein Kirchengemeinde Kosel
24. Anschaffung von 2 Notebooks
25. Erlass einer Gebührensatzung für die Nutzung von Bänken, Tischen und des Gemeindezeltes der Gemeinde Fleckeby
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
31. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Es werden von Herrn Röhl folgende Änderungsanträge für neu aufzunehmende TOP gestellt:

Neuer TOP 21: Zuschussantrag Fleckeby Handwerker Kreis
Neuer TOP 22: Zuschussantrag Freiwillige Feuerwehr Fleckeby zum Anbau Geräteschuppen
Neuer TOP 23: Mitgliedschaft Förderverein Kirchengemeinde Kosel
Neuer TOP 24: Anschaffung von 2 Notebooks
Neuer TOP 25: Erlass einer Gebührensatzung für die Nutzung von Bänken, Tischen und des
Gemeindezeltes der Gemeinde Fleckeby

Die danach folgenden nichtöffentlichen Tagesordnungspunkte sind entsprechend neu zu nummerieren.

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Antrag zuzustimmen und die Tagesordnung entsprechend zu erweitern.



Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

Auf Anfrage von Anliegern der Straße "Krogkoppel" wird diesen gestattet, bei den TOP 8 und 19 Fragen zu stellen.

Weitere Fragen werden nicht gestattet.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 5. Mitteilungen der Bürgermeisterin

Der Bericht der Bürgermeisterin wird als Anlage dem Protokoll beigefügt.


zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen

Herr Nissen fragt nach dem Sachstand zu den Infotafeln und Flyer.
Herr Kruse teilt mit, dass zu den Tafeln Preise angefragt wurden, aber leider nur ein Angebot vorliegt. Hier muss noch die weitere Vorgehensweise abgestimmt werden.
Herr Dr. Wenzel informiert über die geringe Resonanz (3 Meldungen). Hierzu soll noch mal ein Aufruf durch die VHS erfolgen.
Es wird gebeten, zur Abstimmung dieser Punkte zeitnah eine Ausschusssitzung durchzuführen.

Es wird auf den Einwuchs des Ortseingangsschildes aus Richtung Hütten hingewiesen.

Herr Kühnemund bittet, die Sitzungsintervalle für die Gemeindevertretung zu erhöhen, um nicht so lange Tagesordnungen für die Sitzungen zu haben.
Frau Schwarzer sieht darin einen positiven Ansatz. Sie schlägt vor, über eine Entscheidungskompetenz für den Finanzausschuss hinsichtlich Zuschussanträge nachzudenken.



zu TOP 7. Wahl eines Mitgliedes in den Tourismus- und Umweltausschuss
Beschlussvorlage - 20/2014

Durch die Mandatsniederlegung des Wählbaren Bürgers Herrn Michael Kroh zum 26.05.2014 ist ein Mitglied in den Tourismus- und Umweltausschuss zu wählen.


Beschluss:

Herr Kay Ridder wird als Mitglied in den Tourismus- und Umweltausschuss gewählt.


Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Oberflächenentwässerung im Neubaugebiet "Krogkoppel", Götheby
Beschlussvorlage - 10/2014

Am 28.03.2014 hat mit den Beteiligen die Abnahme der Oberflächen im Neubaugebiet "Krogkoppel" stattgefunden. Die Anlage wurde mängelfrei abgenommen und in die Trägerschaft der Gemeinde übernommen. Bei diesem Termin waren verschiedene Anlieger zugegen und haben ihren Unmut über die hergestellten Entwässerungsmulden geäußert. Die Anlieger befürchten, dass Kinder in die Mulde fallen und sich dabei verletzen könnten. Weiterhin ist bereits ein Pkw in die Mulde gefahren, da die Abgrenzung zur Fahrbahn nicht ausreichend abgeschätzt werden konnte. Die Anlieger haben Ihre Bedenken schriftlich dargelegt und bitten die Gemeinde sich mit diesem Problem zu befassen.

