N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fleckeby vom 28.09.2017.

Sitzungsort:  in der Gastwirtschaft Hammerich, Fleckeby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.40 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeisterin Ursula Schwarzer
Gemeindevertreter Felix Grabowski
Gemeindevertreter Andreas Hammerich
Gemeindevertreterin Anne Mette Jensen
Gemeindevertreter Hans-Georg Kruse
Gemeindevertreter Friedrich Nissen
Gemeindevertreterin Heike Ostmann-Summek
Gemeindevertreterin Sabine Otto
1. stellv. Bürgermeister Rainer Röhl
Gemeindevertreterin Göntie Timme
Gemeindevertreter Knut von Fircks
Gemeindevertreter Hans Hermann Wörmbke

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Reiner Herzog (entschuldigt )
Gemeindevertreter Frank Künemund (entschuldigt )
2. stellv. Bürgermeister Dr. Rolf Wenzel (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks
Gast  Schmidt & Bremer Architekten

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Mitteilungen der Bürgermeisterin
6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
7. Vorstellung der Grundkonzeption der Machtbarkeitsstudie "Gesundheitshaus"
8. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet Fleckeby für den Bereich Ortsteil Fleckeby "Baugebiet Bramberg/ Schmiederedder" betreffend das Gebiet des Edeka-Marktes zwischen Hauptstraße und Schmiederedder
8.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 52/2017
8.2 Satzungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 53/2017
9. Anschaffung von 20 Helmen, 20 Schädeldeckenmikrofonen und fünf Digitalfunk-Handsprechfunkgerät-Erweiterungen 152-A-401
  Beschlussvorlage - 43/2017
10. Fahrsicherheitstraining für die Feuerwehr
  Beschlussvorlage - 44/2017
11. Ersatzbeschaffung eines Schlegelmähers
  Beschlussvorlage - 46/2017
12. Beschaffung von Schwerlastregalen für den Bauhof
  Beschlussvorlage - 49/2017
13. Erneuerung der Überdachung des Streusandlagerplatzes auf dem Bauhof
  Beschlussvorlage - 50/2017
14. Holzrückschnitt und Profilierung eines Entwässerungsgrabens
  Beschlussvorlage - 51/2017
15. Amphibienprojekt Appeljord
  Beschlussvorlage - 48/2017
16. Vorzeitige Rückzahlung zweier Darlehen
  Beschlussvorlage - 55/2017
17. Berufsbegleitende Praktika in der Kinderkrippe
  Beschlussvorlage - 54/2017
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
20. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Frau Bürgermeisterin Schwarzer stellt den Antrag, den TOP 10 als neuen TOP 18 im nicht öffentlichen Teil zu beraten, weil heute schon über eine mögliche Auftragsvergabe beschlossen wird. Des Weiteren stellt Sie den Antrag, den ursprünglichen TOP 19 ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu beraten.

Beiden Anträgen wird einstimmig zugestimmt.

Weitere Anträge werden nicht gestellt.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Es wird nach dem Entwicklungsstand für ein Neubaugebiet gefragt.
Frau Schwarzer teilt mit, dass die Gemeinde sich zu diesem Thema noch in der Findungsphase befindet, und keine konkreten Fakten dazu vorliegen.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.

zu TOP 5. Mitteilungen der Bürgermeisterin
Der Bericht der Bürgermeisterin wird dem Protokoll beigefügt.

Darüberhinaus wird auf das teilweise schlecht ablaufende Oberflächenwasser in der Gemeinde hingewiesen. Dies hängt mit den Tiefbauarbeiten für das Glasfasernetz zusammen. Die Regenwassereinläufe in den Straßen waren z. T. versandet. Diese wurden jetzt alle gereinigt, wodurch das Wasser wieder problemlos ablaufen kann.

zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
Herr Nissen erinnert an den geplanten Ausbau vom Dachgeschoss im Bürgerzentrum. Die Abfrageergebnisse von den Vereinen und Vebänden liegen vor. Die Arbeitsgruppe kann jetzt ihre Arbeit aufnehmen, da einige Vereine dringend Räumlichkeiten benötigen.

