N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fleckeby vom 27.04.2017.

Sitzungsort:  in der Gaststätte "Kiek In", Fleckeby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.10 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeisterin Ursula Schwarzer
Gemeindevertreter Felix Grabowski
Gemeindevertreter Andreas Hammerich
Gemeindevertreterin Anne Mette Jensen
Gemeindevertreter Hans-Georg Kruse
Gemeindevertreter Frank Künemund
Gemeindevertreter Friedrich Nissen
Gemeindevertreterin Heike Ostmann-Summek
Gemeindevertreterin Sabine Otto
1. stellv. Bürgermeister Rainer Röhl
Gemeindevertreterin Göntie Timme
Gemeindevertreter Knut von Fircks
2. stellv. Bürgermeister Dr. Rolf Wenzel
Gemeindevertreter Hans Hermann Wörmbke

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Reiner Herzog (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Mitteilungen der Bürgermeisterin
6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
7. Antrag der CDU-Fraktion zum Thema "Ausweisung von Baugebieten"
  Beschlussvorlage - 31/2017
8. Weitere Vorgehensweise zur Festlegung von Potentialflächen zur Siedlungsentwicklung
  Beschlussvorlage - 23/2017
9. Stellungnahme zur Landesentwicklungsstrategie Schleswig-Holstein 2030 "Weißbuch"
  Beschlussvorlage - 17/2017
10. Bildung einer Arbeitsgruppe zur Auswertung der Angebote für eine Machbarkeitsstudie Gesundheitszentrum
11. Antrag des SV Fleckeby auf Entlassung aus der allgemeinen Alarmierung im Bürger- und Sportzentrum
12. Ausbau des Dachgeschosses vom Bürger- und Sportzentrum
  Beschlussvorlage - 18/2017
13. Umgestaltung des Vorplatzes vom Bürger- und Sportzentrum
  Beschlussvorlage - 19/2017
14. Drainierung des Grillplatzes
  Beschlussvorlage - 20/2017
15. Antrag auf Wegebau an den Auen
  Beschlussvorlage - 25/2017
16. Beratung über die Erneuerung einer fest installierten Amphibienleitanlage
  Beschlussvorlage - 22/2016
17. Wegeprofilierung entlang der Sporthalle auf Grund der Entwässerungsproblematik
  Beschlussvorlage - 21/2017
18. Erwerb einer Bürstenreinigungsmaschine für den Gaststättenbereich im Bürgerzentrum
  Beschlussvorlage - 30/2017
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
21. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Frau Bürgermeisterin Schwarzer stellt den Antrag, die Tagesordnung um einen neuen TOP 18 "Erwerb einer Bürstenreinigungsmaschine für den Gaststättenbereich im Bürgerzentrum" zu weitern. Gleichzeitig beantragt sie, die dann folgenden neu nummerierten TOP 19 und 20 unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu beraten.

Beiden Anträgen wird einstimmig zugestimmt.

Weitere Änderungsanträge werden nicht gestellt.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen gestellt.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.

zu TOP 5. Mitteilungen der Bürgermeisterin
Der Bericht der Bürgermeisterin wird dem Protokoll beigefügt.

zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
Frau Ostmann-Summek fragt, warum ein Veranstaltungstermin der SPD nicht im Kalender auf der Homepage Fleckeby eingestellt war. Dieser Termin war in Rubrik "Parteien" aufgeführt. Herr Dr. Wenzel teilt mit, dass parteipolitische Mitteilungen, gem. Abstimmung der Fraktionen, nicht im Kalander aufgenommen werden.
Frau Schwarzer bittet die Fraktionen genau abzustimmen, welche Informationen wo auf der Homepage eingestellt werden.

Herr Wörmbke weist auf einen oft im Louisenlunder Weg parkenden Trecker hin, wodurch es dort zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr kommt. Frau Schwarzer wird mit dem Halter des Treckers Kontakt aufnehmen.