Zur Oberflächenentwässerung ist folgendes auszuführen:
Im Rahmen der Planung des Neubaugebietes hat sich die Gemeinde, der Vorhabenträger und die Verwaltung mit den verschiedenen Möglichkeiten beschäftigt. Unter Berücksichtigung dessen, dass der Baugrund stark kiesig ist, ist man zu dem Ergebnis gelangt, sämtlich anfallendes Oberflächenwasser vor Ort zu versickern. Die privaten Grundstücke versickern jeweils auf den Grundstücken selbst. Die Verkehrsflächen (privat und öffentlich) sollten ursprünglich über eine unterirdische Versickerungsanlage entwässert werden. Nach den Vorgaben der DWA-A 138 (Regelwerk zur Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser) ist dies für den Bereich der Krogkoppel jedoch nur als "ausnahmsweise" einzustufen. In Abstimmungsgesprächen mit der Unteren Wasserbehörde konnte eine Ausnahme nicht erreicht werden. Es musste eine oberirdische Versickerung erfolgen. Dies wurde u. a. damit begründet, dass im Falle eines Unfalls evtl. belastete Abwässer zu einer Bodenverunreinigung führen würden. Bei einer offenen Versickerung wäre ein Bodenaustausch leichter möglich.

Durch das zuständige Büro für die Erschließungsplanung wurden die Entwässerungsmulden als geeignetes Mittel gewählt. Der Erschließungsvertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde Fleckeby hat diese Entwässerungsform entsprechend berücksichtigt.
Im gesamten Erschließungsgebiet sind keine Regenwasserleitungen vorhanden.

Im Mai 2013 erging durch die Untere Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde die Genehmigung für die Herstellung der Entwässerungsmulden. Es wurden jedoch im Rahmen der Nebenbestimmungen verschiedene Auflagen erteilt, die dazu geführt haben, dass die Entwässerungsmulden in einigen Teilbereichen leicht verändert werden mussten. Ziel der Anpassung war eine Vergrößerung der Versickerungsfläche und damit einhergehend auch des Speichervolumens. So ist nunmehr vor den Grundstücken "Krogkoppel 35 und 37" eine zusätzliche Entwässerungsmulde hergestellt worden. Ebenso wurden die Entwässerungsmulden im Bereich "Krogkoppel 29 und 43" verlängert.

Eine Auffüllung der Entwässerungsmulden mit anderen Materialien ist nicht möglich. Hierdurch würde das Speichervolumen verringert und die Entwässerung wäre nicht mehr ausreichend gewährleistet. Ebenso kann eine Abdeckung der Mulden, z. B. mit Gitterrosten, nicht erfolgen. Die derzeitige Bauausführung deckt dieses nicht ab. Die Bauausführung muss den Regeln der Technik entsprechen. Die gesamten Mulden müssten bautechnisch angepasst werden.

Die Wahl der Entwässerung ist nicht unüblich. Vergleichbare Entwässerungsanlagen bestehen z. B. in der Stadt Eckernförde.


Frau Bürgermeisterin Schwarzer verweist hierzu auf die Besprechung vom 12.06.2014 in der Amtsverwaltung, in der die Wasserbehörde des Kreises eine korrekte Wasserführung bestätigt hat. Die Sicherheit bei dieser Oberflächenwasserführung ist nocht nicht geklärt. 
Das Ingenieurbüro hat die Ausführung der Mulden verändert und den Wasserdurchfluss nochmal berechnet. Die Berechnung liegt zur Prüfung bei der Wasserbehörde.
Herr Maybauer betrachtet die Sicherheit der Kinder und der Bürger als vorrangig gegenüber einer wasserrechtlichen Lösung. Daher sollten die vom Ingenieurbüro gemachten Vorschläge im Bauausschuss nochmals diskutiert werden.
Herr Röhl unterstützt diesen Weg, schlägt vor hierzu die Bürger einzubinden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, noch einmal Kontakt mit der Wasser- und Straßenverkehrsbehörde des Kreises nach der Prüfung der neuen Berechnungen aufzunehmen. Die vorliegende Alternative für die Versickerung und Straßensicherung soll in einer Bauausschusssitzung nochmal, unter Einbindung der Bürger, erörtert werden.


Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Genehmigung der überplanmäßigen Ausgaben im Gaststättenbereich des Bürger- und Sportzentrums
Beschlussvorlage - 11/2014

Die Gemeinde Fleckeby hat über den Haushalt 2014 7.500 € für die Einrichtung des Gaststättenbereiches des Bürger- und Sportzentrums zur Verfügung. Bis zum 30.04.2014 sind bereits Ausgaben in Höhe von 14.764,39 € angefallen. Somit handelt es sich um überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 7.264,39 €.


