N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fleckeby vom 22.06.2017.

Sitzungsort:  in der Gaststätte "Kiek In", Fleckeby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.35 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeisterin Ursula Schwarzer
Gemeindevertreter Felix Grabowski
Gemeindevertreter Andreas Hammerich
Gemeindevertreter Reiner Herzog
Gemeindevertreterin Anne Mette Jensen
Gemeindevertreter Hans-Georg Kruse
Gemeindevertreter Frank Künemund
Gemeindevertreter Friedrich Nissen
Gemeindevertreterin Heike Ostmann-Summek
Gemeindevertreterin Sabine Otto
1. stellv. Bürgermeister Rainer Röhl
Gemeindevertreterin Göntie Timme
Gemeindevertreter Knut von Fircks
2. stellv. Bürgermeister Dr. Rolf Wenzel
Gemeindevertreter Hans Hermann Wörmbke

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Amtsdirektor/Protokollführer Gunnar Bock

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Mitteilungen der Bürgermeisterin
6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
7. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Fleckeby für den Bereich Ortsteil Fleckeby "Baugebiet Bramberg/ Schmiederedder" betreffend das Gebiet des Edeka-Marktes zwischen Hauptstraße und Schmiederedder
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 15/2017
8. Ortsentwicklungsplan
  Beschlussvorlage - 32/2017
9. Beratung zum Bau einer fest installierten Amphibienleitanlage im Appeljord
  Beschlussvorlage - 36/2017
10. Beratung über die Aufstellung von Hinweisschildern für Hundehalter
  Beschlussvorlage - 37/2017
11. Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.-H - Sachthema Windenergie
11.1 Gesamträumlichen Planungskonzept
  Beschlussvorlage - 26/2017
11.2 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht
  Beschlussvorlage - 27/2017
11.3 Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung
  Beschlussvorlage - 28/2017
11.4 Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen
  Beschlussvorlage - 29/2017
12. Antrag auf Einrichtung einer beschränkten Parkzeit
  Beschlussvorlage - 39/2017
13. Beleuchtung Vorplatz Sportheim
  Beschlussvorlage - 40/2017
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
18. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.  

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Als neuer TOP 12 wird aufgenommen: "Antrag auf Errichtung einer beschränkten Parkzeit", als neuer TOP 13 wird aufgenommen: "Beleuchtung Vorplatz Sportheim" und als neuer TOP 17 wird aufgenommen: "Grundstücksangelegenheit"
Die TOP´e 14 bis 17 werden nicht öffentlich behandelt. 

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :4
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen gestellt.






 

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
GV Dr. Wenzel bittet zu TOP 7, Seite 3 unten folgende Ergänzung aufzunehmen: "Eine weitere Besiedlung im Außenbereich muss (falls notwendig) bestimmten Voraussetzungen Rechnung tragen (Wahrung des Dorfcharakters, Zuwegung incl. Kreisstraße, Infrastruktur usw.). 

Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Mitteilungen der Bürgermeisterin
Die Bürgermeisterin berichtet:

Die Bauarbeiten zur Verlegung der Breitbandversorgung gehen zügig voran. Ich möchte die gute Zusammenarbeit zwischen den Tiefbaufirmen, den Stadtwerken und der Gemeinde betonen. Trotzdem kann es an einigen Stellen dazu kommen, dass das Pflaster nicht wieder 100%ig verlegt wird. Auch wenn zum Abschluss der Bauarbeiten eine Begehung geplant ist, versuchen wir schon im Vorfeld solche Fehler abzustellen.
Hier gibt es eine klare Regelung. Bei Beschwerden den Gehweg betreffend kümmert sich die Gemeinde, wenn es auf den Grundstücken zu Problemen kommt, bitte ich die Grundstückseigentümer sich direkt an die Stadtwerke zu wenden.
Aufgrund der Bauarbeiten sind einige Unterspülungen entdeckt worden, die langfristig zu größeren Schäden hätten führen können. So halten sich die Reparaturkosten bisher noch im überschaubaren Rahmen.
Die Tiefbaufirmen erwarten ein Bauende Ende August.