Herr Röhl informiert über ein im Amt stattgefundenes Gespräch über die Bushaltestelle "Am Holm" in Richtung Fleckeby. Diese Angelegenheit wurde aufgrund des Gespräches in der Priorität höher gesetzt, weil dort ein höheres Verkehrsaufkommen als angenommen herrscht. In der Angelegenheit müssen aber noch weitere Informationen ausgetauscht werden.

Herr Kruse informiert, dass das Geschwindigkeitsmessgerät oft keine Geschwindigkeit anzeigt. Frau Schwarzer erläutert, dass die Batterien inzwischen häufiger gewechselt werden müssen, weil diese nicht mehr so lange halten.

zu TOP 7. Antrag der CDU-Fraktion zum Thema "Ausweisung von Baugebieten"
Beschlussvorlage - 31/2017
Mit Datum vom 31.03.2017 hat die CDU-Fraktion einen Antrag zum Thema "Ausweisung von Baugebieten" gestellt. Dieser Antrag wird dabei wie folgt begründet:

Grundsätzlich ist die Frage zu klären, ob Fleckeby weiter ins Umland wachsen soll oder als Gemeinde mit über 2000 Einwohnern nicht bereits genügend Potential zur inneren Konsolidierung und Attraktivitätssteigerung hat. Die CDU-Fraktion ist der Auffassung, dass letzteres der Fall ist.
Die vorhandenen Neubaugebiete im Ortsteil Götheby kennzeichnet zudem bereits jetzt eine besondere Problemlage: Götheby hat erstens kaum Infrastruktur bzw. die vorhandene Infrastruktur hat sich seit 40 Jahren nicht verändert. Zweitens sind die neuen Baugebiete als "gepflanzte Struktur" bislang nicht mit der gewachsenen Struktur Fleckebys (Ortszentrum) verbunden. Die Neubaugebiete jenseits der Kreisstraße sind durch die Kreisstraße und durch den Knick optisch und verkehrstechnisch (Zuwegung) vom restlichen Ort getrennt und haben weitgehend den Charakter eines Schlafdorfes. Weitere Baugebiete insbesondere auch in gemischter Form würde diese Lage verschärfen, da mit einem höheren Fahrzeugaufkommen entlang der Kreisstraße zu rechnen ist und das Überqueren der Kreisstraße besonders für Kinder und alte Menschen noch schwieriger machen würde.
Ein weiterer Wegfall landwirtschaftlicher Flächen ist zudem ein Problem für die noch in Götheby ansässigen landwirtschaftlichen Betriebe. Das naturräumliche Umfeld als besonderes Erholungsmerkmal Fleckebys würde zudem weiter in Mitleidenschaft gezogen werden.

Nach ausführlicher Beratung auf ihrer Sitzung vom 23.3. dieses Jahres ist die CDU-Fraktion deshalb zu der Auffassung gelangt, dass im Zuge der derzeitigen Ortsentwicklungsplanung a) einem Innenausbau Fleckebys und b) Maßnahmen zugunsten eines Zusammenwachsen der Ortsteile einschließlich einer besseren Anbindung der bestehenden Neubaugebiete Vorrang zu geben ist. Eine Sicherung des Schulstandorts kann auch dadurch erfolgen, dass die bisherige Substanz attraktiver für Familien mit Kindern gemacht wird. Wegen der Überalterung "Alt-Fleckebys" dürften hier mittelfristig auch Wohnraum/Flächen im Zuge eines entsprechenden demographischen Wandels wieder zur Verfügung stehen, wie bereits jetzt schon zu beobachten ist.  
Vor Eintritt in die Diskussion zu diesem TOP bittet die Bürgermeisterin, diese sachlich zu halten und nicht ins Persönliche gehen zu lassen.

Herr Dr. Wenzel erläutert den Antrag der CDU-Fraktion. Vorrangig soll eine Konsolidierung des Innenraums betrieben werden. Eine weitere Besiedelung im Außenbereich soll nicht erfolgen, vielmehr soll der Dorfcharakter gewahrt werden.

Herr Nissen befürwortet auch eine vorrangige Betrachtung des Innenbereiches, der aufgrund der demographischen Entwicklung in der Gemeinde größere Potentiale hat als angenommen. Hier sind Eigentumswechsel möglich. Planungsbüro Springer hat dargestellt, wie schwierig eine Besiedelung im Außenbereich ist. Die Gemeinde sollte die Siedlungsentwicklung in Ruhe betreiben, da aktuell kein akuter Handlungsbedarf vorliegt.