Beschluss:

Die überplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erneuerung eines Fensters in der Sozialstation
Beschlussvorlage - 13/2014

Das große Fenster mit feststehendem Flügel, das zur Parkplatzfläche der Sozialstation ausgerichtet ist, soll aufgrund seiner maroden Substanz erneuert werden. Eine Preisanfrage der Bauamtsverwaltung zur Kosteneinschätzung, unter Berücksichtigung aller Nebenarbeiten, hat eine Bruttosumme von ca. 2.500,00 € ergeben. 


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und die Bürgermeisterin zu ermächtigen die bauliche Maßnahme umzusetzen. Die hierzu notwendigen finanziellen Mittel werden im Haushalt bereitgestellt.  


Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :15
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 11. Unterhaltungsarbeiten an den Fenstern und Türen der altengerechten Wohnanlage
Beschlussvorlage - 14/2014

An den Fenstern und Türen der altengerechten Wohnanlage am Schmiederedder müssen Unterhaltungsarbeiten von einem Malerfachbetrieb durchgeführt werden. Die vorläufig geschätzten Kosten betragen ca. 6.000,00 €. 


Herr Maybauer informiert darüber, dass für die notwendigen Arbeiten Angebote zwischen 7.000,- € - 8.000,- € vorliegen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und die Bürgermeisterin zu ermächtigen die Unterhaltungsmaßnahme umzusetzen. Die hierzu notwendigen finanziellen Mittel werden im Haushalt bereitgestellt.  



Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Schulwegsicherung an der B 76 zwischen Götheby und Schule
Beschlussvorlage - 15/2014

In der Gemeindevertretung der Gemeinde Fleckeby vom 13.03.2014 wurde beschlossen, die Möglichkeiten von baulichen Veränderungen, bezüglich der Schulwegsicherung, an der B 76 zwischen Götheby und der Schule zu prüfen. Ein Ortstermin mit dem LBV-SH hat ergeben, dass folgende Veränderungen in Frage kämen:
  • Pflanzung einer Hecke am Ortseingang
  • Installation von vier zusätzlichen Straßenlaternen zur besseren Ausleuchtung
Die Kosten für die Herstellung der zusätzlichen Beleuchtung und die Unterhaltungsarbeiten obliegen der Gemeinde. Ein Angebot für die zusätzliche Installation von vier Straßenlaternen an der B 76 schließt mit einer Angebotssumme von 6.646,05 €. Die Bepflanzung würde auf einer Länge von 140 m, laut Anfrage bei einem Landschaftsgärtner mit ca. 2.000,00 € zu Buche schlagen.     


Herr Hauschildt gibt zu diesem Tagesordnungspunkt zu bedenken, die Schulwegsicherung für den ganzen Ort zu betrachten. Herr Maybauer stimmt dem zu, es sollte aber jetzt mit den beiden Maßnahmen begonnen werden. Weitere Maßnahmen sollten im Bauauschuss diskutiert werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und die Bürgermeisterin zu ermächtigen, die Installation von vier zusätzlichen Straßenlaternen zur besseren Ausleuchtung zu beauftragen. Eine Bepflanzung soll nicht erfolgen. Die hierzu notwendigen finanziellen Mittel, laut günstigstem Angebot, von 6.646,05 € werden im Haushalt bereitgestellt.  



Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Auftragsvergabe Wegebeleuchtung Götheby - Schulhof Fleckeby
Beschlussvorlage - 22/2014

Es ist angedacht 7 Stck LED - Kofferleuchten auf 5 m hohen Aufsatzmasten als Wegebeleuchtung vom Parkplatz des Gemeindezentrums zum Pausenhof der Grundschule Fleckeby herzustellen. Nach einer erfolgten Preisanfrage schließt das kostengünstigste Angebot bei einer Bruttosumme von 7.936,30 €.



Beschluss:

Es wird beschlossen dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen, die Kosten von 7.936,30 € anzuerkennen und im Haushalt bereit zu stellen. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt die Maßnahme zu beauftragen und umsetzen zu lassen.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Neubau eines Waschplatzes auf dem Bauhof
Beschlussvorlage - 16/2014

Es hegt sich der Gedanke, auf dem Gelände des Bauhofs der Gemeinde Fleckeby einen Waschplatz herzustellen. Auf der Anlage sollen sowohl gemeindliche Nutzfahrzeuge, als auch Fahrzeuge der freiwilligen Feuerwehr gereinigt werden. Die entwässerungstechnischen Anforderungen eines Waschplatzes sind sehr hoch und somit auch kostenintensiv. Eine vorläufige Kostenschätzung für die Umsetzung der baulichen Maßnahme liegt bei ca. 60.000 €. Es gilt nun zu beraten, ob es günstigere Alternativen gibt, um dann das Vorhaben betriebswirtschaftlich einschätzen zu können.