Im Bereich des Südrings ist die kaputte Asphaltdecke des Fußwegs durch eine Pflasterung ersetzt worden. Die Mehrkosten von rund 2.400 € werden durch eine Gutschrift der Tiefbaufirma im Bereich Bramberg kompensiert. Hier ist aufgrund des schlechten Zustands der Gesamtstraße nur eine Sanierung mit einer Asphaltdeckschicht möglich. Die Einsparungen gegenüber der fachgerechten Ausführung liegen bei ca. 10 – 12 € pro laufenden Meter. Diese Summe wird der Gemeinde gutgeschrieben.

Die Reinigung der Rinnsteine im Verlauf der B76 wird in diesem Jahr erst nach Abschluss der Tiefbauarbeiten in diesem Bereich erfolgen.

Während der Sommerferien wird die Decke der B76 im Bereich Koselfeld in Richtung Eckernförde erneuert, was die Sperrung der Straße erforderlich macht. Wir überlegen den Waldweg "Buttermoor" zwischen dem Möhlhorster Weg und Kochendorf für den Verkehr für die Zeit der Baumaßnahmen sperren zu lassen, um weiteren Schäden vorzubeugen.

Der gemeindliche Schlegelmäher ist durch einen eingewachsenen Stein beschädigt worden. Unter Umständen handelt es sich um eine größere Reparatur; wir warten noch auf den Bescheid der Firma.

Die Stiftung Louisenlund beabsichtigt ab Anfang 2018 umfangreiche Baumaßnahmen auf dem Stiftungsgelände. Bzgl. der Verkehrsbelastungen im Bereich Louisenlunder Weg habe ich mit der Stiftung gesprochen. Es wird im kommenden Jahr eine Bürgerinformation seitens der Stiftung geben. Eine erste Information liegt in Schriftform vor und kann eingesehen werden.

Die GV hat in der letzten Sitzung den Ankauf einer Bodenreinigungsmaschine beschlossen. Nachdem die Verwaltung uns darauf aufmerksam gemacht hat, dass es günstigere Angebote von gleicher Qualität gibt, haben wir uns jetzt für ein Modell der Firma Kärcher entschieden und sparen dadurch rd. 1.500 €.

Ich habe gestern ein Gespräch mit dem Büro Schmidt und Bremer betreffs der Machbarkeitsstudie "Gesundheitszentrum" geführt. Ein Kostenvoranschlag liegt jetzt vor, ich habe ihn als Anhang meinen Mitteilungen beigefügt.
Der Vorstand der Aktiv-Region wird am 10.Juli über eine Bezuschussung der Studie über 55% der Nettosumme entscheiden. Danach erfolgt die Überprüfung durch das Land, sodass wir zur Septembersitzung den Vertrag schließen können. Das Büro rechnet mit einer Arbeitszeit von rund 3 Monaten in enger Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe.
Am kommenden Montag wird in Rendsburg unser Projekt als zukunftsweisend durch die Aktiv-Region vorgestellt, ich werde die Gemeinde dort vertreten.

Die Dükerarbeiten der Firma Paasch zur Verlegung eines Stromkabels unter der Au sind abgeschlossen. Durch Auflagen des Wasser-und Bodenverbands mussten wir tiefer bohren als zuvor geplant. Die Baumaßnahme verteuert sich dadurch um ca. 1.000 €.

Der Lauf zwischen den Meeren hat einen Überschuss von rd. 640 € erbracht. Wir feiern in diesem Jahr ein Helferfest als Dankeschön für den Einsatz vor Ort.