Herr Kruse teilt für die SSW-Fraktion mit, dass diese keinen Wachstum um jeden Preis befürwortet. Der dörfliche Charakter ist durch die weitere Ausweisung von Baugebieten im Außenbereich gefährdet.

Herr Künemund kann die vorgetragen Bedenken nachvollziehen, aber es ist zur Zeit kein B-Plan oder ein Bebauungsgebiete geplant. Daher sieht er nicht die Notwendigkeit, den guten Abstimmungsprozeß über die künftige Dorfbesiedelung abzubrechen. Die Innenflächen wurden schon analysiert und jetzt soll eine Analyse des Außenbereichs erfolgen. Dies muss alles sorgfältig erfolgen. In der letzten Bauausschusssitzung wurde wohl eine Fläche favorisiert, aber ob diese bebaut werden kann, ist noch gar nicht geklärt.

Frau Schwarzer stellt nochmals klar, dass lediglich über mögliche potentielle Flächen gesprochen wurde, nicht über eine sofortige Bebauung.

Innerhalb der Gemeindevertretung entsteht zu diesem Thema eine kontroverse Diskussion.

Auf Antrag von Herrn Dr. Wenzel wird die Sitzung zwecks fraktionsinterner Beratung von 20.35 Uhr bis 20.50 Uhr unterbrochen.

Nach der Unterbrechung wird der Gemeindevertretung ein abgeänderter Beschlussvorschlag vorgelegt.

Beschluss:
Die Fraktion der CDU beantragt, weitere Neubaugebiete im Anschluss an die bereits vorhandenen Wohngebiete beiderseits der Kreisstraße bis auf weiteres nicht zu erschließen bzw. erschließen zu lassen und bereits vorliegende Anträge abzulehnen und eine auf Änderung von Flächennutzungsplänen und Erstellung von B-Plänen erst dann durchzuführen, wenn ein Gesamtkonzept vorliegt. Dadurch beabsichtigt die CDU-Fraktion, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Konkretisierung der Planungen durch Bauleitplanung erfolgt. Ein Stop des aktuellen Diskussions- und Planungsprozeß ist nicht gewollt.

Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Weitere Vorgehensweise zur Festlegung von Potentialflächen zur Siedlungsentwicklung
Beschlussvorlage - 23/2017
Der Arbeitskreis hat sich in mehreren Gesprächen mit der Betrachtung der einzelnen Potentialflächen, basierend auf der Ausarbeitung des Planungsbüros Springer, beschäftigt. Im Ergebnis wird folgende Abwägung der einzelnen Flächen empfohlen:

Vorschlag 1:
Fläche I gemäß Lageplan des Planungsbüros Springer - zwischen Möhlhorster Weg und Kreisstraße (östlich "Krogkoppel")

Die Erschließung der Fläche könnte vom Möhlhorster Weg und/oder von der Kreisstraße erfolgen. Die Größe  der Fläche lässt eine Erschließung in mehreren Bauabschnitten zu. Notwendige Ausgleichsflächen könnten auch zur Auflockerung innerhalb des Baugebietes realisiert werden. Eine Entwicklung als reines Wohngebiet und in Teilen als Mischgebiet (z. B. entlang der Kreisstraße) wäre denkbar. Derzeit ist aufgrund der Lage und der Böden von einem verhältnismäßigen Erschließungsaufwand auszugehen. Die Fläche befindet sich nicht in einem Landschaftsschutzgebiet.