Des Weiteren fragt Herr Nissen, ob die Parkplatzerweiterung am Sportboothafen mit dem Amt und dem Kreis abgestimmt wurde.
Frau Schwarzer teilt mit, dass diesbezüglich ein Ortstermin mit der UNB am 12.10.2017 stattfindet.

In diesem Zusammenhang bittet Frau Ostmann-Summek, im Rahmen des Termins prüfen zu lassen, ober der dortige Weg durch das Schilf überhaupt gepflegt werden darf.
Die Bürgermeisterin berichtet hierzu, dass die Gemeindearbeiter diesen Weg seit letztem Jahr nicht mehr pflegen. Das dortige Schild "Benutzen auf eigene Gefahr" soll auch entfernt werden.

Herr Röhl informiert darüber, dass das Dorfblatt der CDU zum Thema Baugebiet in der Gemeinde zu Irritationen geführt hat.

zu TOP 7. Vorstellung der Grundkonzeption der Machtbarkeitsstudie "Gesundheitshaus"
Die Herren Schmidt und Bremer, vom gleichnamigen Architekturbüro, welche mit der Erstellung der Machbarkeitsstudie "Gesundheitshaus" beauftragt sind, stellen kurz ihr Büro und von ihnen durchgeführte Projekte im Gesundheitswesen vor. Heute erfolgt lediglich eine Vorstellung der aufgenommenen Grundlagen zu dem Projekt vor Ort.

Die Folien zu dem Bericht werden dem Protokoll beigefügt.

Als möglichen Termin zur Vorstellung eines Zwischenberichtes wird die Weihnachtssitzung am 14.12.2017 angedacht.

Auf Nachfrage von Herrn Grabowski teilt Herr Schmidt mit, dass der eigentliche Verwaltungsbau in seinen Grundzügen eine Umnutzung zu einem Gesundheitshaus zulässt.

Seitens der Architekten wird eine Zusammenarbeit mit dem gebildeten Arbeitskreis zwecks Ideenaustauschen sehr begrüßt.

zu TOP 8. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet Fleckeby für den Bereich Ortsteil Fleckeby "Baugebiet Bramberg/ Schmiederedder" betreffend das Gebiet des Edeka-Marktes zwischen Hauptstraße und Schmiederedder

zu TOP 8.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 52/2017
Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Fleckeby und die Begründung haben in der Zeit vom 01.08.2017 bis zum 04.09.2017 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 17.07.2017 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. 
Herr Maybauer erläutert kurz den Sachverhalt zu diesem Bauleitverfahren. Innerhalb des Bauausschusssitzung wurde festgelegt, dass der Kaufmann weiterhin seine Werbeflächen nutzen kann. Allerdings nur für sich selbst und nicht durch Dritte.

Beschluss:
Abwägungsbeschlüsse
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
(siehe Vorlage des Planungsbüros Springer – wird Bestandteil des Originalprotokolls.) 

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8.2 Satzungsbeschluss
Beschlussvorlage - 53/2017
Siehe Beschlussvorlage 52/2017. 

Beschluss:
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 BauGB); dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 in Kraft.

Der Bürgermeister wird beauftragt den Flächennutzungsplan zu berichtigen 

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Anschaffung von 20 Helmen, 20 Schädeldeckenmikrofonen und fünf Digitalfunk-Handsprechfunkgerät-Erweiterungen 152-A-401
Beschlussvorlage - 43/2017
Die Freiwillige Feuerwehr Fleckeby beabsichtigt im Rahmen der neubeschafften Digitalfunkgeräte, 20 neue Helme, 20 Schädeldeckenmikrofone und fünf Erweiterungen für die Digitalhandsprechfunkgeräte zu beschaffen.

Durch den Gebrauch der digitalen Handsprechfunkgeräte ist aufgefallen, dass die Verständigung unter der Atemschutzmaske für Probleme sorgt. Um diesem Problem entgegen zu wirken, möchte die Feuerwehr für ihre Atemschutzgeräteträger (AGT) Schädeldeckenmikrofone beschaffen. Hierbei soll jeder AGT ein persönlich zugewiesenes Mikrofon bekommen. Der Preis der Schädeldeckenmikrofone beträgt 2.450,40 €.