Die Fahrt nach Hall zur Partnergemeinde war ein großer Erfolg. Die Haller Freunde haben ihren Gegenbesuch in zwei Jahren fest zugesagt. 

zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
Hinsichtlich GV Künemund´s Anfrage, weshalb die AG "Ausbau Dachgeschoss Bürger- und Sportzentrum" noch nicht getagt habe, verweist die Bürgermeisterin auf zeitliche Gründe.
Die Nachfrage zur Fertigstellung und zur Kostensteigerung für das Ortseingangs-Werbeschild aus Richtung Schleswig wird dahingehend beantwortet, dass das Schild grundsätzlich fertiggestellt sei und die Kostensteigerungen insbesondere mit statischen Nachbesserungen zusammenhängen würden. 

zu TOP 7. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Fleckeby für den Bereich Ortsteil Fleckeby "Baugebiet Bramberg/ Schmiederedder" betreffend das Gebiet des Edeka-Marktes zwischen Hauptstraße und Schmiederedder
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 15/2017
Die EDEKA möchten den bestehenden Einkaufsmarkt an der Hauptstraße von derzeit 800 qm Verkaufsfläche auf zukünftig 1.200 qm Verkaufsfläche vergrößern, um den Standort langfristig zu sichern. Zudem soll die Stellplatzkapazität vergrößert werden. Gespräche mit der Landesplanung haben bereits stattgefunden. Die Gemeindevertretung hat am 18.02.2016 den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 gefasst. Inzwischen haben verschiedene Gespräche zwischen der Gemeinde, der Verwaltung und dem Vorhabenträger stattgefunden. Nunmehr soll über die Entwurfs- und Auslegungsfassung beraten und abgestimmt werden.    

Beschluss:
  1. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für den Bereich Ortsteil Fleckeby "Baugebiet Bramberg/ Schmiederedder" betreffend das Gebiet des Edeka-Marktes zwischen Hauptstraße und Schmiederedder und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen/ zu beteiligen.    
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Frau Sabine Otto
Herr Hans Hermann Wörmbke

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Ortsentwicklungsplan
Beschlussvorlage - 32/2017
Der Ortsentwicklungsplan wurde im Bauausschuss vorgestellt.    

Beschluss:
Die Ergebnisse aus dem Ortsentwicklungsplan werden zur Kenntnis genommen.    

Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Beratung zum Bau einer fest installierten Amphibienleitanlage im Appeljord
Beschlussvorlage - 36/2017
Die Amphibienleitanlage in Fleckeby wird seit 12 Jahren von Herrn Manfred Bach und vielen ehrenamtlichen Helfern aufgebaut und in der Zeit von März bis April täglich betreut. Herr Bach hat sich mit der Bitte, eine fest installierte Amphibienleitanlage zu bauen, die nur von der Gemeinde in Auftrag gegeben werden kann, an den Umwelt- und Tourismusausschuss gewandt. Fördergelder können als Antrag auf eine Zuwendung aus Ersatzgeldern nach § 15 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz beantragt werden. Es ist hierüber zu beraten.     

Beschluss:
Es wird beschlossen, ein Fachgespräch zu führen, um die erforderlichen Kosten abzuschätzen und alle zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Parameter beurteilen zu können. 

Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Beratung über die Aufstellung von Hinweisschildern für Hundehalter
Beschlussvorlage - 37/2017
Der Strandabschnitt der Gemeinde Fleckeby wird von Bürgern der Gemeinde und Besuchern als Erholungsort genutzt.
Hinweisschilder sollen Hundehalter darauf aufmerksam machen, Rücksicht zu nehmen.
Vorgesehen sind Hinweisschilder mit einem Plattdeutschen Spruch.

Lien dien Hund an, so is keeneen vör em Bang!
Vernünftig sien, klook sien, ik loop an de Lien!   
Der SSW, die SPD und die CDU erklären sich bereit, die Schilder zu spenden. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, Hinweisschilder mit einem Symbol für Hundehalter zu beschaffen. Zuvor soll bei Karl-Heinz Brix angefragt werden, ob er die Gestaltung übernehmen kann.  

Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.-H - Sachthema Windenergie

zu TOP 11.1 Gesamträumlichen Planungskonzept
Beschlussvorlage - 26/2017
Einleitend erfolgt der Hinweis, dass der nachstehend näher beschriebene Sachverhalt für alle Beschlussvorlagen zum Thema "Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.- H." gleichermaßen gilt.