Eine Entscheidungsgrundlage liegt heute noch nicht vor. Lösungsmöglichkeiten sollen im Bauausschuss erarbeitet werden.
Herr Hauschildt sieht hier für die Gemeinde Handlungsbedarf und schlägt vor, für die Planungen einen Fachmann einzubinden. Gemäß Auskunft der Schleswiger Stadtwerke als Betreiber der Abwasserbeseitigung, teilt Herr Röhl mit, ist ein Abspühlen der Fahrzeuge mit kaltem Wasse erlaubt. Alles andere ist nicht zulässig.


Beschluss:

Die Angelegenheit wird zur weiteren Eröterung an den Bauausschuss verwiesen.


Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Antrag der FWGF zur Änderung der Entschädigungssatzung

Herr Künemund erläutert kurz den Antrag und schlägt vor, diesen an den Finanzausschuss zu weiteren Diskussion zu verweisen.
Herr Grabowski schlägt vor, über den Antrag heute abzustimmen.
Zu dem Antrag entwickelt sich eine kurze kontroverse Diskussion.

Über den Antrag von Herrn Künemund, da dieser der weitergehendere ist, wird zuerst abgestimmt.

Auf den Antrag von Künemund entfallen 9 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, bei einer Enthaltung.

Somit ist eine Abstimmung über den Antrag von Herrn Grabowski nicht mehr erforderlich.

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Antrag der FWGF zur Änderung der Entschädigungssatzung an den Finanzausschuss zu verweisen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :5
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Widmungsverfahren für die Straße "Mühlenweg"
Beschlussvorlage - 17/2014

Für den Ausbau der Straße "Mühlenweg" sollen von den Anliegern Beiträge nach der Straßenausbaubeitragssatzung erhoben werden. Dafür ist die Widmung der Straße Voraussetzung. Da Widmungsunterlagen nicht vorhanden und die Widmungstheorie schwierig nachweisbar ist, soll die Straße aus Gründen der Rechtssicherheit dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die sich im Eigentum der Gemeinde Fleckeby befindliche Straße "Mühlenweg" (Gemarkung Götheby, Flur 1, Teilfläche des Flurstücks 81/14) gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Sie ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 a StrWG als Ortsstraße einzustufen. Der genaue Verlauf der Straße ist in der Übersichtskarte rot gekennzeichnet.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Organisation des Besuchs der Partnergemeinde Hall

Die Bürgermeisterin informiert über den anstehenden Besuch der Partnergemeinde Hall in 2015. Daher wäre eine offizielle Einladung aussprechen und eine Arbeitsgruppe für Programm zu bilden.

Die Gemeindevertretung ermächtigt einvernehmlich die Bürgermeisterin die Partnergemeinde Hall für 2015 nach Fleckeby einzuladen.


zu TOP 18. Erneuerung der Heizungsanlagen in der altengerechten Wohnanlage und dem ehemaligen Amtsgebäude
Beschlussvorlage - 18/2014

Die Heizungsanlagen der altengerechten Wohnanlage und des ehemaligen Amtsgebäudes sind ca. 25 Jahre alt. Es ist wahrscheinlich, dass die Anlagen den kommenden Winter nicht mehr schadlos überstehen. Deshalb ist es nunmehr angedacht, die Kosten für die Erneuerung der Heizungsanlagen zu ermitteln. Hierzu wurde ein Ortstermin mit einem Sachverständigen der Stadtwerke Schleswig anberaumt, der die Heizungsanlagen begutachten und einen Sanierungsvorschlag unterbreiten soll. Es wird angestrebt, das Ergebnis des Ortstermins innerhalb der Sitzung vorzustellen und beraten zu lassen.