Vorschlag 2:
Flächen VII / VII a gemäß Lageplan des Planungsbüros Springer - westlich "Appeljord" und südlich "Lehmberg"

Wegen der kuppigen Lage ist mit einer ggf. aufwendigeren Erschließung zu rechnen. Es ist davon auszugehen, dass diese, gegenüber Vorschlag 1, teurer sein wird. Zu berücksichtigen ist der Lärmpegel eines metallverarbeitenden Unternehmens im Nahbereich "Appeljord". Die tatsächliche Belastung wäre durch ein Schallgutachten zu belegen. Des Weiteren sind umfangreiche Kröten- und Froschwanderungen auf dieser Fläche bekannt. Diese wandern zum nahegelegenen Regenrückhaltebecken östlich der Potentialfläche. Hier ist ggf. durch artenschutzrechtliche Untersuchungen nachzuweisen, dass kein Konfliktrisiko besteht. Da die Fläche nur ca. 1,7 ha. groß ist, wäre eine Umsetzung des notwendigen Ausgleichs an anderer Stelle in Betracht zu ziehen. Die Fläche besticht durch den unmittelbaren Anschluss an die Ortslage Fleckeby. Auch hier wäre eine Bebauung in mehreren Bauabschnitten denkbar (1. Fläche VII, 2. Fläche VII a). Die Fläche befindet sich im Landschaftsschutzgebiet.

Vorschlag 3:
Fläche II gemäß Lageplan des Planungsbüros Springer - südwestlich des Baugebiets "Krogkoppel", südlich der K55

Diese Fläche würde zu einer Abrundung der vorhandenen Bebauung in der Ortslage Götheby-Holm führen. Es besteht eine einfache Möglichkeit der Anbindung an die Kreisstraße 55. Für diese Fläche liegt eine konkrete Anfrage eines Erschließungsträgers vor. Mit diesem wurde die Möglichkeit der Berücksichtigung von Flächen mit gemischter Nutzung erörtert. Auch hier müsste ggf. über einen teilweisen Ausgleich an anderer Stelle in Betracht gezogen werden. Ein Entwurf soll hierzu vorgelegt werden. Immissionsschutzrechtlich ist der in der Nachbarschaft vorhandene aktive landwirtschaftliche Betrieb zu betrachten. Im Hinblick auf bekannte geplante Erweiterungswünsche muss eine Verträglichkeit zwischen landwirtschaftlichem Betrieb und Wohnnutzung sichergestellt werden. Bei einer Erschließung müsste ggf. der auf dem südlichen gelegenen Feldweg vorhandene Schießstand der Göthebyer Gilde entfallen. Damit wäre ein Schießen zukünftig evtl. nicht mehr möglich. Die Fläche befindet sich nicht in einem Landschaftsschutzgebiet.

Vorschlag 4:
Fläche III gemäß Lageplan des Planungsbüros Springer - nördlich Möhlhorster Weg, östlich Satower Weg

Auch hier wäre ein Anschluss an den Möhlhorster Weg möglich. Über diese Zuwegung müsste der gesamte Ziel- und Quellverkehr erfolgen. Das Gebiet mündet im nördlichen Bereich an gemeindliche Ausgleichsflächen und an die Osterbek. Das Gebiet fällt in Teilbereichen stark zur Osterbek. Es ist daher mit einer schwierigeren Erschließung zu rechnen. Die Fläche befindet sich nicht in einem Landschaftsschutzgebiet.


Vorschlag 5:
Fläche V gemäß Lageplan des Planungsbüros Springer - B 76 gegenüber Bürgerzentrum

Das Gebiet befindet sich unmittelbar an der B 76. Hier sind immissionsschutzrechtliche Untersuchungen und ggf. aktiver Lärmschutz von Nöten. Die jetzige  Einfahrt zur Fläche befindet sich genau gegenüber der Einfahrt zur Schule, unmittelbar an der Verkehrsinsel. Die Sicherheit des Schulweges ist zu beachten. Durch das Gebiet verläuft, parallel zur B 76, die Hochdruckgasleitung von Kiel nach Schleswig. Die  Fläche grenzt direkt an das im Norden befindliche FFH-Gebiet und befindet sich im Landschaftsschutzgebiet.

Vorschlag 6:
Fläche VI a und VI b gemäß Lageplan des Planungsbüros Springer - südlich Herweg

Vorschlag 7:
Fläche IV gemäß Lageplan des Planungsbüros Springer - gemeindeeigene Fläche südlich Tennishalle, Dorfstraße

Die Fläche ist aufgrund verschiedener Einschränkungen nicht für eine Bebauung geeignet und wird nicht weiter betrachtet.
Fläche Nr. 3 ebenfalls nicht.