Die bisherigen Regionalpläne zum Sachthema Windkraft wurden vor dem OVG Schleswig beklagt. Im Ergebnis wurden durch das Urteil des OVG vom 20.01.2015 die Regionalpläne für verschiedene Planungsräume für unwirksam erklärt. Dies wirkte sich auch auf die restlichen Planungsräume aus. Das Land S. - H. hatte sich somit mit den Inhalten des Urteils auseinanderzusetzen und musste mit den gewonnenen Erkenntnissen das Planverfahren neu beginnen. Der Landesentwicklungsplan (LEP) wurde zwar nicht direkt beklagt, wurde aber für das Kapitel Windenergie durch das OVG für rechtswidrig gehalten. Dies hat zur Folge, dass nicht nur die Regionalpläne sondern auch der LEP jeweils zum Sachthema Windenergie neu aufzustellen sind. Abweichend vom ersten Verfahren sollen jetzt nicht mehr Windeignungsgebiete (Gebiete mit evtl. Vorbehalten, die erst im Genehmigungsverfahren geprüft werden) sondern Windvorranggebiete (Flächen, in den sich Windkraft gegenüber allen anderen Vorhaben durchsetzt) ausgewiesen werden.

Bei diesen Plänen handelt es sich um Raumordnungspläne zur Steuerung raumbedeutsamer Windkraftanlagen. Gemäß § 28 Nr. 5 der Gemeindeordnung handelt es sich bei der Beratung über die Abgabe einer Stellungnahme um eine Angelegenheit, die nicht übertragbar ist. Die abschließende Entscheidung ist der Gemeindevertretung vorbehalten.

Zum Sachverhalt ist grundsätzlich anzumerken, dass seit dem Urteil des OVG eine Anpassung der Planungsräume erfolgte. Diese wurden von fünf auf drei reduziert. Das Amt Schlei-Ostsee befindet sich jetzt im Planungsraum II (vorher III). Dieser setzt sich unverändert aus den Kreisen RD-ECK und Plön sowie den kreisfreien Städten Kiel und Neumünster zusammen.

Im Oktober 2015 erfolgte die Veröffentlichung der ersten "Goldkarte" mit der Ausweisung von ca. 7,9 % der Landesfläche als Potentialflächen für Windkraft. Bis März 2016 wurden diese Flächen weiter untersucht und unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien konkretisiert. Im Ergebnis verblieben noch ca. 3,7 % der Landesfläche. Am 06. Dezember 2016 verabschiedete das Kabinett den derzeitigen Entwurf mit einer Restfläche von ca. 2 %. Der Beginn des Beteiligungsverfahrens zur Abgabe von Stellungnahmen erfolgte am 27.12.2016 und dauert bis zum 30.06.2017 an.

Zum gesamträumlichen Planungskonzept ist anzuführen, dass es sich hierbei um die Basis handelt, aus der sich die Flächenkonkretisierung ableiten lässt. In diesem Konzept wird ausführlich dargelegt, wie z. B.
  • die energiepolitischen Ziele des Landes sind,
  • sich Mindestgrößen für Vorrangflächen darstellen,
  • sich die harten, weichen und abwägungsrelevanten Kriterien darstellen,
  • sich die Bewertung und Abwägung von Betroffenheiten innerhalb der Potentialflächen darstellen,
  • usw.
Die Inhalte dieses Konzeptes legen die gesetzlichen, gerichtlichen und landespolitischen Anforderungen an die Ermittlung von Vorrangflächen für Windkraft dar. Wird z. B. das energiepolitische Ziel verändert, verändert sich auch der Bedarf an Fläche.      

Beschluss:
Es wird beschlossen, zum gesamträumlichen Planungskonzept folgende Stellungnahme abzugeben:

zu 1. - 1.1.2 Seite 9
Planungsauftrag durch das Kabinett
Betrachtet man die aktuellen Blickpunkte der Bevölkerung, insbesondere an der Ostküste S. - H., muss festgehalten werden, dass sich ein wesentlicher Teil gegen die Ausweisung weiterer Vorrangflächen ausspricht. Die Windkraft sollte sich dort wiederfinden, wo die entsprechende Akzeptanz erfolgt.

