Sitzungsort: | in der Gaststätte "Kiek In", Fleckeby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 22.40 Uhr |
Bürgermeisterin Ursula Schwarzer |
Gemeindevertreter Felix Grabowski |
Gemeindevertreter Andreas Hammerich |
Gemeindevertreter Reiner Herzog |
Gemeindevertreterin Anne Mette Jensen |
Gemeindevertreter Hans-Georg Kruse |
Gemeindevertreter Frank Künemund |
Gemeindevertreterin Heike Ostmann-Summek |
Gemeindevertreterin Sabine Otto |
1. stellv. Bürgermeister Rainer Röhl |
Gemeindevertreterin Göntie Timme |
Gemeindevertreter Knut von Fircks |
2. stellv. Bürgermeister Dr. Rolf Wenzel |
Gemeindevertreter Hans Hermann Wörmbke |
Gemeindevertreter Friedrich Nissen (entschuldigt ) |
Amtsdirektor Gunnar Bock |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Einwohnerfragestunde |
4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
5. | Mitteilungen der Bürgermeisterin |
6. | Anfragen der Gemeindevertreter/innen |
7. | Vorstellung der Machbarkeitsstudie für das Gesundheitshaus und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise |
8. | Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018 |
Beschlussvorlage - 56/2017 | |
9. | Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie Aktualisierung 2017/2018 |
Beschlussvorlage - 42/2017 | |
10. | Entwicklung von Wohnbauflächen in der Gemeinde Fleckeby |
Beschlussvorlage - 66/2017 | |
11. | Antrag der Fraktion "Freie Wählergemeinschaft Fleckeby" zu Vergaberegelungen von Baugrundstücken in der Gemeinde Fleckeby |
12. | Antrag des Arbeitskreises "Ausbau Bürgerzentrum" |
Beschlussvorlage - 67/2017 | |
13. | Resolution der SPD-Fraktion zur Straßenausbaubeitragssatzung |
14. | Antrag der CDU-Fraktion auf Neuberatung der Straßenausbaubeitragssatzung |
Beschlussvorlage - 62/2017 | |
15. | Antrag der Fraktion "Freie Wählergemeinschaft Fleckeby" auf Planung eines Straßensanierungskonzeptes bei Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung |
Beschlussvorlage - 63/2017 | |
16. | Antrag der Fraktion "Freie Wählergemeinschaft Fleckeby" auf Neuaufteilung der ständigen Ausschüsse der Gemeinde Fleckeby |
Beschlussvorlage - 64/2017 | |
17. | Änderung der Satzung über die Erhebung einer Benutzungsgebühr für das Ausleihen von Bänken, Tischen und des Gemeindezeltes sowie für den Transport der Gegenstände durch die Gemeinde Fleckeby |
Beschlussvorlage - 65/2017 | |
18. | Satzungsänderung der Gemeinde Fleckeby für die kommunale Kindertagesstätte für Kinder unter 3 Jahren |
Beschlussvorlage - 41/2017 | |
19. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 |
Beschlussvorlage - 60/2017 | |
20. | Erlass Haushaltssatzung 2018 |
Beschlussvorlage - 61/2017 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
23. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Neu aufgenommen wird der TOP 22 "Personalangelegenheit". TOP 21 und 22 werden nichtöffentlich behandelt.
|
Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Einwohnerfragestunde |
Heinrich Hauschildt regt an, eine Gemeindestraße nach dem verstorbenen langjährigen Altbürgermeister Heinz Böhrensen zu benennen. Die weiteren diesbezüglichen Beratungen werden an den Bauausschuss verwiesen.
|
zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.
|
zu TOP 5. | Mitteilungen der Bürgermeisterin |
Die Bürgermeisterin hält ihren vorliegenden Bericht.
|
zu TOP 6. | Anfragen der Gemeindevertreter/innen |
GV Kruse und Dr. Wenzel weisen auf die nötige Schneeräumung und das Freiräumen von Abläufen bei Schneeschmelze hin. Die Bürgermeisterin kümmert sich um die Anfrage von GV Timme hinsichtlich des Abstellens eines Anhängers auf den Parkflächen am Ende des Klippenberges.