Herr Maybauer erläutert den Sachverhalt und die Gründe, warum keine gemeinsame Heizungsanlage für die beiden Gebäude geplant werden sollte. Die Heizung im ehemaligen Amtsgebäude läuft noch. Für die Wohnanlage wird nur eine Gasheizung zur Aufbereitung des Warmwassers für die Heizung benötigt. Er schlägt vor, dass die Gemeinde selber eine Heizung dort einbaut und keinen Kontrakt mit einem Versorger abschließt. Allerdings müssen das Heizungsleitungsnetz abgedrückt werden. da ein Wasserverlust festgestellt wurde.
Herr Röhl befürwortet eine solche Vorgehensweise und schätzt die Kosten auf unter 10.000,- €.


Beschluss:

Es wird beschlossen, eine neue Gasheizung für die Aufbereitung des Warmwassers für die Heizung in der altengerechten Wohnanlage einzubauen und kein Kontrakt mit einem Energielieferanten abzuschliessen. Es sollen Kostenangebote eingeholt werden und die Bürgermeisterin und die Fraktionsvorsitzenden werden zusammen zur Auftragsvergabe ermächtigt, Die Erneuerung der Heizungsanlage im ehemaligen Amtsgebäude wird vorerst vertagt.


Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 19. verkehrsrechtliche Einstufung der Haupterschließungsstraße im Neubaugebiet "Krogkoppel", Götheby
Beschlussvorlage - 19/2014

Bei der Abnahme der Erschließungsanlage des Baugebiets "Krogkoppel" wurde festgestellt, dass die Straße als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen wurde. Im Zuge der allgemeinen verkehrsrechtlichen Anordnung für weitere Beschilderungen wurde auch die Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich mit beantragt und genehmigt.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist man davon ausgegangen, dass kein verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden soll und somit Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum parken dürfen. Es bedurfte somit keiner konkreten Ausweisung von Stellplätzen. Unter Berücksichtigung dieser Ausgangslage sieht auch der Bebauungsplan keine öffentlichen Stellplätze vor. Die Begründung zum Bebauungsplan führt auf Seite 5 aus: "...Auf die Herstellung öffentlicher Parkplätze im Straßenraum wird bewusst verzichtet."

In einem verkehrsberuhigten Bereich ist das Parken nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Diese bestehen derzeit nicht und müssten, je nach Entscheidung der Gemeinde, noch auf der Fahrbahn gekennzeichnet werden. Eine gesetzliche Angabe wie viele Stellplätze für die Öffentlichkeit vorzuhalten sind, besteht nicht.

Abschließend erfolgt der Hinweis, dass sich verschiedene Anlieger bereits nach Besucherparkplätzen erkundigt haben.


Beschluss:

Es wird beschlossen zusätzliche Parkplätze im öffentlichen Straßenbereich zu markieren. Geeignete Flächen werden von dem beauftragten Planungsbüro ermittelt und örtlich abgestimmt. Die Regelung betrifft sowohl den ersten, als auch den zweiten Erschließungsabschnitt.


Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 20. Breitbanderschließung
Beschlussvorlage - 21/2014

Am 04. Juni 2014 hat eine Informationsveranstaltung zur Zukunft der Breitbandversorgung im Amt Schlei-Ostsee stattgefunden, zu der je 2 Vertreter aller Gemeinden eingeladen waren. Deutlich wurde, dass ein ständig steigender Bedarf der Internetnutzung die Sicherstellung der entsprechenden Versorgung erfordert. Die verschiedenen Präsentationen sind der Homepage des Amtes unter www.amt-schlei-ostsee.de zu entnehmen. Wie eine solche Versorgung organisiert, gestaltet und unter Berücksichtigung von europäischem Vergabe- und Beihilferecht durchgeführt werden kann, obliegt zunächst einer Planung, deren Ergebnisse den einzelnen Gemeinden dargestellt werden, damit weitere Entscheidungen für eine Umsetzung getroffen werden können. Ein solches Projekt kann allerdings nur in der Gemeinschaft aller Gemeinden eines Gebietes erfolgreich umgesetzt werden, so dass zunächst die Beauftragung des Amtes mit der Durchführung der Planung erforderlich ist. Die Kosten für entsprechende Fremdvergaben durch das Amt sind ohne Ausschreibung schwer bezifferbar und hängen für die einzelne Gemeinde auch davon ab, wieviele Gemeinden sich beteiligen. In der Informationsveranstaltung wurde klar, dass ein Betrag von 2.000,00 € je Gemeinde in jedem Fall ausreichen würde, wenn sich nahezu alle Gemeinden beteiligen.