zu 1. - 1.2.3 Seiten 11
Der Windenergie substanziell Raum verschaffen
Es ist geschildert, wie sich der substanzielle Raum ermittelt. Wie stellen sich die Zahlen aber verbindlich für S. - H. dar. Es ist bezeichnend, dass der substanzielle Raum nahezu identisch ist mit den damaligen Zielen aus dem LEP (2010). Ist der substanzielle Raum tatsächlich 1,98 % oder ist dies das Ergebnis des energiepolitischen Ziels?!

zu 1. - 1.3.1 Seite 13
Akzeptanz
Es ist nicht nur der Wille zu berücksichtigen und einer gesonderten Prüfung heranzuziehen, der im Rahmen der damaligen Aufstellung der Regionalpläne 2012 durch Entscheidungen der Gemeindevertretungen oder Bürgerentscheiden bekundet wurde. Vielmehr ist unter Berücksichtigung der aktuell gegenwärtigen Erfahrungen der Windkraft eine Bewertung des heutigen Bürgerwillens vorzunehmen.

zu 1. - 1.3.2 Seite 14
Energiepolitische Ziel
Die Entscheidung des Landtags grundsätzlich seinen Teil zur Energiewende und zum Klimaschutz beizutragen wird wohlwollend zur Kenntnis genommen. Fraglich ist aber, zu wessen Lasten. Sicherlich hat jeder in der Gesellschaft hierzu seinen Teil beizutragen. Eine Ausschöpfung des substanziellen Raums in dem Maße, wie sich die energiepolitischen Ziele darstellen, geht jedoch über das hinaus, was einige Teile der Bevölkerung für tragfähig erachten. Durch eine Verringerung der energiepolitischen Ziele in der Masse oder dem Standort (z. B. Offshore) würde die Bevölkerung weniger belastet werden und der Beitrag zur Energiewende eine vermutlich höhere Akzeptanz erfahren. Das energiepolitische Ziel sollte noch einmal eine Prüfung hinsichtlich Umfang, Standort (Verlagerung auf Offshore) und zeitliche Umsetzung erfahren.

zu 1. - 1.3.3 Seite 16
Räumliche Wirkung für die schleswig-holsteinische Landschaft
Ja, Windkraftanlagen gehören zum Landschafsbild in Schleswig-Holstein. Es bestehen jedoch noch viele Bereiche der Kulturlandschaft, die von diesen Anlagen freigehalten waren und heute auch noch sind. Zur Erhaltung dieser verbleibenden Landschaftsbereiche sollten sich Vorrangflächen im Schwerpunkt dort wiederfinden, wo Windkraftanlagen langjährig das Landschaftsbild prägen und Bestandteil dessen geworden sind.

zu 2. - 2.2.2 Seite 22
Referenzanlage
Einbußen der Anlagenleistung müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung der Gesamtfläche führen. Hier ist der Schutz der Bevölkerung vor Lärm, dem energiepolitischen Ziel und dem wirtschaftlichen Ertrag eines Windparks gegenüberzustellen.

zu 2. - 2.2.3 Seite 23
Höhenbegrenzungen
Das Planungskonzept muss bei der Beurteilung der Höhenbegrenzung auch die Kulturlandschaft Schleswig-Holsteins mit berücksichtigen. In Gebieten mit mehreren Vorrangflächen im Nahbereich können sich unterschiedliche Höhen als störend darstellen. Überdies wird das Landschaftsbild in den Dämmerungs- und Nachtstunden durch zusätzliche Befeuerung der Windkraftanlagen (größer 150 m) gestört. Es sollte eine maximale Höhenbegrenzung festgelegt werden.

zu 2. - 2.4.2.1 Seite 32
Abstandspuffer zu Einzelhäusern im Außenbereich
Die Abstände zu Wohnräumen im Außenbereich sind so anzupassen, dass die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gewahrt sind. Es muss sichergestellt sein, dass unter Beachtung der neuen Erkenntnisse der LAI die Vorrangfläche tatsächlich realisierbar ist. Dies trifft insbesondere auf kleine Vorrangflächen (ca. 20 ha) zu. Sollten aufgrund der Anpassungen der TA Lärm in einer Vorrangfläche keine drei Windkraftanlagen mehr rechtlich möglich sein, müsste die gesamte Vorrangfläche entfallen.