|
ab hier anwesend: | Frau Heike Ostmann-Summek |
zu TOP 7. | Vorstellung der Machbarkeitsstudie für das Gesundheitshaus und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise |
Die Machbarkeitsstudie liegt der Gemeindevertretung vor. Architekt Bremer und Herr Vollert (Energieberater) stellen die bauliche und energetische Situation und die baulichen Empfehlungen dar. Frau Müller-Meernach erläutert die Wirtschaftlichkeitsberechnung. Diverse Fragen werden beantwortet und die Thematik wird ausführlich erörtert. Die Gemeindevertretung beschließt, die Sanierung und den Umbau des alten Amtsgebäudes zum Gesundheitshaus. Die Bürgermeisterin wird beauftragt eine Vorplanung (mit Fachplanern) umzusetzen.
|
Ja-Stimmen | :14 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018 |
Beschlussvorlage - 56/2017 Für die ordnungsgemäße Durchführung der Kommunalwahl am 06. Mai 2018 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand und das Wahllokal vorschlägt. Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, für jeden Wahlbezirk mindestens 8 Personen als Mitglieder in den Wahlvorstand zu benennen. Zusätzlich sollten noch 2 Personen je Wahlvorstand als Reserve benannt werden. Nach § 55 Abs. 2 Satz 1 GKWG dürfen Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber (unter anderem) nicht Beisitzerinnen und Beisitzer eines Gemeindewahlausschusses oder Mitglied eines Wahlvorstands sein. Dieses gilt auch für Bewerberinnen und Bewerber zur Gemeindewahl im Fall ihrer beabsichtigten Mitwirkung im Kreiswahlausschuss. Wer bereits Mitglied eines solchen Wahlorgans ist, scheidet aus, sobald sie oder er als Bewerberin oder Bewerber in einem eingereichten Wahlvorschlag aufgeführt ist. |
Beschluss: Es wird folgendes Wahllokal für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018 vorgeschlagen: Wahlbezirk 1: Wahllokal: Hardesvogtei Wahlbezirk 2: Wahllokal: Hardesvogtei Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Kommunalwahl am 06. Mai 2018 vorgeschlagen: Dieter Lemburg, Heinrich Hauschildt, Christel Wülfing, Ulrich Gaida, Bernd Grothkopp, Jana Detjen, Franziska Detjen Die Bürgermeisterin wird dem Amt weitere Vorschläge machen. |
zu TOP 9. | Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie Aktualisierung 2017/2018 |
Beschlussvorlage - 42/2017 Im Jahr 2012/13 wurden die Gemeinden des Landes Schleswig-Holstein zur Umsetzung der zweiten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG (ULR) und somit zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen aufgefordert. Gem. § 47 d (1) S. 2 BImSchG stellen die Gemeinden auf der Grundlage von sog. Lärmkarten Lärmaktionspläne auf. Diese sind für sämtliche Hauptverkehrsstraßen, die im Sinne der Richtlinie Bundes-, Landes- oder auch sonstige grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr behaftet sind, aufzustellen. In der Gemeinde Fleckeby wäre das die Bundesstraße 76 (B 76). Die Lärmaktionspläne sind laut Umgebungslärmrichtlinie alle fünf Jahre fortzuschreiben. Die Lärmkarten der zweiten Stufe aus dem Jahr 2012 wurden daher überprüft und überarbeitet. Auf deren Grundlage ist gem. § 47 d Abs. 5 BImSchG die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Fleckeby von der Verwaltung des Amtes Schlei-Ostsee in der hier vorliegenden Fassung erarbeitet worden. Da keine relevanten Lärmbelästigungen auf Grundlage der Lärmkartierung von 2012 und der Entwürfe von 2017 festgestellt wurden, werden keine weiteren Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre geplant. Eine zentrale Bedeutung bei der Aktionsplanung hat die Information der Öffentlichkeit über Lärmbelastungen und die Mitwirkung der Öffentlichkeit. Durch die Lärmaktionspläne sollen Lärmprobleme und Auswirkungen geregelt werden. Die Festlegung von Maßnahmen in den Plänen sind in das Ermessen der zuständigen Behörde (LLUR) gestellt. Die Lärmaktionspläne müssen dabei die Mindestanforderungen der Richtlinie erfüllen. Die Öffentlichkeit ist im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Planentwurfes zu Vorschlägen für die Lärmaktionspläne anzuhören. Sie erhält dadurch rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Aktualisierung des Lärmaktionsplanes mitzuwirken. Änderungen und Bedenken werden dann nach einem entsprechenden Abwägungsverfahren in den Planentwurf zur Aufstellung des endgültigen Lärmaktionsplanes eingearbeitet. Inwieweit die Ergebnisse der Mitwirkung der Öffentlichkeit berücksichtigt wurden, wird nach einem endgültigen Beschluss der Gemeindevertretung über den Lärmaktionsplan 2017/2018 durch Bekanntmachung im Amtsblatt veröffentlicht. Die Fortschreibung ist gemäß Fristsetzung des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (LLUR) bis zum 18.07.2018 abzuschließen.