Sonstige:
Noch nicht bewertet durch das Planungsbüro Springer - Fläche zwischen dem Unternehmen Wil-Cars (Karosseriebauer) und B 76

Die Fläche liegt zwischen Dorf- und Kreisstraße entlang der B 76. Eine evtl. gewerbliche Bebauung ist nur in der Verlängerung Wil-Cars entlang der Dorfstraße bis zur B 76 möglich. Die Fläche entlang der Kreisstraße steht derzeit nicht für eine Bebauung zur Verfügung. Die Fläche befindet sich nicht in einem Landschaftsschutzgebiet.

Am 27.03.2017 wurden die Flächen im Rahmen eines Planungsgesprächs mit den übergeordneten Fachbehörden erörtert. Die Ergebnisse werden im Rahmen der Sitzung vorgetragen.  
Herr Maybauer erläutert als Bauausschussvorsitzender die einzelnen Potentialflächen und die Favorisierung der Fläche I.
Herr Künemund erläutert hierzu, dass die Empfehlung dieser Fläche nur eine technische Prüfung aller notwendiger Details zu der Fläche beinhaltet.
Herr Dr. Wenzel bittet darum, dass dabei das vorhandene Innenpotential und die demographische Entwicklung berücksichtigt werden.



Beschluss:
Es wird beschlossen, die Fläche 1 einer Überprüfung für eine mögliche spätere Bebauung zu unterziehen. Gleichzeitig soll der aktuelle Diskussions- und Planungsprozeß mit den Bürgern, unter Prüfung der Innenraumpotentiale und demographischen Entwicklung in der Gemeinde, fortgeführt werden.

Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Stellungnahme zur Landesentwicklungsstrategie Schleswig-Holstein 2030 "Weißbuch"
Beschlussvorlage - 17/2017
Die Landesentwicklungsstrategie (LES) ist ein zentrales Vorhaben der Landesregierung und soll aufzeigen, wie sich Schleswig-Holstein (S-H) bis zum Jahr 2030 entwickeln soll und die Herausforderungen in den nächsten Jahren meistern kann. Die LES wird von der Landesregierung (Landesplanung) erarbeitet und soll Teil des neuen Landesentwicklungsplanes (LEP) werden.

Am Anfang des Strategieprozesses stand ein Bürgerkongress, auf dem am 08.06.2013 in Büdelsdorf 120 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger ihre Visionen, Ideen und Handlungsansätze für S-H 2030 formulierten und miteinander diskutieren konnten. Die Ergebnisse wurden ausgewertet. Ende März/ Anfang April 2014 fanden drei Regionalkonferenzen statt, auf denen Zukunftsbilder und strategische Handlungsätze gemeinsam mit regionalen Akteuren diskutiert und weiterentwickelt wurden.

Mit dem Stand Mai 2016 wurde das sogenannte "Grünbuch" zur LES S-H 2030 herausgegeben. Dieses beinhaltet neun strategische Leitlinien.
Diese sind:
  • Digitalisierung,
  • Lebensqualität,
  • Regionen im Wandel,
  • Bildung,
  • Wirtschaft,
  • Mobilität und Zukunft,
  • natürliche Lebensgrundlagen,
  • überregionale und internationale Vernetzung
  • und Zuwanderung.

Das Grünbuch war ein Diskussionspapier, das den aktuellen Entwicklungsstand der LES S-H 2030 abbildete. Die thematisierten Inhalte waren keine beschlossenen Entscheidungen. Es handelte sich um bewusst offene Leitfragen und Aussagen, die weiter entwickelt werden sollten.