zu 2. - 2.4.2.3 Seite 34
planerisch verfestige Siedlungsflächenausweisungen
Viele der Flächennutzungspläne der ländlich geprägten Gemeinden werden in der Regel erst dann fortgeschrieben, wenn eine konkrete Planung ansteht. Darüber hinaus sind viele Flächennutzungspläne "in die Jahre" gekommen. Abstände zu möglichen Siedlungsausweisungsflächen ausschließlich an wirksamen Flächennutzungsplandarstellungen zu orientieren, schneidet zu sehr in die planerischen Entwicklungsspielräume der Gemeinden ein. Aufgrund weiterer Vorgaben des LEP (städtebaulicher Entwicklungsrahmen) sowie sonstiger zu berücksichtigender öffentlicher Belange, sind die Gemeinden für sich betrachtet schon bei der städtebaulichen Entwicklung eingeschränkt.
Den Gemeinden muss im Verfahren die Möglichkeit eröffnet werden, Flächen für die Siedlungsentwicklung benennen zu dürfen, die noch nicht in einem wirksamen Flächennutzungsplan Niederschlag gefunden haben, künftig aber der Entwicklung dienen sollen. Diesbezüglich sind entsprechende Einzelfallbetrachtungen anzustreben. Die Landschaftspläne sind mit heranzuziehen, da diese ebenfalls verbindlich Aussagen zu strukturellen Siedlungsentwicklungen treffen.

zu 2. - 2.4.2.15 Seite 39
3 bzw. 5 km Abstand zum Danewerk/Haithabu
Die vorgesehenen Abstände werden vollumfänglich mitgetragen und sollten unverändert in die Pläne einfließen.

zu 2.- 2.5.2.1 Seite 50
Geplante Siedlungsentwicklungen der Gemeinden
Siehe Stellungnahme zu 2. - 2.4.2.3 Seite 34

zu 2. - 2.5.2.3 Seite 51
Schwerpunkträume für Tourismus und Erholung
Es ist nicht nur der reine Schwerpunktraum zu betrachten. Die Touristen suchen die Naherholung auch in den angrenzenden Naturräumen. Es ist ein entsprechender Puffer zu berücksichtigen bzw. eine Prüfung der angrenzenden Natur- und Landschaftsräume vorzunehmen.

zu 2. - 2.5.2.11 Seite 56
Belange des Denkmalschutzes
Der Schutzabstand für die historische Kulturlandschaft, bedeutsame Stadtsilhouetten oder Ortsbilder mit 5.000 m wird begrüßt und sollte unverändert in die Pläne einfließen.

zu 2. - 2.5.2.12 Seite 57
3 bzw. 5 km Abstand zum Danewerk/Haithabu
Siehe Stellungnahme zu 2. - 2.4.2.15 Seite 39

zu 2. - 2.5.2.15 Seite 59
Naturparke
Wissentlich dessen, dass die Naturparke sich nur auf die Gebiete derer Gemeinde widerspiegelt, die Mitglied in eine Naturpark sind, endet der bedeutsame Landschaftsraum aber nicht an der Gemeindegrenze. Die Wirkung des Naturparks in der Fläche und die Auswirkung in den Nahbereich muss mit Berücksichtigung finden.

zu 2. - 2.6 Seite 67
Wesentliche Änderungen des Kriterienkatalogs vom ersten Planungserlass bis zum Entwurf
Es wird klar zum Ausdruck gebracht, dass eine Neujustierung des Kriterienkatalogs erforderlich wurde, um den energiepolitischen Zielen gerecht zu werden. Die Kriterien sollten insoweit eine Neujustierung erfahren, dass auch die Akzeptanz in der Gesellschaft erreicht wird. Insbesondere sind die Kriterien, wie stets durch die Planungsbehörde betont, an sachlich, objektiven Argumenten zu bewerten und unterliegen keiner Willkür der Planungsbehörde auf Basis eigener energiepolitischen Ziele. Die Kriterien haben sich am substanziellen Raum zu bemessen. Insoweit sind die Kriterien anzupassen und die Vorrangflächen insgesamt zu reduzieren.