Da die Schädeldeckenmikrofone nur mit der Erweiterung 152-A-401* verwendet werden können, müssen diese zusätzlich beschafft werden. Notwendig ist der Erwerb, da sich an der Standardausführung des Handsprechfunkgerätes keine Einsteckvorrichtung befindet. Es wird beabsichtigt, fünf Erweiterungen zu beschaffen. Die Kosten für die Erweiterung betragen 1.008,65 €.

Die Schädeldeckenmikrofone werden auf die Helmtypen angefertigt. Aus diesem Grund ist vorgesehen, dass 20 neue Helme, zunächst für die 20 AGT, beschafft werden. Der Preis wird auf 300,00 € pro Helm veranschlagt. Demnach entstehen hierbei Kosten in Höhe von 20 x 300,00 € = 6.000 €.

Insgesamt betragen die Kosten der Neubeschaffung demnach 9.500 €. Die aktuellen Mittel im Haushalt betragen für das Jahr 2017 noch 4.000 €. Durch den Nachtragshaushalt müssten demnach noch 5.500 € bereitgestellt werden.

Um die Feuerwehrleute auf einen Stand zu bringen, sollen im nächsten Jahr 30 weitere Helme angeschafft werden. Für die Beschaffung müssten 9.000,00 € im Haushalt 2018 bereitgestellt werden.

  • Erweiterung 152-A-401: Mikrofonlautsprecher (Erweitert) für Handsprechfunkgerät für spezielle Aufgaben wie z. B. Atemschutzeinsatz   


Beschluss:
Es wird beschlossen, dass 5.500,00 € für die Beschaffung der 20 Helme, 20 Schädeldeckenmikrofone und 5 Erweiterungen für die Digitalsprechfunkgeräte im Nachtragshaushalt bereitgestellt werden. 

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Fahrsicherheitstraining für die Feuerwehr
Beschlussvorlage - 44/2017
Die Freiwillige Feuerwehr Fleckeby beabsichtigt im Rahmen der Verkehrssicherheit, an einem Fahrsicherheitstraining für ihre Fahrer mit der Fahrerlaubnis Klasse C teilzunehmen. Da es bei Einsatzfahrten zu Situationen kommen kann, in denen der Fahrer schnell und sicher handeln können muss, besteht die Notwendigkeit, ein solches Training zu absolvieren. Das Training wird vom ADAC direkt für Feuerwehren angeboten (max. 10 Personen). Die Kosten belaufen sich auf 800 €. Aufgrund der nicht verfügbaren finanziellen Mittel müssten diese Kosten im Nachtragshaushalt bereitgestellt werden.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, dass 800 € für die Durchführung eines Fahrsicherheitstrainings der Feuerwehrleute im Nachtragshaushalt bereitgestellt werden.  

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Ersatzbeschaffung eines Schlegelmähers
Beschlussvorlage - 46/2017
Aufgrund des Ausfalls des vorhandenen Schlegelmähers der Gemeinde Fleckeby musste ein Ersatzgerät beschafft werden. Über die Fraktionsvorsitzenden wurde einer Ersatzbeschaffung zugestimmt. Die Kosten beliefen sich auf 6.961,50 €. Der alte Schlegelmäher wurde für 500,00 € in Zahlung genommen, sodass sich die Gesamtkosten auf 6.461,50 € beliefen.   

Beschluss:
Es wird nachträglich beschlossen, eine Ersatzbeschaffung für den defekten Schlegelmäher vorzunehmen. Die Kosten in Höhe von 6.500,00 € werden anerkannt und über den Nachtrag 2017 bereitgestellt.   