|
Beschluss:
|
Ja-Stimmen | :14 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Entwicklung von Wohnbauflächen in der Gemeinde Fleckeby |
Beschlussvorlage - 66/2017 In den letzten Monaten hat sich die Gemeinde Fleckeby umfangreich mit der Fragestellung der möglichen Wohnungsbauentwicklung im Gemeindegebiet auseinandergesetzt. Letztmalig wurde am 27.04.2017 durch die Gemeindevertretung beschlossen, eine Fläche im Bereich Götheby einer Überprüfung für eine mögliche spätere Bebauung zu unterziehen. Gleichzeitig sollte der aktuelle Diskussions- und Planungsprozeß mit den Bürgern, unter Prüfung der Innenraumpotentiale und demographischen Entwicklung in der Gemeinde, fortgeführt werden. Ergänzend hierzu hat der gemeindliche Arbeitskreis mit diesem Thema befasst. Damit die Gemeinde Fleckeby gegenüber anderer Behörden (z. B. Verkehrsbehörde des Kreises RD-ECK) in weitergehende Gespräche und evtl. Prüfungen eintreten kann, wäre es zielführend, wenn in der Gemeinde ein Grundsatzbeschluss gefasst wird, der eine konkrete Absicht zur Entwicklung eines Neubaugebiets zum Inhalt hat. Auf dieser Basis können dann die Interessenslagen der Gemeinde dargelegt und durch die Fachbehörden vertiefend geprüft werden. Dies wären z. B. die Auswirkungen der Verkehrsströme durch die zusätzlichen Wohneinheiten oder z. B. Fragen der Schulwegsicherung. Der Grundsatzbeschluss sollte unter Beachtung aller bekannten Informationen, insbesondere der Erkenntnisse aus dem Arbeitskreis, der entsprechenden Flächenuntersuchungen durch das Planungsbüro Springer und der Ergebnisse aus dem Planungsgespräch vom 27.03.2017, erfolgen. Nachdem die Gemeinde sich für einen Bereich entschieden hat, in dem die gemeindliche Etwicklung stattfinden soll und die Belange der Gemeinde geprüft wurden, kann dann in 2018, in einer der nächsten Sitzungen der Gemeindevertretung, über die weitere Vorgehensweise beraten und entschieden werden. Damit die Gemeinde die Vermarktung der Grundstücke (inhaltlich und zeitlich) steuern kann, gilt es ebenfalls darüber einen Grundsatzbeschluss zu fassen, dass eine gemeindeeigene Erschließung vorgesehen wird. Eine Erschließung durch Dritte soll, solange eine gemeindliche Erschließung wirtschaftlich vertretbar ist, für das nächste Baugebiet nicht erfolgen.
