N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fleckeby vom 04.06.2015.

Sitzungsort:  in der Gaststätte "einfach classe", Dorfstraße 2, 24357 Fleckeby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.30 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeisterin Ursula Schwarzer
Gemeindevertreter Felix Grabowski
Gemeindevertreter Andreas Hammerich
2. stellv. Bürgermeister Heinrich Hauschildt
Gemeindevertreter Reiner Herzog
Gemeindevertreterin Anne Mette Jensen
Gemeindevertreter Hans-Georg Kruse
Gemeindevertreter Frank Künemund
Gemeindevertreter Friedrich Nissen
Gemeindevertreterin Heike Ostmann-Summek
Gemeindevertreterin Sabine Otto
1. stellv. Bürgermeister Rainer Röhl
Gemeindevertreterin Göntie Timme
Gemeindevertreter Hans Hermann Wörmbke

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Rolf Wenzel (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Mitteilungen der Bürgermeisterin
6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
7. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2014, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2014 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 8/2015
8. Rechtlicher Status des Bebauungsplanes Nr. 3 "Südring"
  Beschlussvorlage - 13/2015
9. Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Fleckeby für den Bereich "Hauptstraße Hirschholm"
  Beschlussvorlage - 14/2015
10. Erweiterung der Straßenbeleuchtung
  Beschlussvorlage - 24/2015
11. Ausbau des Bauhofes
  Beschlussvorlage - 23/2015
12. Ersatzbeschaffung eines Allmähers (Böschungsmäher)
  Beschlussvorlage - 28/2015
13. Erstellung von 30 km/h-Fahrbahnmarkierungen
  Beschlussvorlage - 31/2015
14. Nutzung des Grillplatzes
  Beschlussvorlage - 26/2015
15. Beratung über die Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Fleckeby
  Beschlussvorlage - 27/2015
16. Zuschussantrag der Kindergilde Götheby
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
19. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Frau Bürgermeisterin Schwarzer beantragt die Tagesordnung um den Zuschussantrag der Kindergilde Göthby als neuen TOP 16, der allen Gemeindevertretern als Tischvorlage vorliegt, zu erweitern. Herr Hauschildt weist darauf hin, dass Anträge von einer Gilde vom Vorsitzenden unterzeichnet werden müssen. Dies sei hier nicht der Fall. Frau Otto teilt mit, dass sie als Vorsitzende der Frauengilde über diesen Antrag informiert war.

Mit 13 Ja-Stimmen, bei einer Enthaltung, wird dem Antrag von Frau Schwarzer zugestimmt.

Des Weiteren beantragt Frau Schwarzer die ursprünglichen Tagesordnungspunkte 16 und 17 im nichtöffentlichen Sitzungsteil zu beraten. Widerspruch hiergegen erhebt sich nicht.




zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 5. Mitteilungen der Bürgermeisterin

Der Bericht der Bürgermeisterin wird dem Protokoll beigefügt.

Herr Grabowski warnt bezüglich der Hakenkreuz-Schmiererei, diese zu verharmlosen. Es sollte darauf geachtet werden, ob diese vermehrt auftauchen. Frau Schwarzer teilt hierzu mit, dass die Polizei darüber informiert ist.

Frau Timme fragt an, ob die Einladung an die Gemeindevertreter für den 07.06. auch für den Partner gilt. Herr Grabowski erläutert kurz die Formulierung der Einladung, die alle Fleckebyer Bürger ansprechen soll, somit auch die Partner der Gemeindevertreter.

Für Herrn Künemund ist die Ablehnung der Bordsteinabsenkung an der Kreisstraße durch den Kreis sowie dessen Begründung nicht nachvollziehbar. Frau Schwarzer schlägt vor, diese Angelegenheit noch mal im Bauausschuss zwecks erneute Antragstellung zu beraten. 

Herr Röhl informiert, dass die Messergebnisse für die Badestelle Holmer Strand im Internet einsehbar sind. Hinsichtlich der Baumaßnahme Mühlenweg sieht er die Notwendigkeit, die Brücke hinsichtlich ihrer Belastbarkeit zu prüfen.


zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen

Herr Kruse bittet darum, die Geschwindigkeitsmesstafel wieder in der Dorfstraße aufzustellen. Frau Schwarzer teilt mit, dass diese z Zt. in Güby eingesetzt ist. Danach kann sie in Dorfstraße installiert werden.
Herr Hauschildt fragt an, ob schon alle Baugrundstück im Baugebiet Krogkoppel verkauft sind. Hierzu teilt Frau Schwarzer mit, dass noch nicht alle verkauft sind, weil dies auch nicht vorgesehen ist.
Im Möhlhorster Weg istein Grundstück noch nicht bebaut. Eigentlich müsste dies aber schon nach den Vorgaben bebaut sein. Frau Schwarzer wird dies im Bauamt überprüfen lassen.
Des Weiteren verweist Herr Hauschildt auf die unglückliche Auskunft gegenüber der Presse, dass die Gemeinde die 500,- € GEMA-Kosten für die Veranstaltung "Lauf zwischen den Meeren" übernimmt. Solche Auskünfte gegenüber der Presse erfolgen nur durch die Bürgermeisterin. Ergänzend informiert Herr Hauschildt, dass die GEMA-Gebühren niedriger sind, wenn der Sportverein den Antrag stellt.
Herr Nissen weist auf den schlechten Zustand der Fahbahnmarkierung für den Radweg Südring / Herweg hin. Frau Schwarzer sagt die Erneuerung der dortigen Linie zu.
Frau Jensen informiert über eine durchgeführte Begehung der 3 Spielpätze in der Gemeinde. Diese sind in keinem guten Zustand. Es wird sich darauf verständigt, dass sich der Jugend-, Sport-, Kultur- und Sozialausschuss mit dieser Angelegenheit befaßt.


zu TOP 7. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2014, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2014 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 8/2015

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Fleckeby zu prüfen. Die Aufgabe übernimmt der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2014.


Herr Röhl berichtet als Finanzausschussvorsitzenderüber die durchgeführte Prüfung der Jahresrechnung, bei der es keine Beanstandungen gab.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Fleckeby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2014 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Rechtlicher Status des Bebauungsplanes Nr. 3 "Südring"
Beschlussvorlage - 13/2015

Der Bebbauungsplan (B-Planes) Nr. 3 für den Bereich "Südring" wurde mit Urteil des Verwaltungsgerichtes vom 28.11.2013, aufgrund eines Ausfertigungsmangels, für nichtig erklärt. Es fehlt an einer, vor der öffentlichen Bekanntmachung, erfolgten Ausfertigung des B-Planes durch den Bürgermeister. Der als fehlerhaft erkannte B-Plan wird von der Baugenehmigungsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde nicht mehr angewandt. Dies ist bei den Stellungnahmen (gem.§ 36 Baugesetzbuch) der Gemeinde zu beachten. Der Plan findet keine Anwendung mehr.

Die Gemeinde hat darüber zu beraten, ob sie den Plan schwebend unwirksam lassen möchte oder diesen aufhebt. Ebenfalls könnte das gesamte Gebiet neu überplant werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, das der Bebauungsplan Nr. 3 für den Bereich "Südring" schwebend unwirksam bleibt. Die Gemeinde Fleckeby sieht zurzeit keinen Handlungsbedarf.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Fleckeby für den Bereich "Hauptstraße Hirschholm"
Beschlussvorlage - 14/2015

Ein Vorhabenträger beabsichtigt, im Bereich Hirschholm 19-23, Wohnungen und ein Bürogebäude zu errichten. Die Grundstücke befinden sich im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 12 (B-Plan Nr. 12). Für den geplanten Büroneubau werden die Baugrenze des B-Planes nicht eingehalten. Eine Befreiung hierfür ist nicht möglich, da die Grundzüge der Planung berührt werden. Der B-Plan müsste somit geändert werden. Es empfiehlt sich in diesem Zuge, die Flächen, welche derzeit mit einem Geh- Fahr und Leitungsrecht belegt sind, mit in den Geltungsbereich der Änderung mit aufzunehmen und diese als öffentliche Verkehrsflächen festzusetzten. Die Flächen befinden sich im Eigentum der Gemeinde Fleckeby.


Herr Maybauer stellt die Notwendigkeit für die 1. Änderung des B-Plans Nr. 12. da.
Herr Röhl weist auf den Zustand der dortigen Straße hin. Die schweren Baufahrzeuge überfahen beim Einbiegen in die Straße den Vorplatz des FWGH. Daher sollte mit der Herrichtung des Vorplatzes bis zum Abschluß der dortigen Bauarbeiten abgewartet werden.


Beschluss:

  1. Der B-Plan Nr. 12 für das Gebiet "Hauptstraße Hirschholm" soll wie folgt geändert werden: Änderung der Baugrenzen im nördlichen Bereich (Hirschholm 19-23) sowie Änderung der Festsetzung der Verkehrsflächen, welche mit einem Geh- Fahr und Leitungsrecht belegt sind, in öffentliche Verkehrsfläche.*
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblichbekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Springer beauftragt werden.
  4. Auf die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) kann im Verfahren nach § 13 a BauGB abgesehen werden.
  5. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung wird nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
  6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.