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Beschaffung von Schwerlastregalen für den Bauhof
Beschlussvorlage - 49/2017
Es besteht noch weiterhin Bedarf an Stauraum in der neuen Gerätehalle auf dem Bauhof, deshalb wird darüber nachgedacht, das vorhandene Regalsystem um weitere Schwerlastregale zu erweitern. Ein vorläufig eingeholtes Angebot schließt mit der Summe von 1600 €.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, das vorhandene Schwerlastregalsystem zu erweitern. Die hierzu erforderlichen Kosten werden im Haushaltjahr 2018 berücksichtigt und die Maßnahme dementsprechend auch dann erst umgesetzt.    

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Erneuerung der Überdachung des Streusandlagerplatzes auf dem Bauhof
Beschlussvorlage - 50/2017
Schon seit längerer Zeit ist bekannt, dass das Bretter- und Ständerwerk des Streusandspeichers auf dem Bauhof marode ist. Ziel ist es, innerhalb der Sitzung einen Grundsatzbeschluss zu fassen, ob die bauliche Maßnahme im Haushaltsjahr 2018 umgesetzt werden soll. Im Falle eines positiven Entscheides könnte man das Vorhaben konkretisieren und eine Kostenschätzung vornehmen. Die Ergebnisse könnten dann in der nächsten Ausschusssitzung vorgestellt und weiter beraten werden. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen, die Baumaßnahme zu konkretisieren und eine Kostenschätzung vorzunehmen.   

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Holzrückschnitt und Profilierung eines Entwässerungsgrabens
Beschlussvorlage - 51/2017
Links hinter der Tennishalle befindet sich noch ein gemeindlicher Graben, der dringend, im Zuge von Unterhaltungsarbeiten, freigeschnitten und neu profiliert werden muss. Der hierzu erforderliche finanzielle Aufwand beläuft sich auf ca. 1500 € unter Mithilfe der Gemeindearbeiter. Als Anmerkung sei noch erwähnt, dass es sinnvoll ist, die anstehenden Arbeiten in den Wintermonaten auszuführen.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen in den Wintermonaten umzusetzen.  

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Amphibienprojekt Appeljord
Beschlussvorlage - 48/2017
Das Ingenieurbüro Linum (Natur und Umweltschutz) wurde beauftragt, eine Stellungnahme zu dem geplanten Amphibienprojekt in Fleckeby abzugeben. Das Ergebnis ist aufgeteilt nach den Randbedingungen, den erforderlichen Maßnahmen und einer Kostenschätzung.

Biologische Randbedingungen:

  • Erdkrötenpopulation (dominierend), Grasfrosch und Teichmolch

  • Gegenwärtiger Populationsschutz durch wiederkehrendes manuelles Versetzen der Tiere auf die andere Straßenseite (Klärteiche) mit Hilfe eines mobilen Schutzzaunes

 

Technische Randbedingungen:

  • Gemeindestraße, Fahrbahnbreite ca. 360 cm, einseitiges Quergefälle, Bankette mit angrenzender einseitiger Mulde

  • Knickbestand beidseitig; zu den Klärteichen Bankette (ca. 120 cm) mit angrenzender Mulde; ackerseitig Bankette bis Knickwall

  • Ver- und Entsorgungsleitungen sind noch zu klären (Wasser und Straßenbeleuchtung sind sicher zu berücksichtigen)

 

Erforderliche Maßnahmen im Falle der Realisierung einer Schutzanlage im geplanten Abschnitt:

  • Ausbau der Bankette auf min. 120 cm Breite, Schwerlastbefahrbarkeit bis min. 60 cm vom Fahrbahnrand  für ausweichende Fahrzeuge im Begegnungsverkehr

  • Absicherung von 3 Zufahrten durch sogenannte Stopprinnen (Fang- und Leitrinnen mit Gitterrostabdeckung), schwerlastbefahrbar

  • Einbau stationäre Leitwand: Straßenparallel, OK Leitwand flächenbündig abschließend mit Ende Bankette, Grabentiefe min. 45 cm von OK Leitwand

  • Einbau Durchlässe: Im Fahrbahnbereich und im Bankettebereich idealerweise mit Öffnungen zur Oberfläche. Falls Tunnelsohle tiefer als Grabensohle, dann Wasserführung des Grabens anpassen