Beschluss:

Mit der Planung einer Breitbandversorgung wird das Amt Schlei-Ostsee beauftragt. Für erforderliche Fremdvergaben wird ein Betrag in Höhe von bis zu 2.000,00 € von der Gemeinde zur Verfügung gestellt.


Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 21. Zuschussantrag Fleckebyer Handwerker Kreis

Es wird auf den Zuschussantrag des Fleckebyer Handwerker Kreises verwiesen, der kurz erläutert wird. Der Zuschussantrag wird mit der gemeinsamen Veranstaltung von Gemeinde und Handwerkerkreis sowie dem entsprechenden Ambiente anläßlich des Besuchs des Ministerpräsidenten begründet.

Beschluss:
Es wird beschlossen, gem. Antrag des Fleckeby Handwerker Kreises, diesem einen einmaligen Zuschuss von 1.400,- € zu gewähren.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Friedrich Nissen

Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 22. Zuschussantrag Freiwillige Feuerwehr Fleckeby zum Anbau Geräteschuppen

Es liegt ein Zuschussantrag der Freiwilligen Feuerwehr Fleckeby zur Übernahme der Materialkosten für den Anbau an den Geräteschuppen in Höhe von ca. 2.000,- € vor.

Beschluss:
Es wird beschlossen, der Freiwilligen Feuerwehr Fleckeby einen Zuschuss in Höhe von ca. 2.000,- € für die Materialkosten zum Anbau am Geräteschuppen zu gewähren.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Frank Künemund

Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 23. Mitgliedschaft im Förderverein Kirchengemeinde Kosel

Herr Röhl informiert über den Förderverein der Kirchengemeinde Kosel und der Mitgliedschaft von Nachbargemeinden. Die finanzielle Beteiligung kann durch eine einmalige oder jährliche Zahlung erfolgen. Gewünscht als Beteiligung wird 1,- € pro/ Einwohner. Dies ist allerdings nur ein Vorschlag. Herr Hauschildt unterstützt eine Mitgliedschaft allerdings zu 0,50 € / Einwohner. Frau Schwarzer schlägt als jährlichen Betrag 750,- € vor.

Beschluss:
Es wird beschlossen, dass die Gemeinde Fleckeby Mitglied im Förderverein der Kirchengemeinde Kosel wird. Sie zahlt als Mitgliedsbeitrag 750,00 € jährlich.


Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 24. Anschaffung von 2 Notebooks

Herr Röhl stellt die Notwendigkeit zur Anschaffung eines Notebooks für die Bürgermeisterin dar. Viele Informationen laufen heute über Emails. Im Vertretungsfall wird das Notebook an den stellvertr. Bürgermeister weitergegeben. Somit erhält dieser dann sämtliche Emails und hat Zugriff auf alle anderen Dokumente.
Des Weiteren erläutert er die Arbeit der Gemeindearbeiter hinsichtlich Bestellungen, recherchieren und Informationsaustausch. Hierzu wird auch entsprechende Hardware benötigt. Hier bietet sich auch die Anschaffung eines Notebooks an. Die Nutzung muss durch eine Dienstanweisung geregelt werden.

Beschluss:
Es wird beschlossen, 2 Notebooks zu ca. 1.200,- € für die Bürgermeisterin und den Bauhof anzuschaffen. Hierbei handelt es sich dann um reine Dienstgeräte. Zusätzlich wird eine Dienstanweisung für den Umgang und Nutzung der Geräte erstellt.
 



Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :3

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 25. Erlass einer Gebührensatzung für die Nutzung von Bänken, Tischen und des Gemeindezeltes der Gemeinde Fleckeby

Es wird auf die Beratung aus der letzten Sitzung des Finanzausschusses verwiesen, eine solche Gebührensatzung zu erlassen. Hierzu wurde der Gemeindevertretung ein Satzungsentwurf zur heutigen Sitzung vorgelegt.

Beschluss:
Es wird beschlossen, den vorgelegten Entwurf für eine Gebührensatzung für die Nutzung von Bänken, Tischen und des Gemeindezeltes zu erlassen.


Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 31. Bekanntgaben

Es wird über die im nichtöffentlichen Sitzungsteil gefassten Beschlüsse informiert.



Ursula Schwarzer  Christoph Stöcks 
Bürgermeisterin  Protokollführer