* Geltungsbereich
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Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erweiterung der Straßenbeleuchtung
Beschlussvorlage - 24/2015

An der B 76 zwischen der Dorfstraße und der Kreisstraße befindet sich eine Bushaltestelle. In diesem Bereich befinden sich keine Straßenlaternen, die den Bürgersteig ausleuchten.


Herr Maybauer berichtet, das der Elektriker davon abgeraten hat, bei den vorhandenen Lampen LED-Technik einzubauen. Wenn dort LED-Technik eingesetzt werden soll, dann in neuen Lampen. Dies wäre dann ein anderer Lampentyp, da das Modell, welches dort schon steht, nicht mehr produziert wird.
Herr Künemund spricht sich für den Einsatz von LED-Technik aus und hält es für unproblematisch, wenn dort ein anderer Lampentyp steht. Herr Hammerich bittet darum, dort einen bißchen höheren Lampentyp aufzustellen.


Beschluss:

Die Haushaltsmittel für die Aufstellung von ca. 4 LED- Straßenlaternen in Höhe von 8.000 € werden beschlossen und in den Nachtragshaushaltsplan 2015 eingestellt. Der Bauausschuss sucht einen Lampentyp aus, über den die Gemeindevertretung in ihrer nächsten Sitzung abstimmen wird.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Ausbau des Bauhofes
Beschlussvorlage - 23/2015

Die Umwidmung vom Klärwerk zum Bauhof wurde durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde genehmigt. Auf dem ehemaligen Klärbecken soll ein/e Schleppdach/Halle aufgestellt werden, da die vorhandenen Räumlichkeiten nicht ausreichen, um alle Geräte und Maschinen zu lagern. Derzeit sind z. B. Geräte in Güby untergebracht. Auch der Sandbunker für den Winterdienst ist abgängig.


Die Bürgermeisterin informiert darüber, dass heute noch keine genauen Kosten für den Bau einer Halle genannt werden können, da noch nicht alle angeforderten Angebote vorliegen. Herr Maybauer berichtet über den aktuellen Sachstand der Planungen. Bei Vorliegen aller Daten und Zahlen, sollte ein Termin mit allen Beteiligten zwecks Detailabstimmung stattfinden. Ein Bodengutachter muss beauftragt werden, um notwendige Bodenkennwerte für die statische Berechnungen zumBau einer Halle im Bereich des ehemaligen Klärbeckens zu ermitteln.
Herr Röhl teilt mit, dass die Kosten für die diese Maßnahme vermutlich bei 100.000,- € liegen. Es gibt bei der Halle auch Überlegung, auf dem Dach eine Solaranlage zu installieren.


Beschluss:

Der Bauausschuss wird beauftragt, die vorgestellten Planungs- und Baumaßnahmen für den Bauhof fortzuführen und der Gemeindevertretung beschlussfähig vorzulegen. Die Planungs- und Sondierungskosten in Höhe von ca. 6.000 € werden anerkannt.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Ersatzbeschaffung eines Allmähers (Böschungsmäher)
Beschlussvorlage - 28/2015

Der gemeindliche Böschungsmäher ist abgängig, bzw. irreparabel defekt. Eine Preisanfrage bei drei namenhaften regional ansässigen Anbietern hat ergeben, dass das wirtschaftlichste Angebot mit einer Bruttosumme von 2.518,33 € schließt. Es ist sinnvoll den zur Grundausstattung gehörenden seitlichen Auswurf zu vermeiden, um eine unnötige Verunreinigung von privaten Grundstücksflächen und von öffentlichem Verkehrsraum zu gewährleisten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, als zusätzliche Mäherausstattung, einen rückwärtigen Auswurf zu ordern. Die Gesamtkosten betragen laut Angebot 3.190,32 € brutto.      


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und die Bürgermeisterin zu ermächtigen die Ersatzbeschaffung eines "Allmähers" zu veranlassen. Die hierzu notwendigen Kosten in Höhe von 3.190,32 € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Erstellung von 30 km/h-Fahrbahnmarkierungen
Beschlussvorlage - 31/2015

Für eine Piktogrammaufbringung Ziffer "30" wurden von der Verwaltung folgende Preise ermittelt:

Entweder
2 m hoch mit Kreisumrandung mit Strichbreite 25 cm
Thermoplastik Typ II
Schichtdicke 3 mm
Farbe weiß
Verkehrsklasse P7
Brutto ca. 350,00 € je Piktogramm
zzgl. ca. 260,00 € einmalige Baustelleneinrichtung

oder
2 m hoch mit drei 45°-Quermarkierungen, Strichbreite 12 cm
Thermoplastik Typ II
Schichtdicke 3 mm
Farbe weiß
Verkehrsklasse P7
Brutto ca. 300,00 € je Piktogramm
zzgl. ca. 260,00 € einmalige Baustelleneinrichtung


Frau Schwarzer weist darauf hin, dass ca. 25 Piktogramme zu erstellen sind. Sie informiert über die drei Möglichkeiten für die Gemeinde Piktogramme zu erstellen:

1. Beauftragung einer Firma, die 10 Jahre Garantie auf ein Piktogramm gibt
2. Folien auf die Fahrbahn dampfen (Kosten pro Folie 400,- €)
3. Eine Schablone zum Auftragen einer Spezialfarbe (6- kg-Eimer 90,- €) zu bauen

Innerhalb der Gemeindevertretung wird kurz überdie Notwendigkeit der Piktogramme,auch unter Berücksichtigung der Kosten, diskutiert.

Es soll versucht werden, eine Schablone durch die Gemeindearbeiter bauen zu lassen, um die Linie für den Radweg Südring / Herrweg herzurichten.


Beschluss:

Es wird beschlossen, auf die Erstellung von Piktogrammen zu verzichten.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Nutzung des Grillplatzes
Beschlussvorlage - 26/2015

Der Grillplatz wurde durch die Gemeinde aufwendig saniert. Dieser Platz steht allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde für Veranstaltungen zur Verfügung. Hierzu gehören auch die Toiletten an der Tennishalle. Für die Nutzung der Grillhütte mit/ohne Toilettennutzung soll eine Gebühr erhoben werden. Zusätzlich ist eine Sicherheitsleistung zu hinterlegen, die nach Abnahme durch die Gemeinde erstattet bzw. verrechnet wird.


Beschluss:

Es wird beschlossen, eine Nutzungsgebühr in Höhe von 25 € sowie eine Sicherheitsleistung in Höhe von 75 € zu erheben. Die Vergabe des Platzes an Personen ab 18 Jahre erfolgt per Anmeldung über die Gemeinde. Ortsansässige Vereine und Verbände sind ausgenommen.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Beratung über die Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Fleckeby
Beschlussvorlage - 27/2015

Es wurde angeregt, über eine Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Fleckeby zu beraten. Hierzu sollte der Prüfungsbericht abgewartet werden, in dem zu einzelnen Punkten in den Entschädigungssatzungen Stellung genommen wird. Des Weiteren ist auch die Entschädigung für die Feuerwehrgerätewarte zu beraten. Der Finanzausschuss hat beraten und festgelegt, dass die Fraktionsvorsitzenden zur Sitzung der Gemeindevertretung einen Vorschlag machen sollen.


Herr Künemund, Herr Nissen und Frau Jensen sehen den erarbeiteten Vorschlag für die neue Entschädigungssatzung als guten Kompromis , da einige Gemeindevertreter Bedenken gegen eine Erhöhung der Sitzungsentschädigung haben. Herr Hausschildt und Herr Grabowski sehen trotz des erabeiteten Vorschlages für die Erhöhung des Sitzungsgeldes keine Notwendigkeit, dieses zu erhöhen.

Herr Hauschildt schlägt vor, das Sitzungsgeld nicht zu erhöhen.
Da der erarbeitete Vorschlag der Fraktionen der weitergehende ist, wird über diesen zuerst abgestimmt.


Beschluss:

Der zur Sitzung vorliegende Entwurf der Entschädigungssatzung wird beschlossen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :3
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.
nur bei folgendem TOP abwesend: Herr Hans Hermann Wörmbke
Frau Sabine Otto

zu TOP 16. Zuschussantrag der Kindergilde Götheby

Innerhalb der Gemeindevertretung wird die Durchführung des Festes der Kindergilde positiv gesehen. Bei einer Bezuschussung wird die Tür aber für viele andere Anträge geöffnet. Die Planung des Festes sollte im Rahmen der finanziellen Möglichenkeiten erfolgen.

Herr Röhl bittet die beiden Gilden in der Gemeinde die Möglichkeit zu prüfen, ein gemeinsames Kinderfest zu veranstalten.

Beschluss:
Es wird beschlossen, der Kindergilde Götheby keinen Zuschuss zu zahlen.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Hans Hermann Wörmbke
Frau Sabine Otto

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 19. Bekanntgaben

Es erfolgen keine Bekanntgaben.



Ursula Schwarzer  Christoph Stöcks 
Bürgermeisterin  Protokollführer