  • Einbau Stopprinnen: Straßenparallel wie Leitwand

 Überschlägige Kostenkalkulation für den Bau einer Amphibienschutzanlage in Fleckeby-Hummelfeld:

  1. Materialien:

  • Stationäre Leitwände (ACO LEP 100) h>=40 cm, T-Profil (erdseitiger Lagerfuß), inklusive Bauteile für Eck- und Höhenversätze, inklusive Abschlusskästen, ggf. Zuschnitte, ca. 200 +200 = 400 m Streckenlänge:

38 € / m x 400 m = 15.200 €

  • Stopprinnen (ACO SR400G Polymerbeton), Klasse E600 nach EN1433, 10 +6 +6  = 22 m Streckenlänge:

400 € / m x 22 m = 8.800 €

  • 3 Querungen bei 1,2 m Bankettbreite (ACO KT 500 / KP 1000-3000), Klasse D400 / C250 nach EN 1433), 12 m Tunnelelemente, 6 St Eingangselemente (= 6 m Tunnellänge) = 18 m Streckenlänge:

480 € / m x 18 m = 8.640 €

Summe Materialien: 32.640 €

 

2. Einbau:

  • Stationäre Leitwand: Planum herstellen, Bankette wiederherstellen, Graben profilieren etc:

25 € / m x 400 m = 10.000 €

  • Stopprinnen: Tunnelgraben herstellen, Betonummantelung herstellen, seitliche Beläge wiederherstellen:

200 € / m x 22 m =  4.400 €

  • Querungen: Tunnelgraben herstellen, Asphalt und Unterbau aufnehmen, Gründung herstellen, Betonummantelung herstellen, Asphaltaufbau wiederherstellen:

250 € / m x 18 m =  4.500 €

Summe Einbau:  18.900 €

 

  1. Sonstiges:

  • Vermessungsarbeiten

  • Verkehrssicherung

  • Planungskosten

  • Nebenkosten

Summe Sonstiges: 10.000 €

 

Summe aller Leistungen netto: 61.540 €

Summe aller Leistungen inklusive 19 % MwSt.: 73.233 €


Die oben aufgeführten Daten und Kosten sind von unserer Seite unverbindlich und dienen lediglich als Orientierungswerte.

Die Erstellung einer aussagefähigen Kostenkalkulation erfordert im Vorwege das Vermessen des Streckenabschnittes (u.a. Erstellung von Querprofilen an den betreffenden Stationen). Ein wichtiger Punkt ist die Klärung der Höhen- und Platzverhältnisse für die erforderlichen Bauteile sowie die damit verbundene Ableitung des Oberflächenwassers.

Weiterhin sind sämtliche Ver- und Entsorgungsleitungen im Bereich von zu platzierenden Anlagenteilen in Art und Lage zu erkunden und zu bewerten. Ggf. müssen Leitungen verlagert werden, diese Maßnahmen können erhebliche Kosten verursachen.

Schließlich ist die Ausführungsplanung von einer qualifizierten Stelle (Planungsbüro oder Amt) vorzunehmen und im Falle der Bauausführung die Baustelle zu überwachen.     


Frau Ostmann-Summek erläutert kurz den Sachverhalt sowie über die Möglichkeit, der anteiligen Kostenübernahme durch den Kreis. Die Gemeinde müsste die Kosten der notwendigen Machbarkeitsstudie tragen.
Herr Maybauer teilt mit, dass der Bauausschuss einstimmig die Durchführung der Maßnahme abgelehnt hat. Es besteht aber natürlich die Möglichkeit, die ehrenamtlichen Helfer finanziell zu unterstützen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und die bauliche Maßnahme umsetzen zu lassen. Die hierzu erforderlichen Kosten in Höhe von 73.233,00 € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.  

Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :12
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 16. Vorzeitige Rückzahlung zweier Darlehen
Beschlussvorlage - 55/2017
Mit Darlehensverträgen vom 12.11.1981 hat die Gemeinde Fleckeby der Kreissiedlungsgesellschaft 2 zinslose Darlehen über insgesamt 214.200,62 € für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 14 Wohnungen (Schmiederedder 4 und 6) gewährt. Nach den Regelungen der Darlehensverträge sind die Darlehen durch die Kreissiedlungsgesellschaft nicht kündbar. Gleichzeitig wird der Gemeinde ein Belegungsrecht für die geförderten Wohnungen eingeräumt. Der derzeitige Darlehensstand beträgt noch 46.052,21 €. Regulär waren die Darlehen erst am 15.12.2032 getilgt.

Die Kreissiedlungsgesellschaft hat sich jetzt an die Gemeinde gewandt und bittet, die Möglichkeit einer vorzeitigen Rückzahlung der Darlehen zu prüfen, da sie ihre Kreditstruktur insgesamt neu regeln will. Entgegen der Vereinbarung der Darlehensverträge wäre dieses mit Zustimmung der Gemeinde möglich. Durch die Rückzahlung würde die Gemeinde jedoch ihre Belegungsrechte verlieren. Nach Rücksprache mit der Bürgermeisterin und dem Finanzausschussvorsitzenden werden die Belegungsrechte derzeit jedoch nicht mehr ausgeübt. 

Beschluss:
Die Gemeinde stimmt der vorzeitigen Rückzahlung der Darlehen vom 12.11.1981 mit einer Restsumme von 46.052,21 € durch die Kreissiedlungsgesellschaft zu. Dadurch enden die Darlehensverträge, und die Belegungsrechte für den geförderten Wohnraum entfallen. 

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Berufsbegleitende Praktika in der Kinderkrippe
Beschlussvorlage - 54/2017
In der Krippe in Fleckeby leisten regelmäßig Auszubildende, die das Berufsbildungszentrum in Schleswig besuchen, um den Abschluss als SPA , Erzieherin oder Heilerziehungspfleger zu erlangen, ein berufsbegleitendes Praktikum ab. Der Zeitraum richtet sich nach der Art der Ausbildung und dauert in der Regel zwischen 3 und 6 Monaten.

Nach den Richtlinien der kommunalen Arbeitgeberverbände (Stand 01.01.2015) fallen diese Praktika nicht unter den Geltungsbereich des Berufsbildungsgesetzes, so dass eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung einer Vergütung nicht besteht. Mit Rücksicht auf die jeweilige Arbeitsleistung, die von den Praktikanten erbracht wird, kann während des Praktikums jedoch folgende Vergütung gezahlt werden:

a) Erzieher                                                            höchstens 570,00 € monatlich
b) hauswirtschaftliche Betriebsleiter                        höchstens 570,00 € monatlich
c) Haus- und Familienpfleger                                    höchstens 520,00 € monatlich
d) Kinderpfleger (SPA)                                    höchstens 520,00 € monatlich

Folgende Arbeitgeberbruttokosten würden entstehen:

a) bei einer Vergütung von 300,00 € = 390,90 €
b) bei einer Vergütung von 450,00 € = 576,00 €
c) bei einer Vergütung von 520,00 € = 624,00 €

Es soll ein Grundsatzbeschluss erfolgen, damit künftig gleich die entsprechenden Vereinbarungen mit den Praktikanten geschlossen werden können.
Innerhalb der Gemeindevertretung wird die Zahlung einer Vergütung für berufsbegleitende Praktika begrüßt. Herr Röhl befürwortet die vorgeschlagene Summe von 300,- €. Herr Grabowski und Herr Kruse halten aufgrund der Arbeitsleistung dieser Praktikanten eine höhere Vergütung für angemessen. Die Gemeindevertretung verständigt sich auf eine monatlich Zahlung von 400,- €.

Beschluss:
Auszubildende, die ein berufsbegleitendes Praktikum in der Krippe in Fleckeby ableisten, sollen eine Vergütung von mtl. 400,00 € erhalten.

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 20. Bekanntgaben
Da die Öffentlichkeit nicht mehr anwesend ist, kann eine Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Sitzungsteil gefassten Beschlüsse nicht erfolgen.


Ursula Schwarzer  Christoph Stöcks 
Bürgermeisterin  Protokollführer