Aus dem Grünbuch ist nun im nächsten Schritt das sogenannte "Weißbuch" entstanden. Dies enthält neben strategischen Leitlinien nun auch konkrete Handlungsansätze. Entwickelt wurden elf Megatrends.
Diese sind:
  1. Internationalisierung,
  2. Digitaler Wandel,
  3. Innovation als zentraler Treiber der Wirtschaftsentwicklung,
  4. Wandel zur Wissensgesellschaft,
  5. Wandel der Arbeitswelt,
  6. Demografischer Wandel,
  7. Wandel von Stadt und Land,
  8. Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen,
  9. Klimawandel,
  10. Wachsende Verkehre und neue Mobilitätsformen sowie
  11. Wertewandel.

Dieser Entwurf der LES S-H wird nunmehr in einem formellen Anhörungs- und Beteiligungsverfahren nochmals zur Diskussion gestellt. Die Kommunen und die Öffentlichkeit haben die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme. Der abschließende Beschluss über die Landesentwicklungsstrategie wird Anfang der kommenden Legislaturperiode getroffen.

Die Inhalte des Weißbuches sind sehr weit gehalten und stützen sich auf sehr globale Aussagen. Eine konkrete Auswirkung auf die amtsangehörigen Gemeinden ist schwer ableitbar. Unter Berücksichtigung dieser Informationen wird der Gemeinde empfohlen, auf die Abgabe einer Stellungnahme zu verzichten. Die kommunalen Spitzenverbände werden zudem eine Stellungnahme abgeben, in der die Interessen der Gemeinden Berücksichtigung finden werden. Eine Konkretisierung des Weißbuches wird sich später im Entwurf des LEPs sowie der Regionalpläne ergeben. Hier hat die Gemeinde dann noch einmal die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Diese wirkt dann jedoch nur noch gegen den jeweiligen Planentwurf, nicht mehr gegen die LES. 

Beschluss:
Auf die Abgabe einer Stellungahme zum Entwurf des "Weißbuches" zur LES SH 2030 wird verzichtet. 

Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Bildung einer Arbeitsgruppe zur Auswertung der Angebote für eine Machbarkeitsstudie Gesundheitszentrum
Frau Schwarzer verweist hierzu auf die positiven Erfahrung hinsichtlich der Arbeitsgruppennbildung zur Auswertung der Angebote zur Dorfentwicklungsanalyse.

Beschluss:
Es wird beschlossen, folgende Personen für die Mitarbeit in der Arbeitsgruppe zur Auswertung der Angebote für eine Machtbarkeitsstudie Gesundheitszentrum zu benennen:

1. Frau Mette Jensen
2. Herr Rainer Röhl
3. Herr Knut von Fircks
4. Herr Friedrich Nissen

Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Antrag des SV Fleckeby auf Entlassung aus der allgemeinen Alarmierung im Bürger- und Sportzentrum
Frau Schwarzer erläutert den Hintergrund und die Ursache für die hohe Anzahl von Fehlalarmierungen im Bürger- und Sportzentrum. Daher stellt der SV Fleckeby den Antrag, aus der allgemeinen Alarmierung im Bürger- und Sportzentrum entlassen zu werden:

Beschluss:
Es wird beschlossen, den SV Fleckeby aus der allgemeinen Alarmierung im Bürger- und Sportzentrum zu erlassen.

Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Ausbau des Dachgeschosses vom Bürger- und Sportzentrum
Beschlussvorlage - 18/2017
Am 22.03.2016 stellte die SPD - Fraktion, vertreten durch ihren Vorsitzenden Herrn Friedrich Nissen, den Antrag auf Ausbau der oberen Räumlichkeit des Bürger- und Sportzentrums. In dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 03.05.2016 wird der Antrag positiv bewertet und soll bei der Erstellung der Ortsentwicklungsplanung Berücksichtigung finden. Die Ergebnisse der Ortsentwicklungsplanung werden bis zum 31.03.2017 in der Amtsverwaltung erwartet und könnten dann innerhalb der Sitzung vorgetragen werden. Es gilt dann zu beraten, wie in dieser Angelegenheit weiter verfahren werden soll.    
Frau Schwarzer erläutert den Anwesenden die Ihr vom Amt vorgeschlagene Vorgehensenweise:
  1. Gemeinde ermittelt, was für wen entstehen soll
  2. Gemeinde beauftragt Architekten mit Erstellung einer Vorplanung unter Berücksichtigung Baurecht in Bezug auf Versammlungsstätte…
  3. Amt prüft, ob Zuschüsse möglich sind.