zu 2. - 2.6.3 Seite 71
Änderungen der Abwägungskriterien
Die Betrachtung der Umfassungswirkung wurde zur Erreichung der energiepolitischen Ziele differenzierter betrachtet. Ziel sollte beim Thema Umfassungswirkung insbesondere der Schutz der Ortslagen und der dort lebenden Menschen und nicht das energiepolitische Ziel sein. Insbesondere an den Küstenbereichen ist dies erneut zu bewerten, da trotz Unterbrechung von Vorrangflächen eine Riegelbildung entsteht bzw. die Ortslagen auf der einen Seite durch Vorrangflächen und auf der anderen Seite durch die Küste umfasst sind. Ein freier Blick in die Landschaft ist teilw. nicht mehr möglich. Die Bewertung dieses Kriteriums ist neu zu prüfen.

Einer Lockerung der Betrachtung der Naturparke, rein aus der gewünschten Umsetzung der energiepolitischen Ziele, wird nicht gefolgt.     

Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11.2 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht
Beschlussvorlage - 27/2017
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".     

Beschluss:
Es wird beschlossen, folgende Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht abzugeben:

Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010:

3.5.2 Windenergie:

6 G
Das Planungskonzept muss bei der Beurteilung der Höhenbegrenzung auch die Kulturlandschaft Schleswig-Holsteins mit berücksichtigen. In Gebieten mit mehreren Vorrangflächen im Nahbereich können sich unterschiedliche Höhen als störend darstellen. Überdies wird das Landschaftsbild in den Dämmerungs- und Nachtstunden durch zusätzliche Befeuerung der Windkraftanlagen (größer 150 m) gestört. Es sollte eine maximale Höhenbegrenzung festgelegt werden.

10 Z
Es bedarf keiner besonderen Hervorhebung des Außenbereichs. Außerhalb von Vorrangflächen ist die Errichtung von Windkraft ausgeschlossen. Dies gilt für alle Bereiche.

Begründung
zu 1 G
Die landespolitischen Ziele sind dahingehend zu überprüfen, als dass das Planungsziel mit dem Bürgerwillen und der Akzeptanz vor Ort vereinbar ist.

zu 6 G
Siehe Stellungnahme zu 6 G. Eine Höhenbegrenzung kann durch gemeindliche Bauleitplanung nur dann realisiert werden, wenn diese städtebaulich begründet ist. Diese Begründung rechtssicher darzulegen, wird in den meisten Fällen nicht möglich sein. Im Ergebnis muss festgehalten werden, dass die im Grundgesetz verankerte Planungshoheit der Gemeinden nahezu auf Null reduziert wird. Dies ist nicht hinnehmbar.

zu 8 Z
Den Gemeinden muss im Verfahren die Möglichkeit eröffnet werden, Flächen für die Siedlungsentwicklung benennen zu dürfen, die noch nicht in einem wirksamen Flächennutzungsplan oder in Aufstellung befindlichen Verfahren Niederschlag gefunden haben, künftig aber der Entwicklung dienen sollen. Diesbezüglich sind entsprechende Einzelfallbetrachtungen anzustreben. Die Landschaftspläne sind mit heranzuziehen, da diese ebenfalls verbindlich Aussagen zu strukturellen Siedlungsentwicklungen treffen.

Umweltbericht:
Es wird auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.     

Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11.3 Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung
Beschlussvorlage - 28/2017
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".       

Beschluss:
Es wird beschlossen, folgende Stellungnahme zur Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung abzugeben:

Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I und III:
Es wird auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.

Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum II:
5.7.1 Allgemeines
Z(2)
Die Abstände zu Wohnräumen im Außenbereich sind so anzupassen, dass die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gewahrt sind. Es muss sichergestellt sein, dass unter Beachtung der neuen Erkenntnisse der LAI die jeweilige Vorrangfläche tatsächlich realisierbar ist. Dies trifft insbesondere auf kleine Vorrangflächen (ca. 20 ha) zu. Sollten aufgrund der Anpassungen der TA Lärm in einer Vorrangfläche keine drei Windkraftanlagen mehr rechtlich möglich sein, müsste die gesamte Vorrangfläche entfallen.