|
CDU-Fraktionsvorsitzender Dr. Wenzel bittet um Ergänzung des Beschlusses dahingehend, dass dieser künftigen Entscheidungen der Gemeindevertretung nicht vorgreift und dass eine Bürgerbefragung durchgeführt werden soll. Die Gesamtthematik wird erörtert und nachstehender Beschlusstext von der Bürgermeisterin vorgeschlagen.
|
Beschluss: Es wird der Grundsatzbeschluss gefasst, vorzugsweise in der Ortslage Götheby, die Ausweisung eines Neubaugebiets vorzunehmen. Auf dieser Basis können dann die Interessenslagen der Gemeinde dargelegt und durch die Fachbehörden vertiefend geprüft werden. Dies wären z. B. die Auswirkungen der Verkehrsströme durch die zusätzlichen Wohneinheiten oder z. B. Fragen der Schulwegsicherung. Die Ergebnisse und die Konkretisierung der Fläche werden in 2018, in einer der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung, beraten. Weiterhin wird beschlossen, dass zur Steuerung der Vermarktung der Grundstücke (inhaltlich und zeitlich) eine gemeindeeigene Erschließung vorzusehen ist. Eine Erschließung durch Dritte soll, solange eine gemeindliche Erschließung wirtschaftlich vertretbar ist, für das nächste Baugebiet nicht erfolgen. Der Beschluss greift Entscheidungen künftiger Gemeindevertretungen nicht vor. Die Planung wird im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern vorgenommen.
|
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :2 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Antrag der Fraktion "Freie Wählergemeinschaft Fleckeby" zu Vergaberegelungen von Baugrundstücken in der Gemeinde Fleckeby |
FWGF-Fraktionsvorsitzender Frank Künemund erläutert den vorliegenden Antrag seiner Fraktion. Der Antrag wird in den Finanzausschuss verwiesen.
|
Ja-Stimmen | :14 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird zurückgestellt. |
zu TOP 12. | Antrag des Arbeitskreises "Ausbau Bürgerzentrum" |
Beschlussvorlage - 67/2017 Der Arbeitskreis "Ausbau Bürgerzentrum" stellt den Antrag, durch die Amtsverwaltung Architekturbüros zwecks Angebotseinholung anzuschreiben. Hinsichtlich der Leistungen, über die Angebote eingeholt werden sollen, wird auf den Antrag verwiesen.
|
Beschluss: Die Bürgermeisterin wird beauftragt, mit dem Architekturbüro Lassen, Paulsen und Partner Gespräche über den möglichen Ausbau zu führen.
|
Ja-Stimmen | :14 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Resolution der SPD-Fraktion zur Straßenausbaubeitragssatzung |
SPD-Fraktionsvorsitzender Felix Grabowski erläutert den vorliegenden Antrag seiner Fraktion. |
Ja-Stimmen | :14 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 14. | Antrag der CDU-Fraktion auf Neuberatung der Straßenausbaubeitragssatzung |
Beschlussvorlage - 62/2017 Der Gemeinde Fleckeby liegt ein Antrag der CDU-Fraktion auf Neuberatung der Straßenausbaubeitragssatzung vor.
|
Beschluss: Es wird beschlossen, im nächsten Finanzausschuss über den Tagesordnungspunkt "Neuberatung der Straßenausbaubeitragssatzung" zu beraten.
|
Ja-Stimmen | :14 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird zurückgestellt. |
zu TOP 15. | Antrag der Fraktion "Freie Wählergemeinschaft Fleckeby" auf Planung eines Straßensanierungskonzeptes bei Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung |
Beschlussvorlage - 63/2017 Der Gemeindevertretung liegt ein Antrag der FWGF-Fraktion auf Planung eines Straßensanierungskonzeptes bei Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung vor.
|
Beschluss: Es wird beschlossen, im nächsten Bauausschuss über das Thema "Planung eines Straßensanierungskonzeptes" zu beraten.