Da es eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten gibt, sollte durch die Gemeinde zunächst festgelegt werden, wie und wofür der Ausbau erfolgen soll, damit dann die Verwaltung gezielt nach Fördermöglichkeiten recherchieren kann. Gleichzeitig kann dann auch geprüft werden, ob gezahlte Fördergelder möglicherweise verlustig gehen würden.

Zur Abarbeitung von Punkt 1 wird vorgeschlagen, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die den einzelnen Bedarf der jeweiligen Vereine und Verbände abfragt und das Ergebnis konzeptioniert.

Beschluss:
Es wird beschlossen, folgende Personen in die Arbeitsgruppe zu berufen:

1. Herr Felix Grabowski
2. Herr Dr, Rolf Wenzel
3. Herr Frank Künemund
4. Frau Bürgermeisterin Ursula Schwarzer

Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Umgestaltung des Vorplatzes vom Bürger- und Sportzentrum
Beschlussvorlage - 19/2017
In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 23.02.2017 wurde beschlossen, eine klare Trennung vorzunehmen zwischen der Umgestaltung des Vorplatzes vom Bürger- und Sportzentrum und der Entwässerungsproblematik entlang der Tennishalle. Vornehmlich verbleibt für die Umgestaltung des Vorplatzes die ca. 50 m lange und 3 m breite gepflasterte Fortführung der Zuwegung, die beidseitige Einfassung durch Tiefbordsteine. Abzüglich der in dem vorliegenden Angebot aufgeführten Entwässerungsarbeiten an der Tennishalle ergibt sich ein zu schulternder Geldbetrag von ca.14500 €. Die Maßnahmen auf einer von Herrn Maurer vorgestellten Skizze sollen bei der Ausführung der Umgestaltung Berücksichtigung finden. Zwar entfallen das Liefern und Setzen von ca. 100 m Tiefbordsteinen bei zuvor erwähnter Angebotssumme, dafür soll aber eine zusätzliche Parkfläche in wassergebundener Bauweise befestigt werden. Zudem soll die gepflasterte Zuwegung zu der Tennishalle im Kurvenbereich verbreitert werden. Die anfallenden Kosten halten sich die Waage.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und die Bürgermeisterin zu ermächtigen, die Baumaßnahme umsetzen zu lassen. Die hierzu erforderlichen Kosten in Höhe von 14500 € werden anerkannt und stehen im Haushalt zur Verfügung.  

Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Drainierung des Grillplatzes
Beschlussvorlage - 20/2017
Es wird darüber nachgedacht, die tiefer liegende Fläche des Grillplatzes an den Tennisplätzen zu drainieren. Nach oder während einer Schlechtwetterperiode ist es zum Teil schwierig, sich dort trockenen Fußes zu bewegen. Dieser Sachverhalt ist bedingt durch den hohen Grundwasserstand, der sich insbesondere nach den zuvor erwähnten Schlechtwetterperioden einstellt. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass sich die Drainierung dieses Bereiches generell als schwierig gestaltet, ja sogar kontraproduktiv sein könnte, weil keine ausreichende Überdeckung der Drainageleitung in Bezug auf die Wasserspiegellinie des angrenzenden Gewässers eingehalten werden kann.   
Herr von Fircks weist daraufhin, dass der dortige Wasserlauf sowie der Teich vom Bewuchs gesäubert werden muss. Dies könnte positive Auswirkungen auf die Fläche hinsichtlich der Feuchtigkeit haben. Da sich der v. g. Bereich im Eigentum des Schulverbandes befindet, wird Frau Schwarzer diesbezüglich mit dem Schulverbandsvorsteher Kontakt aufnehmen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, keine weiteren Maßnahmen bezüglich einer Drainierung des Grillplatzes zu ergreifen.  

Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Antrag auf Wegebau an den Auen
Beschlussvorlage - 25/2017
Der ASV "Früh - Auf" Fleckeby e.V. stellt einen Antrag mit folgendem Wortlaut:

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Angelsportverein "Früh auf" möchte auch Angler mit körperlicher Behinderung die Möglichkeit bieten, seinen Angelsport zu betreiben. Hierzu ist es notwendig, die Zuwegungen zu den Angelplätzen behindertengerecht zu gestalten. Wir bitten die Gemeinde, diese Vorhaben wohlwollend zu genehmigen. Anbei zwei Fotos mit den möglichen Zuwegungen. Der Wasser- und Bodenverband ist unterichtet und steht einer grundsätzlichen Machbarkeit positiv gegenüber. Die Arbeiten werden durch den ASV in Eigenleistung erbracht, sodass der Gemeinde keine Kosten entstehen. Für eine kurzfristige Rückmeldung bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,

Achim Jeß, 1. Vorsitzender    

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Antrag zu entsprechen. 

Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Beratung über die Erneuerung einer fest installierten Amphibienleitanlage
Beschlussvorlage - 22/2016
Die Amphibienleitanlage in Fleckeby wird seit 12 Jahren von Herrn Manfred Bach und vielen ehrenamtlichen Helfern aufgebaut und in der Zeit von März bis April täglich betreut.
Herr Manfred Bach hat sich mit der Bitte, eine fest installierte Amphibienleitanlage zu bauen, die nur von der Gemeinde in Auftrag gegeben werden kann, an den Umwelt- und Tourismusausschuss gewandt. Fördergelder können als Antrag auf eine Zuwendung aus Ersatzgeldern nach §15 Abs.6 Bundesnaturschutzgesetz beantragt werden. Es ist hierüber zu beraten.     

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Angelegenheit zur nochmaligen Beratung an den Tourismus- und Umweltausschuss zu verweisen.

Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Wegeprofilierung entlang der Sporthalle auf Grund der Entwässerungsproblematik
Beschlussvorlage - 21/2017
Eine gemeindliche Wegstrecke entlang der Tennishalle muss neu profiliert werden. Das dort anfallende Niederschlagswasser wird in Richtung Tennishallenfundament geleitet und nicht, wie ursprünglich üblich, in den beiläufigen Entwässerungsgraben. Die Nachprofilierung des Grabens, das Umschlagen des Quergefälles der Zuwegung und die damit verbundene Lieferung von Kiesbaustoffen erfordern einen finanziellen Aufwand von ca. 1500 €. Im Bedarfsfall, wenn diese Maßnahme nicht ausreichen sollte, könnte man an der Hallenecke noch einen Regenwasserablauf setzen, der einschließlich Anbindung an den in der Nähe befindlichen Entwässerungsschacht noch einmal mit ca. 500 € zu Buche schlägt.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und die Bürgermeisterin zu ermächtigen, die bauliche Maßnahme umsetzen zu lassen. Die hierzu erforderlichen finanziellen Mittel werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.   

Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 18. Erwerb einer Bürstenreinigungsmaschine für den Gaststättenbereich im Bürgerzentrum
Beschlussvorlage - 30/2017
Es besteht die Überlegung der Gemeinde eine Bürstenreinigungsmaschine für den Gaststättenbereich im Bürgerzentrum zu erwerben. Der Vorlage liegt ein Angebot mit einer kleinen Produktbeschreibung bei. Die Kosten gemäß Angebot belaufen sich auf 3.509,31 €. Sollte sich die Gemeinde für den Erwerb einer Bürstenreinigungsmaschine entscheiden, müssten zwei weitere Angebote eingeholt werden.  

Beschluss:
Es wird beschlossen eine Bürstenreinigungsmaschine zu erwerben. Die Verwaltung wird beauftragt zwei weitere Angebote einzuholen. Die Kosten in Höhe von max. 3.600,00 € werden über den Nachtrag 2017 bereitgestellt.  

Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 21. Bekanntgaben
Die Bürgermeisterin informiert die Öffentlichkeit über den im nicht öffentlichen Sitzungsteil gefaßten Beschluss sowie über Zurückstellung der Beratung zu TOP 20. 


Ursula Schwarzer  Christoph Stöcks 
Bürgermeisterin  Protokollführer