Begründung
B zu 5.7.1 (1) bis (3)
Auch wenn Gemeinden noch keine Siedlungsentwicklungen im Flächennutzungsplan festgelegt haben, muss bei der Ausweisung von Vorrangflächen eine ausreichende Bewertung der siedlungsstrukturellen Entwicklung erfolgen. Die Gemeinden sind durch eine Vielzahl sonstiger Parameter, z. B. Küste oder naturschutzrechtliche Belange, in ihren Entwicklungen eingeschränkt. Die bis auf 800 m heranrückende Windkraft darf nicht dazu führen, dass sich die Gemeinden im ländlichen Raum nicht mehr entwickeln können. Insoweit sind z. B. auch die gemeindlichen Landschaftspläne zur Bewertung der möglichen Entwicklung heranzuziehen.
Weiterhin sollte die Bauleitplanung auch dann Aussicht auf Erfolgn haben, wenn bei Unterschreitung des Mindestabstandes die sonstigen immissionsschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Zur Feinsteuerung wird angeführt, dass mit dem im regional genannten Ziel die im Grundgesetz verankerte Planungshoheit nahezu auf Null reduziert wird. Dies ist nicht hinnehmbar. Es ist davon auszugehen, dass es regelmäßig zu gerichtlichen Einzelfallprüfungen kommen muss, wann kein substanzieller Raum mehr besteht bzw. wann eine Unwirtschaftlichkeit vorliegt. Die Bauleitplanung muss für eine Gemeinde so weit möglich sein, dass die Windkraft und die Akzeptanz der Bürger gemeinsam Raum finden.

Umweltbericht und FFH-Vorprüfung:
Es wird auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet. 

Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11.4 Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen
Beschlussvorlage - 29/2017
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".      

Beschluss:
In der Gemeinde Fleckeby selbst und im Nahbereich sind weder Vorrang- noch Potentialflächen vorgesehen. Es wird daher beschlossen, zu den Datenblättern keine Stellungnahme abzugeben.    

Ja-Stimmen :15
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Antrag auf Einrichtung einer beschränkten Parkzeit
Beschlussvorlage - 39/2017
Es wird folgender Antrag an die Gemeinde Fleckeby gestellt:



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Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Antrag zu entsprechen und die Parkzeit am Kinderspielplatz auf 3 Stunden zu beschränken, soweit die Bürgermeisterin im Gespräch mit den Nachbarn keine zufriedenstellende Lösung erreicht.    
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Frau Göntie Timme

Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Beleuchtung Vorplatz Sportheim
Beschlussvorlage - 40/2017
Die jetzige Stromversorgung der Lampen auf dem Vorplatz und entlang des Sportplatzes erfolgt durch ein verlegtes Erdkabel von der Dorfstraße. Die Lampensteuerung für dieses Kabel ist somit der Straßenbeleuchtung in der Dorfstraße unterworfen. Dieses Kabel soll zukünftig nur die Beleuchtung entlang des Sportplatzes versorgen. Ein entsprechendes Kabel wurde verlegt.
Im Zuge der Breitbandversorgung wurde ein Erdkabel von den Vorplatzleuchten bis zum Sportheim mitverlegt. Zukünftig soll die Beleuchtungssteuerung dieser Lampen separat durch eine noch zu installierende Steuereinheit im Sportheim erfolgen. Grund: die Beleuchtung vom Vorplatz kann den Bedürfnissen des Kindergartens und der Gaststätte angepasst werden. Die Umschaltung erfolgt sobald das Glasfaserkabel und das mitverlegte Beleuchtungskabel in das Gebäude geführt wurde.

Die Bürgermeisterin entscheidet in ihrer Zuständigkeit, so dass der TOP nicht weiter beraten wird. 

Beschluss:

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 18. Bekanntgaben
Die Bekanntgabe der nicht öffentlich gefassten Beschlüsse erübrigt sich aufgrund fehlender Einwohner. 


Gunnar Bock  Ursula Schwarzer 
Protokollführer  Bürgermeisterin