|
Ja-Stimmen | :14 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird zurückgestellt. |
zu TOP 16. | Antrag der Fraktion "Freie Wählergemeinschaft Fleckeby" auf Neuaufteilung der ständigen Ausschüsse der Gemeinde Fleckeby |
Beschlussvorlage - 64/2017 Der Gemeindevertretung liegt ein Antrag der FWGF-Fraktion auf Neuaufteilung der ständigen Ausschüsse der Gemeinde Fleckeby vor. Der Finanzausschuss empfiehlt eine abgeänderte Ausschussbildung entsprechend der jetzt vorliegenden Änderungssatzung.
|
Beschluss: Die vorliegende III. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung wird beschlossen.
|
Ja-Stimmen | :14 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 17. | Änderung der Satzung über die Erhebung einer Benutzungsgebühr für das Ausleihen von Bänken, Tischen und des Gemeindezeltes sowie für den Transport der Gegenstände durch die Gemeinde Fleckeby |
Beschlussvorlage - 65/2017 Es ist angedacht die Vergaberegeln für das Gemeindezelt wie folgt zu ändern: Auf Grund der schlechten Möglichkeiten das Zelt zu reinigen und zu trocknen ist angedacht den Verleihzeitraum auf die Monate April bis September zu beschränken. Zudem sind zum Auf- und Abbau mindestens zwei Helfer zur Unterstützung zu stellen. Sollten keine Helfer beim Auf-bzw. Abbau vor Ort sein, erhöht sich die Leihgebühr um 50,00 € auf 150,00 €. Für die ansonsten kostenlos zur Verfügung gestellte Leistung (Vereine und Verbände der Gemeinde) ist dann eine Kostenpauschale von 50,00 € zu entrichten, wenn nicht mindestens zwei Helfer beim Auf- und Abbau zur Verfügung stehen.
|
Beschluss: Die vorliegende 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Nutzung von Bänken, Tischen und des Gemeindezeltes wird beschlossen.
|
Ja-Stimmen | :14 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 18. | Satzungsänderung der Gemeinde Fleckeby für die kommunale Kindertagesstätte für Kinder unter 3 Jahren |
Beschlussvorlage - 41/2017 Der Anbieter für die Mittagsverpflegung hat die Gemeinde informiert, dass der Preis der Mittagsverpflegung angepasst werden muss, wenn eine gleichbleibende Qualität gewährleistet werden soll. Seit 2014 wurde der Preis durch den Anbieter nicht mehr angepasst. Es ist geplant, den Vertrag für ein weiteres Jahr zu verlängern, da hierdurch dem Anbieter eine Planungssicherheit gegeben wird und die Preiserhöhung nur 0,15 € statt 0,20 € pro Mittagessen beträgt. Demnach wird die Gebühr für das Mittagessen von 2,50 € auf 2,65 € pro Essen erhöht. Durch diese Erhöhung muss die Satzung der kommunalen Kindertagesstätte geändert werden. Die Satzung soll ab 01.01.2018 in Kraft treten.
|
Beschluss: Es wird beschlossen, die Satzung in der vorliegenden Fassung zu erlassen. Die Bürgermeisterin wird ermächtig, die Satzung auszufertigen und bekannt zu machen.
|
Ja-Stimmen | :14 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 19. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 |
Beschlussvorlage - 60/2017 Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Fleckeby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 147.500,- € erhöht und damit gegenüber bisher 2.713.800,- € auf nunmehr 2.861.300,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 61.700,- € vermindert und damit gegenüber bisher 241.700,- € auf nunmehr 180.000,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.
|
Beschluss: Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.
|
Ja-Stimmen | :14 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 20. | Erlass Haushaltssatzung 2018 |
Beschlussvorlage - 61/2017 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.
|
Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2021 werden beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird im Verwaltungshaushalt
und im Vermögenshaushalt
festgesetzt: § 2 Es werden festgesetzt:
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
§ 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1 oder § 84 Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 €.
|
Ja-Stimmen | :14 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 23. | Bekanntgaben |
Die Bürgermeisterin gibt die nicht öffentlich gefassten Beschlüsse bekannt.
|
Gunnar Bock | Ursula Schwarzer |
Protokollführer | Bürgermeisterin |